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Steuerklasse ändern und sparen: Mit diesem Formular in 10 Minuten erledigt!

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Du möchtest einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen? Kein Problem. Wir zeigen dir, mit welchem Formular es ganz einfach geht.

Inhalt

Wann ist ein Steuerklassenwechsel notwendig?

Welches Formular brauche ich für den Steuerklassenwechsel?
> Heirat
> Alleinerziehende
> Trennung

So füllst du den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus

Wer meldet den Steuerklassenwechsel dem Arbeitgeber?

Antrag auf Steuerklassenwechsel mit Online-Formular: Was du wissen musst

Nur Verheiratete oder Verpartnerte können zwischen mehreren Steuerklassen wählen. Durch eine geschickte Aufteilung der Steuerklassen könnt ihr Steuern zu sparen.

Für den Antrag auf Steuerklassenwechsel hast du mehrere Möglichkeiten: Du kannst ihn online über elster.de stellen. Oder du lädst dir das Formular herunter, füllst es aus und schickst es postalisch an dein Finanzamt. Du kannst das Dokument auch online ausfüllen – und zwar hier. Ausdrucken und per Post versenden musst du es aber trotzdem.

Achte darauf, dass dein Antrag auf Steuerklassenwechsel spätestens am 30.11. beim Finanzamt eingeht. Dann wird er noch für das laufende Jahr berücksichtigt.

Verheiratete und Verpartnerte haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen auszuwählen. Sie haben also – anders als Singles oder Alleinerziehende – Wahlmöglichkeiten.

Folgende Steuerklassen gibt es:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene und Verwitwete
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklassen III bis V: Verheiratete oder Verpartnerte

Wann ist ein Steuerklassenwechsel notwendig?

Als Daumenregel kann gelten: Ein Steuerklassenwechsel steht dann an, wenn sich an deinem Familienstand etwas ändert.

Also zum Beispiel, wenn du

  • heiratest.
  • dich scheiden lässt.
  • dein erstes Kind erwartest.

Ein Wechsel kann sich auch lohnen, wenn du damit rechnest, demnächst in Kurzarbeit gehen zu müssen oder arbeitslos zu werden. Hier solltest du genau kalkulieren. Gleiches gilt für werdende Eltern.

Du kannst mit der idealen Steuerklasse die Höhe des Elterngelds optimieren. Denn das Elterngeld wird anhand des Bruttogehalts berechnet. Du bekommst also mehr Elterngeld, wenn du in einer günstigen Steuerklasse bist (häufig Steuerklasse 3) und vor der Geburt deines Kindes ein entsprechend hohes Gehalt hast. Mit einem Steuerklassenwechsel kannst du das Elterngeld womöglich um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen!

Am besten wechselst du deine Steuerklasse nicht erst nach der Geburt, sondern während der Schwangerschaft. Und zwar spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dann wird für die Elterngeldberechnung die von dir gewünschte neue Steuerklasse berücksichtigt.

Schon gewusst? Du kannst Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen!

Ehepaare müssen den Antrag auf Steuerklassenwechsel nur abgeben, wenn sie die Steuerklassen III/V wollen

Ganz wichtig für dein Verständnis: Die unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen wirken sich nur während des Jahres auf das laufende Familiennetto aus. Mit der Steuererklärung wird die Einkommensteuer von Verheirateten oder LebenspartnerInnen unabhängig von den vorher gewählten Steuerklassen nach der Splittingtabelle festgesetzt. Du kannst mit der geschickten Wahl der Steuerklasse also beeinflussen, wie viel Netto du unterjährig im Geldbeutel hast.

Nach der Heirat steckt das Finanzamt zwei berufstätige PartnerInnen normalerweise beide automatisch in die Steuerklassen IV und IV. Sie passt dann gut, wenn beide ähnlich hohe Gehälter einstreichen. Doch häufig verdienen Paare unterschiedlich viel. Dann kann die traditionelle Steuerklassenwahl III/V finanziell geschickter sein.

Wenn einer der beiden PartnerInnen rund 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient, ist es laut Bundesfinanzministerium empfehlenswert, dass der oder die Besserverdienende in Steuerklasse III, der oder die andere in Steuerklasse V geht. So bekommt das Paar während des laufenden Jahres zusammengenommen das meiste Netto ausbezahlt. Infos dazu erläutert das Bundesfinanzministerium im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023

Ist die Steuerklassenkombination III/V nicht ungünstig für den Partner in Steuerklasse V?

