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Kindergrundsicherung: Die Höhe der Leistungen im Überblick (Tabelle)

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Saskia Weck

6. Oktober 2023

Statt Kindergeld gibt es bald die Kindergrundsicherung. Wann kommt sie, wer erhält sie und wie hoch ist sie? Hier erfährst du es!

Inhalt

Kindergrundsicherung aktuell: Das Wichtigste in Kürze

Die Kindergrundsicherung setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Allen Kindern – unabhängig vom Einkommen der Eltern – soll der Kindergarantiebetrag von 250 Euro zustehen (statt Kindergeld).

Mehr Leistungen als aktuell sollen einkommensschwache Familien erhalten. Bis zu 636 Euro pro Kind sind drin. Kinder, denen momentan nur der Kinderzuschlag zusteht, sollen künftig 60 Euro pro Monat mehr bekommen.

Die Beantragung soll möglichst einfach sein, da nur der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung aller Leistungen zuständig sein wird und nicht mehrere Behörden.

Die Bundesregierung hat am 27.09.2023 die Einführung der Kindergrundsicherung beschlossen. Ab 2025 wird sie das aktuelle Kindergeld-System ersetzen. Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen besonders profitieren. Durch ein vereinfachtes Antragsverfahren soll die Chancengleichheit für alle Kinder erhöht werden. Die Eckpunkte.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Einfach erklärt ist die Kindergrundsicherung eine sozialpolitische Maßnahme, die darauf abzielt, die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern in Deutschland zu verbessern und die Chancengleichheit für Kinder zu fördern. Dazu gehört es auch, allen Kindern ein angemessenes finanzielles Fundament zu bieten – und zwar unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Eltern. So soll sichergestellt werden, dass alle Kinder Zugang zu Bildung und Entwicklung bekommen. Kinderarmut soll durch die Kindergrundsicherung reduziert werden.

Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, wird die Regierung alle bestehenden Sozialleistungen für Familien mit Kindern bündeln. Statt mehrerer Zahlungen verschiedener Sozialleistungen gibt es künftig also nur noch eine Zahlung pro Monat.

Sie richtet sich an alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Volljährige Kinder, die sich noch in der Berufsausbildung befinden, haben bis zum 25. Lebensjahr Anspruch, Studierende bis zum 27. Geburtstag. Volljährigen LeistungsempfängerInnen wird die Kindergrundsicherung direkt auf das eigene Konto überwiesen, sollten sie nicht mehr bei den Eltern leben.

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Was beinhaltet die neue Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung wird aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) und dem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag (ehemals Kinderzuschlag) bestehen. Der Kinderzusatzbetrag wird laut Bundesregierung nach dem Alter des Kindes sowie der Einkommenshöhe der Eltern gestaffelt. Er unterscheidet sich insofern vom Kinderzuschlag, als dass er auch an Familien ausgezahlt wird, die Bürgergeld oder Sozialhilfe (SGB II und SGB XII-Leistungen) beziehen.

BürgergeldempfängerInnen haben also ebenfalls Anspruch auf die Kindergrundsicherung. Sie ersetzt dann gegebenenfalls die Leistung. Eine doppelte Zuständigkeit von Jobcenter und dem Familienservice der Bundesagentur für Arbeit wird es nicht geben.

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Wie hoch ist die Kindergrundsicherung ab 2025?

Der Kindergarantiebetrag ist einkommensunabhängig, für alle Kinder gleich und soll mindestens die Höhe des Kindergeldes haben. Es beträgt aktuell 250 Euro. Außerdem ist geplant, die Höhe der Leistung alle zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Anders sieht es mit dem Kinderzusatzbetrag aus, der mit dem alten Kinderzuschlag vergleichbar ist. Hier ist eine einkommensabhängige Zahlung vorgesehen. Einkommensschwache Familien könnten also einen höheren Betrag erhalten als Familien, die über ein gutes Einkommen verfügen. Diesen Familien wird der Kinderzusatzbetrag ab einem gewissen Jahreseinkommen gestrichen. Die Höhe dieser Kappungsgrenze, beziehungsweise die Höhe der Einkommensgrenze, steht jedoch noch nicht fest.

