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Arbeitszeiten, die zu Familie und Leben passen? So gelingt der Wiedereinstieg in Vollzeit!
Mit der Brückenteilzeit wechselst du für ein bis fünf Jahre in ein Teilzeitmodell. Wie viel du arbeitest und an welchen Tagen, bestimmst du selbst.
Nach der Brückenteilzeit hast du ein Recht darauf, wieder so viele Stunden wie zuvor zu arbeiten.
Brückenteilzeit wirkt sich negativ auf das Gehalt, den Urlaubsanspruch und deine Rente aus.
Spätestens nach der Geburt des ersten Kindes ist klar: Job, Baby und Haushalt – wow – was für eine Herausforderung! Und jede Frau versucht, den richtigen Weg für sich zu finden und die neue Aufgabe zu meistern. Die Job-Frage kommt als Erstes auf: Arbeite ich weiter Vollzeit, arbeite ich in Teilzeit oder im Minijob oder bleibe ich etwa ganz zu Hause?
Klingt nach Klischee? Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2019 ist die traditionelle Rollenverteilung weiterhin Realität. Bei sieben von zehn Paaren arbeitet der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit. Frauen verharren dann häufig in der Teilzeit und finden nicht zurück in eine Vollzeitbeschäftigung. Selbst dann nicht, wenn die Kinder längst aus dem Haus sind.
Entsprechend mager fällt ihre Rente aus. Deshalb ist es wichtig, erst gar nicht in die Teilzeitfalle zu tappen und die Vollzeitbeschäftigung nicht aus den Augen zu verlieren. Ein bestimmtes Gesetz ermöglicht die Rückkehr zur Vollzeit. Die Rede ist vom Brückenteilzeitgesetz. Aber was ist Brückenteilzeit genau?
Seit 2019 haben ArbeitnehmerInnen einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von ein bis maximal fünf Jahren ohne Angabe von Gründen zu reduzieren. Danach ist eine Rückkehr in Vollzeit garantiert.
Beispiel
Eine Frau bekommt ein Baby und geht nach der Babypause für drei Jahre in Teilzeit. Danach gehts automatisch zurück in das alte Arbeitszeitmodell. Um wie viele Stunden sie die Arbeitszeit reduzieren möchte, spielt dabei keine Rolle. Das Gesetz sieht keine Mindestarbeitszeit für die Brückenteilzeit vor.
Nachteile der Brückenteilzeit
Ob Teilzeit oder Brückenteilzeit: Alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag richten sich nach dem vereinbarten Arbeitsvolumen. Deshalb hat auch die Brückenteilzeit entscheidende Nachteile: Mit der Arbeitszeit reduziert sich der Anspruch auf Urlaub, Gehalt, Sozialabgaben und Rentenpunkte. Kurz und knapp: Weniger Arbeit, weniger Geld!
Vorteile der Brückenteilzeit
Bevor du mit deiner Chefin redest, solltest du dir überlegen, wie deine Arbeitszeit in den nächsten ein bis fünf Jahren aussehen könnte. Toll an der Brückenteilzeit ist, dass sie es dir ermöglicht, deine Arbeitszeit flexibel zu verteilen. Einigst du dich mit deiner Arbeitgeberin, musst du dich während deiner Brückenteilzeit natürlich an eure Abmachung halten.
Wer die Brückenarbeitszeit möchte, sollte allerdings einige Spielregeln kennen. Einen Anspruch auf befristete Teilzeit hast du erst, wenn du seit mindestens einem halben Jahr angestellt bist. Außerdem muss dein Arbeitgeber mindestens 46 Beschäftigte haben. Allerdings gilt bis zu 200 Mitarbeitern die sogenannte „Zumutbarkeitsgrenze“: Dein Arbeitgeber muss pro 15 Beschäftigten nur jeweils einem Antrag auf befristete Teilzeit zustimmen.
Erfüllt dein Betrieb alle Bedingungen für die Brückenteilzeit, braucht dein Chef oder deine Chefin einen triftigen Grund, um deinen Antrag abzulehnen. Diese „dringenden beruflichen Gründe“ muss er oder sie erklären können, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.
