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Zuverdienst bei Elterngeld Plus: Wie hoch darf mein Teilzeit-Gehalt maximal sein?

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Saskia Weck

12. September 2023

Grundsätzlich darf man Elterngeld beziehen und gleichzeitig arbeiten. Wann lohnt sich das? Wie hoch darf der Nebenverdienst sein?

Inhalt

Zuverdienst bei Elterngeld Plus: Das Wichtigste in Kürze

Das Elterngeld Plus bietet sich vor allem für jene an, die vor dem 12. Lebensmonat ihres Kindes wieder in den Job zurückwollen.

Während du Elterngeld Plus beziehst, kannst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Dein Zuverdienst ist nur dann anrechnungsfrei, wenn du weniger als die Hälfte deines früheren Nettogehaltes zum Elterngeld Plus hinzuverdienst. Ansonsten sind Abzüge fällig.

Das Elterngeld Plus lohnt sich nicht für Besserverdiener. Sobald ein Paar über 300.000 Euro und eine Alleinerziehende über 250.000 Euro im Jahr verdient, gibt es keine Förderung vom Staat mehr.

Wie viele Wochenstunden darf ich trotz Elterngeld Plus in Teilzeit arbeiten?

Du möchtest nach der Geburt deines Kindes nicht zu lang aus dem Erwerbsleben ausscheiden? Dann kannst du dich für das Elterngeld Plus entscheiden und ein paar Monate nach der Geburt deines Kindes in Teilzeit starten, bis deine Elternzeit aufgebraucht ist.

Maximale Arbeitszeit

Wenn dein Kind vor dem 1. September 2021 geboren wurde, darfst du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen. Hast du es nach dem 1. September 2021 zur Welt gebracht, kannst du sogar 32 Stunden pro Woche jobben. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche, sondern den monatlichen Durchschnitt an. „Hierbei ist es unabhängig, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezogen wird“, so Annett König vom Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig.

Achtung! Überschreitest du diese Stundenanzahl, verlierst du den Anspruch auf das Elterngeld für den betroffenen Lebensmonat deines Kindes. Hast du dich für zwei Bezugsmonate entschieden, entfällt dein Anspruch auch während des zweiten Monats, denn frau bezieht das Elterngeld immer für mindestens zwei Lebensmonate ihres Kindes.

Wie viel Elterngeld Plus bekomme ich trotz Zuverdienst? (Rechner)

Bekommst du das Basiselterngeld, lohnt es sich in der Regel nicht, gleichzeitig zu arbeiten. Denn Angestellte haben einen Freibetrag von gerade einmal 105 Euro pro Monat.

Möchtest du jedoch bereits vor dem ersten Geburtstag deines Kindes wieder in Teilzeit arbeiten gehen, dann solltest du das mit Hilfe von Elterngeld Plus tun. Es beträgt 150 bis 900 Euro im Monat – je nach Verdienst in den zwölf Monaten vor deiner Elternzeit. Du kannst es bis zu 24 Monate lang erhalten.

Wie hoch dein Elterngeld Plus trotz Zuverdienst ist, kannst du dir ganz einfach selbst ausrechnen. Einen Elterngeld-Plus-Rechner findest du hier.

Wenn du nicht arbeitest und keinen Zuverdienst hast, ist das Elterngeld Plus weniger sinnvoll. Der einzige Vorteil bestünde darin, dass du länger Elterngeld beziehst als beim Basiselterngeld. Insgesamt kannst du Elterngeld Plus 24 Monate lang in Anspruch nehmen – auch ohne Zuverdienst.

Übrigens: Ein Zuverdienst ist auch möglich, wenn du noch in Elternzeit bist, aber kein Elterngeld mehr beziehst.

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Beispiel Elterngeld Plus mit Zuverdienst:

Noemi verdiente vor der Geburt ihres Sohnes Rafael 2.000 Euro netto. Sie ist verheiratet, in Steuerklasse 5 und nicht in der Kirche. Würde sie Basiselterngeld beziehen, bekäme sie 65 Prozent ihres Nettogehaltes, also in diesem Fall 1.300 Euro.

Noemi entscheidet sich jedoch für das Elterngeld Plus. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, also 650 Euro pro Monat. Sie bezieht es 24 Monate lang. Sobald Rafael ein halbes Jahr alt ist, geht Noemi halbtags arbeiten. Dabei verdient sie monatlich 1.140 Euro netto. Noemi stehen monatlich also insgesamt 1.790 Euro zur Verfügung.

Wie viel darf ich ohne Abzüge dazuverdienen, wenn ich Elterngeld Plus beziehe?

Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Als grobe Richtlinie lässt sich sagen, dass du zirka 50 Prozent von dem anrechnungsfrei dazuverdienen darfst, was du in den zwölf Monaten vor der Geburt netto bekommen hast. Waren das zum Beispiel 1.600 Euro, könntest du während des Bezuges von Elterngeld Plus rund 800 Euro dazuverdienen.

Die 50-Prozent-Regel gilt aber nur bis zu einem Nettogehalt von 2.770 Euro pro Monat! Das ist aktuell der Deckelungsbetrag. Hast du vor deiner Elternzeit mehr verdient und entscheidest dich nun für das Elterngeld Plus, erhälst du also höchstens 50 Prozent des Deckungsbetrages, also zirka 1.385 Euro, ohne dass dir das Elterngeld gekürzt wird.

Um den maximalen Zuverdienst genau zu ermitteln, kannst du dich an die Elterngeldstelle wenden.

Übrigens: Die Erträge aus einem Minijob darfst du in der Regel behalten, ohne Abzüge beim Elterngeld Plus hinnehmen zu müssen.

Wie berechnet die Elterngeldstelle deine Bezüge?

Während deines Elterngeld-Plus-Bezugszeitraumes werden all deine Einkünfte zusammengerechnet: Hauptjob, Nebenjob, eigenes Gewerbe, Photovoltaikanlage auf dem Dach, geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen) und so weiter. Steuerfreie Einkünfte oder Kapitalerträge darfst du ohne Abzug behalten. Erträge aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen und kleinere private Verkäufe werden also nicht mit angerechnet.

Die Elterngeldstelle berechnet im ersten Schritt dein durchschnittliches Einkommen des Vorjahres aus all den genannten Einkünften. Davon zieht sie deinen Verdienst ab. Auf die so ermittelte Summe wird die Ersatzrate angewendet. Sie liegt zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinkommens des Vorjahres. Was übrig bleibt, ist die Summe, die dir als Elterngeld ausgezahlt wird.

Lesetipp: Vielleicht ist ja nach der Elternzeit Brückenteilzeit das richtige Arbeitszeitmodell für dich? Finde es hier heraus!

Elterngeld beziehen und gleichzeitig arbeiten: Lohnt sich das für mich?

Die Gründe junger Eltern, während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, sind vielfältig. Die einen sind schlicht und ergreifend auf den Zuverdienst angewiesen. Andere möchten sich durch eine längere Auszeit vom Job keine Karrierechancen verbauen. So oder so solltest du vorher berechnen, ob es sich aus finanzieller Sicht tatsächlich „lohnt“, Elterngeld Plus zu beziehen und zu arbeiten. Die Höhe des Zuverdienstes kannst du ganz einfach bestimmen.

Lass dir dafür von deiner Arbeitgeberin eine Übersicht des voraussichtlichen Brutto- und Nettoverdienstes deiner Teilzeitarbeit ausstellen. Darin sollte vermerkt sein, in welchem Zeitraum du diesen Lohn voraussichtlich verdienen wirst. Auch die Anzahl deiner Wochenstunden gehört in dieses Formular. Das reichst du dann bei der Elterngeldstelle ein.

Sie wird dein Gehalt auf deine Elterngeld-Bezugsmonate anrechnen. Dazu ermittelt sie den Differenzbetrag zwischen Elterngeld-Netto und deinem monatlichen Zuverdienst. So ist es möglich, dass du das Elterngeld Plus nur noch anteilig erhältst. Es ist dann so hoch wie der Differenzbetrag zwischen der ursprünglich ermittelten Elterngeld-Summe und deinem monatlichen Zuverdienst.

Hast du diese Zahl einmal schwarz auf weiß, kannst du besser abwägen, ob es sich für dich lohnt, in der Elternzeit stundenweise arbeiten zu gehen. Vereinfacht gesagt lohnt sich der Zuverdienst während des Elterngeld-Plus-Bezuges bis zur Höhe der Hälfte des vorgeburtlichen Nettoeinkommens.

Der Zuverdienst beim Elterngeld Plus ist meldepflichtig!
Entscheidest du dich dafür, Teilzeit arbeiten zu gehen oder einen Minijob auszuüben, während du Elterngeld Plus beziehst, musst du das der Elterngeldstelle melden. Fülle dazu das Formular „Erklärung zum Einkommen nach der Geburt“ aus. Dazu kannst du beispielsweise dieses oder dieses PDF-Formular nutzen.

