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Zuverdienst bei Elterngeld Plus: Wie hoch darf das Teilzeit-Gehalt sein?

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Saskia Weck

21. November 2024

Grundsätzlich darf man Elterngeld beziehen und gleichzeitig arbeiten. Wie hoch darf der Zuverdienst sein?

Inhalt

Elterngeld Plus Zuverdienst & Rechner: Das Wichtigste in Kürze

Das Elterngeld Plus bietet sich vor allem für jene an, die vor dem 12. Lebensmonat ihres Kindes wieder bis zu 32 Wochenstunden in den Job zurückwollen.

Dein Zuverdienst ist nur dann anrechnungsfrei, wenn du weniger als die Hälfte deines früheren Nettogehaltes zum Elterngeld Plus hinzuverdienst.

Elterngeld lohnt sich nicht für BesserverdienerInnen. Seit April 2024 entfällt ab einem Einkommen von 200.000 Euro pro Jahr bei Paaren und Singles die Förderung.

Beim Elterngeld hast du drei verschiedene Optionen: das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus. Welche Variante sich am ehesten für dich lohnt, kommt ganz auf deine individuelle Situation an. Denn der erlaubte Zuverdienst beim Elterngeld variiert.

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Elterngeld Plus. Du erfährst, wie viel du beim Elterngeld Plus ohne Abzug dazuverdienen darfst und findest Infos zum Elterngeld Plus Rechner für den Zuverdienst.

Wie viele Wochenstunden darf ich trotz Elterngeld Plus in Teilzeit arbeiten?

Du möchtest nach der Geburt deines Kindes nicht zu lang aus dem Erwerbsleben ausscheiden? Dann kannst du Elterngeld Plus beantragen und ein paar Monate nach der Geburt deines Kindes in Teilzeit starten, bis deine Elternzeit aufgebraucht ist.

Maximale Arbeitszeit

Wenn dein Kind vor dem 1. September 2021 geboren wurde, darfst du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen. Hast du es nach dem 1. September 2021 zur Welt gebracht, kannst du sogar 32 Stunden pro Woche jobben. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche, sondern den monatlichen Durchschnitt an. Arbeitest du zum Beispiel mit Elterngeld Plus in Teilzeit 10 Stunden, ist das also kein Problem.

„Hierbei ist es unabhängig, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezogen wird“, so Annett König vom Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig. Es gelten die gleichen zeitlichen Rahmenbedingungen.

Achtung: Überschreitest du diese Stundenanzahl, verlierst du den Anspruch auf das Elterngeld für den betroffenen Lebensmonat deines Kindes. Hast du dich für zwei Bezugsmonate entschieden, entfällt dein Anspruch auch während des zweiten Monats, denn frau bezieht das Elterngeld immer für mindestens zwei Lebensmonate ihres Kindes.

Elterngeld Plus Rechner: Wie viel Elterngeld Plus bekomme ich trotz Zuverdienst?

Bekommst du das Basiselterngeld, lohnt es sich in der Regel nicht, gleichzeitig zu arbeiten. Denn Angestellte haben einen Freibetrag von gerade einmal 105 Euro pro Monat.

Möchtest du jedoch bereits vor dem ersten Geburtstag deines Kindes wieder in Teilzeit arbeiten gehen, dann solltest du das mit Hilfe von Elterngeld Plus tun. Es beträgt 150 bis 900 Euro im Monat – je nach Verdienst in den zwölf Monaten vor deiner Elternzeit. Du kannst es bis zu 24 Monate lang erhalten.

Wie hoch dein Elterngeld Plus trotz Zuverdienst ist, kannst du dir ganz einfach selbst ausrechnen. Einen Elterngeld-Plus-Rechner findest du hier.

Übrigens: Ein Zuverdienst ist ebenfalls möglich, wenn du noch in Elternzeit bist, aber kein Elterngeld mehr beziehst.

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Elterngeld Zuverdienst berechnen

Wie du das Elterngeld berechnest, veranschaulichen wir an einem Beispiel: Noemi verdiente vor der Geburt ihres Sohnes Rafael 2.000 Euro netto. Sie ist verheiratet, in Steuerklasse 5 und nicht in der Kirche. Würde sie Basiselterngeld beziehen, bekäme sie 65 Prozent ihres Nettogehaltes, also in diesem Fall 1.300 Euro.

Noemi entscheidet sich jedoch für das Elterngeld Plus. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, also 650 Euro pro Monat. Sie bezieht es 24 Monate lang. Sobald Rafael ein halbes Jahr alt ist, geht Noemi halbtags arbeiten. Dabei verdient sie monatlich 1.140 Euro netto. Noemi stehen monatlich also insgesamt 1.790 Euro zur Verfügung.

Ist Elterngeld Plus ohne Zuverdienst sinnvoll?

Ein Bezug von Elterngeld Plus für 24 Monate ohne Zuverdienst ist weniger sinnvoll – zumindest aus finanzieller Sicht. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bist du nicht auf das Geld angewiesen und möchtest einfach nur möglichst lange in Elternzeit sein (länger als im Basiselterngeld), wäre Elterngeld Plus eine Option.

