20 einfache Tipps, um bessere Entscheidungen zu treffen
17. Juli 2024
Manche Entscheidungen fällen wir schnell, an anderen knabbern wir ewig. Wie es dir leichter fällt, wichtige Entscheidungen zu treffen.
🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos
13. September 2022
herMoney erklärt, welche StudentInnen welche Steuerklasse haben und wie du mit der richtigen dein Netto aufbesserst.
> ohne Trauschein
> mit EhepartnerIn
> mit Nebenjob
Welche Steuerklasse StudentInnen haben, richtet sich vor allem nach dem Familienstand. Der Status als StudentIn hat darauf keinen Einfluss. Außerdem hängt die Steuerklasse von der Anzahl der Jobs ab.
Die meisten StudentInnen sind in Steuerklasse I (ledig, max. ein Nebenjob).
Nur verheiratete StudentInnen haben bei der Steuerklasse Wahlmöglichkeiten. Sie sind in Steuerklasse III bis V.
Viele StudentInnen sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten. Doch welche Möglichkeiten hast du, dein Netto mit der richtigen Steuerklasse aufzubessern? Wenn du dich auskennst, kommst du womöglich ganz ohne steuerliche Abzüge durchs Semester. Wir zeigen dir, wie das geht.
Welche Steuerklasse du als Studentin hast, hängt entscheidend von deinem Familienstand ab. Es gibt also keine gesonderte Steuerklasse speziell für Studentinnen und Studenten. Daher gelten auch für StudentInnen die allgemeinen Regeln für die die Steuerklassen in Deutschland.
Die Steuerklasse ist ein Bestandteil der so genannten LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Dein Arbeitgeber wird steuerlich bedeutsame Änderungen nach der Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Du musst ihn also nicht selbst informieren.
Gut zu wissen: Lediglich Verheiratete oder Verpartnerte haben die Wahl, für welche Kombination von Steuerklassen sie sich entscheiden. Insgesamt gibt es die folgenden Steuerklassen für Studenten:
Im Folgenden gehen wir mehr ins Detail.
Als ledige Studentin hast du keine Wahl, du bist mit deinem ersten Job in Steuerklasse I eingruppiert. Hast du ein Kind und bist alleinerziehend? Dann bist du als Studentin in Steuerklasse II.
Als Studentin bist du in den Steuerklassen III bis V einsortiert, wenn du verheiratet oder verpartnert bist. „Ist man als Student mit einer Person verheiratet, die bereits im regulären Berufsleben steht, kann die Steuerklassenkombination III / V interessant sein“, sagt Jana Bauer, Referentin Steuern und Medien beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).
Der Student oder die Studentin mit dem geringen Einkommen lässt sich dann in Steuerklasse V einordnen. „Bei unterschiedlich hohen Einkommen der beiden Partner gilt folgende Faustregel: Verdient der eine Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens und der andere 40 % oder liegen die Einkommen weiter auseinander, bringt die Steuerklassenkombination III/V monatlich in der Summe den größten Vorteil, weil geringere Lohnsteuern abgezogen werden.“ Allerdings sind studentische wie alle anderen Paare bei dieser Steuerklassenkombination dann verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen.
Wichtig: Diese Kombinationen wirken sich nur unter dem Jahr auf das laufende Familiennetto aus. Mit der Steuererklärung wird die Einkommensteuer von Verheirateten oder LebenspartnerInnen unabhängig von den vorher gewählten Steuerklassen nach der so genannten Splittingtabelle festgesetzt. Man kann mit der geschickten Wahl der Steuerklasse also beeinflussen, wie viel Netto man unterjährig bekommt. Doch erst mit der Steuererklärung steht die endgültige Steuerbelastung fest.
Gut zu wissen: Die Steuerklassenwahl wirkt sich auch auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld aus.
Mehr Infos über die richtige Steuerklasse für Ehepaare findest du hier.
Fast drei von vier StudentInnen gehen neben ihrem Studium einer bezahlten Beschäftigung nach, wie Umfragen zeigen. Das eigene Geld ist für viele ein Muss. Viele StudentInnen möchten auch schon Praxis in dem Berufsfeld sammeln, für das sie sich interessieren. Doch es stellt sich die Frage, welche Besonderheiten bei Studentenjobs gelten. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kasse aufzubessern.
Studentinnen sollten sich gut überlegen, wo, wie viel und vor allem auch wie lange sie arbeiten, empfiehlt der Ratgeber „Ausbildung und Studium“ der Verbraucherzentrale NRW. „Denn eines steht fest: Auch wenn ein hoher Bruttoverdienst noch so attraktiv erscheinen mag, kann es beim Blick aufs Nettogehalt tatsächlich günstiger sein, weniger als mehr zu arbeiten oder nur für einen kürzeren Zeitraum“, so Isabell Pohlmann, Autorin des Buchs.
Es gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob StudentInnen lieber während des Semesters nebenbei jobben oder in der vorlesungsfreien Zeit länger am Stück die Kasse aufbessern möchten.