Von einer 80-Prozent-Stelle in die Brückenteilzeit
Übrigens kannst du die Brückenteilzeit auch dann beantragen, wenn du zuvor nicht in Vollzeit tätig warst. Ein Beispiel: Wenn du bislang 35 Stunden pro Woche gearbeitet hast, kannst du für ein bis fünf Jahre etwa auf 30, 25 oder 20 Wochenstunden heruntergehen. Nach der Brückenteilzeit stockst du dann wieder auf 35 Stunden auf.
Dein Urlaubsanspruch verringert sich anteilig zu deiner neuen Arbeitszeit. Ein Beispiel: Als Vollzeitangestellte hattest du 28 Urlaubstage und reduzierst nun auf 75 Prozent Arbeitszeit, die du auf fünf Arbeitstage pro Woche aufteilst. Dann hättest du künftig nur noch 21 Urlaubstage. Gehst du stattdessen nur noch halbtags arbeiten, wirst du 14 Urlaubstage pro Jahr bekommen.
Formel für die Berechnung der Urlaubstage
Mit folgender Formel kannst du ausrechnen, wie viele Urlaubstage dir zustehen: Anzahl Urlaubstage bei Vollzeitbeschäftigung geteilt durch fünf reguläre Wochenarbeitstage mal die Anzahl der Wochenarbeitstage, die du in Zukunft leisten wirst.
Kommst du von nun an zum Beispiel nur noch an drei Tagen pro Woche ins Büro und hättest als Vollzeitkraft 28 Urlaubstage, müsstest du folgendermaßen rechnen: 28 : 5 x 3 = 16,8. Diesen Wert rundest du auf. Du hättest jetzt also 17 Urlaubstage pro Jahr.
Urlaubsanspruch bei halben Arbeitstagen: Beispiel
Hatte Lisa bei einer 40-Tage-Woche noch 30 Tage Urlaub, sind es bei 20 Stunden nur noch 15 Tage im Jahr, die sie sich frei nehmen kann. Würde sie die 20 Stunden an vier statt fünf Tagen pro Woche ableisten, wären die verbleibenden 15 Urlaubstage auf das neue 4-Tage-Modell umzurechnen. Dann hätte sie nur noch 12 Tage Urlaub pro Jahr. Lisa bräuchte dann nur noch vier Tage Urlaub zu nehmen, um eine ganze Woche frei zu haben, da sie am fünften Tag ja ohnehin nicht arbeiten müsste.
Stelle deine Anfrage schriftlich mit deinen Vorstellungen zu Zeitraum und neuen Arbeitszeiten mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Einen kostenlosen Muster-Antrag für die Brückenteilzeit haben wir hier für dich vorbereitet.
Jetzt liegt es an deiner Arbeitgeberin, mit dir den Plan zu diskutieren, zu ändern oder deinem Vorschlag zuzustimmen. Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn muss sie dir ihre Entscheidung – ebenfalls schriftlich – mitteilen. Wichtig: Sagt die Chefin bis spätestens einen Monat vor Beginn gar nichts, gilt die Brückenteilzeit als angenommen.
Du bekommst dein Gehalt anteilig zu deiner neuen Arbeitszeit, abzüglich der anteiligen Sozialabgaben, Kirchensteuer und so weiter.
Ein Beispiel: Bislang war Lisa als Mediendesignerin Vollzeit (40 Stunden) zu einem Bruttolohn von 3.000 Euro angestellt. Während ihrer Brückenteilzeit reduziert Lisa ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Stunden. Somit verdient sie nur noch 1.500 Euro brutto. Lisa zahlt Kirchensteuern. Netto bekommt sie zirka 1.135 Euro heraus. Vollzeit wären es rund 834 Euro mehr, nämlich 1.970 Euro. Behält Lisa ihre verkürzte Arbeitszeit ein ganzes Jahr lang bei, entgehen ihr ganze 10.000 Euro – netto!
Extra-Tipp: Online-Brückenteilzeit-Rechner findest du zum Beispiel hier.
