Elternunterhalt: Wonach sich die Zahlung bemisst
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9. Mai 2024
Wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Angehörigen Steuern ersparen. Bis zu welchen Freibeträgen das geht, erfährst du im Artikel.
Schenkungen innerhalb der Familie sind je nach Verwandtschaftsgrad nur bis zu einer bestimmten Höhe ohne Schenkungssteuer möglich.
Der Schenkungsfreibetrag pro Elternteil liegt bei 400.000 Euro – für (Stief-)Kinder und Adoptivkinder. Großeltern können ihren Enkeln je 200.000 Euro steuerfrei schenken.
Um bei hohen Vermögenswerten Steuern zu sparen, ist Planung angesagt – vor allem bei Immobilien, die noch deutlich an Wert gewinnen könnten.
Um seinen Angehörigen etwas zu hinterlassen, hat man zwei Möglichkeiten: entweder als Schenkung zu Lebzeiten oder als Erbe nach dem Tod. Viele Menschen möchten ihren Familienmitgliedern noch zu Lebzeiten eine Freude bereiten und verschenken aus diesem Grund Vermögenswerte. Dazu zählen beispielsweise Geld oder Immobilien. Auch Unternehmen können übrigens verschenkt werden – allerdings sind die Nutznießer laut Frankfurter Rundschau hier häufiger Männer als Frauen.
Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Schenkung ist die Zuwendung allerdings nicht immer steuerfrei. In diesem Artikel erfährst du mehr zur Schenkungssteuer und den Schenkungsfreibeträgen bei Kindern – und anderen Verwandten.
Bei Schenkungen gibt es bestimmte Freibeträge. Wie hoch diese sind, erklären wir dir in den nachfolgenden Absätzen:
Der Schenkungsfreibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro pro Elternteil, insgesamt also bei 800.000 Euro. Bei einer Schenkung von Bargeld an Kinder gilt der gleiche Freibetrag.
Eine Schenkung von Geld an die Kinder zu Lebzeiten kann sinnvoll sein, wenn du besonders viel Vermögen besitzt und eine hohe Erbschaftssteuer für deine Kinder vermeiden möchtest. Alle zehn Jahre kannst du deinen Kindern (und auch Stief- oder Adoptivkindern) 400.000 Euro steuerfrei schenken. Alternativ bietet sich eine Kettenschenkung an. Dazu weiter unten mehr.
Ganz gleich, ob du den Freibetrag überschreitest oder nicht: Du musst eine Schenkung an Kinder dem Finanzamt melden. Dafür gibt es eine Frist von drei Monaten nach der Schenkung.
Bei einer Schenkung an die Eltern liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro – so auch bei Großeltern. Geldbeträge zu schenken, wären in diesem Fall steuerfrei möglich, Immobilien eher nicht. Die sind in der Regel mehr wert als 20.000 Euro. Möchtest du deinen Eltern oder Großeltern eine Freude bereiten, wäre beispielsweise das Wohnrecht in einer Immobilie eine steuersparende Alternative.
In der nachfolgenden Tabelle findest du alle Steuerfreibeträge noch einmal detailliert aufgeschlüsselt. Mit 500.000 Euro können sich EhepartnerInnen am meisten untereinander schenken.
Verwandtschaftsgrad | Steuerfreibetrag |
Ehepartnerin oder Ehepartner | 500.000 Euro |
Eingetragene Lebenspartnerschaft | 500.000 Euro |
Leibliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Urenkel | 100.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 20.000 Euro |
Onkel und Tanten | 20.000 Euro |
Geschwister und andere Verwandte | 20.000 Euro |
Stand: April 2024
Bei Hausrat und beweglichen Gütern gibt es eigene Schenkungsfreibeträge. Zu Hausrat und beweglichen Gütern zählen unter anderem:
Enge Verwandte in Steuerklasse I haben einen Schenkungsfreibetrag von 41.000 Euro bei Hausrat und 12.000 Euro bei beweglichen Gütern. Bei allen anderen (Steuerklasse II und III) sind es 12.000 Euro. Zu den Steuerklassen erfährst du in den nächsten Absätzen mehr.
Bei der Schenkungssteuer gibt es unterschiedliche Steuerklassen. In welcher Steuerklasse du bist, legt der Verwandtschaftsgrad fest. Die Höhe der Schenkungssteuer kommt auf die Steuerklasse und den verschenkten Betrag an. Nachfolgend erfährst du mehr darüber. Außerdem haben wir die Steuerklassen in einer extra Tabelle zusammengefasst.
Die Höhe der Schenkungssteuer bei Kindern (Steuerklasse I) liegt zwischen 7 und 30 Prozent ab einem Schenkwert von 400.000 Euro pro Elternteil. Überschreitet die Schenkung den Freibetrag um maximal 75.000 Euro, fallen 7 Prozent an. Bei einer Überschreitung von mehr als 26 Millionen Euro sind es 30 Prozent.