Lohnt sich Elterngeld für BesserverdienerInnen?

Das kommt ganz auf dein Einkommen an. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld haben sich seit dem 1. April 2024 geändert. Wer nach diesem Datum ein Kind bekommt, darf maximal 200.000 Euro pro Jahr verdienen – ganz gleich ob als Paar oder Alleinerziehende. Bei Gehältern beziehungsweise Einkünften darüber, entfällt der Elterngeld-Anspruch. Nach dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze noch weiter auf 175.000 Euro pro Jahr.

Bei Kindern, die bis zum 31. März 2024 geboren sind, gilt für Paare eine jährliche Einkommensgrenze von 300.000 Euro und für Alleinerziehende 200.000 Euro.

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Wird Teilzeit auf Elterngeld Plus angerechnet?

Auf die Frage, wann der Elterngeld Plus Zuverdienst anrechnungsfrei ist, gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Als grobe Richtlinie lässt sich sagen, dass du circa 50 Prozent von dem anrechnungsfrei dazuverdienen darfst, was du in den zwölf Monaten vor der Geburt bekommen hast. Waren das zum Beispiel 1.600 Euro, könntest du während des Bezuges von Elterngeld Plus rund 800 Euro dazuverdienen.

Die 50-Prozent-Regel gilt aber nur bis zu einem Nettogehalt von 2.770 Euro pro Monat. Das ist aktuell der Höchstbetrag. Hast du vor deiner Elternzeit mehr verdient und entscheidest dich nun für das Elterngeld Plus, erhältst du also höchstens 50 Prozent des Deckungsbetrages, also zirka 1.385 Euro, ohne dass dir das Elterngeld gekürzt wird.

Um den maximalen Zuverdienst genau zu ermitteln, kannst du dich an die Elterngeldstelle wenden.

Übrigens: Minijob und Elterngeld Plus sind ebenfalls geregelt. Die Einnahmen aus einem Minijob werden beim Elterngeld berücksichtigt. Steuern und Sozialabgaben zieht der Staat allerdings nicht nochmal ab.

Wie berechnet die Elterngeldstelle deine Bezüge?

Während deines Elterngeld-Plus-Bezugszeitraumes werden all deine Einkünfte zusammengerechnet: Hauptjob, Nebenjob, eigenes Gewerbe, Photovoltaikanlage auf dem Dach, geldwerte Vorteile (zum Beispiel Dienstwagen) und so weiter. Steuerfreie Einkünfte oder Kapitalerträge darfst du ohne Abzug behalten. Erträge aus

  • Vermietung
  • Verpachtung
  • Kapitalvermögen und
  • kleinere private Verkäufe

werden also nicht mit angerechnet.

Die Elterngeldstelle berechnet im ersten Schritt dein durchschnittliches Einkommen des Vorjahres aus all den genannten Einkünften. Davon zieht sie deinen Verdienst ab. Auf die so ermittelte Summe wird die Ersatzrate angewendet. Sie liegt zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinkommens des Vorjahres. Was übrig bleibt, ist die Summe, die dir als Elterngeld ausgezahlt wird.

Elterngeld und arbeiten: Lohnt sich das für mich?

Die Gründe junger Eltern, während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, sind vielfältig. Die einen sind schlicht und ergreifend auf den Zuverdienst angewiesen. Andere möchten sich durch eine längere Auszeit vom Job keine Karrierechancen verbauen. So oder so solltest du vorher berechnen, ob es sich aus finanzieller Sicht tatsächlich „lohnt“, Elterngeld Plus zu beziehen und zu arbeiten. Die Höhe des Zuverdienstes kannst du ganz einfach bestimmen.

Lass dir dafür von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber eine Übersicht des voraussichtlichen Brutto- und Nettoverdienstes deiner Teilzeitarbeit ausstellen. Darin sollte vermerkt sein, in welchem Zeitraum du diesen Lohn voraussichtlich verdienen wirst. Auch die Anzahl deiner Wochenstunden gehört in dieses Formular. Das reichst du dann bei der Elterngeldstelle ein.

Sie wird dein Gehalt auf deine Elterngeld-Bezugsmonate anrechnen. Dazu ermittelt sie den Differenzbetrag zwischen Elterngeld-Netto und deinem monatlichen Zuverdienst. So ist es möglich, dass du das Elterngeld Plus nur noch anteilig erhältst. Es ist dann so hoch wie der Differenzbetrag zwischen der ursprünglich ermittelten Elterngeld-Summe und deinem monatlichen Zuverdienst.

Hast du diese Zahl einmal schwarz auf weiß, kannst du besser abwägen, ob es sich für dich lohnt, in der Elternzeit stundenweise arbeiten zu gehen. Vereinfacht gesagt lohnt sich der Zuverdienst während des Elterngeld-Plus-Bezuges bis zur Höhe der Hälfte des vorgeburtlichen Nettoeinkommens. Beachte: Der Zuverdienst beim Elterngeld Plus ist meldepflichtig.

