Testament: Sie können entscheiden!
19. Juli 2018
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Was zu tun ist, wenn einer deiner Angehörigen als Pflegegrad 2 eingestuft wird.
Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?
Welche Leistungen und wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?
Beim Pflegegrad 2 ist die Selbstständigkeit im Alltag stark beeinträchtigt. Ein Gutachter prüft, welcher Pflegegrad vorliegt.
Freunde oder Familie können für die Pflege 332 Euro (das ist der Satz seit 1. Januar 2024) im Monat erhalten. Alternativ kann ein ambulanter Pflegedienst kommen. Beide können sich die Arbeit auch teilen.
Zusätzlich steht beim Pflegegrad 2 ein Entlastungsbetrag für eine „qualifizierte“ Haushaltshilfe oder Putzkraft zur Verfügung (125 Euro pro Monat). Außerdem kann der Pflegebedürftige mehrere Tage pro Monat in eine Einrichtung gebracht werden (Kurzzeitpflege).
Wenn pflegende Angehörige krank sind oder in den Urlaub fahren, können sie einen Ersatz beauftragen, für den ebenfalls ein Budget zur Verfügung steht (Verhinderungspflege, bis zu 1.612 Euro pro Jahr).
Die Finanzierung der Pflege ist für viele ein heißes Eisen, denn nicht jede von uns beschäftigt sich gern damit, dass sie oder ihre Angehörigen einmal pflegebedürftig werden. Aber irgendwann kann es so weit sein: Ein Elternteil oder ein sonstiger Angehöriger hat immer mehr Schwierigkeiten, sich selbst zu versorgen – es läuft einfach nicht mehr so geschmeidig.
Das heißt noch lange nicht, dass nun ein Umzug ins Pflegeheim ansteht. Aber die Person benötigt Hilfe bei den Dingen des täglichen Lebens. Genau hier springt die Pflegeversicherung ein, die sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung angeschlossen ist.
Oft hört man so etwas wie: „Skandal! Die Pflegeversicherung kommt nicht für sämtliche Kosten auf, sondern wir müssen aus unserem Ersparten etwas dazulegen!“ Das ist in der Tat so. Bloß weil wir Beiträge zur Pflegekasse zahlen, heißt das nicht, dass sie im Fall der Fälle sämtliche Kosten abdeckt. Dafür betreiben wir ja Altersvorsorge! Wir bauen während unseres Berufslebens Vermögen auf, auf das wir im Alter zugreifen können. Die Pflegeversicherung greift dabei unterstützend unter die Arme, aber sie deckt leider nicht sämtliche Kosten.
Wenn sich ein Angehöriger oder Freund um das Pflege-Management kümmern soll, muss entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine spezielle Vollmacht für die Pflegekasse vorliegen. Der oder die Pflegebedürftige selbst oder die betreuende Person stellen dann den Antrag auf einen Pflegegrad.
1. Schritt: Der Pflegebedürftige oder der Bevollmächtigte schicken ein formloses Schreiben an die zuständige Pflegeversicherung (sie ist der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen angegliedert). Du kannst dort auch anrufen und die Pflegebedürftigkeit melden.
2. Schritt: Anschließend erhält die pflegebedürftige Person ein Formular, das ausgefüllt und an die Pflegekasse zurückgeschickt werden muss.
3. Schritt: Daraufhin schickt die Pflegekasse den Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) ins Haus, der die Selbständigkeit und den Grad der Beeinträchtigung untersucht. Bei privat Versicherten ist es übrigens nicht der MD, sondern „Medicproof“.
Tipp: Um den Pflegeaufwand zu dokumentieren, ist es hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen. Alle Personen, die helfen oder pflegen, tragen kurz ein, was sie gemacht haben oder welche Auffälligkeiten es beim Pflegebedürftigen gab. Mit einem solchen Pflegetagebuch fällt es dem Gutachter leichter, den richtigen Pflegegrad festzustellen.
