Sabbatjahr im öffentlichen Dienst: Dein Weg zum Sabbatical!
20. Februar 2024
Du träumst von einer Auszeit? Als Beamtin oder Angestellte im öffentlichen Dienst sollte ein Sabbatical kein Problem sein!
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13. Januar 2022
Du hast einen neuen Job ergattert, der sich jedoch als Fail erweist? Hier erfährst du, welche Kündigungsfristen in der Probezeit gelten.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Ist eine fristlose Kündigung möglich?
Was gilt im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft?
Welche Kündigungsfristen gelten im öffentlichen Dienst?
Kündigungsfrist in der Probezeit berechnen: So geht’s
Wie ist das Arbeitslosengeld geregelt bei einer Kündigung während der Probezeit?
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?
Wie ist die Kündigungsfrist nach der Probezeit geregelt?
Sowohl für Arbeitgeber- als auch ArbeitnehmerInnen beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit in der Regel zwei Wochen.
Wenn das Vertrauensverhältnis auf einer der beiden Seiten unwiederbringlich zerstört wurde, ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
Schwangere können während der Probezeit nicht gekündigt werden, wohl aber selber kündigen.
Für Kranke und Schwerbehinderte greift während der Probezeit kein besonderes Kündigungsschutzgesetz.
Wer in der Probezeit selber kündigt oder eine Kündigung herbeiführt, muss mit einer ALG-1-Sperre rechnen.
Während der Probezeit haben du und die neue Firma Gelegenheit, einander kennenzulernen. Nach einigen Wochen könntest du aber feststellen, dass du weder mit deiner neuen Arbeitgeberin noch dem Team klarkommst. Vielleicht fühlst du dich als ArbeitnehmerIn nicht wertgeschätzt oder aber du hast dir die Aufgaben ganz anders vorgestellt.
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Die Probezeit ermöglicht es sowohl dir als auch dem Unternehmen, dein Beschäftigungsverhältnis relativ unbürokratisch zu beenden. Dabei gilt es aber, gewisse Fristen einzuhalten.
Schau zunächst in deinen Arbeitsvertrag, um zu erfahren, wie lang du dich in der Probezeit befindest. Wird dieser Punkt nicht in deinem Vertrag thematisiert, kannst du von der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgehen. Sie beträgt 2 Wochen. Sowohl du als auch deine Arbeitgeberin kann das Arbeitsverhältnis zu jedem Tag beenden. Es muss also weder zum 1. noch zum 15. des Monats gekündigt werden. Kündigst du in der Probezeit beispielsweise selber an einem 5. Januar, endet dein Beschäftigungsverhältnis zum 18. Januar.
Hast du einen Tarifvertrag, kann die Kündigungsfrist auch kürzer sein. Solche Klauseln sind vor allem bei Aushilfsjobs beliebt, die auf maximal drei Monate angelegt sind.
Warum eine Kündigung am letzten Tag der Probezeit nicht ideal ist und wie du es besser machst, erfährst du hier:
Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen. Welche Frist für dich gilt, kannst du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen.
Die Probezeit während einer Ausbildung ist noch einmal eine ganz andere Nummer. Sie beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Azubis haben während der Probezeit keine Kündigungsfrist, es sei denn, sie sind schwanger oder schwerbehindert. Trifft keines von beidem zu, kannst du als Auszubildende also jederzeit grundlos kündigen oder gekündigt werden. Dazu reicht ein formloses, unterschriebenes Kündigungsschreiben.
Solange du dich in der Probezeit befindest, kannst du – falls es hart auf hart kommt – fristlos kündigen oder gekündigt werden. Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis wird sofort beendet, also ab dem Moment der Einreichung der Kündigung.
Das ist nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Dieser Grund muss auch im Kündigungsschreiben aufgeführt werden.
Mögliche Gründe für eine Kündigung in er Probezeit sind:
Sollte dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin gar straffällig werden, solltest du diese Straftaten unbedingt zur Anzeige bringen.
ChefInnen können ArbeitnehmerInnen während der Probezeit ebenfalls fristlos kündigen. Zuvor muss dein Verstoß, also die Tat selbst, jedoch abgemahnt worden sein. Andernfalls könntest du die fristlose Kündigung gerichtlich anfechten. Zu einer Abmahnung gehört ein persönliches Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten. Er oder sie muss außerdem Beweise für die Arbeitsvertragsverletzung haben. Das können Zeugenaussagen von KollegInnen oder Videomaterial einer Überwachungskamera sein.
Zu solchen Verstößen gehören zum Beispiel:
War das, was du getan hast, besonders schwerwiegend, kann dich das Unternehmen auch ohne vorherige Abmahnung hinausschmeißen.
Solltest du schwanger sein oder werden, solange du dich in der Probezeit befindest, kannst du nicht gekündigt werden, wohl aber selber kündigen. Grund dafür ist der Sonderkündigungsschutz, der während einer Schwangerschaft greift. Er schützt dich auch vor einer Kündigung, wenn du dich gerade in der Ausbildung befindest. Wenn du Auszubildende bist, musst du deiner Firma übrigens nicht einmal mitteilen, dass du schwanger bist. Zumindest solange deine Tätigkeit dein ungeborenes Kind nicht gefährdet.
Du bist während der Probezeit häufig oder länger krank und erhältst deshalb die Kündigung? So etwas geschieht leider sehr häufig. Krankheit ist ein „personenbezogener Kündigungsgrund“. Ein besonderes Kündigungsschutzgesetz für Kranke während der Probezeit gibt es nicht.