Wenn man die Familienfinanzen wirklich partnerschaftlich plant und dabei kühl kalkuliert, kann diese Kombination der Steuerklassen sinnvoll sein. Du solltest nur damit umzugehen wissen und dich nicht in der Steuerfalle wähnen. Wenn du dich mit deinem Partner oder deiner Partnerin darauf einigst, den unterjährigen finanziellen Nachteil des einen auszugleichen und den unterjährigen Überschuss zu teilen, habt ihr beide etwas davon.

Zum Hintergrund: In der Steuerklasse III fällt das Netto höher aus, weil hier die Grundfreibeträge beider PartnerInnen (in Höhe von derzeit (2024) jeweils: 11.604 Euro pro Person) berücksichtigt werden. Dagegen wird in Steuerklasse V kein Grundfreibetrag einbezogen – und deshalb ist der Steuerabzug hier erheblich höher. Eine Alternative wäre die Steuerklassenkombination IV mit Faktor.

In dieser Folge spricht Anne mit der Steuerberaterin und Steuer-Influencerin Raphaela Schmaltz über die Steuerklasse 4 im Faktorverfahren:

Dabei zahlt ihr beide unterjährig in etwa schon so viel Steuern, wie es seinem tatsächlichen Anteil an der Steuerschuld entspricht. Das hat auch den Vorteil, dass mit dem Steuerbescheid keine größeren Steuernachzahlungen oder -erstattungen zu erwarten sind. Mehr dazu erfährst du hier.

Welches Formular brauche ich für den Steuerklassenwechsel?

Steuerklassenwechsel nach der Heirat

Um die Lohnsteuerklasse zu ändern, brauchst du das Formular “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern”. Das aktuelle Formular ist von 2020, gilt aber auch für 2024.

Das Dokument gibt es in Papierform bei deinem zuständigen Finanzamt. Leichter ist es, den Antrag online auszufüllen. Das PDF findest du hier zum Download. Drucke es aus, fülle es aus und schicke es dann postalisch an dein Finanzamt.

Wie kann ich meine Steuerklasse online ändern?

Du kannst den „Antrag auf Wechsel der Steuerklasse“ auch online ausfüllen, und zwar hier. Klicke rechts auf “Steuern” und gib in den Suchschlitz rechts oben „Steuerklassenwechsel“ ein. So wird ein Dokument erzeugt, das 44 Minuten lang gültig ist. Solange hast du Zeit, alle Daten einzugeben. Wenn du alles ausgefüllt hast, erzeugst du ein PDF. Das Formular für den Steuerklassenwechsel druckst du nun aus, unterschreibst und schickst es an dein zuständiges Finanzamt. So kann der zuständige Sachbearbeiter deine Steuerklasse ändern.

Seit Oktober 2021 kannst du über das Online-Finanzamt Elster deine Steuerklassen auch komplett online wechseln. Dafür musst du dich aber zuerst bei Elster registrieren. Du nutzt wie viele Millionen Deutsche bereits Elster? Dann kannst du den Steuerklassenwechsel auch direkt online darüber beantragen. Das geht am schnellsten.

Video: Steuerklasse ändern nach der Heirat

Steuerklasse ändern: Welches Formular brauchen Alleinerziehende?

Alleinerziehende füllen nicht das oben genannte Formular aus, sondern den “Antrag auf Lohnsteuerermäßigung”. Damit kannst du deine Steuerklasse beim Finanzamt ändern lassen. Du findest das Formular hier in der rechten Seitenleiste. Wenn du dort den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ anklickst, wird automatisch ein Dokument erzeugt, das du online ausfüllen kannst.

Extra-Tipp: Hier kannst du prüfen, ob du als Alleinerziehende alle Steuerfreibeträge bereits ausgeschöpft hast! 

Steuerklasse ändern bei Trennung / Scheidung: Fülle dieses Formular aus

Du stehst in der Pflicht, die Steuerklasse ändern zu lassen, wenn die aktuelle Eintragung beim Finanzamt nicht mehr stimmt. Das trifft zu, wenn du von deinem oder deiner Ehegatten oder LebenspartnerIn dauernd getrennt lebst und daher die Voraussetzungen für die Steuerklasse III nicht mehr greifen. Umgekehrt darfst du wieder in die Steuerklasse IV/IV, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin wieder zusammenlebst.

