Elterngeld: Vorsichtig kalkulieren!
28. September 2022
Um Eltern zu entlasten, gibt es Geld vom Staat. Mit wie viel Familien planen können, ist aber schwer zu ermitteln.
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17. November 2024
Dein Kind beendet die Ausbildung oder zieht um? Dann verpasse nicht die Fristen, um das Kindergeld ab- oder ummelden.
Du musst das Kindergeld abmelden, wenn dein Kind ins Ausland zieht oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium beendet, abbricht oder verlängert.
Ummelden musst du das Kindergeld nach einem inländischen Umzug, bei veränderten Familienverhältnissen oder bei einer neuen Bankverbindung.
Nutze dafür das Online-Portal der Familienkasse oder unser kostenloses Muster, falls du einen Brief schreiben möchtest.
Das Kindergeld dient als finanzielle Unterstützung für die Erziehung und Versorgung von Kindern. Es soll sicherstellen, dass alle Familien die Kosten für die Kindererziehung leichter bewältigen können. Doch der Anspruch auf die Sozialleistung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Werden sie nicht mehr erfüllt, erlischt der Anspruch. Dann musst du selbst tätig werden und die Familienkasse informieren.
Das Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind steht allen Eltern zu, deren Kind in Deutschland lebt, unter 18 Jahre alt ist oder das sich noch im Studium oder in der Ausbildung befindet. Treffen diese Voraussetzungen nicht mehr zu, musst du das Kindergeld abmelden. Studierende und Auszubildende bekommen Kindergeld gezahlt, bis sie 25 Jahre alt sind – arbeitslose Kinder, bis sie das 21. Lebensjahr erreicht haben.
Zur Info: Eigentlich sollte die Kindergrundsicherung bald das Kindergeld „ablösen“ und in einem Konzept zusammenfassen. Allerdings kam es in der Bundesregierung zu keiner Einigung. Daher ist der derzeitige Plan, das Kindergeld im nächsten Jahr um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat zu erhöhen.
Ein Anspruch auf Kindergeld hat deine Familie nur, wenn dein Kind den Wohnsitz in Deutschland hat. Zieht er oder sie in ein anderes Land, entfällt der Anspruch. Informiere die Familienkasse rechtzeitig über den neuen Wohnsitz im Ausland und melde das Kindergeld ab. Handelt es sich nur um einen kurzfristigen Aufenthalt und der Wohnsitz bleibt weiter in Deutschland, musst du nichts unternehmen.
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Für gesunde Kinder spielt es beim Kindergeld keine Rolle, ob sie selbst Einkünfte generieren. Es gibt auch keine Einkommensgrenze.
Anders sieht es bei Kindern mit Behinderung aus. Ist dein Kind laut Familienportal des Bundes „aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, für (den) eigenen Lebensunterhalt zu sorgen“, gibt es weiterhin Kindergeld – auch im Erwachsenenalter. Allerdings nur bis zu einem Einkommen von 10.908 Euro (Stand: 2024). Verdient dein Kind mehr, kommt es zu einer Prüfung durch die Familienkasse.
Der Kindergeldanspruch für Studierende und Auszubildende kann erlöschen, wenn das Kind 25 Jahre alt wird. Sonderregelungen gelten beispielsweise nur dann, wenn dein Kind eine Behinderung hat. Einzelheiten klärst du am besten direkt mit der zuständigen Familienkasse.
Wenn dein Nachwuchs seine oder ihre Erstausbildung oder das Erststudium abgeschlossen hat, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Auch nicht, wenn das Kind direkt nach der ersten Ausbildung oder dem ersten Studium eine weitere Ausbildung aufnimmt. Nach der Ausbildung müsst ihr das Kindergeld also abmelden.
Bedenke: Befindet sich dein Kind noch im Studium, darf es währenddessen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dann gilt es noch als hauptberuflich studierend. Überschreitet er oder sie die Stundenzahl, wirkt sich das auch aufs Kindergeld aus. Du kannst den Anspruch verlieren.
Sollte dein Kind den Anspruch auf die Sozialleistung verlieren, musst du die Familienkasse darüber informieren und das Kindergeld „kündigen“. Tust du das nicht, werden die 250 Euro pro Monat eventuell weiterhin automatisch überwiesen – jedoch unberechtigterweise. Sobald die Familienkasse das bemerkt, musst du das Geld in der Regel zurückzahlen.
Melde dich deshalb rechtzeitig bei der Familienkasse: entweder online oder – ganz klassisch – per Brief.
