Kita, Schule, Oma: So setzen Sie Kinderbetreuungskosten steuerlich ab
13. Juni 2019
Gute Kinderbetreuung ist teuer. Einen Teil der Kosten können Sie absetzen und sich über die Steuer zurückholen.
Arbeiten, ohne sicher zu sein, dass der Nachwuchs gut betreut ist? Geht gar nicht! Tagesmutter, in der Kita oder durch einen Babysitter – Professionelle Kinderbetreuung ist teuer. Oft verschlingen die Kosten einen nicht unwesentlichen Teil des Gehalts, das bei vielen Frauen schon aufgrund der Steuerklasse mickrig ausfällt. Jammern hilft hier allerdings nicht weiter. Holen Sie sich einen Teil Ihres Geldes zurück, indem Sie die Betreuungskosten bei der Steuer geltend machen.
Inhaltsverzeichnis:
Voraussetzungen und Höhe der absetzbaren Kinderbetreuungskosten
- Unter welchen Voraussetzungen erkennt das Finanzamt Kosten an?
- Gibt es eine Altersgrenze?
- In welcher Höhe kann ich die Kinderbetreuungskosten absetzen?
Welche Kinderbetreuungskosten Sie von der Steuer absetzen können
- Kinderbetreuung durch Großeltern steuerlich absetzbar
- Worauf Patchwork-Familien achten sollten
- Essensgeld ist nicht steuerlich absetzbar
- Schulgeld für die Privatschule – kann ich diese Kosten absetzen?
Wo Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben
Steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers
Unter welchen Voraussetzungen erkennt das Finanzamt Kosten an?
Wo Sie Ihr Kind betreuen lassen – in der Krippe, bei einer Tagesmutter oder daheim von einer Nanny – spielt erst einmal keine Rolle. Entscheidend ist, dass es sich um eine „unmittelbar betreuende oder beaufsichtigende Tätigkeit“ handelt.
Dazu zählen:
- die Unterbringung in der Krippe und im Kindergarten, im Hort oder bei der Tagesmutter
- die Kinderfrau oder der Babysitter in Ihrem eigenen Haushalt
- das Au-Pair oder die Haushaltshilfe, wenn sie Ihr Kind betreut
- Ferien-Hort (ohne Essens- und Ausflugsgeld)
Nicht unter Betreuungskosten fallen dagegen zum Beispiel:
- Nachhilfestunden
- Sportkurse
- Musikschule
- Betreuung während der gemeinsamen Ferien in einer Clubanlage oder im Kinderhotel
- Aufwendungen für Klassenfahrten
Wichtig: Egal ob Super-Nanny, Babysitter oder Kindergarten: Zum Absetzen der Kosten müssen Sie eine Rechnung der Betreuungsperson oder -einrichtung vorliegen haben. Und sie via Überweisung zahlen. Die zwanzig Euro für den Babysitter – bar auf die Hand – erkennt das Finanzamt nicht an. Auch keine Quittungen.
Hier die wichtigsten Infos im Überblick:
Gibt es eine Altersgrenze?
Bis zum Ende des 14. Lebensjahres können Sie anfallende Betreuungskosten geltend machen und als Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bei Ihnen gemeldet ist und Sie entweder einen Freibetrag oder das Kindergeld erhalten.
Eine Ausnahme gibt es für Kinder, die sich wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht selbst versorgen können. Die Altersgrenze liegt hier beim 25. Lebensjahr.
In welcher Höhe kann ich die Kinderbetreuungskosten absetzen?
Als Sonderausgabe erkennt das Finanzamt bis zu 6.000 Euro pro Jahr an. Und davon können Sie zwei Drittel absetzen und steuerlich geltend machen. Maximal also 4.000 EUR – pro Kind und Jahr.
Sind Sie verheiratet, beide unbeschränkt einkommenspflichtig und nicht dauerhaft getrennt lebend, gibt es folgende Fälle der Veranlagung:
- Zusammenveranlagung: Hier ist es unwichtig, welcher Elternteil die Kinderbetreuungskosten gezahlt hat.
- Einzelveranlagung: Hier werden die Kosten demjenigen zugeteilt, der sie auch getragen hat. Haben beide die Kosten gestemmt, kann jeder für sich die Kosten bis zur Hälfte – also maximal 2.000 Euro – abziehen.
Möchten Sie eine andere Aufteilung des Höchstbetrags, müssen Sie einen gemeinsamen Antrag stellen. Besprechen Sie Ihr Vorgehen – und ob es sich lohnt – am besten mit einem Steuerberater.
Sind Sie nicht verheiratet, gilt:
- Derjenige, bei dem das Kind lebt, darf die Betreuungskosten absetzen. Alleinerziehende dürfen – genauso wie ein verheiratetes Paar – bis zu 6.000 Euro geltend machen.
- Leben Sie ohne Trauschein zusammen, können Sie die Kosten aufteilen.
