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Kindergeld um- oder abmelden: Mit diesem Formular online erledigen!

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Saskia Weck

15. August 2023

Dein Kind beendet seine Ausbildung oder ändert seinen Wohnsitz? Dann verpasse nicht die Fristen, um das Kindergeld ab- oder ummelden.

Inhalt

Kindergeld um- und abmelden: Das Wichtigste in Kürze

Das Kindergeld musst du abmelden, wenn dein Kind ins Ausland zieht oder mehr als 8.688 Euro pro Jahr verdient (Stand: 2023). Auch wenn es seine erste Ausbildung beendet, abbricht oder länger braucht als vorgesehen, muss das Kindergeld abgemeldet werden.

Ummelden musst du das Kindergeld zum Beispiel nach einem Umzug, bei veränderten Familienverhältnissen oder einer neuen Bankverbindung. Auch wenn ein anderer das Geld erhalten soll, ist das Kindergeld umzuschreiben.

Nutze dafür das Online-Portal der Familienkasse oder unser kostenloses Muster, falls du einen Brief schreiben möchtest.

Das Kindergeld dient als finanzielle Unterstützung für die Erziehung und Versorgung von Kindern. Es soll sicherstellen, dass alle Familien die Kosten für die Kindererziehung leichter bewältigen können. Doch der Anspruch auf die Sozialleistung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Werden sie nicht mehr erfüllt, erlischt der Anspruch. Dann musst du selbst tätig werden und die Familienkasse informieren.

Wann muss ich das Kindergeld abmelden?

Das Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind steht allen Eltern zu, deren Kind in Deutschland lebt, unter 18 Jahre alt ist oder das sich noch im Studium oder der Ausbildung befindet. Studierende und Auszubildende bekommen Kindergeld gezahlt, bis sie 25 sind, arbeitslose Kinder, bis sie 21 werden. Treffen diese Voraussetzungen nicht mehr zu, musst du das Kindergeld abmelden.

Schauen wir uns genauer an, wann der Anspruch auf Kindergeld erlischt.

Umzug ins Ausland

Ein Anspruch auf Kindergeld hat deine Familie nur, wenn dein Kind seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Wird er in ein anderes Land verlegt, entfällt der Anspruch. Informiere die Familienkasse rechtzeitig über euren Umzug ins Ausland und melde das Kindergeld ab. Ist dein Kind nur kurzfristig im Ausland, hat seinen Wohnsitz aber weiterhin in Deutschland, musst du nichts unternehmen.

Kind verdient eigenes Geld

Verdient dein Kind selbst Geld, wird sein Verdienst unter Umständen auf den Kindergeldanspruch angerechnet. Damit der Anspruch auf Kindergeld erhalten bleibt, darf dein Sohn oder deine Tochter nicht mehr als 8.688 Euro pro Jahr verdienen (Stand: 2023). Das sind 724 Euro pro Monat. Wie viel Unterhalt du trotz Ausbildung zahlen musst, erfährst du hier.

Studium oder Ausbildung beendet? Kindergeld abmelden nicht vergessen!

Der Kindergeldanspruch für Studierende und Auszubildende kann erlöschen, wenn das Kind 25 Jahre alt wird. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn dein Kind zum Beispiel eine Behinderung hat oder wenn andere besondere Umstände vorliegen. Einzelfälle klärt ihr dann am besten direkt mit der zuständigen Familienkasse ab. Wann du für StudentInnen Unterhalt zahlen musst (auch für über 25-Jährige), erfährst du hier.

Auch dann, wenn dein Nachwuchs seine Erstausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen hat, besteht kein Anspruch mehr auf das Kindergeld. Auch dann nicht, wenn das Kind direkt nach der ersten Ausbildung oder dem ersten Studium eine weitere Ausbildung aufnimmt. Nach der Ausbildung müsst ihr das Kindergeld also abmelden.

Verdient dein Sohn oder deine Tochter mehr als 8.688 Euro (Stand: 2023), während er oder sie zur Uni oder zur Ausbildung geht, muss das Kindergeld ebenfalls abgemeldet werden. Dann gibt es keine weiteren Zahlungseingänge mehr von der Familienkasse.

Aufpassen müssen Auszubildende und Studierende außerdem, wenn sie die vorgesehene Ausbildungs- oder Studiendauer überschreiten. Gilt er oder sie nicht mehr als „regelmäßiger Student“ oder „regelmäßige Auszubildende“, wird das Kindergeld gestrichen.

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Kindergeld online oder postalisch abmelden: So funktioniert’s

Sollte dein Kind seinen Anspruch auf die Sozialleistung verlieren, musst du die Familienkasse darüber informieren und das Kindergeld „kündigen“. Tust du das nicht, werden die 250 Euro pro Monat eventuell weiterhin automatisch überwiesen – jedoch unberechtigterweise. Dann drohen euch Rückforderungen.

Melde dich deshalb rechtzeitig bei der Familienkasse. Entweder online oder – ganz klassisch – per Brief.

Kindergeld: Fristen für die Abgabe der Veränderungsmitteilung

Die Familienkasse muss noch vor Beendigung des Studiums oder der Ausbildung darüber informiert werden, zu welchem Termin sie die Zahlung des Kindergeldes einstellen kann. Das Amt überprüft das tatsächliche Ende der Ausbildung. Wenn das Kind volljährig wird und sich nicht mehr in einer Ausbildung (Schule, Uni, FH usw.) befindet, muss das Kindergeld ebenfalls vor oder kurz nach dem 18. Geburtstag abgemeldet werden.