Die Höhe der Schenkungssteuer von Kindern an Eltern (Steuerklasse II) liegt zwischen 15 und 43 Prozent. Allerdings schon ab einem Schenkwert von 20.000 Euro.
In der nachfolgenden Tabelle findest du alle Steuerklassen noch einmal detailliert aufgeschlüsselt.
Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Schenkungssteuer |
Ehepartnerin oder Ehepartner | I | 7 bis 30 Prozent |
Leibliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder | I | 7 bis 30 Prozent |
Enkelkinder | I | 7 bis 30 Prozent |
Urenkel | I | 7 bis 30 Prozent |
Eltern und Großeltern | II | 15 bis 43 Prozent |
Geschwister | II | 15 bis 43 Prozent |
Neffen und Nichten | II | 15 bis 43 Prozent |
Tante und Onkel | II | 15 bis 43 Prozent |
Schwiegerkinder | II | 15 bis 43 Prozent |
Lebensgefährte | III | 30 bis 50 Prozent |
Cousine und Cousin | III | 30 bis 50 Prozent |
Stand: April 2024
Um die Schenkungssteuer zu berechnen, musst du erst einmal wissen, bis zu welchen Beträgen welche Steuersätze gelten. Einen Überblick bietet dir die Tabelle unten.
Beachte: Die Beträge legen den Steuersatz für die Summe fest, die über den Freibetrag hinausgeht.
Steuersätze bei Schenkungen
Über den Freibetrag hinausgehende Summe | Steuerklasse I in Prozent | Steuerklasse II in Prozent | Steuerklasse III in Prozent |
Bis 75.000 Euro | 7 | 15 | 30 |
Bis 300.000 Euro | 11 | 20 | 30 |
Bis 600.000 Euro | 15 | 25 | 30 |
Bis 6 Millionen Euro | 19 | 30 | 30 |
Bis 13 Millionen Euro | 23 | 35 | 50 |
Bis 26 Millionen Euro | 27 | 40 | 50 |
Ab 26 Millionen Euro | 30 | 43 | 50 |
Stand: April 2024
Um die Schenkungssteuer zu veranschaulichen, haben wir uns drei Fallbeispiele überlegt.
Anna möchte ihrer Tochter Louise 500.000 Euro schenken. Da der Freibetrag nur 400.000 Euro umfasst, muss Louise auf 100.000 Euro Steuern zahlen. Kinder befinden sich in Steuerklasse I. Dort gilt bis 300.000 Euro ein Steuersatz von 11 Prozent. Demnach muss Louise 11 Prozent von 100.000 Euro versteuern. Das sind 11.000 Euro.
Louises Alternative, um Steuern zu sparen: Damit Louise keinen Steuern zahlen muss, sollte Anna über die 10-Jahresfrist nachdenken. Das würde bedeuten, sie schenkt Louise 400.000 Euro jetzt und die restlichen 100.000 Euro in zehn Jahren.
Bernd hat den Sechser im Lotto geknackt und möchte seinen Bruder Herbert an seinem Glück teilhaben lassen. Von den vier Millionen Euro, die er gewonnen hat, möchte er 2 Millionen verschenken. Geschwister befinden sich in Steuerklasse II und haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro. Bis zu sechs Millionen Euro über den Freibetrag fällt dort ein Steuersatz von 30 Prozent an. Herbert muss also auf 1.980.000 Euro 30 Prozent Steuern zahlen – insgesamt satte 594.000 Euro.
Herberts Alternative, um Steuern zu sparen: Da Geschwister untereinander nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben, kommt Herbert eigentlich nie an der Steuer vorbei. Bernd könnte die 10-Jahresfrist wahrnehmen und alle zehn Jahre 20.000 Euro verschenken oder seinem Bruder eine Wohnung kaufen und ihn mietfrei darin wohnen lassen. Auf die eigentliche Schenksumme von rund 1,3 Millionen (ohne Steuer) kommt er damit allerdings nicht.
Teresa und ihre Cousine Marie sind beste Freundinnen. Nun hat Teresa von ihrem Vater Geld geschenkt bekommen und möchte Marie 50.000 Euro abgeben. Cousinen und Cousins sind in Steuerklasse III und haben ebenfalls einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Allerdings muss Marie auf die 30.000 Euro über den Freibetrag 30 Prozent Steuern zahlen. 9.000 Euro gehen an den Staat.
Maries Alternative, um Steuern zu sparen: Die Situation von Teresa und Marie ist ähnlich verzwickt. Da der Geldbetrag allerdings nicht so groß ist, könnte sich die 10-Jahresfrist in Kombination mit Gelegenheitsgeschenken lohnen. Was genau Gelegenheitsgeschenke sind, erfährst du weiter unten.
