Kind verdient 800 Euro: So viel Unterhalt musst du trotz Ausbildung zahlen
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Dein volljähriges Kind macht eine Ausbildung oder studiert? Damit bist du finanziell nicht automatisch aus dem Schneider …
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8. Januar 2024
Wir helfen dir, dich mit den unterschiedlichen Elterngeld-Modellen zurechtzufinden und das passende für dich auszuwählen.
Welche Voraussetzungen müssen Alleinerziehende erfüllen, um Elterngeld zu erhalten?
Welches Elterngeld-Modell ist das beste für mich?
Elterngeldrechner: Wie viel Elterngeld bekommen Alleinerziehende?
Wie beantragen Alleinerziehende das Elterngeld?
Was tun, wenn dir das Elterngeld als Alleinerziehende nicht reicht?
Alleinerziehende können – wie andere Mütter auch – zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen. Selbst der Partnerschaftsbonus steht ihnen zu.
Basiselterngeld bedeutet, dass du inklusive Partnerschaftsbonus bis zu 14 Monate lang zwischen 300 und 1.800 Euro bekommst. Beim Elterngeld Plus erhalten Alleinerziehende 28 Monate lang zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Gestrichen wird das Elterngeld künftig bei einem Einkommen über 200.000 Euro pro Jahr.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig davon, wie viel du vor der Geburt des Kindes verdient hast. Alleinerziehende können – wie andere Mütter auch – mit 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens rechnen. Bei einem niedrigen Einkommen sind es 100 Prozent.
Wenn du dir das Sorgerecht teilst, kann auch dein oder deine Ex Elterngeld bekommen. Er oder sie könnte dann die Partnermonate beantragen: Du bleibst dann zum Beispiel zwölf Monate zu Hause, dein oder deine Ex zwei Monate.
Alle Infos findest du auch im Video:
Elterngeld steht dir zu, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast und du vor der Geburt angestellt oder selbstständig warst. Zu den Voraussetzungen gehört es auch, dass du dein Kind nach der Geburt selbst betreust und du dabei nicht mehr als 32 Stunden arbeiten gehst. Du und dein Kind müssen allein in einem Haushalt leben. Welche Ausnahmen es gibt, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Wenn dein/deine Ex nicht mit dir und eurem gemeinsamen Kind zusammenlebt, giltst du als alleinerziehend.
Aufpassen solltest du, wenn du mit deinem neuen Partner oder deiner neuen Partnerin zusammengezogen bist. Gleiches gilt, ziehst du mit dem Nachwuchs in eine WG. Wohnt außer dir noch eine volljährige Person in eurem Haushalt, musst du bei der Elterngeldstelle nachweisen, dass es sich nicht um eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft handelt. Die Behörde darf den Sachverhalt dann aber prüfen, könnte also bald vor deiner Tür stehen und selbst in Erfahrung bringen, ob deine Angaben stimmen.
Das gilt nicht, wenn du mit volljährigen leiblichen Kindern, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkindern zusammenwohnst. Bekommst du für sie noch Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, musst du dir keine Gedanken machen.
Als alleinerziehend gelten auch Witwen und Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, aber getrennt voneinander leben. Ebenfalls als alleinerziehend wirst du gewertet, wenn der andere Elternteil so krank ist, dass es für ihn oder sie unmöglich ist, sich um das Kind zu kümmern. Dazu gehören auch Behinderungen. Nachweisen musst du das durch ein ärztliches Attest.
Dein Kind ist akuten Gefahren ausgesetzt, wenn es sich bei deiner oder deinem Ex aufhält, etwa weil ihm Gewalt angetan werden könnte? Dann kannst du ebenfalls als Alleinerziehende Elterngeld beantragen.