Der Kinderzusatzbetrag wird voraussichtlich eine Kinderwohnkostenpauschale enthalten. Sie beträgt derzeit 132 Euro pro Monat. Wie hoch genau die Kindergrundsicherung ausfallen wird, soll im dritten Quartal 2024 entschieden werden.

Tabelle mit vorläufiger Höhe der Kindergrundsicherung ab 2025

Alter des Kindes (jeweils einschließlich) Kindergrundsicherung 2025 Kindergarantiebetrag Kinderzusatzbetrag Teilhabe am kulturellen Leben in der Gemeinschaft Ausstattung von SchülerInnen mit persönlichem Schulbedarf
0 bis 5 max. 530 Euro 250 Euro max. 235 Euro max. 15 Euro max. 30 Euro
6 bis 13 max. 557 Euro 250 Euro max. 262 Euro max. 15 Euro max. 30 Euro
14 bis 17 max. 636 Euro 250 Euro max. 351 Euro max. 15 Euro max. 30 Euro
ab 18 250 Euro

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, September 2023

Die Tabelle enthält Maximalwerte, die ausgezahlt werden könnten, wenn kein Elternteil über Einkommen verfügt. Um sicherzustellen, dass sich die finanzielle Situation für Familien durch die Auszahlung der Kindergrundsicherung im Vergleich zu bisherigen Leistungen nicht verschlechtert, möchte die Bundesregierung das „soziokulturelle Existenzminimum“ neu berechnen.

Entlastung für Alleinerziehende

Besonders von der Einführung der Kindergrundsicherung profitieren sollen Alleinerziehende, die überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Dieser Punkt ist vor allem für Frauen interessant. Denn wenn sich Eltern trennen, lebt das Kind künftig in 85 Prozent der Fälle bei der Mutter (Quelle: Destatis, 2022).

Um Alleinerziehende zu entlasten, werden nur 45 Prozent ihrer Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Zusatzbetrages als Einkommen einfließen. Zum Vergleich: Das Bürgergeld wird zu 100 Prozent angerechnet.

Beispiel: Alleinerziehend mit einem 9 Jahre alten Kind

Gwendolin erzieht ihren Sohn Lukas alleine. Sie arbeitet als Aushilfe im Einzelhandel auf 520-Euro-Basis. Außerdem bezieht sie Bürgergeld und erhält den Mindestunterhalt für ihren Sohn von dessen Vater.

Durch die Kindergrundsicherung ändert sich die Anrechnung von Unterhaltsleistungen, bestätigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Anfrage von herMoney. Der Mindestunterhalt für Lukas wird somit nicht mehr vollständig, sondern nur zu 45 Protzen auf den Unterstützungsbedarf von Gwendolins Sohn angerechnet.

Sie bekommt zukünftig 468 Euro Unterhalt und 89 Euro Kinderzusatzbetrag für ihren Sohn. Hinzu kommt der Kindergarantiebetrag in Höhe von 250 Euro, insgesamt also eine Kindergrundsicherung von 344 Euro pro Monat. Auch den pauschalen Teilhabebetrag des Bildungs- und Teilhabepakets von 15 Euro nimmt sie für ihren Sohn in Anspruch.

Damit stehen Gwendolin und Lukas künftig rund 2.180 Euro zur Verfügung.

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Wie viel mehr Geld könnten Familien voraussichtlich bekommen?

Nicht nur für Alleinerziehende bringt die Kindergrundsicherung einige Veränderungen, sondern auch für Familien, die aktuell das Bürgergeld oder den Kinderzuschlag beziehen.