Das Jobben kann auch Auswirkungen aufs Bafög haben, wenn man bestimmte Verdienstgrenzen überschreitet. Die Höhe der BAföG-Förderung ändert sich aber, wenn Studentinnen oder Studenten mehr als 5.421 Euro brutto im BAföG-Bewilligungszeitraum (in der Regel sind das zwei Semester) verdienen, heißt es beim Deutschen Studentenwerk.
Übrigens: Wer zu viel nebenher arbeitet, kann auch seine Eltern um den Kindergeldanspruch bringen – und muss womöglich wie „normale“ ArbeitnehmerInnen Sozialabgaben zahlen. Wer das nicht riskieren möchte, sollte neben dem Studium vor allem eine dieser Beschäftigungsformen wählen:
StudentInnen, die monatlich nicht mehr als 450 Euro (ab Oktober 2022: 520 Euro) verdienen, werden regelmäßig vom Arbeitgeber in der Minijobzentrale angemeldet. Der Minijob bleibt für sie steuerfrei, der Arbeitgeber führt Pauschalsteuern ab. Für den Minijob fallen außerdem keine Beiträge für Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung an. Von der Rentenversicherungspflicht können sich Studierende befreien lassen.
Doch Vorsicht: Reißt du die jährliche Verdienstobergrenze zum Beispiel wegen Sonderzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) oder bei mehreren Minijobs, muss dich der Arbeitgeber bei der regulären Sozialversicherung anmelden. Er muss dann die Beiträge für das gesamte Jahr auch im Nachhinein abführen.
Das Geld reicht trotz Nebenjob nicht? Hier zeigen wir dir, wie viel Unterhalt Eltern an StudentInnen zahlen müssen.
Wer mehr Geld als in einem Minijob verdienen, aber keine Sozialabgaben zahlen möchte, für den kommt insbesondere eine Beschäftigung als WerkstudentIn in Betracht. Entscheidend ist nur, dass man während der Vorlesungszeit regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeitet. In dem Fall bleibt die Tätigkeit sozialversicherungsfrei.
Ob sie auch steuerfrei bleibt, hängt von der Höhe des Verdienstes und von der Steuerklasse ab, die in den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) gespeichert ist. Gut zu wissen: Die Stundenobergrenze gilt nicht in den Semesterferien.
Bevor du als Studentin einen Job annimmst, informiere dich, welche Steuerregeln gelten und wann du unter Umständen sozialversicherungspflichtig wirst. Mit Minijob, aber auch als Werkstudent, bist du in aller Regel auf der sicheren Seite.
Das ist für StudentInnen sehr interessant. Denn wer nicht mehr als 70 Tage pro Jahr oder drei Monate am Stück arbeitet oder ein bezahltes Praktikum macht, braucht keine Steuerabzüge und Sozialabgaben zu fürchten. „Der Verdienst bleibt dann unabhängig von der Höhe und unabhängig von der wöchentlichen Stundenzahl sozialversicherungsfrei auch für den Arbeitgeber“, erklärt Jana Bauer vom BVL. „Lohnsteuer führt der Arbeitgeber entweder pauschal mit 25 Prozent ab oder aber die ganz normale Lohnsteuer, die sich der Schüler bzw. Student über die Einkommensteuererklärung regelmäßig erstatten lassen kann.“
Wer mehr als nur ein reguläres Arbeitsverhältnis hat, also zusätzlich zum Hauptjob noch einen weiteren Nebenjob oberhalb der Minijob-Grenze ausübt, muss den zweiten Lohn nach der ungünstigen Steuerklasse VI versteuern. Auch dann ist man verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Hast du also zwei Jobs als Studentin, dann bist du als Ledige einmal in Steuerklasse I und mit dem anderen Job in Steuerklasse VI eingruppiert. Wie du mit einem Teilzeitjob Steuern sparen kannst, erklären wir hier.
Sehr oft! Bei reinen Minijobs ist sie allerdings nicht nötig. Aber sonst gilt: Egal, in welchem Studentenjob du gearbeitet hast – hast du weniger als 10.347 Euro (steuerlicher Grundfreibetrag für 2022) verdient, zahlst du keine Steuern. Unterjährige Abzüge kannst du dir über die Steuererklärung zurückholen.
Auch wenn du über dem Grundfreibetrag verdient hast, lohnt sich die Abgabe. Denn du kannst im Rahmen der Steuererklärung zum Beispiel auch Werbungskosten (die Werbungskostenpauschale beträgt 1.200 Euro ab 2022, vorher 1.000 Euro) und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro geltend machen.
Übrigens: Bist du als Studentin nebenbei als Übungsleiterin zum Beispiel in einem Sportverein tätig, kannst über die Übungsleiterpauschale (3.000 Euro) steuerfrei kassieren. Für sonstige EhrenämtlerInnen (zum Beispiel als Kassier deines Sportvereins) kannst du zusätzlich 840 Euro steuerfrei einstreichen.
Wann sollte man seine Steuerklasse ändern? Als Faustregel gilt: Wenn sich dein Familienstand ändert, du also zum Beispiel heiratest oder als Ledige ein Kind bekommst, dann steht auch ein Steuerklassenwechsel an.
Zum Weiterlesen: Diese Versicherungen brauchen StudentInnen.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.