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Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld: Diese Änderungen gelten

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Saskia Weck

14. Juni 2024

Was sich beim Elterngeld geändert hat und wie du am meisten herausbekommst, erfährst du in diesem Artikel.

Inhalt

Elterngeld-Höchstsatz 2024: Das Wichtigste in Kürze

Die neue Einkommensgrenze fürs Elterngeld liegt seit dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. 2025 soll die Grenze auf 175.000 Euro sinken.

Ab 2.770 Euro netto Einkommensgrenze bekommst du den Basiselterngeld-Höchstsatz von 1.800 Euro pro Monat gezahlt.

Um das Maximum an Elterngeld herauszuholen, kannst du vor der Geburt deines Kindes eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel die Steuerklasse wechseln.

Änderungen beim Elterngeld?

Für Geburten ab dem 1. April 2024 hat sich die Einkommensgrenze fürs Elterngeld verändert. Bei einem Verdienst von mehr als 200.000 Euro zu versteuernden Einkommen, gibt es kein Elterngeld mehr.  Das gilt auch für Alleinerziehende. Ein Jahr später – am 1. April 2025 – soll die Grenze auf 175.000 Euro zu versteuernden Einkommen sinken.

Außerdem lässt sich Basiselterngeld nur noch für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen.

Ausnahmen bei der gleichzeitigen Bezugsdauer von Basiselterngeld gibt es an der Stelle für

  • Frühgeburten,
  • Mehrlingsgeburten,
  • oder Kindern mit Behinderungen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begründet die Einsparnisse damit: „Das Elterngeld ist der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesfamilienministeriums. Die Spielräume sind daher sehr eng.“

Wie viel Elterngeld du jetzt noch bekommst und wie du am meisten rausholen kannst, erfährst du in den nächsten Absätzen.

Wie viel Elterngeld bekommt man?

Elterngeld gibt es nach wie vor in drei Varianten:

Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, gibt es zusammengenommen 14 Monate Basiselterngeld. Die zusätzlichen zwei Monate gibt es übrigens auch für Alleinerziehende. Mehr über Elterngeld für Alleinerziehende liest du hier.

Kommt dein Baby mindestens sechs Wochen zu früh zur Welt, verlängert sich der Elterngeld-Bezugszeitraum. Je nachdem, wie früh es geboren wurde, sind insgesamt bis zu 18 Monate Basiselterngeld drin.

Eine freie Aufteilung der Basiselterngeld-Monate ist seit 1. April 2024 nicht mehr möglich. Mütter und Väter können nun nur noch einen Monat gemeinsam Basiselterngeld beziehen.

Jetzt fragst du dich sicher, wie hoch das Elterngeld ist. Die Höhe des Basiselterngelds liegt monatlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro – abhängig vom Einkommen vor der Geburt des Kindes. In der Regel sind es 65 Prozent des Nettoeinkommens.

Wie hoch ist das ElterngeldPlus?

Möchtest du neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, wirkt sich das auf die Höhe des Elterngelds aus. Dann könntest du dich statt für das Basiselterngeld für das ElterngeldPlus entscheiden.

ElterngeldPlus gibt es doppelt so lange wie Basiselterngeld. Bis zu 28 Monate sind drin. Dafür ist es mit 150 und 900 Euro pro Monat aber auch nur halb so hoch. ElterngeldPlus eignet sich für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes recht zügig wieder in Teilzeit in den Job einsteigen wollen. Basiselterngeld und ElterngeldPlus lassen sich frei miteinander kombinieren.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Väter und Mütter, die sich die Betreuung ihres Kindes besonders fair aufteilen, sowie Alleinerziehende haben darüber hinaus Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Dabei handelt es sich sozusagen um eine Verlängerung des Elterngeld-Bezugszeitraums.

Der Partnerschaftsbonus wird für höchstens vier zusätzliche Monate gewährt. Eltern können ihn nach Belieben in ihren Elterngeld-Bezugszeitraum „einbauen“, ihn also sowohl mit dem Basiselterngeld als auch dem ElterngeldPlus kombinieren.

Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, muss der oder die Alleinerziehende beziehungsweise müssen beide Elternteile gleichzeitig jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.

Maximales Elterngeld bei Geschwisterkindern und Mehrlingen

Wer weitere kleine Kinder hat, Zwillinge oder sogar noch mehr Kinder bekommt, kann höhere Elterngeld-Sätze sowie zusätzlich den Geschwisterbonus erhalten.

Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 Euro (Basiselterngeld) beziehungsweise 150 Euro (ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind.

Beim Geschwisterbonus gibt es einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro (Basiselterngeld) beziehungsweise 37,50 Euro (ElterngeldPlus). Durch den Geschwisterbonus steigt der Maximalbetrag des Elterngeldes also auf 1.980 Euro.

Anspruch auf den Geschwisterbonus habt ihr solange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Leben mindestens drei Kinder im Haushalt, genügt es, wenn mindestens zwei von ihnen das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um den Geschwisterbonus zu beziehen. Bei Geschwisterkindern mit Behinderung liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Grundlegend für die Berechnung des Elterngeldes ist dein Netto-Einkommen. Folgendes vereinfachte Berechnungsverfahren wendet die Elterngeldstelle an, um dein Netto-Einkommen zu ermitteln:

Schritt 1: Dein gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Zuvor wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro jährlich (Stand: Januar 2024) abgezogen, falls du angestellt bist. Das sind 102,50 Euro pro Monat. Nun hat man das durchschnittliche Brutto-Monatseinkommen ermittelt.

Schritt 2: Davon werden im nächsten Schritt die Steuern abgezogen. Dazu gehören

  • die Einkommenssteuer,
  • der Solidaritätszuschlag
  • sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Du bist selbstständig? Dann werden deine Steuerabzüge mit der Steuerklasse IV (ohne Faktor) berechnet. Bist du nur teilweise selbstständig und erzielst ein höheres Einkommen mit deiner nicht-selbstständigen Tätigkeit, dann wird deine Steuerklasse von der nicht-selbstständigen Tätigkeit bei der Berechnung auf dein gesamtes Einkommen angewendet.

Schritt 3: Nun werden noch die Sozialabgaben von deinem Brutto-Monatseinkommen abgezogen: 14,6 Prozent für die Krankenversicherung, 18,6 Prozent für die Rentenversicherung,  3,4 Prozent für Pflegeversicherung und 2,6 Prozent für die Arbeitslosenversicherung.

Schritt 4: Nun hast du das Einkommen ermittelt, das für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Davon werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.

Einen Elterngeld-Rechner findest du online über diesen Link auf der Seite des Familienportals.

Was wird als Einkommen angesehen?

Zum Einkommen werden alle Einkünfte aus nicht-selbständigen Tätigkeiten in den zwölf Monaten vor der Geburt deines Kindes berücksichtigt. Dazu zählt zum Beispiel auch ein Minijob.

Nicht relevant für die Berechnung deines Elterngeldes sind

  • Abfindungen
  • Leistungsprämien
  • Provisionen
  • Monatsgehälter
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Trinkgeld
  • steuerfreie Zuschläge
  • Einkünfte aus einem Ehrenamt
  • Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiterin

Du bist selbstständig? Dann interessiert sich die Elterngeldstelle für deine Gewinne aus:

  • selbstständiger Arbeit
  • einem Gewerbebetrieb
  • sowie aus der Land- und Forstwirtschaft

Nicht relevant sind Einnahmen wie zum Beispiel

  • Arbeitslosengeld I
  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt)
  • Kurzarbeitergeld
  • Krankengeld
  • bestimmte Renten wie die Erwerbsminderungsrente
  • Stipendien
  • BAföG

Maximales Elterngeld: Wie bekommst du mehr?

Wer plant, ein Kind zu bekommen, kann zuvor einige Maßnahmen ergreifen, um später das maximal viel Elterngeld zu beziehen. Hier sind ein paar Tipps.

Sei voll erwerbstätig. In der Regel dienen die zwölf Monate vor der Geburt deines Kindes als Bemessungszeitraum für die Berechnung deines Elterngeldes. Wenn du deine Schwangerschaft konkret planst, schau, dass du in dieser Zeit (voll) erwerbstätig bist.

Maximiere dein Gehalt. Frage nach einer Gehaltserhöhung oder bitte deine Chefin oder deinen Chef darum, Sonderzahlungen wie zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausnahmsweise in monatliche Zahlungen umzuwandeln. Denn Einmalzahlungen fließen nicht in die Berechnung des Elterngeldes.

Ein Tipp für Selbstständige: Mache während des Bemessungszeitraums weniger Ausgaben geltend. So hast du auf dem Papier einen höheren Gewinn erzielt, was wiederum zu mehr Elterngeld führt.

