Gut beraten? Gewusst, von wem!
3. Oktober 2017
Maklerin, Agentin oder Mehrfachagentin – wer macht was? herMoney gibt einen Überblick über das Berufsbild.
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Wir haben wichtige Punkte für dich zusammengestellt, wie du einen guten Finanzberater bzw. –beraterin erkennen kannst.
Immer dann, wenn man einen Berater oder eine Beraterin in einem Gebiet sucht, in dem man sich selbst weniger gut auskennt (daher will man sich ja eine Experten-Meinung holen), ist es schwierig, den Experten zu beurteilen.
Bei der Finanzberatung können dir vor allem drei Aspekte Aufschluss geben: 1. Die genaue Aufgabenstellung des Beraters/ der Beraterin; 2. Die Ausbildung /Qualifikation des Beraters/ der Beraterin und 3. die Art der Bezahlung. Aber auch andere Kriterien sind wichtig.
Mit erfahrenen und kompetenten Finanzberaterinnen kommst du übrigens auch im herMoney-Coaching in Kontakt. In dieser Folge des Podcasts “herMoney Talk” erzählen zwei Teilnehmerinnen von ihren Erfahrungen:
Bring in Erfahrung, wer dich eigentlich berät – eine Maklerin, eine Vertreterin oder eine Mehrfachagentin? Wir erklären dir, was unter den Begriffen zu verstehen ist.
Die Wörter „BeraterIn“ oder „VermittlerIn“ werden in der Praxis oft als Oberbegriffe benutzt. Jeder, der mit Anlegern und Anlegerinnen spricht, kann sich „BeraterIn“ oder „VermittlerIn“ nennen, so wie sich ein „Kundenberater“ in einem Autohaus ebenfalls „Berater“ nennt. „Unabhängig“ ist die Beratung aber nur dann, wenn die Beraterin mit mehreren Produktanbietern zusammenarbeitet. Sie, bzw. ihre Firma, muss dazu Verträge mit mehreren Fonds- oder Versicherungsgesellschaften geschlossen haben, denn nur dann kann die Beratung „unabhängig“ sein, sich also auf unterschiedliche Produktanbieter beziehen. Wenn eine Beraterin unabhängig berät, wird sie dies im Regelfall auf ihrer Visitenkarte erwähnen, denn es ist eine Art Prädikat. Ansonsten ist die Beratung eben „abhängig“, d.h. die Beraterin kann nur die diversen Produkte einer oder einer geringen Anzahl von Produktanbietern vertreiben bzw. darüber beraten.
Die „Ausschließlichkeitsvertreterin“ (Agentin, d.h. Vertreterin einer Agentur oder Gesellschaft) vertritt die jeweilige Gesellschaft, für die sie arbeitet. Sie arbeitet also „abhängig“. Trotzdem kann eine Ausschließlichkeitsvertreterin auch beraten, z.B. indem sie dich darüber berät, ob du überhaupt ein Versicherungs- oder Fondsprodukt benötigst, welches Produkt aus der (eingeschränkten) Palette für dich geeignet ist, welcher Zahlungsmodus (z.B. monatlich, quartalsweise, jährlich) sich anbietet, etc. Eine Agentur ist vertraglich und an die jeweilige Gesellschaft gebunden und muss deren Interessen wahren. Nach der Rechtsprechung ist ein Agent das „Auge und Ohr des Versicherers“, d.h. was dem Agenten gesagt oder vorgelegt worden ist, ist dem Versicherer gesagt bzw. vorgelegt worden.
Wenn wir beim vorhin erwähnten Beispiel mit dem Autohaus bleiben: Eine Beraterin in einem Mercedes-Haus („Vertreter“) kann dich darüber beraten, welches Modell für dich in Frage kommt. Aber du wirst von ihr nicht erwarten, dass sie dir die Vorzüge eines BWM erklärt, und einen BMW wirst du bei ihm auch nicht kaufen können.
Eine Mehrfachagentin arbeitet mit mehreren Produktanbietern zusammen, so dass sie wirtschaftlich nicht von einem einzelnen Unternehmen abhängig ist. Sie vertritt die Interessen des jeweiligen Anbieters UND die der Kundin.
Eine Maklerin ist unabhängiger, treuhänderischer Sachwalter der Interessen der KundInnen. Sie oder Er hat Anbindungen zu mehreren Anbietern und kann über deren Produkte beraten. Im Versicherungsbereich kann eine Maklerin individuelle Versicherungslösungen auch selbst konzipieren. Bei Abschluss erhält sie eine Vergütung – entweder vom Kunden (selten) oder vom jeweiligen Produktanbieter („Courtage“). Ansonsten muss sich ein Makler finanziell unabhängig von den Produktanbietern halten. Er darf z.B. keine Kapitalbeteiligungen, Kostenzuschüsse, Erfolgsvergütungen oder ähnliches von ihnen erhalten, da der den Interessen des Kunden verpflichtet ist. Eine Maklerin wird im Regelfall nur in Feldern tätig, in denen sie kompetent ist – schon allen, um sein hohes Haftungsrisiko zu begrenzen.
Bei der Beratung darf eine Maklerin nicht die Interessen des Anbieters, sondern er muss die Interessen der Kundin verfolgen. Sie hat sogar die Aufgabe, ein mögliches Informationsdefizit, das die Kundin hat, auszugleichen.
BankberaterInnen vertreiben nicht nur Bank- und Fondsprodukte, sondern sie werden zunehmend auch auf Versicherungsprodukte geschult. Die meisten Banken haben innerhalb ihrer Gruppe eine Fonds- und eine Versicherungsgesellschaft. Daher ist die Produktpalette bei Banken im Regelfall auf eine oder wenige Gesellschaften beschränkt. Ganz unabhängig ist daher die Beratung in einer Bank nur selten – wenn, dann am ehesten bei den kleineren Privatbanken, die keine umfangreiche eigene Fondspalette haben.
Bei uns findest du Finanzberaterinnen, die sich auf Frauen spezialisiert haben oder denen die Unterstützung von Frauen besonders am Herzen liegt. Oder komm in unser herMoney-Coaching: Hier lernst du von dem herMoney-Team und ausgewählten Finanzexpertinnen innerhalb von acht Wochen alles Wichtige zur Finanzplanung, Geldanlage und zum Investieren.