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Welche Steuerklasse ist für wen sinnvoll? Dieser Frage widmen wir uns in diesem Text. Als Expertin hat herMoney die beliebte Steuerberaterin und Steuer-Influencerin Raphaela Schmaltz eingeladen. Sie steht uns in diesem aufschlussreichen Interview Rede und Antwort.
Bei diesem Text handelt es sich um den ersten Teil des Interviews. Hier findest du die Fortsetzung.
Hier kannst du dir das komplette Interview mit Steuer Ela als Podcastfolge anhören:
herMoney: Es gibt sechs Steuerklassen. Vielleicht kannst du uns mal ein bisschen durchführen. Erzähl mal, was hat es mit der 1 auf sich?
Raphaela Schmaltz: Im Endeffekt muss man sich so das vorstellen: Die Steuerklassen heißen ja erst mal nur, wie viel Lohnsteuer unterjährig einbehalten wird. Am Ende des Jahres ist die Lohnsteuerklasse im Endeffekt egal, denn am Ende des Jahres wirst du in einen Topf geworfen – entweder alleine oder mit dem Ehepartner zusammen. Erst dann wird abgerechnet. Die Lohnsteuerklassen sagen nur aus, wie viel Lohnsteuer in unterschiedlichen Lebenssituationen einbehalten wird. Steuerklasse 1 zum Beispiel ist die Lohnsteuerklasse der Singles.
Man muss sich das so vorstellen: Jeder in Deutschland hat den Grundfreibetrag. Der liegt momentan bei 10.908 Euro. Nur das Einkommen, das diesen Betrag überschreitet, wird versteuert.
herMoney: Das heißt, Singles haben Lohnsteuerklasse 1.
Raphaela Schmaltz: Genau. Alleinerziehenden hingegen haben Lohnsteuerklasse 2. Die Alleinerziehenden haben natürlich auch eine andere finanzielle Situation als ein Single, der vielleicht keine Kinder hat. Deshalb bekommst du neben dem Grundfreibetrag auch noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das heißt, du hast sozusagen noch mehr frei und deine Lohnsteuer wird erst ab einem höheren Einkommen einbehalten. Das bedeutet, du hast unterjährig natürlich auch mehr Geld zur Verfügung.
herMoney: Also du meinst, in Steuerklasse 2 gibt es zusätzlich zu dem Grundfreibetrag noch einen Entlastungsbetrag? Ich gehe mal davon aus – pro Kind.
Raphaela Schmaltz: Genau. Das sind 4.260 Euro für ein Kind. Er erhöht sich ab dem zweiten Kind um jeweils 240 Euro. Aber du brauchst unterjährig tatsächlich auch mehr Geld, weil du es ja in der Regel als Alleinerziehende schwerer hast.
Alleinerziehend bist du, wenn ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt. Wenn du mit deinem Lebenspartner zusammen wohnst, aber noch nicht verheiratet bist und der bei dir gemeldet ist, dann wohnst du offiziell nicht alleine. Das bekommt auch das Finanzamt spitz. Dann rutschst du in Steuerklasse 1.
herMoney: Okay, verstanden. Dann gibt es aber die Steuerklasse 3. Die kennen ja eigentlich auch viele, zumindest wenn man verheiratet ist.
Raphaela Schmaltz: Ja, genau. Also eigentlich kann man es sich ganz gut merken: Wenn man verheiratet ist, dann hat man eigentlich immer zusammen 8. Also entweder hast du die Kombination 3 und 5, oder du hast 4 und 4, oder 4 mit Faktor und der andere auch die 4 mit Faktor.
Zumeist ist es so, dass die Kombi 3 und 5 Sinn macht, wenn man ungleich viel verdient. Das heißt, der Mann verdient beispielsweise wenig, die Frau viel. Dann würde tatsächlich die Frau mit dem hohen Verdienst in Steuerklasse 3 gehen und der Mann mit dem geringen Verdienst in Steuerklasse 5.
