War mein Kind ein Karrierekiller?
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8. August 2023
Du hast dich lang auf deinen Urlaub gefreut. Doch dann hat der Flug Verspätung oder das Hotelzimmer ist schmutzig. Was nun?
Ein Reisemangel besteht, wenn Leistungen, die im Reisevertrag vereinbart wurden, gar nicht, unvollständig oder anders als ausgemacht erbracht werden.
Die Beweislast liegt beim Reisenden. Dokumentiere die Mängel also gut.
Die Frankfurter Tabelle hilft dir, den Schadensersatz beziehungsweise die Reisepreisminderung zu berechnen. Beispielsweise bei einer Flugverspätung sind 5 Prozent des Gesamtreisepreises drin.
Noch bevor du in die Ferien startest, läuft alles schief. Der Flieger fällt aus oder verspätet sich um Stunden und vor Ort steht der gebuchte Transfer nicht bereit. Später bemerkst du, dass dein Zimmer im vermeintlichen Luxushotel mehr als ungepflegt ist. Das Essen ist ungenießbar. Der Straßenlärm, von dem im Prospekt keine Rede war, ist unerträglich. Kurz: Die Urlaubsfreude ist verflogen. Was nun?
Hast du eine Pauschalreise gebucht, kannst du auf Entschädigung hoffen. Bei einer Pauschalreise buchst du mindestens zwei verschiedene Arten von Leistungen (§ 651a Abs. 2 BGB), etwa die Unterkunft und den Flug. Auch Kreuzfahrten und individuell zusammengestellte Reisepakete sind ebenfalls Pauschalreisen. Hier wird der Vermittler zum Veranstalter, der für Reisemängel einstehen muss.
Damit du wenigstens einen Teil oder die komplette Summe der Kosten zurückbekommst, musst du sofort nach Feststellung des Mangels tätig werden.
Wie gehst du bei einer Reklamation vor?
Die Mängelansprüche müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende angezeigt werden. Am besten kümmerst du dich direkt nach dem Urlaub darum, damit du die Reklamation nicht vergisst. Nach der Heimreise dürfte der Ärger auch groß genug sein, um dich zum Handeln zu bringen.
Besonders harmoniebedürftige Frauen tendieren manchmal dazu, schnell klein beizugeben. Hier können wir dir nur raten: Steh für dich ein und lass dir nicht alles gefallen!
Wir haben ein Musterschreiben für dich vorbereitet, um den Mangel beim Reiseveranstalter kundzutun. Versende den Brief am besten Einschreiben. Hier kannst das Schreiben herunterladen.
Die Frankfurter Tabelle wurde von Frankfurter Richtern als Orientierung für die Rückzahlung aufgrund eines aufgetretenen Mangels während der Pauschalreise erarbeitet. Gerichte und Reiseveranstalter sind nicht an die Frankfurter Liste gebunden. Die Frankfurter Tabelle dient nur als Anhalt im Reiserecht.
Der Ärger geht schon bei der Anreise los? Die Frankfurter Tabelle schlüsselt auf, wie viel Prozent des Gesamtreisepreises du bei welchem Schaden verlangen kannst.
Mangel | Mögliche Rückzahlung |
Stundenlange Abflugverzögerung | 5 Prozent |
Bezahlte Klasse ist nicht verfügbar | 10 bis 15 Prozent |
Große Abweichungen vom Standard | 5 bis 10 Prozent |
Verpflegungsmängel | 5 Prozent |
Fehlendes Entertainment entsprechend der Buchungsklasse | 5 Prozent |
Auswechslung der Maschine | der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis |
Fehlender Transfer | Kosten des Transports (per Taxi / Bus) |
Nicht geregelt ist der Ausfall von WLAN und fehlende Barrierefreiheit.
