Unterhaltsvorschuss: Wann ist Geld auf dem Konto?
19. November 2024
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Statt Kindergeld war die Kindergrundsicherung geplant. Ob sie nach Bruch der Ampel-Koalition noch kommt, ist unklar.
Die Kindergrundsicherung sollte sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen. Allen Kindern sollte demnach der Kindergarantiebetrag von 250 Euro zustehen – anstelle von Kindergeld. So einst der Plan der Ampel-Regierung.
Ob die Kindergrundsicherung nach Bruch der Koalition überhaupt noch umgesetzt wird, ist unklar. Eigentlich sollten dadurch einkommensschwache Familien mehr Leistungen erhalten. Bis zu 636 Euro pro Kind, hieß es.
Die Beantragung sollte möglichst einfach sein, da nur der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung aller Leistungen zuständig gewesen wäre.
2023 hatte die Ampel-Regierung die Einführung der Kindergrundsicherung beschlossen. Ab 2025 sollte sie das aktuelle Kindergeld-System ersetzen. Kinder aus einkommensschwachen Familien sollten besonders profitieren, so der einstige Plan. Auch ein vereinfachtes Antragsverfahren sollte die Chancengleichheit für alle Kinder erhöhen. Jedoch ist nach Bruch der Koalition nicht klar, ob folgende Eckpunkte einmal umgesetzt werden.
Einfach erklärt stellt die Kindergrundsicherung eine sozialpolitische Maßnahme dar, die darauf abzielt, die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern in Deutschland zu verbessern und die Chancengleichheit für Kinder zu fördern. Dazu gehört es auch, allen Kindern ein angemessenes finanzielles Fundament zu bieten – und zwar unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Eltern. So soll sichergestellt werden, dass alle Kinder Zugang zu Bildung und Entwicklung bekommen. Kinderarmut soll durch die Kindergrundsicherung reduziert werden.
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, wollte die Regierung alle bestehenden Sozialleistungen für Familien mit Kindern bündeln. Das heißt: Statt mehrerer Zahlungen verschiedener Sozialleistungen sollte es künftig also nur noch eine Zahlung pro Monat geben.
Sie richte sich an alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, hieß es 2023. Volljährige Kinder, die sich noch in der Berufsausbildung befinden, hätten bis zum 25. Lebensjahr Anspruch gehabt. Studierende bis zum 27. Geburtstag. Volljährigen LeistungsempfängerInnen sollten die Kindergrundsicherung direkt auf das eigene Konto überwiesen werden, sofern sie nicht mehr bei den Eltern leben.
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Die Kindergrundsicherung sollte laut Plan aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) und dem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag (ehemals Kinderzuschlag) bestehen. Der Kinderzusatzbetrag hätte laut Bundesregierung nach dem Alter des Kindes sowie der Einkommenshöhe der Eltern gestaffelt werden können. Er unterscheidet sich insofern vom Kinderzuschlag, als dass er auch an Familien ausgezahlt werden sollte, die Bürgergeld oder Sozialhilfe (SGB II und SGB XII-Leistungen) beziehen.
BürgergeldempfängerInnen hätten also ebenfalls Anspruch auf die Kindergrundsicherung gehabt. Sie ersetzt dann gegebenenfalls die Leistung. Eine doppelte Zuständigkeit von Jobcenter und dem Familienservice der Bundesagentur für Arbeit hätte es somit nicht gegeben.
Der Kindergarantiebetrag ist einkommensunabhängig, für alle Kinder gleich und soll mindestens die Höhe des Kindergeldes haben. Es beträgt 250 Euro. Außerdem war geplant, die Höhe der Leistung alle zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Anders sieht es mit dem Kinderzusatzbetrag aus, der mit dem alten Kinderzuschlag vergleichbar ist. Hier war eine einkommensabhängige Zahlung vorgesehen.
Einkommensschwache Familien hätten also einen höheren Betrag erhalten können als Familien, die über ein gutes Einkommen verfügen. Diesen Familien wäre der Kinderzusatzbetrag ab einem gewissen Jahreseinkommen gestrichen worden.
Laut dem Verein für soziales Leben e.V. ergab sich der Kinderzusatzbetrag in folgender Maximalhöhe, wenn die Eltern kein Einkommen haben:
Der Kinderzusatzbetrag enthält eine Kinderwohnkostenpauschale. Sie beträgt 132 Euro pro Monat.
Alter des Kindes (jeweils einschließlich) | Kindergrundsicherung 2025 | Kindergarantiebetrag | Kinderzusatzbetrag | Teilhabe am kulturellen Leben in der Gemeinschaft | Ausstattung von SchülerInnen mit persönlichem Schulbedarf |
0 bis 5 | max. 530 Euro | 250 Euro | max. 275 Euro | max. 15 Euro | max. 30 Euro |
6 bis 13 | max. 555 Euro | 250 Euro | max. 300 Euro | max. 15 Euro | max. 30 Euro |
14 bis 17 | max. 636 Euro | 250 Euro | max. 381 Euro | max. 15 Euro | max. 30 Euro |
ab 18 | 250 Euro |
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand: September 2024)
Die Tabelle enthält Maximalwerte, die ausgezahlt werden könnten, wenn kein Elternteil über Einkommen verfügt. Um sicherzustellen, dass sich die finanzielle Situation für Familien durch die Auszahlung der Kindergrundsicherung im Vergleich zu bisherigen Leistungen nicht verschlechtert, wollte die Bundesregierung das „soziokulturelle Existenzminimum“ neu berechnen.
„Die Regelbedarfe werden je nach Altersstufe um mindestens 28 Euro, 20 Euro beziehungsweise 20 Euro erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag wird mit 15 Prozent fortgeschrieben“, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) damals auf seiner Website.
Besonders von der Einführung der Kindergrundsicherung hätten Alleinerziehende profitieren sollen, die überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Dieser Punkt wäre vor allem für Frauen interessant gewesen. Denn wenn sich Eltern trennen, lebt das Kind künftig in 85 Prozent der Fälle bei der Mutter. So Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus dem Jahr 2022.
Um Alleinerziehende zu entlasten, wären nur 45 Prozent ihrer Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Zusatzbetrages als Einkommen eingeflossen. Zum Vergleich: Das Bürgergeld sollte zu 100 Prozent angerechnet werden. Wer besonders hohen Unterhalt erhält, hätte mit einer Staffelung von bis zu 75 Prozent bei der Anrechnungsquote rechnen müssen
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Die Kindergrundsicherung sollte Familien viel Bürokratie ersparen. Deswegen sollte sie nach bisherigem Plan der Regierung folgende Leistungen ersetzen:
Die Kindergrundsicherung hätte – ebenso wie das Kindergeld – nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern geändert. Jedoch wäre die staatliche Leistung zu 45 Prozent für jeden Elternteil auf den unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes angerechnet worden, hieß es laut Vorhaben.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von Kathrin Gröh und Laura Gaida im Oktober und November 2024 überarbeitet.