🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Mit Freibeträgen Schenkungssteuer reduzieren!

Titelbild von Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Mit Freibeträgen Schenkungssteuer reduzieren!

Profilbild von Katrin Gröh

Katrin Gröh

9. Mai 2024

Wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Angehörigen Steuern ersparen. Bis zu welchen Freibeträgen das geht, erfährst du im Artikel.

Inhalt

Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Das Wichtigste in Kürze

IconSchenkungen innerhalb der Familie sind je nach Verwandtschaftsgrad nur bis zu einer bestimmten Höhe ohne Schenkungssteuer möglich.

IconDer Schenkungsfreibetrag pro Elternteil liegt bei 400.000 Euro – für (Stief-)Kinder und Adoptivkinder. Großeltern können ihren Enkeln je 200.000 Euro steuerfrei schenken.

IconUm bei hohen Vermögenswerten Steuern zu sparen, ist Planung angesagt – vor allem bei Immobilien, die noch deutlich an Wert gewinnen könnten.

Um seinen Angehörigen etwas zu hinterlassen, hat man zwei Möglichkeiten: entweder als Schenkung zu Lebzeiten oder als Erbe nach dem Tod. Viele Menschen möchten ihren Familienmitgliedern noch zu Lebzeiten eine Freude bereiten und verschenken aus diesem Grund Vermögenswerte. Dazu zählen beispielsweise Geld oder Immobilien. Auch Unternehmen können übrigens verschenkt werden – allerdings sind die Nutznießer laut Frankfurter Rundschau hier häufiger Männer als Frauen.

Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Schenkung ist die Zuwendung allerdings nicht immer steuerfrei. In diesem Artikel erfährst du mehr zur Schenkungssteuer und den Schenkungsfreibeträgen bei Kindern – und anderen Verwandten.

Freibeiträge bei Schenkungen an Kinder

Bei Schenkungen gibt es bestimmte Freibeträge. Wie hoch diese sind, erklären wir dir in den nachfolgenden Absätzen:

Schenkungsfreibeträge für Kinder

Der Schenkungsfreibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro pro Elternteil, insgesamt also bei 800.000 Euro. Bei einer Schenkung von Bargeld an Kinder gilt der gleiche Freibetrag.

Eine Schenkung von Geld an die Kinder zu Lebzeiten kann sinnvoll sein, wenn du besonders viel Vermögen besitzt und eine hohe Erbschaftssteuer für deine Kinder vermeiden möchtest. Alle zehn Jahre kannst du deinen Kindern (und auch Stief- oder Adoptivkindern) 400.000 Euro steuerfrei schenken. Alternativ bietet sich eine Kettenschenkung an. Dazu weiter unten mehr.

Ganz gleich, ob du den Freibetrag überschreitest oder nicht: Du musst eine Schenkung an Kinder dem Finanzamt melden. Dafür gibt es eine Frist von drei Monaten nach der Schenkung.

Schenkung von Kindern an Eltern

Bei einer Schenkung an die Eltern liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro – so auch bei Großeltern. Geldbeträge zu schenken, wären in diesem Fall steuerfrei möglich, Immobilien eher nicht. Die sind in der Regel mehr wert als 20.000 Euro. Möchtest du deinen Eltern oder Großeltern eine Freude bereiten, wäre beispielsweise das Wohnrecht in einer Immobilie eine steuersparende Alternative.

Tabelle: Schenkungsfreibeträge für Kinder, Eltern und Co.

In der nachfolgenden Tabelle findest du alle Steuerfreibeträge noch einmal detailliert aufgeschlüsselt. Mit 500.000 Euro können sich EhepartnerInnen am meisten untereinander schenken.

Verwandtschaftsgrad Steuerfreibetrag
Ehepartnerin oder Ehepartner 500.000 Euro
Eingetragene Lebenspartnerschaft 500.000 Euro
Leibliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Urenkel 100.000 Euro
Eltern und Großeltern 20.000 Euro
Onkel und Tanten 20.000 Euro
Geschwister und andere Verwandte 20.000 Euro

Stand: April 2024

Eine spezielle Regelung gibt es bei Enkeln, deren Eltern schon verstorben sind. Dann erhöht sich der Schenkungsfreibetrag von 200.000 Euro auf 400.000 Euro. Lebensgefährten ohne Heirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft werden wie entfernte Verwandte oder Bekannte eingestuft und haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles darüber wird mit 30 Prozent bis 50 Prozent (Steuerklasse III) besteuert.