Der Gutachter oder die Gutachterin untersucht die Möglichkeit der Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen, inwieweit der Alltag noch selbst gestaltet und die sozialen Kontakte aufrechterhalten werden können, die Mobilität, kommunikative Fähigkeiten und vieles mehr. Anschließend legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest. Der Pflegegrad gibt wider, wie stark jemand pflegebedürftig ist.
Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Nach der großen Pflege-Reform von 2017 unterscheidet man heute fünf Pflegegrade. Je höher der Plfegegrad ist, desto mehr Unterstützung gibt es von der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 braucht der Betroffene nur wenig Hilfe, bei Pflegegrad 5 ist er bettlägerig und muss rund um die Uhr versorgt werden.
Pflegegrad 2 bedeutet, dass Gutachter und Pflegekasse eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit anerkennen. Dazu vergeben sie Punkte, etwa für den Bereich „Mobilität“ oder „Selbstversorgung“. Nach dem Punkte-System liegt der Pflegegrad 2 zwischen 27 und 47,5 Punkten (von insgesamt 100 Punkten). Um grob einschätzen zu können, ob Pflegegrad 2 vorliegt, kannst du den Pflegegrad-Rechner des des Verbund Pflegehilfe nutzen. Dieser orientiert sich an den Richtlinien der Krankenkassen.
Früher war der Zeitaufwand für die Pflege ein wichtiges Kriterium. Anhand einer Tabelle wurden damals die Pflegestufen 1, 2 und 3 eingeteilt. Heute funktioniert die Beurteilung des Pflegegrads anders: Wie viele Stunden für die Pflege pro Woche aufzuwenden sind, hat inzwischen keine Bedeutung mehr.
Bis Dezember 2016 gab es nur 3 Pflegestufen, und eine leichte Demenz war nicht als Pflegefall anerkannt. Erst seitdem das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) im Januar 2017 in Kraft getreten ist, gibt es 5 Pflegegrade statt 3 und sowohl leichte als auch schwerere Demenz-Grade werden berücksichtigt.
Janine besucht ihre Mutter und stellt fest, dass sie nicht mehr so gut allein zurechtkommt wie früher. Das Haus ist nicht sauber, weil sie es nicht schafft, es zu putzen. Die Post liegt ungeöffnet auf einem Stapel, weil sie mit den Rechnungen und Behördenbriefen überfordert ist. Auch der tägliche Einkauf fällt ihrer Mutter schwer und das Auto hat auffällig viele Beulen. Sie spricht ihre Mutter darauf an. Die erklärt, dass ihr die täglichen Arbeiten immer schwerer fallen, aber weist kategorisch zurück, dass sie gelegentlich kleinere Autounfälle verursacht. Und Pflege? Nein, die benötigt sie nicht!
Dieses Szenario ist typisch für den Anfang der Pflegebedürftigkeit. Menschen, die ihre Selbständigkeit immer genossen haben, wollen nicht wahrhaben, dass ihre Kräfte nachlassen. An Pflege will man nicht denken, weil sich niemand gern vorstellt, dass die eigene Selbständigkeit eingeschränkt werden könnte und regelmäßig fremde Menschen ins Haus kommen. Und den Komfort und die Unabhängigkeit, die ein Auto bietet, wollen auch nur die wenigsten gern aufgeben. Dann ist keine Ausrede zu dumm, woher die Beulen stammen.
Es gibt viele unterschiedliche Leistungen bei Pflegestufe 2. Bei einigen wird direkt Geld von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person überwiesen, bei einigen erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage von entsprechenden Belegen. Hier erfährst du im Einzelnen, was es alles gibt.
Ab Pflegegrad 2 gibt es nach einer Beratung, die im § 37 SGB XI festgeschrieben ist, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (siehe Absatz Pflegesachleistungen). Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde gezahlt. Die Geldleistung beträgt bei Pflegegrad 2 genau 332 Euro pro Monat und wird von der Pflegekasse auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Er oder sie kann selbst entscheiden, wie er oder sie das Geld ausgeben möchte, zum Beispiel ob für eine Putzhilfe, eine Haushaltshilfe oder für Unterstützung bei der Körperpflege oder der Tabletten-Einnahme.
