Familiengeld in Bayern: Was ist das? Wer bekommt es?
16. Mai 2024
Finanzielle Unterstützung unabhängig von Beruf und Einkommen: Das verspricht das Familiengeld in Bayern. Mehr darüber erfährst du hier.
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9. Januar 2024
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld für Angestellte, Minijobber und Selbstständige? Was du über die Zuschüsse wissen solltest.
Inhalt:
Wer bekommt den Zuschuss, wie lange und wieviel?
Wie funktioniert die Beantragung?
Wie muss der Zuschuss in der Steuererklärung vermerkt werden?
Was gilt für Mutterschaftsgeld und Zuschuss für Minijobberinnen?
Mutterschaftsgeld für freiwillig gesetzlich Versicherte?
Gibt es Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für privatversicherte Angestellte?
Bekommen Selbständige auch Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld steht allen Frauen zu, die selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Es beträgt krankenkassenseitig maximal 13 Euro pro Kalendertag
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Nettoverdienst der werdenden Mutter. Zur Berechnung nimmt man die letzten drei Einkommen aus den Monaten vor der Mutterschutzfrist.
Privatversicherte haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Sie können aber 210 Euro vom Bundesversicherungsamt sowie den Arbeitgeberzuschuss beantragen.
Selbstständige und Freiberuflerinnen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten.
Familienversicherte Hausfrauen gehen leer aus.
Hier eine erste Übersicht:
Art der Beschäftigung | Kranken-Versicherung | Anspruch auf Mutterschaftsgeld | Zuschuss des Arbeitgebers | Höhe des Mutterschaftsgeldes mit Zuschuss insgesamt | Beantragen bei |
Angestellte | Gesetzliche Krankenversicherung | Ja, bis zu 13 Euro täglich | Der oder die ArbeitgeberIn trägt die Differenz zwischen den 13 Euro pro Tag und dem Nettogehalt. | Nettogehalt | Gesetzliche Krankenkasse, ArbeitgeberIn |
Angestellte | Private Krankenversicherung | 210 Euro einmalig vom Bundesversicherungsamt | Der oder die ArbeitgeberIn zahlt das Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Tag. | Weniger als Nettogehalt | Bundesversicherungsamt, ArbeitgeberIn |
Hausfrau ohne Anstellung | Familienversicherung | / | / | / | / |
Selbständige, Freiberufler, Unternehmerinnen | Freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch |
Während der Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes |
/ |
Höhe des Krankentagegelds | Gesetzliche Krankenkasse |
Selbständige, Freiberufler, Unternehmerinnen | Gesetzlich Versichert ohne Krankengeldanspruch |
Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld |
/ |
/ |
/ |
Selbständige, Freiberufler, Unternehmerinnen | Private Krankenversicherung | Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der PKV, einmalige Zahlung von 210 € des Bundesversicherungsamts | / | 210 € | Private Krankenversicherung |
Eine werdende Mutter, die in einem festen Arbeitsverhältnis steht, erhält eine staatlich verordnete berufliche Auszeit – die Mutterschutzfrist. In der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und mindestens acht Wochen nach der Geburt darf sie nicht arbeiten – bis auf Ausnahmen. Mehr über Arbeitszeiten und Mutterschutz erfährst du hier.
Um während dieser Zeit kein finanzielles Fiasko zu erleben, erhält sie Mutterschaftsgeld. Das steht grundsätzlich allen Frauen zu, die selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Es beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag und ist im § 24i Sozialgesetzbuch V geregelt.
Nun wirst du das überschlagen und denken: 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag macht bei 30 Arbeitstagen pro Monat 390 Euro. Wow, das kann es nicht sein.
Ist es auch nicht, denn weiter steht im Gesetz „Übersteigt das durchschnittliche Arbeitsentgelt 13 Euro kalendertäglich, wird der übersteigende Betrag vom Arbeitgeber oder Arbeitgeberin oder von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes gezahlt.
Bedeutet im Klartext, dass der oder die ArbeitgeberIn die Differenz zum Nettogehalt als Arbeitgeberzuschuss zahlt, damit die Frau auch während des Mutterschutzes insgesamt auf ihr Nettogehalt bekommt.
Liegt das Durchschnittsnettogehalt einer Angestellten unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Verdient eine Auszubildende beispielsweise 350 Euro netto, erhält sie 350 Euro (11,67 Euro pro Kalendertag) Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Der oder die ArbeitgeberIn muss nichts zuschießen.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Nettoverdienst der werdenden Mutter. Zur Berechnung nimmt man die letzten drei Einkommen aus den Monaten vor der Mutterschutzfrist. Bei Frauen, deren Gehalt wöchentlich abgerechnet wird, ergibt sich die Summe aus den letzten 13 Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Friseurin Uschi verdiente in den letzten drei Monaten vor ihrer Mutterschutzfrist 1.800 Euro netto. Es ergibt sich damit folgende Rechnung:
1.800 Euro (regelmäßiges Gehalt) x 3 (Monate) : 90 (Tage) = 60 Euro
Uschi bekommt also 60 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag.