Teilst du dir das Sorgerecht für euer Kind mit deiner oder deinem Ex, gelten häufig die gleichen Regeln wie bei zusammenlebenden Eltern. Getrenntlebende Eltern haben also denselben Anspruch auf Elterngeld wie jene, die noch zusammen sind. Das bedeutet: Dein/deine Ex und du könnt euch das Elterngeld aufteilen, indem einer den Partnerschaftsbonus in Anspruch nimmt.
Wohnt dein Kind nicht mindestens ein Drittel der Zeit beim anderen Elternteil, giltst du als alleinerziehend. Dann steht dir das gesamte Elterngeld zu.
Gut zu wissen: Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Am 12. Dezember entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Frage, wann eine Mutter alleinerziehend ist. Die Klägerin hatte Unterhaltsvorschussleistungen beim Kreis Höxter beantragt. Der lehnte ab, da die Klägerin nicht alleinerziehend im Sinne des Gesetzes sei. Der Grund: Die Kinder hielten sich vierzehntägig von Mittwoch bis Montag beim Kindesvater auf, dessen Anteil an den Betreuungszeiten bei typisierender Betrachtung bei 36 Prozent liege. Nun landete die Klage vor der höchsten Instanz. Das Urteil: Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 Prozent liegt. Darum wird der Fall nun vor dem Oberverwaltungsgericht neu verhandelt (BVerwG 5 C 9.22 – Urteil vom 12. Dezember 2023).
2015 wurde das Elterngeld neu geregelt. Ziel war es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Es gibt drei verschiedene Modelle: das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus. Die unterschiedlichen Modelle lassen sich individuell miteinander kombinieren. Wir beginnen mit dem Klassiker und liefern dir kurz und knapp eine Erklärung, wie das Basiselterngeld für Alleinerziehende funktioniert.
Basiselterngeld gibt es für mindestens zwei und höchstens 12 Lebensmonate des Kindes, wenn nur ein Elternteil Elterngeld nutzt. Möchte auch dein/deine Ex Elterngeld beziehen, könnt ihr zusammen 14 Lebensmonate lang Elterngeld bekommen. Diese 14 Monate kannst du als Alleinerziehenden aber auch selbst nutzen. Nimmst du auch noch den Partnerschaftsbonus in Anspruch, wird dir bis zu 18 Monate lang das Basiselterngeld gezahlt. So können Alleinerziehende das Basiselterngeld insgesamt von 12 auf 18 Monate aufstocken!
In dieser Zeit bekommst du nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums 65 bis 67 Prozent deines Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate. Abhängig vom eigenen Einkommen sind das zwischen 300 und 1.800 Euro.
Elternzeit mit Frühchen und Zwillingen: Wie viel Geld bekommen Alleinerziehende?
Wurde dein Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren, gibt es das Elterngeld länger, in der Regel bis zu 18 Monate. Hast du noch weitere kleine Kinder, bekommst Zwillinge oder sogar noch mehr Kinder, kannst du mit höheren Bezügen rechnen. Konkret bedeutet das: Falls du Zwillinge erwartest, kriegst du 300 Euro mehr, bei Drillingen darfst du dich monatlich über 600 Euro mehr Elterngeld freuen und so weiter. Das gilt auch, wenn der Geschwisterbonus gezahlt wird.
Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nur ein sehr kleines Einkommen hatten, erhalten bis zu 100 Prozent ihres Nettoeinkommens. Zu den Geringverdienern, die von dieser Regelung profitieren, gehören alleinerziehende Mütter, die weniger als 1.000 Euro netto verdienten.
Hattest du gar kein Einkommen, erhältst du den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Sozialleistungen werden bei der Gewährung von Elterngeld angerechnet. Erhältst du beispielsweise Bürgergeld, wird es gekürzt, sobald dir Elterngeld gezahlt wird.
Aufpassen musst du, wenn du während deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest. Dann wird dein Elterngeld gekürzt. Hast du vor, stundenweise wieder arbeiten zu gehen, ist die zweite Option vielleicht die bessere Wahl für dich: das Elterngeld Plus.