Wechsel rechtzeitig die Steuerklasse. Bist du verheiratet und möchtest dein Kind nach der Geburt zum überwiegenden Teil selbst betreuen, solltest du so früh wie möglich – am besten ab der Entscheidung für das Kind – in die Lohnsteuerklasse III wechseln. So hast du weniger Steuerabzüge, netto mehr raus und somit im Endeffekt auch mehr Elterngeld.

Achtung: Dein Mann oder deine Frau müsste dann in die Steuerklasse 5 wechseln und hat im Gegenzug ein geringeres Nettoeinkommen als zuvor.

Beachte bei all unseren Tipps, dass dir die Umsetzung nur etwas nützt, wenn du zuvor weniger als 2.770 Euro netto verdient hast. Verdienst du mehr, bekommst du dennoch höchstens Elterngeld bis zur Obergrenze von 1.800 Euro.

herMoney Tipp

Egal ob du vor der Geburt deines Kindes weniger als 1.000 Euro oder mehr als 2.770 Euro netto verdient hast – lass dich bei der Elterngeldstelle beraten, um das maximale Elterngeld zu erhalten. Dein Gehalt ist jedoch nach wie vor dein größter Hebel, wenn es um Sozialleistungen wie das Elterngeld geht. Wie du auch dieses maximieren kannst, erfährst du in der folgenden “herMoney 1×1“-Folge.

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FAQ rund um den Elterngeld-Höchstsatz

Wie viel muss ich verdienen, um 1.800 Euro Elterngeld zu bekommen?

Um den Höchstsatz von 1.800 Euro Elterngeld zu bekommen, musst du in den zwölf Monaten vor der Geburt deines Kindes mindestens 2.770 Euro netto verdient haben. Brutto wären das – in Bayern, Lohnsteuerklasse 1 und ohne Kirchensteuer – zirka 4.315 Euro pro Monat.

Kann man mehr als 1.800 Euro Elterngeld bekommen?

In der Theorie ist das möglich. Eltern von Mehrlingen oder älteren Geschwisterkindern können durch den Mehrlingszuschlag sowie den Geschwisterbonus mehr als den Höchstbetrag in Höhe von 1.800 Euro Basiselterngeld erhalten. Ein besseres Einkommen führt dagegen ab dem Höchstsatz nicht zu mehr Elterngeld.

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 4.000 Euro Bruttogehalt in Steuerklasse IV?

Es kommt darauf an. Die Höhe deines Elterngeldes ist unter anderem abhängig von deinem Nettoeinkommen, deiner Steuerklasse und davon, ob du kirchensteuerpflichtig und gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Bist du nicht in der Kirche, in Steuerklasse 4 und gesetzlich krankenversichert, erhältst du bei 4.000 Euro brutto 1.584 Euro Basiselterngeld.

Ein weiteres Beispiel: Du bist alleinerziehend, in der Steuerklasse 2, angestellt und hast vor der Geburt deines Babys 4.000 Euro brutto verdient. Du bist kirchensteuerpflichtig und gesetzlich krankenversichert. Dann könntest du 1.639 Euro Basiselterngeld oder 819 Euro ElterngeldPlus erhalten.

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 4.000 Euro Bruttogehalt in Steuerklasse II?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Beispiel: Du bist alleinerziehend, in der Steuerklasse 2, angestellt und hast vor der Geburt deines Babys 4.000 Euro brutto verdient. Du bist kirchensteuerpflichtig und gesetzlich krankenversichert. Dann könntest du 1.639 Euro Basiselterngeld oder 819 Euro ElterngeldPlus erhalten.

Wie viel Elterngeld erhalten Mütter und Väter mit kleinem Einkommen?

Bei kleinem Einkommen erhalten Eltern bis zu 100 Prozent ihres Nettoeinkommens. Das ist für Eltern relevant, die vor der Geburt weniger als 1.240 Euro netto verdient haben. Dann gilt folgende Staffelung: Bei einem Nettogehalt zwischen 1.240 und 1.200 Euro steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 auf 67 Prozent.

Wie viel Elterngeld bekomme ich ohne Einkommen?

Auch wer kein Einkommen hat, kann mit Elterngeld als Unterstützung rechnen. Mütter und Väter, die vor der Geburt kein Geld verdient haben, erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro pro Monat. Dazu zählen beispielsweise Studierende sowie Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Saskia Weck am 14.12.2023 verfasst und zuletzt im Mai 2024 von Kathrin Gröh aktualisiert.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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