Schenkungsfreibeträge: Hausrat und bewegliche Güter

Bei Hausrat und beweglichen Gütern gibt es eigene Schenkungsfreibeträge. Zu Hausrat und beweglichen Gütern zählen unter anderem:

  • Möbel
  • Teppiche
  • Gemälde
  • Andere Kunstobjekte
  • Fortbewegungsmittel
  • Elektrogeräte
  • Schmuck
  • Bekleidung
  • Geschirr

Enge Verwandte in Steuerklasse I haben einen Schenkungsfreibetrag von 41.000 Euro bei Hausrat und 12.000 Euro bei beweglichen Gütern. Bei allen anderen (Steuerklasse II und III) sind es 12.000 Euro. Zu den Steuerklassen erfährst du in den nächsten Absätzen mehr.

Schenkungssteuer und Steuerklassen für Kinder, Eltern & Co.

Bei der Schenkungssteuer gibt es unterschiedliche Steuerklassen. In welcher Steuerklasse du bist, legt der Verwandtschaftsgrad fest. Die Höhe der Schenkungssteuer kommt auf die Steuerklasse und den verschenkten Betrag an. Nachfolgend erfährst du mehr darüber. Außerdem haben wir die Steuerklassen in einer extra Tabelle zusammengefasst.

Schenkungssteuer für Kinder

Die Höhe der Schenkungssteuer bei Kindern (Steuerklasse I) liegt zwischen 7 und 30 Prozent ab einem Schenkwert von 400.000 Euro pro Elternteil. Überschreitet die Schenkung den Freibetrag um maximal 75.000 Euro, fallen 7 Prozent an. Bei einer Überschreitung von mehr als 26 Millionen Euro sind es 30 Prozent.

Schenkungssteuer: Kinder an Eltern

Die Höhe der Schenkungssteuer von Kindern an Eltern (Steuerklasse II) liegt zwischen 15 und 43 Prozent. Allerdings schon ab einem Schenkwert von 20.000 Euro.

Tabelle: Schenkungssteuer & Steuerklassen für Kinder, Eltern & Co.

In der nachfolgenden Tabelle findest du alle Steuerklassen noch einmal detailliert aufgeschlüsselt.

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Schenkungssteuer
Ehepartnerin oder Ehepartner I 7 bis 30 Prozent
Leibliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder I 7 bis 30 Prozent
Enkelkinder I 7 bis 30 Prozent
Urenkel I 7 bis 30 Prozent
Eltern und Großeltern II 15 bis 43 Prozent
Geschwister II 15 bis 43 Prozent
Neffen und Nichten II 15 bis 43 Prozent
Tante und Onkel II 15 bis 43 Prozent
Schwiegerkinder II 15 bis 43 Prozent
Lebensgefährte III 30 bis 50 Prozent
Cousine und Cousin III 30 bis 50 Prozent

Stand: April 2024

Schenkungssteuer für Immobilien & Bargeld berechnen

Um die Schenkungssteuer zu berechnen, musst du erst einmal wissen, bis zu welchen Beträgen welche Steuersätze gelten. Einen Überblick bietet dir die Tabelle unten.

Beachte: Die Beträge legen den Steuersatz für die Summe fest, die über den Freibetrag hinausgeht.

Steuersätze bei Schenkungen

Über den Freibetrag hinausgehende Summe Steuerklasse I in Prozent Steuerklasse II in Prozent Steuerklasse III in Prozent
Bis 75.000 Euro 7 15 30
Bis 300.000 Euro 11 20 30
Bis 600.000 Euro 15 25 30
Bis 6 Millionen Euro 19 30 30
Bis 13 Millionen Euro 23 35 50
Bis 26 Millionen Euro 27 40 50
Ab 26 Millionen Euro 30 43 50

Stand: April 2024

Rechenbeispiele: Schenkungssteuer für Kinder & Co.

