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Was ist, wenn du im Urlaub krank wirst? Wann zahlt die gesetzliche Kasse? Wo brauchst du eine Auslandskrankenversicherung?
Wer in Deutschland Urlaub macht, ist auch auf Reisen automatisch krankenversichert.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt auch dann, wenn du dich in der EU und einigen weiteren Ländern aufhältst, mit denen Deutschland Abkommen hat. Hier werden jedoch nicht immer alle Kosten übernommen.
In allen anderen Ländern zahlt die GKV nicht, die PKV in der Regel schon.
Häufig ist der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sinnvoll. Wer keine Auslandskrankenversicherung hat, riskiert teilweise hohe Kosten.
Es ist schnell passiert. Du machst einen Fehltritt beim Wandern oder eine ungeschickte Bewegung beim Skifahren und schon brichst du dir einen Fuß. Du musst also von Rettungskräften geborgen werden, in ärztliche Behandlung, möglicherweise in eine Klinik oder nach Hause transportiert werden. Das kann dich teuer zu stehen kommen. Wer für die Kosten aufkommt, hängt maßgeblich davon ab, wo du dich befindest.
Bei Reisen im Inland greift deine „normale“ Krankenversicherung. Aber immer dann, wenn du die Landesgrenze überschreitest, kommt eine Reisekrankenversicherung in Betracht.
Innerhalb Europas bist du recht gut abgesichert. Denn wer innerhalb eines EU-Landes erkrankt, genießt den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung aus Deutschland. Neben den EU-Mitgliedsstaaten bestehen mit einigen Ländern außerhalb der EU ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen, das dir ebenfalls zugutekommt. Denn auch hier greift die gesetzliche Krankenkasse, solltest du sie benötigen.
Länder mit Sozialversicherungsabkommen:
Das hört sich zunächst gut an, birgt aber Fallstricke, die dir mit einer Auslandsreisekrankenversicherung erspart bleiben.
„In Spanien kommt die gesetzliche Krankenversicherung nur für Kosten auf, die auch im Urlaubsland von der dortigen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden“, warnt der Versicherungsanbieter Deurag. „Die Leistungen, die von einheimischen Patienten selbst zu tragen sind, muss der Erkrankte unter Umständen selbst zahlen – auch dann, wenn in Deutschland abweichende Regelungen für die Behandlung gelten.“
Wer dann auch noch (möglicherweise aus Unkenntnis) einen privaten Arzt oder eine nicht öffentliche Klinik aufsucht, muss deutlich mehr hinblättern. Es gibt zudem keine Sätze, die eingehalten werden müssen. Jedes Krankenhaus und jede Arztpraxis setzen unterschiedliche Summen an. Doch wenn du unter Schmerzen leidest, wirst du mit Sicherheit nicht erst nachfragen, ob es zwei Häuser weiter günstiger ist.
Nun weißt du, dass es in der EU nicht so selbstverständlich ist, dass du deine Kosten schnell und in voller Höhe zurückbekommst. Hast du den teuren Arzt oder die teure Klinik erwischt, könnte deine Versicherung zu Hause die Kosten nur zum Teil erstatten. Es kann dir passieren, dass du in Vorleistung gehen musst. Das ist bitter, denn das Geld geht dann oft vom Reisebudget ab. Aber es gibt noch ein weiteres Problem.
Wenn du einen schweren Unfall hast und ein Rücktransport nötig ist, musst du tief in die Tasche greifen. Nach Angaben des ADAC ist der Krankenrücktransport nach Deutschland generell nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt – unabhängig vom Urlaubsland. „Wer keinen zusätzlichen Auslandskrankenschutz abgeschlossen hat, riskiert im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin, denn ein Krankenrücktransport kostet auch innerhalb Europas mehrere 10.000 Euro“, heißt es beim ADAC.
Damit dir das nicht droht, kannst du vor der Reise eine Reisekrankenversicherung abschließen. Doch nicht nur, um den möglichen Rücktransport abzusichern, sondern auch mögliche Behandlungen.
Die meisten ExpertInnen würden hier wohl antworten: immer! Da hier die GKV nicht zahlt, gilt es allgemein als empfehlenswert, sich außerhalb der EU mit einer Reisekrankenversicherung abzusichern. Hier musst du die Kosten zunächst auf jeden Fall tragen, wenn du keine Police vorweisen kannst. Es sei denn, dass du aufgrund einer Vor- oder chronischen Erkrankung keine private Reisekrankenversicherung abschließen konntest. Dann tritt deine „normale“ Krankenversicherung ein.
Bist du Privatpatientin, trägt deine Assekuranz in der Regel alle Kosten. Schau in deinem Vertrag nach, ob du deine Reise vorab ankündigen musst und ob es sonstige Klauseln gibt.
Häufig werden die Begriffe „Reisekrankenversicherung“ und „Auslandskrankenversicherung“ synonym verwendet. VersicherungsexpertInnen sehen jedoch kleine, aber feine Unterschiede. Sie sprechen eher von einer „Reisekrankenversicherung“, wenn es sich um eine kurze oder mehrwöchige Urlaubsreise handelt. Bei längeren Auslandsaufenthalten ist dann häufig von der „Auslandskrankenversicherung“ die Rede. Letztere brauchst du, wenn du mehrere Monate oder gar Jahre im Ausland unterwegs bist.
