Kostenlose Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & nach der Geburt
28. März 2023
Eine Schwangerschaft kann kompliziert verlaufen. Wann du Anspruch auf eine Haushaltshilfe hast und was die gute Fee für dich übernimmt.
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2. Januar 2025
Wenn dein Einkommen nicht reicht, um die Familie durchzubringen, kannst du zusätzlich zum Kindergeld Kinderzuschlag beantragen.
Der Kinderzuschlag soll Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen vor der Beantragung des Bürgergelds – vormals Hartz IV – bewahren.
Ausgezahlt wird der Kinderzuschlag ab einem Einkommen von 600 Euro brutto (Alleinerziehende) oder 900 Euro (Elternpaar). Eine Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht mehr. Sie wurde am 01.01.2020 durch ein individuelles, gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Beispiele dazu gibt’s weiter unten.
Du bekommst maximal 297 Euro pro Kind und musst den Zuschlag zum Kindergeld alle sechs Monate neu beantragen.
Du denkst über die Beantragung des Kinderzuschlags nach? Wir erklären, wo die Einkommensgrenzen liegen und beantworten viele wichtige Fragen rund um den Kinderzuschlag.
Du arbeitest und hast trotzdem für dich und deine Familie zu wenig Geld zum Leben? Dann hast du vielleicht einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Diese staatliche Leistung gibt es, wenn Familien mit ihrem Einkommen, dem Kindergeld und (eventuell zustehendem) Wohngeld ihren finanziellen Bedarf nicht decken können.
Der Gesetzgeber hat den Kinderzuschlag geschaffen, um zu verhindern, dass ein einkommensschwacher Haushalt Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II) beantragen muss. Geregelt ist das Thema im Bundeskindergeldgesetz (§ 6a Abs. 8 Satz 1 BKKG).
Ob du verheiratet bist, mit PartnerIn ohne Trauschein zusammenlebst oder alleinerziehender Elternteil bist, ist egal.
Wichtig ist für den Anspruch auf den Kinderzuschlag ist laut Bundesagentur für Arbeit:
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, die ein eigenes Einkommen haben. Heißt, es gilt die Voraussetzung, dass du mit selbstständiger Arbeit oder aus einem Angestelltenverhältnis dein eigenes Einkommen generierst. Nur dann hast du ein Recht auf den Kinderzuschlag. Aber: Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder auch Krankengeld zählen auch als Einkommen.
Wer ausschließlich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII bekommt und sonst kein Einkommen hat, hat keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Das klingt kompliziert, deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit ein Online-Tool eingerichtet, mit dem du deinen Anspruch auf Kinderzuschlag einfach ermitteln kannst. Du findest den “KiZ-Lotse” hier.
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Um Kinderzuschlag zu erhalten, gibt es eine untere Grenze, die sogenannte Mindest-Einkommensgrenze. So viel gilt es also mindestens zu verdienen. Die Grenze liegt bei Alleinerziehenden bei 600 Euro und bei Elternpaaren bei 900 Euro brutto. Angerechnet wird der Verdienst ohne Abgaben und Steuern. Nicht angerechnet werden Kindergeld und Wohngeld.
Achtung: Hast du Vermögen, wird es bei der Entscheidung, ob du Kinderzuschlag bekommst, ebenfalls berücksichtigt. Dafür muss es “erheblich” sein, wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt. “Erhebliches Vermögen” liegt demnach ab folgenden Beträgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft vor:
“Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld gemessenen Güter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei ist Ihr eigenes Vermögen und auch das Vermögen der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen von Bedeutung, egal ob sich das Vermögen im In- oder Ausland befindet”, heißt es.
Zum Vermögen zählen:
Eine Besonderheit beim Einkommen stellt der Minijob dar. Eine Alleinerziehende etwa, die ausschließlich einen 538-Euro-Job hat, wird keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Denn der liegt ganz klar unter der 600-Euro-Schwelle. Ab 2025 kannst du im Minijob maximal 556 Euro verdienen, was auch noch drunter liegt.
Tipp: Sprich mit deinem Arbeitgeber über eine Aufstockung deiner Stundenzahl, bis du in die Midijob-Riege fällst.
Die Höchsteinkommensgrenze gibt es so nicht mehr. Durch die gesetzliche Neuregelung im Zuge des Starke-Familien-Gesetzes, das am 01.01.2020 in Kraft trat, wurde die bis dato geltende Höchsteinkommensgrenze abgeschafft und durch ein gleitendes Berechnungsmodell ausgewechselt.
Seit Januar 2020 fällt der Kinderzuschlag nicht mehr komplett weg, wenn du eine bestimmte Höchstgrenze überschreitest. Seither verringert er sich peu à peu. Der Sinn dahinter ist, dass Familien nicht mehr plötzlich ohne Kinderzuschlag dastehen, wenn sie mehr verdienen, sondern eben weniger Leistung erhalten. Die Höhe des Kinderzuschlags wird seit dem 01.01.2020 individuell für jede Familie berechnet.
In welcher Höhe der Kinderzuschlag anfällt, wird für jede Familie individuell berechnet. Die Berechnung übernimmt die Familienkasse der Arbeitsagentur, wenn der erforderliche Antrag eingereicht ist.
Es gilt: Je mehr Einkommen deine Familie selbst generiert, desto weniger ist sie auf staatliche Unterstützung angewiesen und umso geringer wird der Zuschlag ausfallen. Die Berechnung ist abhängig von eurem Einkommen als Familie, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.
Folgende Beispiele sollen darstellen, welche Einkommensgrenzen bei Familien mit einem, zwei oder drei Kindern bei der Berechnung des Kinderzuschlags eine Rolle spielen:
Ein anspruchsberechtigtes Kind erhält Kindergeld. Seit 2025 sind das 255 Euro pro Kind. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro pro Monat pro Kind.
Eine Familie mit zwei Kindern kann monatlich bis zu 1.104 Euro an Kinderleistungen – Kindergeld und Kinderzuschlag – erhalten.
Leistungen für 1. Kind | Kindergeld | 255,00 € |
Kinderzuschlag | 297,00 € | |
Leistungen für 2. Kind | Kindergeld | 255,00 € |
Kinderzuschlag | 297,00 € | |
Gesamtleistungen | 1.104,00 € |
Kinderzuschuss beantragst du bei der zuständigen Familienkasse. Die entsprechenden Formulare kannst du auf der Homepage der Arbeitsagentur herunterladen oder vor Ort bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Du kannst den Antrag auch online stellen – das geht vermutlich am schnellsten.
Wichtig: Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Ist das halbe Jahr vorbei und du brauchst den Zuschlag immer noch, musst du einen neuen Antrag stellen. Das ist schnell mit einem Folgeantrag gemacht.
Je nachdem, wie du dein Geld verdienst, musst du über folgende Dinge Angaben machen:
Weiter solltest du aktuelle Unterlagen zu Girokonten, Riester, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und so weiter zur Hand haben, um den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen zu können.
Du möchtest wissen, wann 2025 das Kindergeld ausgezahlt wird? Dann gibt dir unser Ratgeber einen vollständigen Überblick: Wann kommt das Kindergeld? Alle Auszahlungstermine für 2025
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von Ines Baur erstellt, 2023 durch Saskia Weck und zuletzt im November 2024 von Laura Gaida aktualisiert.