Zur Pflege gehören sowohl Unterstützung bei der Köperpflege, Ernährung und Bewegung als auch Hilfe bei der Hausarbeit, zum Beispiel beim Putzen oder Einkaufen.
Im Einzelnen gehören zur Pflege bei Pflegegrad 2:
Bei „Pflegesachleistungen“ geht es nicht um Sachen, wie man vermuten könnte. Der Pflegebedürftige wird vielmehr zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst versorgt und nicht durch Angehörige oder Freunde (die ja im Regelfall Laien in Sachen Pflege sind). Kommt ein professioneller Pflegedienst ins Haus, zahlt die Pflegekasse mehr, denn ambulante Pflegedienste sind nicht gerade billig.
Der Betrag, den die Kasse bei Pflegegrad 2 maximal zahlt, liegt bei 761 Euro monatlich, informiert die Ratgeber-Seite www.pflege.de. Dabei rechnet der ambulante Pflegedienst im Regelfall direkt mit der Pflegekasse ab. Die Kasse zahlt die Kosten, die im jeweiligen Monat tatsächlich entstanden sind – bis zum Maximalbetrag. Wenn dieser nicht ausreicht, muss der Pflegebedürftige das restliche Geld aus eigener Tasche zuschießen.
Von „Kombinationspflege“ (§ 38 SGB XI) spricht man, wenn Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander kombiniert werden. Das ist dann der Fall, wenn jemand zu Hause durch Angehörige gepflegt wird, aber beispielsweise ein professioneller Pflegedienst einmal in der Woche die Tabletten einteilt und die Pflegeperson duscht.
Wird beispielsweise die Pflegesachleistung nur zu 60 Prozent in Anspruch genommen, werden dazu noch 40 Prozent des Pflegegeldes gezahlt. Bei der Kombileistung können Betroffene nicht ständig hin- und herwechseln, sondern sind an ihre Entscheidung für mindestens sechs Monate gebunden.
Fallbeispiel: Kombinationspflege
Janine wohnt nicht in der Nähe ihrer Mutter und kann sich daher nicht täglich um sie kümmern. Deshalb verabredet sie mit der netten Nachbarin der Mutter, dass sie jeden Tag einmal nach ihr schaut und für sie einkauft. Dafür zahlt sie der Nachbarin im Monat 210 Euro und natürlich die Auslagen für die Einkäufe.
Zusätzlich beauftragt sie einen ambulanten Pflegedienst vor Ort, einmal in der Woche nach ihrer Mutter zu sehen, sie zu duschen und die Tabletten einzuteilen. Sie greift also auf die Kombinationspflege zurück. Für beides zusammen reichen die Leistungen der Pflegekasse gerade so aus.
Nach einiger Zeit ruft Janines Mutter bei ihrer Tochter an und beschwert sich über den ambulanten Pflegedienst. „Die Damen sind sehr nett, aber sie sind kaum im Haus, dann sind sie schon wieder fort“, meint sie. So gehetzt mache das Duschen keinen Spaß und für ein Schwätzchen sei erst recht keine Zeit.
Tatsächlich werden den professionellen Pflegekräften für die einzelnen Tätigkeiten nur eine bestimmte Anzahl von Minuten zugestanden. In dieser Zeit müssen sie ihre Arbeit erledigen und ihre Tätigkeiten dokumentieren. Dauert es bei einer Patientin länger, geht das zulasten der nächsten Pflegebedürftigen. Hinzu kommt, dass ältere Menschen oft ein anderes Zeitgefühl haben als jüngere, die im Arbeitsleben stehen. Janine erklärt ihrer Mutter, dass die Pflegerinnen leider nur wenig Zeit haben und verspricht, alle zwei Tage bei ihr anzurufen.
Alle, die sich in häuslicher Pflege befinden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er liegt bei 125 Euro monatlich und gilt nicht nur für den Pflegegrad 2, sondern auch für Pflegebedürftige in allen anderen Pflegestufen- auch in Pflegegrad 1. Die Entlastungsleistung ist im Grunde eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse und damit zweckgebunden.