Um die Schenkungssteuer zu veranschaulichen, haben wir uns drei Fallbeispiele überlegt.

Schenkungssteuer: Elternteil an Kind

Anna möchte ihrer Tochter Louise 500.000 Euro schenken. Da der Freibetrag nur 400.000 Euro umfasst, muss Louise auf 100.000 Euro Steuern zahlen. Kinder befinden sich in Steuerklasse I. Dort gilt bis 300.000 Euro ein Steuersatz von 11 Prozent. Demnach muss Louise 11 Prozent von 100.000 Euro versteuern. Das sind 11.000 Euro.

Louises Alternative, um Steuern zu sparen: Damit Louise keinen Steuern zahlen muss, sollte Anna über die 10-Jahresfrist nachdenken. Das würde bedeuten, sie schenkt Louise 400.000 Euro jetzt und die restlichen 100.000 Euro in zehn Jahren.

Schenkungssteuer: Geschwister untereinander

Bernd hat den Sechser im Lotto geknackt und möchte seinen Bruder Herbert an seinem Glück teilhaben lassen. Von den vier Millionen Euro, die er gewonnen hat, möchte er 2 Millionen verschenken. Geschwister befinden sich in Steuerklasse II und haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro. Bis zu sechs Millionen Euro über den Freibetrag fällt dort ein Steuersatz von 30 Prozent an. Herbert muss also auf 1.980.000 Euro 30 Prozent Steuern zahlen – insgesamt satte 594.000 Euro.

Herberts Alternative, um Steuern zu sparen: Da Geschwister untereinander nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben, kommt Herbert eigentlich nie an der Steuer vorbei. Bernd könnte die 10-Jahresfrist wahrnehmen und alle zehn Jahre 20.000 Euro verschenken oder seinem Bruder eine Wohnung kaufen und ihn mietfrei darin wohnen lassen. Auf die eigentliche Schenksumme von rund 1,3 Millionen (ohne Steuer) kommt er damit allerdings nicht.

Schenkungssteuer: Cousinen untereinander

Teresa und ihre Cousine Marie sind beste Freundinnen. Nun hat Teresa von ihrem Vater Geld geschenkt bekommen und möchte Marie 50.000 Euro abgeben. Cousinen und Cousins sind in Steuerklasse III und haben ebenfalls einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Allerdings muss Marie auf die 30.000 Euro über den Freibetrag 30 Prozent Steuern zahlen. 9.000 Euro gehen an den Staat.

Maries Alternative, um Steuern zu sparen: Die Situation von Teresa und Marie ist ähnlich verzwickt. Da der Geldbetrag allerdings nicht so groß ist, könnte sich die 10-Jahresfrist in Kombination mit Gelegenheitsgeschenken lohnen. Was genau Gelegenheitsgeschenke sind, erfährst du weiter unten.

Ablauf der Schenkung an Kinder zu Lebzeiten

Wie genau eine Schenkung abläuft, hängt von der Art der Schenkung ab.

Geldgeschenke kannst du beispielsweise ganz einfach bar übergeben oder über die Bank überweisen. Beachte jedoch, dass du bei hohen Überweisungen mit deiner Bank gegebenenfalls Rücksprache halten und erklären musst, woher das Geld stammt oder warum es überwiesen wird. Achte auch auf dein eingestelltes Überweisungslimit.

Bei Immobilien ist es etwas zeitaufwendiger. Denn du musst die Schenkung bei einem Notar beglaubigen lassen. Du hast die Wahl, die Schenkung ohne Auflagen oder mit Auflagen zu vollziehen:

  • Ohne Auflagen hat die beschenkte Person die alleinige Entscheidungsgewalt über die Immobilie und kann damit machen, was er oder sie möchte.
  • Mit Auflagen kannst du dir beispielsweise Nießbrauch oder ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen.

Ob die Schenkung danach dem Finanzamt gemeldet werden muss oder nicht, hängt von der Höhe des Geldbetrags beziehungsweise vom Wert der Immobilie ab.

