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Weltfrauentag: Wir können das!

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Anke Dembowski

Autorin

8. März 2022

Angesichts des Weltfrauentags schauen wir auf die Errungenschaften der Emanzipation. Kehrseite: Notwendige Eigenverantwortung der Frauen.

Am 8. März ist Weltfrauentag. Sicher ist das ein Tag, um kämpferisch hinauszurufen, dass der Anteil weiblicher Führungskräfte immer noch viel zu gering ist, dass Frauen auch heute oft weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen, dass immer noch ein gutes Stück Arbeit vor uns liegt, um echte Gleichberechtigung zu erreichen.

Auf der anderen Seite sollten wir auch auf das schauen, was sich in Sachen Emanzipation bereits getan hat.

Frauen benötigten Einverständnis ihres Gatten, um arbeiten zu dürfen

Wenn beispielsweise meine Mutter mit ihrem Hausfrauen-Dasein hadert, ist sie noch heute aufgebracht, dass mein Vater damals in junger Ehe einfach ihren Job gekündigt hat. Sie hatte Pharmazie studiert und machte mit dem Apotheker im Ort aus, dass sie an drei Tagen in der Woche vormittags bei ihm arbeiten würde. Als sie nach Hause kam, um pflichtbewusst das Mittagessen auf den Tisch zu bringen, empfing mein Vater sie offenbar mit den Worten: „Schatz, Du brauchst doch nicht zu arbeiten! Ich habe Deinen Arbeitsvertrag schon gekündigt!“ Sie brauchen nicht zu denken: „Au weia, die muss wohl 100 Jahre alt sein!“ – nein, ich bin um die 50! Das Bürgerliche Gesetzbuch ließ das Verhalten meines Vaters, das uns heute übergriffig vorkommt, zu. Erst seit 1977 brauchen verheiratete Frauen nicht mehr das Einverständnis ihres Gatten, wenn sie arbeiten wollen!

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In einer anderen Sache half die schrullige Gesetzgebung unserer Familie. Meine Mutter war leidenschaftliche Klavierspielerin und kaufte, als ich Kind war, ein Klavier. Ich kann mich noch erinnern, wie die Möbelpacker das schwere Trum zu uns in den 2. Stock trugen. Kurze Zeit nach der Anschaffung hatte es sich meine Mutter anders überlegt und bereute den Kauf des wohl teuren Instruments. Für meinen Vater stellte das gar kein Problem dar. „Ich habe dem Kauf ja gar nicht zugestimmt“, sagte er und rief kurzerhand beim Klaviergeschäft an. Das schickte seine Transport-Leute, die das Klavier wieder die Treppe herunterschleppten und mitnahmen. Wir erhielten das Geld komplett zurück, denn Frauen durften damals nur Waren des täglichen Bedarfs und natürlich Lebensmittel kaufen. Für den Kauf eines teuren Musikinstruments musste selbstverständlich das Familien-Oberhaupt – also der Mann – zustimmen. Wenn nicht, war der Kaufvertrag schlicht und ergreifend nichtig.

Frauen müssen ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen

Heute sind wir mit der Emanzipation erfreulicher Weise ein gutes Stück weiter. Noch vor gut 40 Jahren entsprachen die uns heute so gestrig vorkommenden Dinge geltendem Recht in Deutschland. Wir sollten also nicht nur froh sein, dass wir als Frau heutzutage ein eigenes Bankkonto und -Depot eröffnen können (das war noch in den 70er Jahren keineswegs so), sondern wir sollten auch die Chance nutzen, darauf eigenes Geld anzulegen. Auch der Aufbau einer eigenen Altersvorsorge sollte für uns selbstverständlich sein.

„Fräulein Lehrerin“

Hierzu vielleicht noch ein Rückblick auf die 1950er Jahre: Bis 1951 gab es das sogenannte Lehrerinnen-Zölibat – in Baden-Württemberg galt es sogar bis 1956. Demnach sollten Lehrerinnen nicht heiraten, sondern sich in Keuschheit ganz ihrer erzieherischen Aufgaben widmen. Wenn eine Lehrerin aber doch heiratete, konnte sie das nicht nur den Job kosten, sondern auch ihre bis dahin angesammelte Altersvorsorge. „Eine Berufstätigkeit wurde vor allem für bürgerliche Frauen lediglich als Überbrückung der Übergangszeit bis zu einer Heirat und Mutterschaft betrachtet“, schreibt der Betzold-Blog für Lehrerinnen und Lehrer. Dort ist auch von einer Liste mit Regeln für Lehrerinnen der Stadt Zürich aus dem Jahr 1915 die Rede. Unter anderem ist dort zu lesen, dass Lehrerinnen keine hellen Kleider tragen, keine Eisdielen besuchen oder zwischen 20 Uhr und 6 Uhr das Haus verlassen durften.

Übrigens konnten auch weibliche Beamte im Falle der Eheschließung entlassen werden – so sah es das vorläufige Bundespersonalgesetz von 1950 vor. Für Krankenschwestern galt Ähnliches. Als Schwesternschülerinnen hatten sie sogar kaserniert im Schwesternwohnheim zu wohnen. Dies war allerdings auch dem Umstand geschuldet, dass damals die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren eintrat und daher Schwesternschülerinnen oft noch nicht volljährig waren; es kam also einer Internats-Unterbringung gleich.

Wir können das!

Wenn wir auf derlei Regelungen zurückschauen, sollten wir zufrieden auf das schon Erreichte blicken. Und trotzdem weiter den Blick für Gender-Ungleichbehandlungen schärfen und versuchen, weiterhin bestehende Ungerechtigkeiten zu beheben. Und die gewonnene Freiheit sollten wir in Eigenverantwortung genießen und uns um unsere Finanzen selbst gut kümmern.

Wir können das!

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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