Dabei zahlt die Krankenkasse 13 Euro Mutterschaftsgeld und der oder die ArbeitgeberIn 47 Euro Zuschuss. Auf den Monat gerechnet bedeutet das die folgende Aufteilung:
Mutterschaftsgeld bekommst du nicht automatisch auf dein Konto ausbezahlt. Du musst es beantragen. Zur Antragstellung vor der Geburt brauchst du zuallererst eine von der Hebamme oder dem Arzt ausgestellte Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die vervollständigst du mit weiteren Angaben, etwa Ihrer Kontoverbindung und Daten zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin, und reichst das Gesamtpaket bei deiner Krankenkasse ein.
Um den Zuschuss vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin zu erhalten, gibst du ihm die Bescheinigung deines Arztes oder deiner Hebamme. Er wird dann alles Weitere in die Wege leiten.
Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den persönlichen Steuersatz auf dein restliches Einkommen. Wer Mutterschaftsgeld bezieht, wird daher im Folgejahr eine Bescheinigung der Krankenkasse bekommen. Hier sind die Entgeltersatzleistungen aufgezeichnet, die die Empfängerin im letzten Jahr erhalten hat. Die Krankenkasse sendet die Daten direkt ans Finanzamt. Die auf der Bescheinigung stehende Summe trägst du in deine Steuererklärung ein. Und zwar im Mantelbogen auf Seite vier unter „Sonstige Angaben und Anträge“.
Anspruch auf das Mutterschaftsgeld hat auch eine Minijobberin. Vorausgesetzt, sie ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert. Es gelten die gleichen Schutzfristen.
Hausfrau Steffi wollte sich ein bisschen Geld dazuverdienen und hilft beim örtlichen Supermarkt auf Minijobbasis aus. Dabei wird sie nach Stunden abgerechnet und verdient maximal 520 Euro im Monat, manchmal auch weniger. Steffi ist selbst bei der GKV krankenversichert. In den letzten drei Monaten vor der Mutterschutzfrist verdiente sie wie folgt:
Steffi hat (laut Berechnung 1.240 Euro/90 Tage) ein kalendertägliches Nettoentgelt von 13,78 Euro. Das bedeutet, sie bekommt 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und 0,78 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Wenig, aber immerhin etwas. Und: Schlimmer geht immer.
Nämlich für Frauen, die einen Minijob haben und nicht selbst krankenversichert sind – sondern etwa über den Ehepartner familienversichert sind. Die bekommen nur ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen. Bedeutet in Pampers gerechnet etwa 14 Packungen.
Wer den Anspruch auf die 210 Euro Mutterschaftsgeld hat, stellt einen Antrag beim Bundesversicherungsamt. Möchtest du den Antrag auf Mutterschaftsgeld online stellen, findest du hierzu Infos bei der Mutterschaftsgeldstelle.
Wer sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befindet, muss das Mutterschaftsgeld neu berechnen lassen, sollte während des Bezuges der Arbeitsvertrag auslaufen. Mit dem Ende der Zusammenarbeit endet der Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld wird dann neu nach den für das Krankengeld geltenden Vorgaben kalkuliert.
Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von höchstens 62.100 Euro (2024) sind gesetzlich krankenversichert. Wer mehr verdient und aus eigenem Antrieb bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld nur, wenn eine Vereinbarung zur Zahlung von Krankengeld getroffen wurde. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, solltest du diesen Punkt unbedingt mit der Krankenkasse klären.
Frauen mit Festanstellung, die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Sie bekommen auf Antrag eine einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Was den Arbeitgeberzuschuss betrifft, gilt: Übersteigt der durchschnittliche Nettolohn pro Kalendertag die 13 Euro, zahlt der oder die ArbeitgeberIn die Differenz als Zuschuss. Er tut also so, als bekäme die Frau die 13 Euro von der GKV.
Beträgt der Nettolohn der Prokuristin Laura pro Kalendertag 100 Euro, erhält sie während der Mutterschutzfrist 87 Euro (100 Euro – 13 Euro) pro Kalendertag. Und eben einmalig die 210 Euro, sollte sie die beantragt haben.
Wichtig: Ein Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen gilt seit 2017 als Versicherungsfall. Das bedeutet, dass Versicherungen – soweit abgeschlossen – in diesem Zeitraum Krankentagegeld zahlen. Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag wenigstens acht Monate vor dem Versicherungsfall gültig wurde.
Selbstständige und Freiberuflerinnen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten. Voraussetzung ist, dass die Krankenversicherung einen Krankengeldanspruch beinhaltet. Das gilt es für freiwillig Versicherte unbedingt rechtzeitig zu klären. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dann der des Krankengeldes – nämlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, das vor Beginn der Mutterschutzfrist die Grundlage für die Beitragsberechnung war.
Das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung zur Vorlage beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin ist kostenfrei. Kümmere dich am besten auch gleich ums Elterngeld, denn eine rechtzeitige Beantragung ist wichtig. Warum, erfährst du in unserem Artikel „Elterngeld: Frühzeitig handeln“. Eine vorsichtige Kalkulation und die Beantragung von Partnermonaten sind ebenfalls sinnvoll.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur verfasst und zuletzt am 09.01.2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.