Elterngeld Plus beantragen: So geht’s

Elterngeld Plus lässt sich genauso wie Basiselterngeld beantragen. Dafür musst du einen Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen – in manchen Bundesländern ist die Antragsstellung auch digital möglich – beispielsweise in Bayern und in Berlin.

Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig darum kümmerst. Zum einen kann die Bearbeitung des Antrags manchmal etwas dauern, zum anderen wird das Elterngeld Plus maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Verschiedene Antragsformulare findest du hier.

Mit diesem Trick können Selbstständige abzugsfrei hinzuverdienen

Wenn du selbstständig bist, solltest du dein Nettoeinkommen vor der Babypause steigern, indem du weniger Ausgaben geltend machst. Durch das höhere Einkommen erhältst du auch mehr Elterngeld.

Auch solltest du durch eine reduzierte Auftragslage oder eine zusätzliche Hilfskraft nachweisen können, dass du höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitest. Reiche bei der Elterngeldstelle eine Gewinnermittlung für den Elterngeldbezugszeitraum ein. Wenn du deinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, kannst du ein wenig tricksen, um das Maximum aus dem Elterngeld Plus herauszuholen:

Unterbrich den Elterngeldbezugszeitraum zwischendurch ein-, zwei- oder dreimal für jeweils einen Monat. Rechne die Arbeit für deine KundInnen so ab, dass sie dir den Betrag in den Monaten überweisen, in denen du kein Elterngeld kassierst. Für die Monate, in denen du das Elterngeld Plus beziehst, machst du bei deiner Gewinnermittlung einen steuerlichen Verlust erkennbar. Mit diesem Vorgehen kannst du in Teilzeit gewinnbringend arbeiten und gleichzeitig das Elterngeld Plus in voller Höhe beziehen.

Ein Rechenbeispiel

Elisabeth ist selbstständig und bezieht Elterngeld Plus. Sie unterbricht den Bezugszeitraum im achten Lebensmonat ihrer Tochter. Im Monat zuvor stellt sie ihre Arbeit bei ihren KundInnen in Rechnung. Sie zahlen in dem Monat, in dem Elisabeth kein Elterngeld Plus bezieht. Anschließend arbeitet Elisabeth wieder drei Monate am Stück in Teilzeit und bezieht währenddessen Elterngeld Plus. Danach setzt sie wieder einen Monat mit dem Elterngeld Plus aus, damit ihr Zuverdienst sich nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt.

Anschließend reicht Elisabeth ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Lebensmonate eins bis sieben sowie neun bis zwölf ein. Daraus wird ein steuerlicher Verlust ersichtlich, weil die Betriebsausgaben die Einnahmen übersteigen.

Wird die Arbeitszeit während des Elterngeld-Plus-Bezugszeitraumes überprüft?

In der Regel genügt eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, um die Arbeitszeit während der Elternzeit nachzuweisen. Nur bei begründetem Zweifel fordert die Elterngeldstelle weitere Nachweise wie eine Kopie des Stundenkontos an.

Darüber hinaus kann sie die Arbeitszeit monatsweise nach Kalendertagen berechnen. Dabei genügt es, wenn die wöchentliche Arbeitszeit die 30 erlaubten Wochenarbeitsstunden im Durchschnitt nicht überschreitet. Bei 28 Tagen im Lebensmonat wären das 120, bei 29 Tagen 125, bei 30 Tagen 129 und bei 31 Tagen 133 Arbeitsstunden.

Bist du selbstständig, brauchst du nicht extra ein Arbeitszeitkonto einzuführen. Du musst jedoch glaubhaft machen können, dass du maximal 30 Stunden pro Woche arbeitest. Nimm dafür weniger Aufträge an oder stelle zum Beispiel eine Aushilfskraft ein.

Wird der Zuverdienst zum Elterngeld Plus versteuert?

Spätestens sobald du Elterngeld beziehst, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch wenn das Elterngeld Plus per se steuerfrei ist.

Das Elterngeld Plus wird grundsätzlich nicht zum zu versteuernden Einkommen der Eltern hinzugezählt. Es gibt jedoch eine Besonderheit zu beachten: Das Elterngeld kann Einfluss auf den Progressionsvorbehalt haben. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird. Wenn das zu versteuernde Einkommen durch das Elterngeld in eine höhere Steuerklasse fällt, kann das zu einer höheren Steuerbelastung führen.

herMoney Tipp

Schön und gut, dass du dank des Elterngeld Plus die Möglichkeit des Hinzuverdienstes hast. Vergessen solltest du aber nicht, dass dein Kind in der Zeit, in der du arbeiten gehst, betreut werden muss. Stehen in dieser Zeit nicht zufällig die Großeltern zur Verfügung, musst du Ausgaben wie Kinderkrippe, Tagesmutter und Co. einkalkulieren. Ob die Rechnung aus Elternzeit-Planung, Teilzeit-Stress und Kinderbetreuung aufgeht, musst du selbst für dich entscheiden.

Zum Weiterlesen: Hast du Anspruch auf den Kinderzuschlag? Finde hier heraus, wo die Einkommensgrenzen liegen.

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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde 2023 von Saskia Weck verfasst und zuletzt im August 2024 von Katrin Gröh aktualisiert.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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