Unterlagen und Formulare, um das Kindergeld abzumelden

Glücklicherweise musst du keinen dicken Ordner voller Papiere bei der Familienkasse einreichen. Wird ein Studium oder eine Ausbildung beendet, reicht in der Regel eine Kopie des Prüfungszeugnisses als Nachweis aus, um das Kindergeld abzumelden. Alternativ kann auch das Formular „Erklärung zum Ausbildungsverhältnis“ bei der Familienkasse eingereicht werden.

Alle Dokumente müssen ausgedruckt und unterschrieben abgegeben werden. Die Kontaktdaten der Familienkasse findest du auf den Schreiben, die du von der Familienkasse erhältst. Wenn du die staatliche Unterstützung online beantragt hast, solltest du außerdem eine Kontaktadresse oder Telefonnummer erhalten haben.

Alternativ meldest du dich bei der Hotline der Familienkasse oder nutzt die Website der Bundesagentur für Arbeit, um die Kontaktinformationen zu erhalten. Denn die Familienkasse ist eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit und für die Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig.

Die Mitteilung an die Familienkasse kann auch online erfolgen. Hier findest du das entsprechende Portal dafür.

Nutze das Formular „Erklärung zum Ausbildungsverhältnis“ sowie das Online-Portal auch dann, wenn

  • dein Kind die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt hat
  • das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt (kann nachgereicht werden)
  • oder das Kind die Ausbildung später als geplant beendet.

Kindergeld abmelden: Kostenloses Muster

Möchtest du das Kindergeld ganz klassisch per Post abmelden, sollte das Schreiben folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Kindergeldberechtigten (das ist häufig der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat)
  • Name, Geburtsdatum und Kindergeldnummer des Kindes
  • Grund der Abmeldung (zum Beispiel Volljährigkeit, Ausbildungsende, Umzug ins Ausland)
  • Datum, ab dem das Kindergeld abgemeldet werden soll
  • Unterschrift

Du kannst dich an unserem kostenlosen Musterschreiben orientieren und es hier herunterladen:

Abmeldung_des_Kindergeldes_Musterschreiben

Schicke den Brief am besten per Einschreiben an die Familienkasse, um einen Nachweis zu haben.

Adresse oder Empfängerin ändern: So funktioniert die Ummeldung des Kindergeldes

Ändert sich die Situation eurer Familie oder eures Kindes, sollte die Familienkasse schnellstmöglich via Änderungsmitteilung informiert werden. Im Online-Portal kannst du auch gleich die entsprechenden Formulare hochladen. Hier findest du den Link zum Kindergeld-Formular, das du für die Veränderungsmitteilung beispielsweise bei einem Berechtigtenwechsel brauchst.

Nutzen kannst du es etwa nach einer Trennung oder Scheidung, um das Kindergeld von der Mutter auf den Vater oder andersherum ummelden zu lassen.

Folgende Änderungen solltest du eurer zuständigen Familienkasse mitteilen:

  • Umzüge innerhalb Deutschlands oder ins Ausland bzw. Änderung der Adresse
  • Änderungen der Familienverhältnisse, zum Beispiel aufgrund einer Scheidung, Trennung oder Adoption
  • Aufnahme, Verlängerung, Verkürzung oder Abschluss der Ausbildung oder des Studiums des Kindes
  • neue Bankverbindung beziehungsweise neues Konto
  • neuer Zahlungsempfänger oder neue Zahlungsempfängerin

Wird dein Kind 18 oder beendet es die Schule, reicht ihr außerdem das Formular „Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes“ mit einem entsprechenden Nachweis ein. Als Nachweis kann zum Beispiel eine Bescheinigung über das Schulende oder ein Zeugnis dienen.

Was passiert, wenn man das Kindergeld nicht um- oder abmeldet?

Manche Eltern vergessen, das Kindergeld abzumelden oder schicken das Änderungsformular zu spät an die Familienkasse. Was dann?

Es ist äußerst ratsam, die Familienkasse alsbald über Änderungen bezüglich des Kindergeldes zu informieren. Versäumst du die Änderungsmitteilung, wird zum Beispiel ein Umzug nicht gemeldet, könnte es zu Verzögerungen bei der Zahlung des Kindergeldes kommen.

Auch ist es möglich, dass die Familienkasse euch weiterhin Kindergeld überweist, obwohl dein Kind gar keinen Anspruch mehr darauf hat. Nach solchen Überzahlungen darfst du davon ausgehen, dass die Kindergeldkasse auf dich zukommen und die Rückzahlung des zu viel gezahlten Kindergeldes verlangen wird.

Habt ihr die Änderungen absichtlich verschwiegen, drohen Sanktionen wie zum Beispiel Bußgelder, Mahngebühren oder Zinsen auf den zu viel gezahlten Betrag.

herMoney Tipp

Du hast weitere Fragen zum Thema Kindergeld? Dann wende dich am besten direkt an die Familienkasse deiner Stadt oder Gemeinde, um eure individuelle Situation zu klären. Oder aber nutze die kostenfreie Hotline der Familienkasse. Unter der Telefonnummer 0800 4555533 erhältst du Informationen zur Auszahlung, unter 0800 4555530 allgemeine Auskünfte zum Thema Kindergeld.

Zum Weiterlesen: Alle Auszahlungstermine des Kindergeldes findest du hier.



Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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