Beträgt die Verspätung am Endziel mindestens drei Stunden, kannst du nach Angabe der Verbraucherzentrale Entschädigung verlangen. Dein Ansprechpartner ist das Bodenpersonal der Airline. Steht hier niemand zur Verfügung, dokumentiere die Information und sammle Adressen von ZeugInnen (ebenfalls Betroffene). Laut Stiftung Warentest solltest du dann die Fluggesellschaft kontaktieren. Viele Fluglinien bieten dafür Online-Formulare auf ihren Homepages. Zudem gibt es eine Flugärger-App der Verbraucherzentrale. Du kannst 5 Prozent des Gesamtpreises deiner Pauschalreise einfordern. Bei Kosten von 1.000 Euro wären das 50 Euro.
Zur Berechnung der Reisepreisminderung kannst du auch den folgenden Online-Rechner nutzen. Schau einfach nach, wie viel Prozent laut Frankfurter Tabelle drin sind und gib diesen Wert in der zweiten Zeile ein. In die erste Zeile schreibst du die Reisekosten:
Dein Zimmer entspricht nicht dem, was du laut Reisebeschreibung gebucht hast? Vielleicht ist das Zimmer nicht sauber oder heruntergekommen oder es fehlt der angepriesene Balkon. Womöglich kannst du in der Nacht nicht schlafen, weil gegenüber ein Club um Mitternacht öffnet und bis zum frühen Morgen die Bässe dröhnen. Oder: Die Reiseleitung hat dich in einem anderen Hotel untergebracht. Auch hier kannst du die Frankfurter Tabelle nutzen.
Mangel | Mögliche Rückzahlung |
1. Abweichung vom gebuchten Objekt | 0-25 (je nach Entfernung) |
2. Abweichende örtliche Lage (Entfernung vom Strand) | 5-15 |
3. Abweichende Art der Unterbringung (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) | 5-10 |
4. Abweichende Art der Zimmer | – |
a) DZ statt EZ | 20 (entscheidend, ob Reisende derselben Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden) |
b) Dreibettzimmer statt EZ | 25 (dito) |
c) Dreibettzimmer statt DZ | 20-25 (dito) |
d) Vierbettzimmer statt DZ | 20-30 (dito) |
5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers | |
a) zu kleine Fläche | 5-10 |
b) fehlender Balkon | 5-10 (bei Zusage / je nach Jahreszeit) |
c) fehlender Meerblick | 5-10 (bei Zusage) |
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC | 15-25 (bei Buchung) |
e) fehlendes (eigenes) WC | 15 |
f) fehlende (eigene) Dusche | 10 (bei Buchung) |
g) fehlende Klimaanlage | 10-20 (bei Zusage / je nach Jahreszeit) |
h) fehlendes Radio/TV | 5 (bei Zusage) |
i) zu geringes Mobiliar | 5-15 |
k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) | 10-50 |
l) Ungeziefer | 10-50 |
6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen | – |
a) Toilette | 15 |
b) Bad/Warmwasserboiler | 15 |
c) Stromausfall/Gasausfall | 10-20 |
d) Wasser | 10 |
e) Klimaanlage | 10-20 (je nach Jahreszeit) |
f) Fahrstuhl | 5-10 (je nach Stockwerk) |
Mangel | Mögliche Rückzahlung |
a) vollkommener Ausfall | 25 |
b) schlechte Reinigung | 10-20 |
c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) | 5-10 |
8. Beeinträchtigungen | – |
a) Lärm am Tage | 5-25 |
b) Lärm in der Nacht | 10-40 |
c) Gerüche | 5-15 |
9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) | 20-40 (je nach Art der Projektzusage (z.B. “Kururlaub”) |
Quelle: NJW 1994, S.1639/Rechtsanwaltskanzlei Walprecht
Nicht geregelt ist der Ausfall von WLAN und fehlende Barrierefreiheit.
Grundsätzlich liegt ein Reisemangel vor, wenn die versprochenen Leistungen nicht erfüllt werden oder unzumutbare Zustände herrschen. Bei manchen Mängeln wie etwa Insekten oder Schmutz im Zimmer gibt es durchaus Interpretationsspielraum.
Im Video erklären Anwältinnen, was Reisende hinnehmen müssen und was nicht:
Auch nicht genießbares Essen kannst du reklamieren. Welcher Prozentsatz angebracht ist, zeigt die Frankfurter Tabelle ebenfalls.