Spekulationssteuer bei einer Schenkung an Kinder

Eine Spekulationssteuer kann bei einer Schenkung an Kinder anfallen, wenn sie die Immobilie nicht selbst bewohnen und weniger als zehn Jahre nach dem Kauf wieder verkaufen. Die 10-Jahresfrist beginnt allerdings nicht mit der Schenkung, sondern mit dem Kauf der Immobilie.

Spekulationssteuer: Zur Veranschaulichung

Du hast 2022 ein Haus mit einem Schätzwert von 350.000 Euro gekauft und möchtest es nun deinem Kind schenken. Verkauft dein Kind das Haus vor 2032, fällt eine Spekulationssteuer an. Anders sieht es aus, wenn du das Haus bereits seit 2002 besitzt. Dann ist die 10-Jahresfrist längst abgelaufen und dein Kind kann die Immobilie problemlos weiterverkaufen.

Die Spekulationssteuer setzt sich aus dem Gewinn durch den Immobilienverkauf und deinen individuellen Steuersatz zusammen. Mit der Schenkungssteuer hat die Spekulationssteuer nichts zu tun.

Wie ist eine steuerfreie Schenkung an Kinder möglich?

Wie bereits erwähnt, lässt sich die Schenkungssteuer mit verschiedenen Methoden umgehen:

Kettenschenkung

Wir nehmen an, du möchtest deiner Tochter 600.000 Euro schenken. Bei Kindern gibt es einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Das bedeutet, deine Tochter müsste auf 200.000 Euro 11 Prozent Steuern zahlen. Um das zu umgehen, kannst du deiner Tochter 400.000 Euro schenken und deinem Mann 200.000 Euro. Der wiederum kann seine 200.000 Euro steuerfrei an eure gemeinsame Tochter weiterverschenken. So kommt sie insgesamt auf 600.000 Euro, ohne Steuern zahlen zu müssen.

10-Jahresfrist

Alternativ könntest du auch zehn Jahre zwischen den Schenkungen vergehen lassen – also jetzt 400.000 Euro schenken und in zehn Jahren die restlichen 200.000 Euro. Die Wartezeit ist verständlicherweise lästig, allerdings eine gute Möglichkeit, falls es sonst keine Alternative gibt.

Gelegenheitsgeschenke

Mit Gelegenheitsgeschenken lässt sich die Schenkungssteuer ebenfalls umgehen. Du solltest jedoch auf einen gewissen Rahmen achten und einen bestimmten Anlass für die Schenkung finden. Als Anlass kannst du zum Beispiel das Abitur, den Führerschein, einen runden Geburtstag oder die Hochzeit nehmen.

Übrigens: Gelegenheitsgeschenke müssen dem Finanzamt nicht gemeldet werden. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe von Gelegenheitsgeschenken gibt es nicht. Die Sparkassen empfehlen, Geschenke ab einem Wert von 20.000 Euro dem Finanzamt zu melden.

Schenkung an Kinder steuerlich absetzen

Geht deine Schenkung über die Freibeträge hinaus, kann der oder die Beschenkte sie nicht steuerlich absetzen. Das gilt auch für die Erbschaftssteuer. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, Schenkungen clever anzugehen und Vermögenswerte frühzeitig weiterzugeben. Schließlich gilt eine Frist von zehn Jahren zwischen den Schenkungen.

Notarkosten bei Schenkungen an Kinder steuerlich absetzen

Notarkosten fallen zum Beispiel bei einer Immobilienschenkung an. Die Schenkung selbst hängt mit der Absetzbarkeit von Notarkosten jedoch nicht unbedingt zusammen.

Übernimmt dein Kind bei der Schenkung beispielsweise die Kosten für den Notar, kann es diese nur absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Einkunftsarten wären in diesem Fall Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung der geschenkten Immobilie.

Die Schenkung landwirtschaftlicher Flächen an Kinder ist ebenfalls über einen Notar möglich. Hier gilt das gleiche Prinzip.