Ein fünfjähriges Kind, dem bisher Bürgergeld zustand, könnte voraussichtlich mindestens 28 Euro mehr pro Monat bekommen. Ein 14-Jähriger, für den es bisher den Kinderzuschlag gab, bezieht künftig voraussichtlich 60 Euro mehr pro Monat als bisher (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Beispiel 1: Arbeitssuchende Eltern mit zwei kleinen Kindern

Sandra und Martin sind beide erwerbslos und haben zwei kleine Kinder. Für sie bekommen die Eltern 30 Euro aus dem Teilhabepaket und 1.060 Euro Kindergrundsicherung (inklusive 275 Euro Zusatzbetrag pro Kind). Mit dem Bürgergeld erzielt die Familie ein Einkommen in Höhe von 2.786 Euro.

Beispiel 2: Ein erwerbstätiger und ein erwerbsloser Elternteil mit zwei kleinen Kindern

Marion und Wilhelm haben zwei kleine Kinder. Wilhelm verdient monatlich 2.500 Euro brutto, während Marion sich um die Kinder und den Haushalt kümmert. Sie erhalten die Kindergrundsicherung in Höhe von 1.122 Euro (inklusive 306 Euro Zusatzbetrag pro Kind) und 30 Euro aus dem Teilhabepaket. Hinzu kommt das Wohngeld. Insgesamt lebt die Familie damit von 3.687 Euro.

Beispiel 3: Vollzeitstelle und Teilzeitstelle mit zwei kleinen Kindern

Erik und Lena leben gemeinsam mit ihren Zwillingen in Köln. Während Lena ganztags arbeitet, hat Erik seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, um für seine beiden kleinen Töchter da zu sein. Zusammen verdienen Erik und Lena 4.000 Euro brutto. Mit der Kindergrundsicherung in Höhe von 891 Euro (inklusive 191 Euro Zusatzbetrag pro Kind), dem Teilhabebetrag und dem Wohngeld kommt die Familie auf zirka 4.194 Euro verfügbares Einkommen.

(Quelle der Beispiele: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand: September 2023)

Welche Leistungen erhalten Familien zukünftig nicht mehr?

Die Kindergrundsicherung soll Familien ab 2025 viel Bürokratie ersparen. Deswegen ersetzt sie voraussichtlich folgende Leistungen:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes
  • steuerliche Kinderfreibeträge
  • Unterhaltsvorschuss
  • Leistungen des Bürgergeldes für Kinder im SGB II
  • Leistungen nach dem SGB XVII für Kinder
  • Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder

Ab wann und wo lässt sich die Kindergrundsicherung beantragen?

Die Kindergrundsicherung kann ab 2025 beim Familienservice beantragt werden, hat die Bundesregierung 2023 beschlossen.

Familien sollen die Kindergrundsicherung unkompliziert online, per E-Mail oder per Formular beantragen können. Dabei wird ein Kindergrundsicherungsrechner checken, ob die Antragsstellenden Anspruch auf die Leistung haben oder nicht. Ausgezahlt wird die Kindergrundsicherung dann vom Familienservice der Bundesagentur für Arbeit.

Viele Nachweise werden Familien bei der Beantragung nicht einreichen müssen. Denn die Kindergrundsicherungsstelle holt die meisten Informationen über die Einkommenssituation der Antragstellenden direkt beim Finanzamt ein.

Wie wirkt sich die Kindergrundsicherung auf den Unterhalt aus?

Die Kindergrundsicherung wird – ebenso wie aktuell das Kindergeld – nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern ändern. Jedoch wird die staatliche Leistung zu 50 Prozent für jeden Elternteil auf den unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes angerechnet.

herMoney Tipp

Bislang konnten vor allem besserverdienende Eltern ihrem Nachwuchs Förderung zukommen lassen. Mit der neuen Kindergrundsicherung verbessern sich hoffentlich die Chancen für alle. Vor allem Kinder aus einkommensschwächeren Familien können von ihr profitieren.

Du kannst außerdem dafür Sorge tragen, dass dein Sohn oder deine Tochter lernt, mit Geld richtig umzugehen. Das sogenannte Budgetgeld eignet sich prima für deinen Nachwuchs, denn damit lernt dein Kind den Wert des Geldes zu schätzen. Wie das geht, erklären wir dir in unserem Artikel über Budgetgeld.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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