Seit Juli 2015 gibt es das Elterngeld Plus. Es ist besonders gut geeignet für Eltern, die recht zügig nach der Geburt in Teilzeit arbeiten gehen wollen. Das Elterngeld Plus gibt es nämlich doppelt so lange wie das Basiselterngeld, dafür aber nur in halber Höhe. Konkret bedeutet das, dass du zwischen 150 und 900 Euro Elterngeld Plus erhalten kannst. Das Elterngeld Plus kannst du als Alleinerziehende bis zu 28 Monate lang beziehen.
Um Alleinerziehende nicht zu benachteiligen, steht auch ihnen der Partnerschaftsbonus zu. Dafür brauchst du die oben genannten Nachweise. Um als alleinerziehende Mutter den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen zu können, musst du in bis zu vier aufeinanderfolgenden Monaten wöchentlich zwischen 24 und 32 Stunden lang erwerbstätig sein.
Der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt dir einen ersten Anhaltspunkt über die Höhe deiner künftigen Bezüge. Zugegeben: Ganz so einfach zu bedienen ist der Elterngeldrechner nicht. Allerdings gibt es auch eine abgespeckte Version.
Hier findest du in der rechten Seitenleiste einen Elterngeld-Schnellrechner. Dort brauchst du nur anzugeben, wie viele Kinder du erwartest und wie viele Kinder bereits in deinem Haushalt leben. Auch musst du hier eingeben, wie hoch dein Nettoeinkommen bisher war und wie hoch es sein wird, während du Elterngeld beziehen wirst. Bitte nimm den so errechneten Wert aber nicht für bare Münze, sondern nur als groben Richtwert, wie viel Elterngeld du erhalten könntest.
Das Elterngeld beantragst du schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. Wer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen lebt, hat Glück. Hier ist es bereits möglich, das Elterngeld elektronisch zu beantragen. Hier findest du den Link zu der Seite. Möchtest du auch gleich noch Kindergeld beantragen, wirst du auf der Seite der Arbeitsagentur fündig. Hier kommst du zu den Anträgen für Kindergeld und Kinderzuschlag.
Beim Finanzamt kannst du den „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ beantragen. Fülle dafür die „Anlage Kind“ in der Steuererklärung aus. Alternativ kannst du auch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen (Hauptvordruck und „Anlage Kind“). Hast du ihn ausgefüllt abgegeben, wird deine Steuerlast gesenkt, denn nach der Bewilligung giltst du offiziell als alleinerziehend.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde für das erste Kind zum 1. Januar 2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben. Jedes weitere Kind erhöht den Betrag um 240 Euro. Beispielrechnung: Bei zwei Kindern hättest du die Steuerlast deiner steuerpflichtigen Einkünfte schon um 4.500 Euro gesenkt.
Achtung! Ziehst du mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin zusammen, verlierst du deinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für das gesamte Kalenderjahr.
Als alleinerziehende Mutter kannst du noch mehr beantragen! Brauchst du finanzielle Unterstützung, solltest du dich ans Jugendamt, das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit wenden.
Was kann ich als Alleinerziehende noch beantragen?
Du hast es beim Lesen sicherlich selbst feststellen müssen: Das Elterngeld ist kompliziert. Kümmere dich nicht erst darum, wenn dein Baby schon auf der Welt ist, denn dann liegt deine Priorität sicher ganz woanders. Hole dir noch während der Schwangerschaft den Elterngeldantrag. Dann kannst du ihn direkt nach der Geburt bei der Elterngeldstelle einreichen.
Vergiss nicht, die Geburtsbescheinigung, die Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld, die Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Lohnabrechnungen für die letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes beizulegen.
Zum Weiterlesen: Eine Trennung ist nie leicht zu bewältigen – vor allem, wenn ein Kind da ist. Die Bloggerin Christina Finke hat es selbst erlebt und verrät dir hier, welche Fehler sie heute nicht mehr machen würde.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Saskia Weck verfasst und zuletzt am 8. Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.