Falls dir in der Probezeit gekündigt wird, obwohl du schwerbehindert bist, ist das im Übrigen rechtens. Erst nach bestandener Probezeit greift für dich ein besonderer Kündigungsschutz. Anders sieht es aus, wenn du schwerbehindert bist und du dich in der Ausbildung befindest. Dann bist du auch in der Probezeit so gut wie unkündbar.
Wenn du im öffentlichen Dienst angestellt bist, kommt es darauf an, ob du ein unbefristetes oder ein befristetes Arbeitsverhältnis hast. Die Kündigungsfrist während der Probezeit im TVöD beträgt in der Regel zwei Wochen zum Monatsende. Hier findest du einen Überblick, der auch die Kündigungsfristen nach der Probezeit im TVöD berücksichtigt:
Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist |
weniger als 6 Monate | 2 Wochen zum Monatsende |
bis zu 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsende |
mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
mindestens 5 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
mindestens 8 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
mindestens 10 Jahre | 5 Monate zum Quartalsende |
mindestens 12 Jahre | 6 Monate zum Quartalsende |
Befristetes Arbeitsverhältnis
Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist |
bis Ablauf der Probezeit | 2 Wochen zum Monatsende |
mehr als 6 Monate | 4 Wochen zum Monatsende |
mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Monatsende |
mehr als 2 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
mehr als 3 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info, aufgerufen am 05.01.2022
Du bist unsicher, was „zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit“ genau bedeuten und bis zu welchem Tag du deinen Job noch antreten musst? Im Internet gibt es spezielle Kündigungsfristenrechner, mit denen sich der letzte Arbeitstag deiner Probezeit genau berechnen lässt.
Solche Rechner berücksichtigen den Tag der Kündigung, die Kündigungsfrist sowie die vertragliche Vereinbarung, ob deine Kündigung zum Beispiel zum Monatsende oder erst zum Quartalsende greift. Aber eigentlich ist kein Rechner nötig, um deinen letzten Arbeitstag herauszufinden. Es ist ganz einfach!
Nehmen wir an, du kündigst während deiner Probezeit am 7. Januar 2022 (Freitag) und du hast taggenau eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. In diesem Fall hättest du deinen letzten Arbeitstag am 21. Januar 2022 (Freitag). Dir blieben also noch elf Arbeitstage, inklusive dem Tag deiner Kündigung.
Zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit bedeuten also: Du hast noch zehn weitere Arbeitstage vor dir, nachdem du gekündigt hast (exklusive dem Tag der Kündigung).
Ein Muster für die Kündigung in der Probezeit finden ArbeitnehmerInnen hier. Auch für ArbeitgeberInnen gibt es vorgefertigte Kündigungsschreiben (s. hier).
Ob du nach der Kündigung während der Probezeit Arbeitslosengeld I bekommst, hängt davon ab, ob du selbst gekündigt hast oder dir gekündigt wurde. Hast du deinen Job freiwillig an den Nagel gehängt, bekommst du das ALG I erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen. Hat deine Chefin dir während deiner Probezeit gekündigt, hast du ab dem ersten Tag der Arbeitssuchendmeldung Anspruch auf Unterstützung.
Achtung! Arbeitslosengeld I bekommst du nur, wenn du in den vergangenen zwei Jahren für mindestens zwölf Monate einen versicherungspflichtigen Job hattest.
Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast du, wenn du die Kündigung der Firma selbst verursacht hast, dir also verhaltensbedingt gekündigt wurde.
Du hast auch während deiner Probezeit einen Anspruch auf Urlaub. Egal, ob du selbst gekündigt hast oder dir gekündigt wurde: Deine anteiligen Urlaubstage stehen dir zu. Deinen Resturlaub muss dir deine Chefin genehmigen, solltest du deine Urlaubstage nicht schon am Anfang deiner Probezeit aufgebraucht haben.
Ist es nicht möglich, dir den Urlaub zu gewähren, müssen dir die Urlaubstage ausgezahlt werden.
Die Probezeit hast du erfolgreich bestanden, doch einige Zeit später beschließt du doch zu kündigen? Oder aber das Unternehmen ist nach deiner Probezeit nicht länger zufrieden mit dir? Natürlich ist es auch möglich, ein Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit zu beenden.
Die Kündigungsfrist leitet sich aus deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Findest du dazu keine Angaben in deinem Arbeitsvertrag, gelten die gesetzlichen Fristen. In diesem Fall kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen beziehungsweise gekündigt werden. Je länger du angestellt bist, desto länger ist die Kündigungsfrist.
Einen Überblick über die gesetzlichen Kündigungsfristen verschafft dir die untenstehende Tabelle. Sie greifen, wenn es keine vertraglich festgehaltene Vereinbarung gibt.
Dauer Anstellung | Kündigungsfrist |
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats |
länger als 2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Monats |
länger als 5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Monats |
länger als 8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Monats |
länger als 10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Monats |
länger als 12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Monats |
länger als 15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Monats |
länger als 20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Monats |
Sollte dir in der Probezeit zu Unrecht gekündigt werden, kannst du dir Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen und die Kündigung im Zweifelsfall anfechten. Solange die Klage geprüft wird, besteht dein Arbeitsverhältnis weiter. Die höchsten Erfolgsaussichten haben Auszubildende, Schwangere, Arbeitnehmerinnen in Elternzeit und Schwerbehinderte. Auch wenn dir willkürlich oder aus diskriminierenden Gründen gekündigt wurde, solltest du dich an einen Fachanwalt wenden.
Zum Weiterlesen: Unsicher, ob du mit der Kündigung die richtige Entscheidung triffst? Wir haben 20 Tipps für dich, um deine Entscheidung zu prüfen.