IconherMoney Tipp

Mit dem eigenen Ableben beschäftigt man sich nicht gerne, das ist verständlich. Bei Vermögenswerten kann es allerdings sinnvoll sein, über eine Schenkung zu Lebzeiten nachzudenken. Schließlich möchte man die Steuerlast der Kinder in der Regel möglichst gering halten. Größere Geldsummen sollten außerdem nicht einfach so auf dem Konto herumliegen, sondern clever investiert werden – beispielsweise in ETFs.

FAQ

 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer für leibliche Kinder?

Leiblichen Kindern und Stiefkindern kannst du als Elternteil bis zu 400.000 Euro – zu zweit also 800.000 Euro – steuerfrei schenken. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Nur Pflegekinder stehen nicht im Erbschaftssteuergesetz. Sie fallen damit in Steuerklasse III und haben lediglich einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro.

Ist eine Schenkung nach 10 Jahren steuerfrei?

Ja, bis zum Freibetrag. Das bedeutet: Alle zehn Jahre kannst du deinem Kind maximal 400.000 Euro steuerfrei schenken. Zehn Jahre sind auch bei Immobilien relevant. Hast du ein Haus gekauft und verkaufst es binnen zehn Jahren, musst du Spekulationssteuer zahlen – außer du hast darin gewohnt.

Ist jede Schenkung meldepflichtig?

Ab einer gewissen – gesetzlich nicht festgelegten – Höhe ist jede Schenkung meldepflichtig. Als Orientierung kannst du eine Summe von 20.000 Euro nehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Gelegentliche Geldgeschenke zu einem bestimmten Anlass (beispielsweise zum Geburtstag oder zur Hochzeit) müssen nicht gemeldet werden.

Ist jede Überweisung eine Schenkung?

Nein, nicht jede Überweisung ist eine Schenkung. Überweist du einem Freund oder einer Freundin beispielsweise Geld für einen Urlaub, ist das keine Schenkung. Du solltest jedoch vorsichtig sein, wenn du deinem Partner oder deiner Partnerin größere Summen überweist. Am besten gibst du da immer einen erklärenden Verwendungszweck an.

Welche Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden?

Eine konkrete Vorgabe bei Schenkungen, die dem Finanzamt gemeldet werden müssen, gibt es nicht. Die Sparkassen empfehlen bei Schenkungen ab 20.000 Euro eine Meldung an das Finanzamt. Dafür hast du nach Erhalt des Geldes drei Monate Zeit. Das gilt sowohl für die beschenkte als auch die schenkende Person.

Wann beginnt die 10-Jahresfrist bei Schenkungen?

Die 10-Jahresfrist beginnt, nachdem du die Schenkung erhalten hast. Bei einer Erbschaft hingegen beginnt die zehn Jahresfrist mit dem Tod des Angehörigen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Hast du beispielsweise ein Haus geerbt und wohnst selbst darin, entfällt die 10-Jahresfrist.

Wie wirken sich lebzeitige Schenkungen an ein Kind auf das Erbrecht weiterer Kinder aus?

In der Regel können Eltern frei entscheiden, wie sie ihre Vermögenswerte verschenken. Allerdings kann es bei mehreren Kindern im Erbfall zu Schwierigkeiten kommen. Denn das Gesetz geht von einer fairen Verteilung aus. Wenn du einem Kind also mehr schenken möchtest als dem anderen, solltest du dich individuell beraten lassen.

Können Eltern ihren Kindern ein Haus schenken?

Ja, doch eventuell müssen Kinder Schenkungssteuer zahlen, die ein Haus erhalten. Es gelten die gleichen Schenkungsfreibeträge wie bei Geldgeschenken auch. Als einzelnes Elternteil kannst du ein Haus im Wert von 400.000 Euro steuerfrei verschenken. Bei zwei Elternteilen sind bis zu 800.000 Euro möglich.

Wie läuft die Schenkung bei Patchworkfamilien ab?

Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt und haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Sonst gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Außerdem greift der Freibetrag von 400.000 Euro nur bei Schenkungen. Von der gesetzlichen Erbfolge sind Stiefkinder ausgeschlossen.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Profilbild von Katrin Gröh

Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

Auch interessant: