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Kinderzuschlag: Musst du eine Einkommensgrenze beachten?

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Ines Baur

2. Januar 2025

Wenn dein Einkommen nicht reicht, um die Familie durchzubringen, kannst du zusätzlich zum Kindergeld Kinderzuschlag beantragen.

Inhalt

Kinderzuschlag und Einkommensgrenze: Das Wichtigste in Kürze

Der Kinderzuschlag soll Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen vor der Beantragung des Bürgergelds – vormals Hartz IV – bewahren.

Ausgezahlt wird der Kinderzuschlag ab einem Einkommen von 600 Euro brutto (Alleinerziehende) oder 900 Euro (Elternpaar). Eine Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht mehr. Sie wurde am 01.01.2020 durch ein individuelles, gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Beispiele dazu gibt’s weiter unten.

Du bekommst maximal 297 Euro pro Kind und musst den Zuschlag zum Kindergeld alle sechs Monate neu beantragen.

Du denkst über die Beantragung des Kinderzuschlags nach? Wir erklären, wo die Einkommensgrenzen liegen und beantworten viele wichtige Fragen rund um den Kinderzuschlag.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Du arbeitest und hast trotzdem für dich und deine Familie zu wenig Geld zum Leben? Dann hast du vielleicht einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Diese staatliche Leistung gibt es, wenn Familien mit ihrem Einkommen, dem Kindergeld und (eventuell zustehendem) Wohngeld ihren finanziellen Bedarf nicht decken können.

Der Gesetzgeber hat den Kinderzuschlag geschaffen, um zu verhindern, dass ein einkommensschwacher Haushalt Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II) beantragen muss. Geregelt ist das Thema im Bundeskindergeldgesetz (§ 6a Abs. 8 Satz 1 BKKG).

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Ob du verheiratet bist, mit PartnerIn ohne Trauschein zusammenlebst oder alleinerziehender Elternteil bist, ist egal.

Wichtig ist für den Anspruch auf den Kinderzuschlag ist laut Bundesagentur für Arbeit:

  • dein Kind lebt bei dir im Haushalt
  • dein Kind ist jünger als 25 Jahre, weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • du bekommst Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für dein Kind
  • das Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende)
  • du hättest genug Geld für den Unterhalt, wenn du zusätzlich zu deinem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würdest

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, die ein eigenes Einkommen haben. Heißt, es gilt die Voraussetzung, dass du mit selbstständiger Arbeit oder aus einem Angestelltenverhältnis dein eigenes Einkommen generierst. Nur dann hast du ein Recht auf den Kinderzuschlag. Aber: Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder auch Krankengeld zählen auch als Einkommen.

Wer ausschließlich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII bekommt und sonst kein Einkommen hat, hat keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Das klingt kompliziert, deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit ein Online-Tool eingerichtet, mit dem du deinen Anspruch auf Kinderzuschlag einfach ermitteln kannst. Du findest den “KiZ-Lotse” hier.

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Kinderzugschlag Einkommensgrenzen: Wie viel darf man verdienen?

Um Kinderzuschlag zu erhalten, gibt es eine untere Grenze, die sogenannte Mindest-Einkommensgrenze. So viel gilt es also mindestens zu verdienen. Die Grenze liegt bei Alleinerziehenden bei 600 Euro und bei Elternpaaren bei 900 Euro brutto. Angerechnet wird der Verdienst ohne Abgaben und Steuern. Nicht angerechnet werden Kindergeld und Wohngeld.

Achtung: Hast du Vermögen, wird es bei der Entscheidung, ob du Kinderzuschlag bekommst, ebenfalls berücksichtigt. Dafür muss es “erheblich” sein, wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt. “Erhebliches Vermögen” liegt demnach ab folgenden Beträgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft vor:

  • 2 Personen: 55.000 Euro
  • 3 Personen: 70.000 Euro
  • Erhöhung um 15.000 Euro je weiteres Kind

“Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld gemessenen Güter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei ist Ihr eigenes Vermögen und auch das Vermögen der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen von Bedeutung, egal ob sich das Vermögen im In- oder Ausland befindet”, heißt es.

Zum Vermögen zählen:

  • Bargeld
  • Bank- und Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Bausparguthaben
  • Aktien und Fondsanteile
  • Forderungen
  • bewegliches Vermögen (zum Beispiel Kunstgegenstände)
  • Haus- und Grundeigentum sowie sonstige Rechte an Grundstücken (zum Beispiel eine Hypothek)

Eine Besonderheit beim Einkommen stellt der Minijob dar. Eine Alleinerziehende etwa, die ausschließlich einen 538-Euro-Job hat, wird keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Denn der liegt ganz klar unter der 600-Euro-Schwelle. Ab 2025 kannst du im Minijob maximal 556 Euro verdienen, was auch noch drunter liegt.

Tipp: Sprich mit deinem Arbeitgeber über eine Aufstockung deiner Stundenzahl, bis du in die Midijob-Riege fällst.

Neuregelung des Kinderzuschlags: Keine Höchsteinkommensgrenze mehr seit Januar 2020

Die Höchsteinkommensgrenze gibt es so nicht mehr. Durch die gesetzliche Neuregelung im Zuge des Starke-Familien-Gesetzes, das am 01.01.2020 in Kraft trat, wurde die bis dato geltende Höchsteinkommensgrenze abgeschafft und durch ein gleitendes Berechnungsmodell ausgewechselt.

Seit Januar 2020 fällt der Kinderzuschlag nicht mehr komplett weg, wenn du eine bestimmte Höchstgrenze überschreitest. Seither verringert er sich peu à peu. Der Sinn dahinter ist, dass Familien nicht mehr plötzlich ohne Kinderzuschlag dastehen, wenn sie mehr verdienen, sondern eben weniger Leistung erhalten. Die Höhe des Kinderzuschlags wird seit dem 01.01.2020 individuell für jede Familie berechnet.

Wie wird berechnet, ob und wie viel Kinderzuschlag es gibt?

In welcher Höhe der Kinderzuschlag anfällt, wird für jede Familie individuell berechnet. Die Berechnung übernimmt die Familienkasse der Arbeitsagentur, wenn der erforderliche Antrag eingereicht ist.

Es gilt: Je mehr Einkommen deine Familie selbst generiert, desto weniger ist sie auf staatliche Unterstützung angewiesen und umso geringer wird der Zuschlag ausfallen. Die Berechnung ist abhängig von eurem Einkommen als Familie, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.

Beispiele: So viel Kinderzuschlag bekommst du

Folgende Beispiele sollen darstellen, welche Einkommensgrenzen bei Familien mit einem, zwei oder drei Kindern bei der Berechnung des Kinderzuschlags eine Rolle spielen:

  • Zahlt eine Alleinerziehende mit sechsjährigem Kind 500 Euro Warmmiete, kann sie Kinderzuschlag (KiZ) beziehen, wenn ihr Verdienst bei rund 1.700 bis etwa 2.500 Euro brutto (ungefähr 1.300 bis 1.700 netto) liegt. Bei einer Warmmiete von rund 800 Euro und zwei Kindern (sechs und acht Jahre), darf das Bruttogehalt rund 2.100 bis rund 2.800 Euro (ungefähr 1.500 bis 1.900 netto) betragen. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sind nicht berücksichtigt.
  • Bei einem Paar (Doppelverdiener) mit zwei Kindern (zwei und acht Jahre) und einer Warmmiete von etwa 700 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 2.400 bis etwa 4.000 Euro (ungefähr 1.800 bis 2.800 netto) betragen.
    Hätte die gleiche Familienkonstellation eine Warmmiete von etwa 1.000 Euro, darf das Bruttogehalt rund 2.800 bis etwa 4.200 Euro (ungefähr 2.100 bis 3.000 netto) betragen.
  • Zahlt ein Paar (ein Alleinverdiener) mit drei Kindern (sechs, acht und zehn Jahre) eine Warmmiete von etwa 1.000 Euro, dürfen sie rund 2.200 bis etwa 4.400 Euro brutto (ungefähr 1.800 bis 3.100 netto) verdienen, um KiZ zu beziehen.

Höhe des Kinderzuschlags

Ein anspruchsberechtigtes Kind erhält Kindergeld. Seit 2025 sind das 255 Euro pro Kind. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro pro Monat pro Kind.

Eine Familie mit zwei Kindern kann monatlich bis zu 1.104 Euro an Kinderleistungen – Kindergeld und Kinderzuschlag – erhalten.

Leistungen für 1. Kind Kindergeld 255,00 €
Kinderzuschlag 297,00 €
Leistungen für 2. Kind Kindergeld 255,00 €
Kinderzuschlag 297,00 €
Gesamtleistungen 1.104,00 €

Wo den Kinderzuschlag beantragen?

Kinderzuschuss beantragst du bei der zuständigen Familienkasse. Die entsprechenden Formulare kannst du auf der Homepage der Arbeitsagentur herunterladen oder vor Ort bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Du kannst den Antrag auch online stellen – das geht vermutlich am schnellsten.

Wichtig: Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Ist das halbe Jahr vorbei und du brauchst den Zuschlag immer noch, musst du einen neuen Antrag stellen. Das ist schnell mit einem Folgeantrag gemacht.

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Welche Unterlagen braucht es, um den Kinderzuschlag zu beantragen?

Je nachdem, wie du dein Geld verdienst, musst du über folgende Dinge Angaben machen:

  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Anlage zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Steuerbescheid
  • oder einen Bescheid über: Bürgergeld, Sozialgeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Rente, Halbwaisenrente, Sozialhilfe, Leistungen der Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, BAföG, Stipendium, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen für Asylbewerber, sonstige staatliche Leistungen (etwa Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz, Landeserziehungsgeld, BAföG-Darlehen)

Weiter solltest du aktuelle Unterlagen zu Girokonten, Riester, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und so weiter zur Hand haben, um den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen zu können.

herMoney Tipp

Du möchtest wissen, wann 2025 das Kindergeld ausgezahlt wird? Dann gibt dir unser Ratgeber einen vollständigen Überblick: Wann kommt das Kindergeld? Alle Auszahlungstermine für 2025

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde von Ines Baur erstellt, 2023 durch Saskia Weck und zuletzt im November 2024 von Laura Gaida aktualisiert.

Profilbild von Ines Baur

Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.

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