Mit diesem Trick können Selbstständige abzugsfrei hinzuverdienen

Wenn du selbstständig bist, solltest du dein Nettoeinkommen vor der Babypause steigern, indem du weniger Ausgaben geltend machst. Durch das höhere Einkommen erhältst du auch mehr Elterngeld.

Auch solltest du durch eine reduzierte Auftragslage oder eine zusätzliche Hilfskraft nachweisen können, dass du höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitest. Reiche bei der Elterngeldstelle eine Gewinnermittlung für den Elterngeldbezugszeitraum ein. Wenn du deinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, kannst du ein wenig tricksen, um das Maximum aus dem Elterngeld Plus herauszuholen:

Unterbrich den Elterngeldbezugszeitraum zwischendurch ein-, zwei- oder dreimal für jeweils einen Monat. Rechne die Arbeit für deine KundInnen so ab, dass sie dir den Betrag in den Monaten überweisen, in denen du kein Elterngeld kassierst. Für die Monate, in denen du das Elterngeld Plus beziehst, machst du bei deiner Gewinnermittlung einen steuerlichen Verlust erkennbar. Mit diesem Vorgehen kannst du in Teilzeit gewinnbringend arbeiten und gleichzeitig das Elterngeld Plus in voller Höhe beziehen.

Beispiel:

Elisabeth ist selbstständig und bezieht Elterngeld Plus. Sie unterbricht den Bezugszeitraum im achten Lebensmonat ihrer Tochter. Im Monat zuvor stellt sie ihre Arbeit bei ihren KundInnen in Rechnung. Sie zahlen in dem Monat, in dem Elisabeth kein Elterngeld Plus bezieht. Anschließend arbeitet Elisabeth wieder drei Monate am Stück in Teilzeit und bezieht währenddessen Elterngeld Plus. Danach setzt sie wieder einen Monat mit dem Elterngeld Plus aus, damit ihr Zuverdienst sich nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt.

Anschließend reicht Elisabeth ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Lebensmonate eins bis sieben sowie neun bis zwölf ein. Daraus wird ein steuerlicher Verlust ersichtlich, weil die Betriebsausgaben die Einnahmen übersteigen.

Wird die Arbeitszeit während des Elterngeld-Plus-Bezugszeitraumes überprüft?

In der Regel genügt eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, um die Arbeitszeit während der Elternzeit nachzuweisen. Nur bei begründetem Zweifel fordert die Elterngeldstelle weitere Nachweise wie eine Kopie des Stundenkontos an.

Darüber hinaus kann sie die Arbeitszeit monatsweise nach Kalendertagen berechnen. Dabei genügt es, wenn die wöchentliche Arbeitszeit die 30 erlaubten Wochenarbeitsstunden im Durchschnitt nicht überschreitet. Bei 28 Tagen im Lebensmonat wären das 120, bei 29 Tagen 125, bei 30 Tagen 129 und bei 31 Tagen 133 Arbeitsstunden.

Bist du selbstständig, brauchst du nicht extra ein Arbeitszeitkonto einzuführen. Du musst jedoch glaubhaft machen können, dass du maximal 30 Stunden pro Woche arbeitest. Nimm dafür weniger Aufträge an oder stelle zum Beispiel eine Aushilfskraft ein.

Wird der Zuverdienst zum Elterngeld Plus versteuert?

Spätestens sobald du Elterngeld beziehst, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch wenn das Elterngeld Plus per se steuerfrei ist.

Das Elterngeld Plus wird grundsätzlich nicht zum zu versteuernden Einkommen der Eltern hinzugezählt. Es gibt jedoch eine Besonderheit zu beachten: Das Elterngeld kann Einfluss auf den Progressionsvorbehalt haben. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird. Wenn das zu versteuernde Einkommen durch das Elterngeld in eine höhere Steuerklasse fällt, kann das zu einer höheren Steuerbelastung führen.

herMoney Tipp

Schön und gut, dass du dank des Elterngeld Plus die Möglichkeit des Hinzuverdienstes hast. Vergessen solltest du aber nicht, dass dein Kind in der Zeit, in der du arbeiten gehst, betreut werden muss. Stehen in dieser Zeit nicht zufällig die Großeltern zur Verfügung, musst du Ausgaben wie Kinderkrippe, Tagesmutter und Co. einkalkulieren. Ob die Rechnung aus Elternzeit-Planung, Teilzeit-Stress und Kinderbetreuung aufgeht, musst du selbst für dich entscheiden.

Zum Weiterlesen: Hast du Anspruch auf den Kinderzuschlag? Finde hier heraus, wo die Einkommensgrenzen liegen!

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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".