Jetzt ist es aber so, dass viele sagen, es wird sehr viel einbehalten. Ja, bei 5 ist es so, dass du diesen Grundfreibetrag nicht hast. Das heißt, bei Steuerklasse 5 hat der mit Steuerklasse 5 weniger Netto. Der mit Steuerklasse 3 hat jedoch den doppelten Grundfreibetrag in seiner Lohnsteuer. Dementsprechend hat er viel Netto. Das ist natürlich relativ unfair, dieses Ungleichgewicht, aber unterjährig hast du in Summe als Haushalt mehr Geld zur Verfügung als in der Steuerklassenkombi 4 – 4. Das heißt, das muss man sich halt immer überlegen, was man als günstiger erachtet und was man auch haben will. Und wie die Differenz zwischen den verschiedenen Einkommen ist. Die muss schon hoch sein, damit sich diese Kombination auch lohnt.
Man darf auch nicht vergessen, bei 3 und 5 die Steuererklärung abgeben. Also ich empfehle sowieso immer, eine Steuererklärung zu erstellen, aber in der Kombination musst du eine abgeben, weil es meistens zu Nachzahlungen am Ende des Jahres kommt. Das heißt, unterjährig hast du zwar mehr Geld zur Verfügung und das ist vielleicht ganz gut, wenn du wirklich auf jeden Cent angewiesen bist. Meiner Meinung nach musst du aber am Ende des Jahres damit rechnen, dass du was nachzahlen musst.
herMoney: Also bei 3 in Kombination mit 5 bist du verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, bei 2 und 1 nicht.
Raphaela Schmaltz: Genau. Bei 2 und 1 musst du keine abgeben. Es lohnt sich aber immer, eine Steuererklärung zu machen. Wenn du weit zur Arbeit fährst oder dich fortbilden lässt, dann macht es natürlich Sinn, auch einfach eine Steuererklärung abzugeben, weil du dir dann auch die Lohnsteuer wieder holst. Und ich sehe das immer wieder. Es wird echt viel Geld verschenkt! Deswegen: Lass das lieber einmal durchrechnen vom Steuerberater.
herMoney: Wer benutzt die Steuerklasse 4?
Raphaela Schmaltz: 4 und 4 haben nur Ehegatten. Jeder Mensch, der heiratet, bekommt Steuerklasse 4 zugewiesen. 4 und 4 geht natürlich meistens ganz gut, wenn man gleich verdient. Aber insgesamt ist die Belastung schon höher als in der Kombination mit 3 und 5. Was aber wieder von Vorteil ist: Bei der Steuerklassenkombinationen 4 – 4 bekommst du meistens am Ende des Jahres eine Erstattung. Das heißt, du sparst sozusagen beim Finanzamt ein bisschen Geld.
Das heißt, für mich ist diese Wahl zwischen den 3 und 5 und 4 und 4 immer ein bisschen Geschmackssache. Möchte ich gern unterjährig ein bisschen was beim Amt sparen? Brauche ich wirklich das Geld? Oder gehe ich in Elternzeit? Da gibt es ja noch verschiedene Sachen, wo man auf jeden Fall die Steuerklassen wechseln sollte. Aber 4 – 4 lohnt sich bei Gleichverdienenden tatsächlich meistens.
herMoney: Und Lohnsteuerklasse 6 gibt es nur, wenn du einen Nebenjob hast?
Raphaela Schmaltz: Genau. Das heißt, du hast deinen Hauptjob und verdienst dir noch irgendwo anders was dazu. Steuerklasse 6 ist sehr teuer, denn da gibt es keinen Grundfreibetrag. Das heißt, ab dem ersten Euro wird sozusagen Lohnsteuer einbehalten. Deswegen ist es bei Nebenverdiensten meistens der Fall, weil du dann ja schon den Grundfreibetrag ausgeschöpft hast bei einem ersten Verdienst.
herMoney: Oder wenn jemand einen Nebenjob macht, vielleicht über so einen 520-Euro-Job.
Raphaela Schmaltz: Minijobs gelten dafür nicht. Das heißt, den hast du wirklich immer netto. Aber der hat nichts mit der Steuerklasse 6 zu tun.
Bei diesem Text handelt es sich um den ersten Teil des Interviews. Hier findest du die Fortsetzung „Steuer Ela: So funktioniert Steuerklasse 4 mit Faktor!“.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.