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Strengere Regulierung stärkt Verbraucherschutz in der Finanzberatung

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Anke Dembowski

Autorin

26. September 2017

Die Qualitätsanforderungen an Berater sind gestiegen. Was ein guter Finanzberater leisten sollte, haben wir für Sie zusammengefasst.

In den 80er und 90er Jahren war es gängige Praxis, dass jemand tagsüber als Bäcker oder Friseur arbeitete und nach Feierabend Versicherungs- oder Finanzprodukte verkauft hat. Natürlich gab es auch damals seriöse Finanzberatung, aber viele Vorstände von Finanz-Vertriebs-Unternehmen meinten, es käme eher darauf an, einen großen Freundes- und Bekanntenkreis zu haben anstatt Fachwissen. „Fachwissen überfordert Kunden nur und lenkt vom Verkauf ab“, war damals ein gängiger Spruch. Um sich damals Finanz- oder Anlageberater nennen zu dürfen, war es ausreichend, eine Gewerbeanmeldung zu haben, und los ging’s auf Kundenfang! Meistens lockten auch hohe Provisionen. Hieraus resultiert der schlechte Ruf der Berater-Branche, insbesondere der freien Berater.

Seit 2013: Strengere Regulierung in der Finanzdienstleistungs-Branche 

Mittlerweile hat sich aber viel geändert. Zum einen sind der Finanzmarkt und auch die entsprechenden Produkte komplexer geworden, so dass es kaum mehr Menschen gibt, die glauben, gute Finanzberatung sei auch locker ohne Fachwissen zu bewerkstelligen. Zum anderen stellt der Gesetzgeber mittlerweile hohe regulatorische Anforderungen an Finanzanlagenberater.

 

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Seit dem 1. Januar 2013 brauchen Finanzanlagenvermittler bzw. Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach §34f der Gewerbeordnung (GewO), die von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) vergeben wird. Wer Versicherungen verkaufen möchte, braucht seit seit Mai 2007 eine Erlaubnis nach §34d GewO, und wer über Immobiliendarlehen berät, braucht eine Erlaubnis nach §34i GewO.

Sachkundeprüfung und Berufshaftpflichtversicherung sind Pflicht

Hierzu gibt es aber einige Voraussetzungen: Sie müssen ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen (Führungszeugnis, etc.), eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen (oder eine entsprechende Kapitalausstattung nachweisen) und eine Sachkundeprüfung absolvieren, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Damit Sie als Kundin die Möglichkeit haben, nachzusehen ob Ihr Berater oder Ihre Beraterin diese Voraussetzungen erfüllt, müssen sich Berater beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registrieren lassen. Unter https://www.vermittlerregister.info/ können Sie nachsehen, ob Ihr Vermittler registriert ist.

Doch es geht noch weiter: Der Berater bzw. die Beraterin muss die finanzielle Situation und die Einstellung ihres Kunden zum Eingehen von Risiken analysieren. Finanzprodukte dürfen nur passend zur finanziellen Situation des Kunden und der subjektiven Risikoeinstellung angeboten werden. Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Ihr Berater wissen möchte, wie lange Sie z.B. schon in Aktienfonds investieren und wie viele Investments Sie pro Jahr tätigen – das ist der Grund! Außerdem will Ihr Berater wissen, ob Sie persönlich mehr Wert auf eine hohe Rendite oder auf Sicherheit legen. Durch diese Fragen ermittelt der Berater, welche Erfahrung Sie schon mit Finanzanlagen haben und wie risikobereit Sie sind. Denn eins ist klar: Ohne Schwankungen (= Risiko) gibt es keine nennenswerte Rendite. Daher muss geklärt werden, ob Sie persönlich Schwankungen aushalten können (von Ihrer objektiven Situation und Ihrer subjektiven Einstellung her). Wer kein Risiko eingehen kann oder will, muss sich derzeit mit Tagesgeld oder Sparbuch begnügen, wo er eine Verzinsung von null erhält. Es ist also wichtig, die passenden Produkte abzuschließen, sonst verschenken Sie Rendite!

Der Gesetzgeber schreibt auch vor, dass jedes Finanz-Beratungsgespräch und die dabei gemachten Produkt-Vorschläge protokolliert werden müssen. Das Protokoll muss der Berater bzw. die Beraterin unterschreiben und Ihnen aushändigen. Es soll Ihnen helfen, das Gesagte auch später nachvollziehen zu können und im Zweifelsfall soll es Ihnen bei einem Rechtstreit bei der Beweislage helfen.

Darüber hinaus haben Sie als Kunde das Recht, über die genaue Höhe der Provisionen informiert zu werden – früher galten sie als streng geheim. Auf diese Weise können Sie besser einschätzen, ob Ihr Berater Ihnen ein Produkt womöglich besonders ans Herz legt, nur weil er damit vielleicht eine besonders hohe Provision verdient.

Der Markt hat sich bereinigt: Viele Berater haben ihre Lizenz zurückgegeben

Auf Grund der hohen regulatorischen Ansprüche hat sich der Markt bereinigt. Viele nebenberufliche Berater haben sich nicht bei der IHK registrieren lassen bzw. haben ihre Lizenz zurückgeben. Übrig geblieben sind größtenteils gut ausgebildete, hauptberufliche Finanzanlagenberater.

Per Ende Juli gab es laut Register 225.616 Versicherungsvermittler, 37.554 Finanzanlagenvermittler und 48.043 Immobiliardarlehensvermittler. Daneben gibt es noch Berater, die ausschließlich auf Honorarbasis beraten und keine Provisionen annehmen. Weil Kunden in Deutschland nicht so gerne für Finanzberatung bezahlen, gibt es davon deutlich weniger, nämlich nur 157 in Deutschland. Aber eins ist auch klar: Ein gut ausgebildeter, kompetenter Berater möchte vernünftig bezahlt werden, und die Bezahlung kommt immer vom Kunden.

 

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".