Mangel | Mögliche Rückzahlung |
1. Vollkommener Ausfall | 50 |
2. Inhaltliche Mängel | – |
a) eintöniger Speisezettel | 5 |
b) nicht genügend warme Speisen | 10 |
c) verdorbene (ungenießbare) Speisen | 20-30 |
3. Service | – |
a) Selbstbedienung (statt Kellner) | 10-15 |
b) lange Wartezeiten | 5-10 |
c) Essen in Schichten | 10 |
d) verschmutzte Tische | 5-10 |
e) verschmutztes Geschirr, Besteck | 10-15 |
4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5-10 (bei Zusage) |
Quelle: NJW 1994, S.1639/Rechtsanwaltskanzlei Walprecht, Stand: 31.07.2023
Darüber hinaus haben die JuristInnen noch eine weitere Kategorie an Mängeln mit Orientierungswerten versehen.
Mangel | Mögliche Rückzahlung |
1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10-20 (bei Zusage) |
2. Fehlendes Hallenbad | |
a) bei vorhandenem Swimmingpool | 10 (bei Zusage) |
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 (dito) |
3. Fehlende Sauna | 5 (bei Zusage) |
4. Fehlender Tennisplatz | 5-10 (dito) |
5. Fehlende Mini-Golfanlage | 3-5 (dito) |
6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule | 5-10 (dito) |
7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5-10 (dito) |
8. Fehlende Kinderbetreuung | 5-10 (dito) |
9. Unmöglichkeit des Badens im Meer | 10-20 (je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit) |
10. Verschmutzter Strand | 10-20 |
11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5-10 (bei Zusage) |
12. Fehlende Snack- oder Strandbar | 0-5 (je nach Ersatzmöglichkeit) |
13. Fehlender FKK-Strand | 10-20 (bei Zusage) |
14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt | |
a) bei Hotelverpflegung | 0-5 (bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit) |
b) bei Selbstverpflegung | 10-20 (dito) |
15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) | 5-15 (bei Zusage) |
16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße | 0-5 (je nach Ausweichmöglichkeit) |
17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20-30 (des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs) |
18. Fehlende Reiseleistung | |
a) bloße Organisation | 0-5 |
b) bei Besichtigungsreisen | 10-20 |
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20-30 (bei Zusage) |
19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug | |
a) im gleichen Hotel | anteiliger Reisepreis für ½ Tag |
b) in anderes Hotel | anteiliger Reisepreis für einen Tag |
Quelle: NJW 1994, S.1639/Rechtsanwaltskanzlei Walprecht, Stand: 31.07.2023
Die Frankfurter Richter haben zusätzlich verschiedene Punkte als Richtschnur definiert. Zum Beispiel, dass geringfügige Beeinträchtigungen nicht zählen und die Höhe der Entschädigung von der Schwere der Beeinträchtigung abhängt.
Die Höhe der Entschädigung bezieht sich auf den Gesamtpreis (Transport, Unterkunft und sonstige Leistung minus Versicherungsbeiträge und Upgrades in höhere Transportklassen). Werden mehrere Mängel anerkannt, werden die Prozentsätze addiert. War die Reise im Gesamten ein „Horrortrip“ oder erheblich beeinträchtigt, ist zudem eine Entschädigung für entgangene Urlaubstage und damit entgangene Urlaubsfreude drin.
Hier kannst du die gesamte Frankfurter Tabelle als PDF herunterladen.
Reagiert der Veranstalter nicht auf dein Schreiben, bleibt dir nichts anderes als der Gang zum Anwalt oder zur Anwältin. Dort solltest du dich auch beraten lassen, wenn dir die Höhe der Schadenersatzforderung nicht klar ist. Denn in diesem Fall „kann der Reiseveranstalter berechtigte Forderungen ablehnen“, warnt die Rechtsanwaltsplattform „avocado.de“.
Zum Weiterlesen: Nicht nur ein schmutziges Zimmer kann dir die Urlaubsfreude vermiesen. Du könntest auch plötzlich krank werden und eine ärztliche Behandlung benötigen. Wann die GKV zahlt und wann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist, erklären wir hier.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.