Wichtig: Bei nicht verheirateten Eltern erkennt der Fiskus nur die Kosten von demjenigen an, der den Vertrag mit der Tagesmutter, der Kita oder dem Kindergarten geschlossen hat. Möchten beide Kosten geltend machen, sollten Sie gemeinsam den Betreuungsvertrag unterschreiben.
Kinderbetreuung durch Großeltern steuerlich absetzbar
Großeltern sind wunderbar. Ganz besonders, wenn sie sich um die Kleinen kümmern, während Sie arbeiten. Kommt die Oma ins Haus oder holt sie die Enkelchen von der Kita ab, entstehen meist Fahrtkosten. Die können Sie (nach einem Urteil des FG Nürnberg vom 30.5.2018, 3 K 1382/17) ebenfalls steuerlich geltend machen. Allerdings gilt auch hier: Betreuungsvertrag und Überweisung, bitte.
Tipp: Passen Oma und Opa unentgeltlich auf, können Sie die Fahrtkosten trotzdem geltend machen.
Worauf Patchwork-Familien achten sollten
Leben Sie und Ihr Partner in einer „Patchwork“-Familie zusammen, sollten Sie darauf achten, dass der leibliche Elternteil die Betreuungskosten trägt. Denn nur der hat einen Anspruch auf Abzug der Kosten. Zahlt beispielsweise der Stiefvater die Kosten, werden sie vom Finanzamt nicht als Sonderausgabe berücksichtigt.
Essensgeld ist nicht steuerlich absetzbar
Viele Kinder essen in der Kita oder im Hort zu Mittag. Dafür müssen Sie meistens zusätzlich aufkommen. Leider können Sie die Verpflegungskosten nicht geltend machen, Sie können nur die tatsächliche Betreuung absetzen.
Viele Einrichtungen und Träger der Kitas geben einmal pro Jahr einen Beleg an die Eltern aus, in dem die Kosten bereits gesplittet sind. Ist dem nicht so, müssen Sie selbst rechnen. Fragen Sie nach, wie viel Sie für Mittagessen oder Brotzeit bezahlen und ziehen Sie diese Kosten selbst ab.
Schulgeld für die Privatschule – kann ich diese Kosten absetzen?
Der Kindergarten ist vorbei und Ihr Kind kommt in die Schule. Möchten Sie Ihr Kind nicht in eine staatliche Einrichtung, sondern in eine private Schule schicken, kostet das. Doch auch hier kommt Vater Staat Ihnen ein Stück weit entgegen. Denn egal ob Waldorfschule, Montessori, Ganztagsschule, Privatgymnasium, katholisches Internat oder protestantische Förderschule – Sie können bis zu 30 Prozent der Kosten geltend machen. Maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr.
Wo Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben
Kinderbetreuungskosten rechnen Sie über die Sonderausgaben ab. Angestellte können die Daten über ein Steuerprogramm selbst eingeben und die Unterlagen dem zuständigen Finanzamt schicken. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch einmalig Unterstützung suchen, zum Beispiel bei der Lohnsteuerhilfe oder einem Steuerberater.
Haben Sie einen Steuerberater, der Ihnen die Einkommenssteuer erledigt, geben Sie ihm sämtliche relevanten Unterlagen, wie Rechnungen oder Verträge. Auch die Kontoauszüge, auf denen die Überweisung ersichtlich ist. Zwar werden Sie die nicht mit der Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, sind jedoch zur Aufbewahrung verpflichtet.
Steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers
Haben Sie einen netten Chef oder arbeiten in einem familienfreundlichen Unternehmen? Dann könnte es sein, dass Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Gehalt einen steuer- und sozialversicherungsfreien Beitrag zur Kinderbetreuung leistet. Hierzu gehören
- Geldleistungen (Zuschuss zu Kita oder Tagesmutter)
- Sachleistungen (Unterbringung im betriebseigenen Kindergarten)
Voraussetzung für die steuerfreie Zahlung nach § 3 Nr.33 KKStG ist, dass Ihr Kind noch nicht im schulpflichtigen Alter ist und die Betreuung nicht im eigenen Haushalt erfolgt.
herMoney-Tipp
Sind Sie Angestellte, können Sie sich die Kinderbetreuungskosten auch als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wer das macht, zahlt also von vornherein weniger. Allerdings berechnen sich die Daten immer aus dem Vorjahr.
Das bedeutet: Wenn sich die Kosten ändern oder Ihr Kind vom Kindergarten in die Schule kommt, müssen Sie eventuell Geld zurückzahlen. Das kann weh tun. Wenn es also irgendwie machbar ist, reichen Sie besser nachträglich ein und freuen sich über eine Rückzahlung.
Übrigens: Haben Sie als verheiratete Mama die günstigste Steuerklasse? Mehr Informationen in unserem Artikel über gute Steuerklassen für Ehepaare.