Der Entlastungsbetrag steht für „qualitätsgesicherte“ Leistungen zur Verfügung, die pflegende Angehörige entlasten oder die der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen dienen. Das kann von haushaltsnahen Dienstleistungen über den Besuch eines Bewegungsangebots bis hin zu Tags- oder Nachtpflege sehr vieles sein.
Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag in die folgenden Monate vorgetragen werden. Zur Kostenerstattung musst du bei der Pflegekasse die Belege und einen Erstattungsantrag einreichen. Abgerechnet werden können beim Entlastungsbetrag allerdings nur Leistungen, die anerkannte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte erbringen (also nicht die nette Nachbarin).
Zusätzlich zu Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag übernimmt die Pflegekasse außerdem Kosten für die Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI). Ähnlich wie du Kinder in einer Tagespflege unterbringen kannst, können auch pflegebedürftige Senioren untertags in eine (zugelassene) Betreuungseinrichtung gebracht werden. In einer Tagespflegeeinrichtung wissen Betroffene ihre Angehörigen in guten Händen, wenn sie tagsüber arbeiten müssen.
Der Vorteil: Der Lebensmittelpunkt ist weiterhin in den eigenen vier Wänden. Trotzdem hat der Pflegebedürftige Gesellschaft und trainiert in der Einrichtung seine körperlichen und kognitiven Fähigkeiten. Gleichzeitig sind die Angehörigen während dieser Zeit entlastet.
Genauso kann der Pflegebedürftige auch während der Nacht in eine Betreuungseinrichtung gebracht werden. So können die pflegenden Angehörigen nachts durchschlafen, wenn die Pflegeperson vielleicht einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus hat oder nachts Medikamente einnehmen muss.
Die Kosten sind von Einrichtung zu Einrichtung und auch regional sehr unterschiedlich. Sie können pro Tag beziehungsweise pro Nacht zwischen 50 und 100 Euro, oder auch höherliegen.
Oft übernehmen die Pflegeeinrichtungen auch den Transport des Pflegebedürftigen von der Wohnung in die Einrichtung und wieder zurück. Steht kein Fahrdienst zur Verfügung, kann auch ein Taxiunternehmen für die Beförderung eingesetzt werden.
Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich 689 Euro für die Tages- und Nachtpflege. Die Kosten für Betreuung und Transport, die darüber hinausgehen, zahlt der Pflegebedürftige aus eigener Tasche.
Übrigens: Die Fahrt zur Tagespflege ist kein abrechnungsfähiger Krankentransport, für den die Krankenkasse aufkommt. Daher ist zu überlegen, ob die Angehörigen den Pflegebedürftigen selbst in die Einrichtung bringen können.
Darüber hinaus haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Darunter fällt Verbrauchsmaterial, das zur häuslichen Pflege notwendig ist, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen.
Außerdem übernimmt die Pflegekasse monatlich 25,50 Euro für einen Hausnotruf, den Personen mit Pflegegrad 2 ähnlich wie eine Armbanduhr oder wie eine Halskette tragen können. Über den Hausnotruf können Pflegebedürftige im Notfall jederzeit rasch Hilfe rufen.
Fallbeispiel: Hausnotrufsystem
Die Nachbarin ruft bei Janine an und erzählt, wie es ihrer Mutter geht. Dabei erwähnt sie, dass die Mutter mittlerweile etwas unsicher geht und empfiehlt, ein Hausnotrufsystem zu besorgen. Das macht Janine umgehend und bestellt ein solches System bei den Johannitern. Das kostet monatlich 27 Euro, die Pflegekasse übernimmt davon 25,50 Euro. Eine einmalige Anschlussgebühr von 50 Euro kommt hinzu. Der Hausnotruf gibt Janine das gute Gefühl, dass ihre Mutter nun jederzeit Hilfe holen kann, wenn sie einmal hinfallen sollte oder wenn sonst etwas ist.