Hast du dich einmal mit deiner Arbeitgeberin auf eine Regelung geeinigt, kannst du sie nicht einfach wieder kippen. Wenn du aber gegen Ende deiner Brückenteilzeit eine Verlängerung möchtest, kannst du auf deine Chefin zugehen und schauen, was möglich ist. Vielleicht spricht ja aus ArbeitgeberInnen-Sicht nichts dagegen, dass du noch etwas länger in Teilzeit bleibst.
Außerdem ist es möglich, dass du zurück in dein altes Arbeitszeitmodell wechselst und ein Jahr später erneut einen Antrag auf Brückenteilzeit stellst.
Nach der Brückenteilzeit gelten dieselben Arbeitsverhältnisse wie zuvor. Warst du also zum Beispiel vor Eltern- und Brückenteilzeit 40 Stunden pro Woche angestellt, wäre das im Anschluss genauso. Trotzdem kannst du nach der Brückenteilzeit einen Antrag auf unbefristete Teilzeit stellen. In Hinblick auf deine Rente ist diese Option aber sicher nicht empfehlenswert.
Voraussetzungen
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) besagt: Deinem Teilzeitwunsch sollte stattgegeben werden, wenn du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist und dort mindestens 15 MitarbeiterInnen tätig sind. Stelle den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Wechsel der Arbeitszeitmodelle schriftlich. Gib auch an, welche Arbeitszeitverteilung du dir wünschst.
Ablehnen darf dein Chef oder deine Chefin deinen Antrag auf Brückenteilzeit nur aus wichtigen betrieblichen Gründen. Im Zweifelsfall muss das Arbeitsgericht entscheiden.
Auch wenn du negative Erfahrungen mit der Brückenteilzeit gemacht haben solltest: Du bist an das einmal vereinbarte Arbeitszeitmodell gebunden. Du kannst dir also nicht nach einem halben Jahr überlegen: „Oh, das ist dann doch nichts für mich.“ Ein rechtlicher Anspruch auf vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit besteht nicht. Auf einem anderen Blatt stehen – wie immer – freiwillige Vereinbarungen.
Die Regelung kann Angestellten zugutekommen, die bis dato in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen. ArbeitgeberInnen müssten beweisen, dass sie keinen freien Arbeitsplatz haben. Oder dass die oder der Teilzeitbeschäftigte nicht genauso gut geeignet ist wie mögliche andere Bewerber.
Das Brückenteilzeitgesetz gilt nur für ArbeitnehmerInnen, nicht für BeamtInnen. Bist du verbeamtet, kannst du jedoch einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen. Während der Elternzeit oder aus anderen familiären Gründen muss er deinem Antrag zustimmen, sollte nichts Wichtiges dagegen sprechen.
Beachte: Du musst mindestens die Hälfte deiner regulären Vollzeitarbeitszeit ableisten.
Nach Ablauf der bewilligten Teilzeit kannst du übrigens erneut denselben Antrag stellen. Dein Gehalt, der Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und gegebenenfalls Auslandsdienstbezüge werden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit verringert.
Egal, wer in der Familie von der Brückenteilzeit profitiert hat: Besprich unbedingt vor der Rückkehr in den Arbeitsalltag die Neuverteilung aller anstehenden Tätigkeiten. Wer kauft ein? Wer kocht, wer putzt? Wer bringt die Kinder in Kita, wer holt sie ab? Oft führt ein Zurück in den Fulltime-Job zu einer Doppelbelastung und Überforderung eines Partners. Mögliche Folgen: Frust und Familienkrise.
Denk daran: Eine Familie gründet man in der Regel zu zweit. Also sind auch beide für die Familie und deren Belange zuständig.
Zum Weiterlesen: Natürlich fallen auch in der Brückenteilzeit Steuern an. Wie du die Steuerlast deines Teilzeitjobs verringerst, erfährst du hier.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Saskia Weck am 18.01.2022 verfasst und zuletzt am 02.07.2024 von Alexa Wiechmann aktualisiert.