Folgende Formulare sind je nach Fall auszufüllen:

Alle drei genannten Formulare lassen sich inzwischen auch über elster.de elektronisch ausfüllen und einreichen.

Gut zu wissen: Im Trennungsjahr könnt ihr eure alte Steuerklasse noch beibehalten. Im neuen Kalenderjahr gilt dann die neue Steuerklasse.

Video: Steuerklassenwechsel bei Trennung mit Kind:

So füllst du den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ aus

Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern” ist schnell ausgefüllt. Folgende Daten hast du dort anzugeben: Zunächst einmal dein Finanzamt und die Steuernummer, außerdem die beiden Antragsteller mitsamt Adresse und Steuer-Identifikationsnummer.

Unter B. folgt dann der eigentliche Antrag auf den Steuerklassenwechsel oder auf das Faktorverfahren (in diesem Fall ist auch Abschnitt C auszufüllen). Als Jungverheiratete könnt ihr den Steuerklassenwechsel im Jahr der Eheschließung rückwirkend ab dem Hochzeitsmonat beantragen.

Gut zu wissen: Der Wechsel von Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV kann ein Ehepartner allein beantragen. Der andere wird dann ebenfalls auf Steuerklasse IV umgestellt. Die Steuerklasse IV mit Faktor müssen beide beantragen und unterschreiben (unter Punkt C des Formulars).

Der Antrag gilt für zwei Jahre und muss dann neu gestellt werden. Hier ist unter anderem der voraussichtliche Jahresbruttoarbeitslohn beider PartnerInnen einzutragen, außerdem Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei dieser Steuerklassenkombination wird die einzubehaltende Lohnsteuer direkt in Anlehnung an das Splittingverfahren berechnet.

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Welche Frist gilt, wenn ich meine Steuerklasse ändern möchte?

Wenn dein Partner oder deine Partnerin und du möchten, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, müsst ihr den Steuerklassenwechsel spätestens zum 30. November beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Wie oft kann ich meine Steuerklasse ändern?

Seit dem Jahr 2020 dürfen EhepartnerInnen und LebenspartnerInnen ihre Steuerklassen mehrfach pro Jahr wechseln. Die geänderte Steuerklassenkombination gilt dann ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt.

Beispiel: Wenn ihr eure Steuerklassen am 5. August ändert, dann gilt für euch die neue Kombination ab dem 1. September.

Eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse ist nur bei Neuverheirateten möglich. Sie können ihre Steuerklasse rückwirkend ab dem Monat der Eheschließung oder Verpartnerung ändern.

Wer meldet den Steuerklassenwechsel dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin?

Du musst deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin nicht selbst informieren, denn der Steuerklassenwechsel wird automatisch an ihn übermittelt. Der Grund: Die Steuerklasse ist ein Bestandteil der so genannten LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Die ELStAM ersetzen seit 2013 die frühere analoge Lohnsteuerkarte. Bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach der Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Wenn du dich über deine derzeitig vermerkten ELStAM erkundigen möchtest, kannst du auf deine Lohnabrechnung schauen. Oder du registrierst dich für Elster. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern muss das jeder von euch tun.

herMoney Tipp

Die Wahl der Steuerklasse ist für Verheiratete oder LebenspartnerInnen wichtig, um Steuersparpotential bestmöglich auszunutzen. Ein Steuerklassenwechsel will also gut durchdacht sein. Wenn du dir unsicher bist, welche Steuerklasse die beste ist, dann ziehe im Zweifelsfalle einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin zu Rate. Paare können auch mit Hilfe von Steuerrechnern die verschiedenen Steuerklassenkombinationen durchspielen und so unterjährig ihr Nettogehalt oder Lohnersatzleistungen optimieren.

Zum Weiterlesen: Du arbeitest Teilzeit? So sparst du Steuern! 

Zum Weiterlesen: Du bist Studentin? Das musst du über deine Steuerklasse wissen.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Brigitte Wallstabe-Watermann verfasst und zuletzt am 15.01.2024 von Brigitte Wallstabe-Watermann aktualisiert.

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Brigitte Wallstabe-Watermann

Brigitte Wallstabe-Watermann schreibt als freie Autorin für renommierte Finanz-Medien. Die Diplom-Volkswirtin und Diplom-Journalistin hat die Deutsche Journalistenschule besucht und gemeinsam mit ihren Kollegen von finanzjournalisten.de den Bestseller „Anlagen mit ETF“ für die Stiftung Warentest geschrieben.