Wenn die private Pflegeperson ein paar Tage verreist oder krank wird, kann sie ihren pflegerischen Arbeiten nicht nachkommen. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege einspringen. Für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr zahlt die Pflegeversicherung die Kosten für diese sogenannte Verhinderung- oder Urlaubspflege bis zu einem Maximalbetrag von 1.612 Euro. Einspringen können sowohl ambulante Pflegedienste als auch Einzelpflegekräfte oder ehrenamtlich Pflegende.
Etwas anderes als die Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege. Während bei der Verhinderungspflege die Pflege ambulant im Haus der pflegebedürftigen Person erfolgt, geht der Pflegebedürftige bei der Kurzzeitpflege für kurze Zeit in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer Krisensituation bei der häuslichen Pflege. Für einen solchen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu 8 Wochen (56 Tage) zahlt die Pflegekasse maximal 1.774 Euro pro Kalenderjahr.
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige noch zur Hälfte weitergezahlt, also monatlich 166 Euro.
Nicht verbrauchte Gelder für Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege können teilweise gegeneinander eingetauscht werden. In solchen Fällen solltest du mit deiner Pflegekasse sprechen, wie du es am besten aufteilst.
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 332 € / Monat |
Pflegesachleistung | 761 € / Monat |
Tages- und Nachtpflege | 689 € / Monat |
Pflegehilfsmittel / Verbrauchsmaterial | 40 € / Monat |
Hausnotruf | 25,50 € / Monat |
Entlastungsbetrag | 125 € / Monat |
Vollstationäre Pflege | 770 € / Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 € / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 € / Jahr |
Wohnraumanpassung | 4.000 € / Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 € / Monat pro WG-Mitglied |
Mittlerweile gibt es auch neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften. Hier leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung und werden ambulant betreut. Oft wird davon ausgegangen, dass vier Personen für eine solche WG eine gute Größe ist, aber sie kann auch kleiner oder größer sein.
Erfüllt die Wohngruppe bestimmte Voraussetzungen, kann zusätzlich zu den normalen Leistungen ein Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 Euro pro Gruppenmitglied hinzukommen. Damit kann zum Beispiel eine Person finanziert werden, die in der Pflege-WG organisatorische Aufgaben übernimmt oder sich um den Haushalt kümmert. Sie wird „Präsenzkraft“ genannt.
Oft muss die Wohnung eines Pflegebedürftigen ein wenig angepasst werden. Beispielsweise müssen Türschwellen weg, um sich besser mit dem Rollator bewegen zu können. Oder das Bad muss barrierefrei umgebaut werden. Manchmal ist auch der Einbau eines Treppenlifts angebracht. Für solche Umbauten zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 einen Beitrag von maximal 4.000 Euro. Auch in einer Pflege-WG unterstützt die Kasse mit einem Zuschuss von 4.000 Euro pro Person, aber pro Pflege-WG maximal 16.000 Euro.
Viele Pflegebedürftige können nicht mehr allein zum Arzt oder zur Therapie fahren. Wenn der Patient aus medizinischen Gründen kein privates Auto oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, sollte der Hausarzt eine Verordnung für eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport ausstellen. Er wird auch als „Transportschein“ oder „Krankentransportschein“ bezeichnet. Die Abrechnung für solche Transporte erfolgt allerdings nicht mit der Pflegekasse, sondern mit der Krankenkasse. Personen mit Pflegegrad 2 benötigen neben der ärztlichen Verordnung vorab eine Genehmigung der Kasse.
Die Zuschüsse und Leistungen sind vielfältig und manchmal auch komplex. Außerdem werden gelegentlich die Beträge angepasst. Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, ist es daher sinnvoll, sich genau einzulesen. Auskünfte über die aktuelle Situation erteilt auch die zuständige Pflegekasse. Du kannst dich außerdem mit Freunden und Bekannten austauschen, die sich ebenfalls um pflegebedürftige Angehörige kümmern.
Zum Weiterlesen: Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht, ist ein Umzug ins Altersheim oft die einzige Möglichkeit. Erfahre, wann Angehörige zur Kasse gebeten werden.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Anke Dembowski verfasst und zuletzt am 12.01.2024 von Anke Dembowski aktualisiert.