Eine längere Verweildauer schlägt sich im Preis der Versicherung nieder. Das ist vor allem für sogenannte digitale Nomaden wichtig, die ihren Job von überall verrichten können und mit dem Laptop in sonnige Gegenden ziehen. Auch RuheständlerInnen sind betroffen, die in den wohltemperierten Ländern überwintern möchten. Oder StudentInnen, die es in die Ferne zieht.
Die Krankenversicherungen bieten allesamt Policen für kleines Geld an. Suchst du auf den gängigen Vergleichsportalen, findest du eine gute Auswahl von Anbietern, die eine Reiseversicherung für eine einzelne Person für unter zehn Euro pro Jahr im Portfolio haben. Darunter namhafte Assekuranzen. Doch wer viel Auswahl hat, muss umso genauer das Angebot der einzelnen Gesellschaften prüfen.
Checkliste: Worauf du achten solltest
Schauen wir uns die einzelnen Punkte im Detail an.
Selbstbehalt prüfen
Hier heißt es aufgepasst, schließlich möchtest du nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Ist ein Selbstbehalt gefordert, könntest du dir gleich eine andere Gesellschaft suchen. Denn es gibt ausreichend Angebote, die auch zu günstigen Versicherungsgebühren eine Selbstbeteiligung ausschließen.
Familienversicherung
Reist du mit Familie, brauchst du eine spezielle Police. Aber auch hier gibt es reichlich Auswahl. So bietet beispielsweise die Ergo eine Familienversicherung ohne Eigenbehalt für unter 30 Euro mit 100 Euro Selbstbehalt an. Sie gilt ein Jahr und auch dann, wenn die Familienmitglieder einzeln verreisen.
Begrenzte Aufenthaltsdauer
Die Verbraucherzentrale macht auf einen weiteren Punkt aufmerksam, auf den du unbedingt achten solltest. Die Versicherung leistet in vielen Fällen nur dann, wenn der Aufenthalt im Ausland eine begrenzte Zeit dauert. Die beträgt meistens einige Wochen. Alles andere musst du mit der Versicherungsgesellschaft klären.
Krankenhäuser im Ausland haben mitunter nicht den medizinischen Standard, den wir hierzulande gewohnt sind. Da liegt es nahe, dass sich PatientInnen einen Rücktransport ins Heimatland wünschen. Doch hier heißt es, vor dem Unterschreiben des Versicherungsvertrages darauf zu achten, wie die Bedingungen deiner Reisekrankenversicherung hinsichtlich einer Kostenübernahme definiert sind.
Wichtig ist, dass der Rücktransport „sinnvoll“ ist und nicht „medizinisch notwendig und vom Arzt angeordnet“. In letzterem Fall erhältst du den Rücktransport in der Regel nur dann, wenn die Klinik vor Ort die Behandlung nicht durchführen kann und darum ein Rücktransport in die Heimat empfiehlt. Besteht man aber als Patient darauf, ist es fraglich, ob die Versicherung die Kosten tragen muss oder nicht.
Vorleistung
Kommt die gesetzliche Kasse zum Teil für die Versicherung auf, muss die Reisekrankenversicherungsgesellschaft nur die Kosten übernehmen, die deine Krankenkasse nicht abdeckt. Das kann für dich schnell in einem Bürokratie-Dschungel enden. Hier hilft ein klärendes Gespräch mit der Versicherung, wie in dem Fall verfahren wird.
Nachleistung
Kommen wir auf das gebrochene Bein zurück. Wenn du deine Krankenhausbehandlung abgeschlossen hast, kannst du nicht mit deinem Auto nach Hause fahren. Wer trägt die Kosten des verlängerten Aufenthalts oder wer finanziert den Fahrer, der das Auto zurückbringt? Kläre hier, wie die Reisekrankenversicherung mit Nachleistungen umgeht. Wie lange läuft der Versicherungsschutz nach Eintreten des Schadensereignisses?
Korrekte Angaben
Ehrlich währt am längsten. Das bedeutet: Wenn du ein chronisches gesundheitliches Defizit hast oder an einer chronischen Krankheit leidest, solltest du das mit der Krankenkasse besprechen. Machst du das nicht, könnte das zur Ablehnung deines Vertrags oder bei einer Behandlung in den Ferien zu einer Zahlungsverweigerung führen.
Auch hier hat die Verbraucherzentrale einen guten Rat in petto. Es könnte in dem Fall sein, dass deine gesetzliche Kasse auch im Ausland für die Kosten einer Behandlung geradesteht. Das musst du aber vorab klären. Beeinträchtigt die Krankheit deine Reise nicht, solltest du deinen behandelnden Arzt um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bitten.
Die Prüfung dieser Punkte ist zwar lästig, aber sinnvoll. Hat man eine Reiseversicherung im Gepäck, beginnen die schönsten Wochen des Jahres mit einem guten Gefühl.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten kombinierte Reiseversicherungen (also Rücktritts-, Reiseabbruch-, Gepäck- und Krankenversicherung) an. Wolltest du dich sowieso rundum absichern, kannst du prüfen, ob du mit einem solchen Paket günstiger wegkommst. Dabei helfen die gängigen Vergleichsportale wie Check 24 oder Idealo.
Zum Weiterlesen: Jetzt weißt du, wann du eine Auslandskrankenversicherung brauchst. Welche Versicherungen noch wichtig sind, erklären wir hier.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.