Die Familienkasse muss noch vor Beendigung des Studiums oder der Ausbildung darüber informiert werden, zu welchem Termin sie die Zahlung des Kindergeldes einstellen kann. Das Amt überprüft das tatsächliche Ende der Ausbildung. Wenn das Kind volljährig wird und sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet, geschieht die Abmeldung normalerweise automatisch.
Glücklicherweise musst du keinen dicken Ordner voller Papiere bei der Familienkasse einreichen. Wird ein Studium oder eine Ausbildung beendet, reicht in der Regel eine Kopie des Prüfungszeugnisses als Nachweis aus, um das Kindergeld abzumelden. Alternativ kann auch das Formular „Erklärung zum Ausbildungsverhältnis“ bei der Familienkasse eingereicht werden.
Alle Dokumente müssen ausgedruckt und unterschrieben abgegeben werden. Die Kontaktdaten der Familienkasse findest du auf den Schreiben, die du von der Familienkasse erhältst. Wenn du die staatliche Unterstützung online beantragt hast, solltest du außerdem eine Kontaktadresse oder Telefonnummer erhalten haben.
Alternativ meldest du dich bei der Hotline der Familienkasse oder nutzt die Website der Bundesagentur für Arbeit, um die Kontaktinformationen zu erhalten. Denn die Familienkasse ist eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit und für die Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig.
Zum Glück ist die Familienkasse auch digital: Die Mitteilung kann genauso online erfolgen. An dieser Stelle findest du das entsprechende Portal.
Nutze das Formular „Erklärung zum Ausbildungsverhältnis“ sowie das Online-Portal auch dann, wenn
Möchtest du das Kindergeld klassisch per Post abmelden, sollte das Schreiben folgende Informationen enthalten:
Du kannst dich an unserem kostenlosen Musterschreiben orientieren und es hier herunterladen:
Abmeldung_des_Kindergeldes_Musterschreiben
Schicke den Brief am besten per Einschreiben an die Familienkasse, um einen Nachweis zu haben.
Ändert sich die Situation eurer Familie oder eures Kindes, sollte die Familienkasse schnellstmöglich via Änderungsmitteilung informiert werden. Im Online-Portal kannst du auch gleich die entsprechenden Formulare hochladen. Hier findest du den Link zum Kindergeld-Formular, das du für die Veränderungsmitteilung beispielsweise bei einem Berechtigtenwechsel brauchst.
Nutzen kannst du es etwa nach einer Trennung oder Scheidung, um das Kindergeld von der Mutter auf den Vater oder andersherum ummelden zu lassen.
Folgende Änderungen solltest du eurer zuständigen Familienkasse mitteilen:
Wird dein Kind 18 oder beendet es die Schule, reicht ihr außerdem das Formular „Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes“ mit einem entsprechenden Nachweis ein. Als Nachweis kann zum Beispiel eine Bescheinigung über das Schulende oder ein Zeugnis dienen.
Manche Eltern vergessen, das Kindergeld abzumelden oder schicken das Änderungsformular zu spät an die Familienkasse. Was dann?
Es ist äußerst ratsam, die Familienkasse alsbald über Änderungen bezüglich des Kindergeldes zu informieren. Versäumst du die Änderungsmitteilung und wird zum Beispiel ein Umzug nicht gemeldet, könnte es zu Verzögerungen bei der Zahlung des Kindergeldes kommen.
Auch ist es möglich, dass die Familienkasse weiterhin Kindergeld überweist, obwohl dein Kind gar keinen Anspruch mehr darauf hat. Nach solchen Überzahlungen darfst du davon ausgehen, dass die Kindergeldkasse auf dich zukommen und die Rückzahlung des zu viel gezahlten Kindergeldes verlangen wird.
Habt ihr die Änderungen absichtlich verschwiegen, drohen Sanktionen wie zum Beispiel Bußgelder, Mahngebühren oder Zinsen auf den zu viel gezahlten Betrag.
Du hast weitere Fragen zum Thema Kindergeld? Dann wende dich am besten direkt an die Familienkasse deiner Stadt oder Gemeinde, um deine individuelle Situation zu klären. Oder aber du nutzt die kostenfreie Hotline der Familienkasse. Unter der Telefonnummer 0800-4-5555-33 erhältst du Informationen zur Auszahlung, unter 0800-4-5555-30 allgemeine Auskünfte zum Thema Kindergeld.
Gut zu wissen: Hier findest du die Auszahlungstermine fürs Kindergeld.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von Saskia Weck verfasst und von Katrin Gröh im November 2024 aktualisiert.