Wie genau eine Schenkung abläuft, hängt von der Art der Schenkung ab.
Geldgeschenke kannst du beispielsweise ganz einfach bar übergeben oder über die Bank überweisen. Beachte jedoch, dass du bei hohen Überweisungen mit deiner Bank gegebenenfalls Rücksprache halten und erklären musst, woher das Geld stammt oder warum es überwiesen wird. Achte auch auf dein eingestelltes Überweisungslimit.
Bei Immobilien ist es etwas zeitaufwendiger. Denn du musst die Schenkung bei einem Notar beglaubigen lassen. Du hast die Wahl, die Schenkung ohne Auflagen oder mit Auflagen zu vollziehen:
Ob die Schenkung danach dem Finanzamt gemeldet werden muss oder nicht, hängt von der Höhe des Geldbetrags beziehungsweise vom Wert der Immobilie ab.
Eine Spekulationssteuer kann bei einer Schenkung an Kinder anfallen, wenn sie die Immobilie nicht selbst bewohnen und weniger als zehn Jahre nach dem Kauf wieder verkaufen. Die 10-Jahresfrist beginnt allerdings nicht mit der Schenkung, sondern mit dem Kauf der Immobilie.
Du hast 2022 ein Haus mit einem Schätzwert von 350.000 Euro gekauft und möchtest es nun deinem Kind schenken. Verkauft dein Kind das Haus vor 2032, fällt eine Spekulationssteuer an. Anders sieht es aus, wenn du das Haus bereits seit 2002 besitzt. Dann ist die 10-Jahresfrist längst abgelaufen und dein Kind kann die Immobilie problemlos weiterverkaufen.
Die Spekulationssteuer setzt sich aus dem Gewinn durch den Immobilienverkauf und deinen individuellen Steuersatz zusammen. Mit der Schenkungssteuer hat die Spekulationssteuer nichts zu tun.
Wie bereits erwähnt, lässt sich die Schenkungssteuer mit verschiedenen Methoden umgehen:
Wir nehmen an, du möchtest deiner Tochter 600.000 Euro schenken. Bei Kindern gibt es einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Das bedeutet, deine Tochter müsste auf 200.000 Euro 11 Prozent Steuern zahlen. Um das zu umgehen, kannst du deiner Tochter 400.000 Euro schenken und deinem Mann 200.000 Euro. Der wiederum kann seine 200.000 Euro steuerfrei an eure gemeinsame Tochter weiterverschenken. So kommt sie insgesamt auf 600.000 Euro, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Alternativ könntest du auch zehn Jahre zwischen den Schenkungen vergehen lassen – also jetzt 400.000 Euro schenken und in zehn Jahren die restlichen 200.000 Euro. Die Wartezeit ist verständlicherweise lästig, allerdings eine gute Möglichkeit, falls es sonst keine Alternative gibt.
Mit Gelegenheitsgeschenken lässt sich die Schenkungssteuer ebenfalls umgehen. Du solltest jedoch auf einen gewissen Rahmen achten und einen bestimmten Anlass für die Schenkung finden. Als Anlass kannst du zum Beispiel das Abitur, den Führerschein, einen runden Geburtstag oder die Hochzeit nehmen.
Übrigens: Gelegenheitsgeschenke müssen dem Finanzamt nicht gemeldet werden. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe von Gelegenheitsgeschenken gibt es nicht. Die Sparkassen empfehlen, Geschenke ab einem Wert von 20.000 Euro dem Finanzamt zu melden.
Geht deine Schenkung über die Freibeträge hinaus, kann der oder die Beschenkte sie nicht steuerlich absetzen. Das gilt auch für die Erbschaftssteuer. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, Schenkungen clever anzugehen und Vermögenswerte frühzeitig weiterzugeben. Schließlich gilt eine Frist von zehn Jahren zwischen den Schenkungen.
Notarkosten fallen zum Beispiel bei einer Immobilienschenkung an. Die Schenkung selbst hängt mit der Absetzbarkeit von Notarkosten jedoch nicht unbedingt zusammen.
Übernimmt dein Kind bei der Schenkung beispielsweise die Kosten für den Notar, kann es diese nur absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Einkunftsarten wären in diesem Fall Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung der geschenkten Immobilie.
Die Schenkung landwirtschaftlicher Flächen an Kinder ist ebenfalls über einen Notar möglich. Hier gilt das gleiche Prinzip.
Mit dem eigenen Ableben beschäftigt man sich nicht gerne, das ist verständlich. Bei Vermögenswerten kann es allerdings sinnvoll sein, über eine Schenkung zu Lebzeiten nachzudenken. Schließlich möchte man die Steuerlast der Kinder in der Regel möglichst gering halten. Größere Geldsummen sollten außerdem nicht einfach so auf dem Konto herumliegen, sondern clever investiert werden – beispielsweise in ETFs.
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