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Stiftung gründen: Frauen gehen stiften

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Anke Dembowski

Autorin

6. September 2018

Mit einer Stiftung können Sie sich für ein Herzensthema engagieren – auch über Ihren Tod hinaus! Aber Obacht: Das sollten Sie beachten!

Sie möchten der Nachwelt etwas hinterlassen? Wer Kinder hat, kennt das Gefühl: Als Eltern haben Sie etwas über den eigenen Tod hinaus geschaffen. Aber es geht auch ohne Nachwuchs – zum Beispiel per Stiftung. Die erfüllt den von Ihnen bestimmten Stiftungszweck dann über die eigene Lebensdauer hinaus. Einige Stiftungen in Deutschland existieren bereits seit über 1.000 Jahren.

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In Deutschland gibt es über 22.300 Stiftungen; 95 % davon sind gemeinnützig. Diese Stiftungen und deren Stifterinnen und Stifter engagieren sich für Zwecke wie Bildung, Wissenschaft, Umwelt, Gesundheit & Sport, Religion oder andere gesellschaftliche Dinge. Sie stellen damit eine wichtige Stütze des Kultur- und Sozialwesens dar. Wenn eine Stiftung nicht gemeinnützig ist, handelt es sich meistens um eine Familienstiftung. Sie werden zur Verwaltung und Regelung größerer Familienvermögen eingesetzt.

Jede(r) kann eine Stiftung gründen

Auch Sie können eine gemeinnützige Stiftung gründen, denn das darf im Prinzip jeder: Privatpersonen, Unternehmen, Kirchen, die öffentliche Hand oder auch Vereine. 23,0 % der Stiftungen wurden übrigens ausschließlich von Frauen ins Leben gerufen, und 45,5 % ausschließlich von Männern. Der Rest der Stiftungen wurde entweder von Frauen und Männern gemeinsam gegründet (23,8 %) oder von natürlichen Personen zusammen mit juristischen Personen.

In den letzten Jahren ist der Anteil der Stiftungen, die von Frauen gegründet wurden, gestiegen. Vermutlich hat das damit zu tun, dass Frauen immer öfter über Vermögen verfügen, das sie selbst erarbeitet oder geerbt haben und das sie auf diese Weise Sinn bringend einsetzen möchten.

Warum werden Stiftungen gegründet?

Die Gründe, warum jemand eine Stiftung ins Leben ruft oder sich bei einer bestehenden Stiftung engagiert, sind unterschiedlich. In der Stifterstudie 2015 des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen wurde nach den Gründen für die Errichtung einer Stiftung gefragt. Die am häufigsten genannten Motive waren diese drei:

  • „Ich habe die Stiftung aus Verantwortungsbewusstsein gegründet“ (80 %)
  • „Ich wollte etwas bewegen“ (75 %)
  • „Ich wollte der Gesellschaft etwas zurückgeben“ (69 %)

Bevor Sie eine Stiftung gründen, überlegen Sie sich einen so genannten „Stiftungszweck“. Der definiert, wofür das Geld aus der Stiftung verwendet werden darf. Da es fast nicht möglich ist, den Stiftungszweck nachträglich zu ändern, sollte er nicht zu eng gefasst sein. Der Grund: Die meisten Stiftungen sind für „die Ewigkeit“ aufgesetzt, haben also einen Anfangs-, aber keinen Endzeitpunkt. Der Stiftungszweck sollte also auch in 100 und mehr Jahren noch relevant sein. Ein Stiftungszweck wie „Unterstützung und Hilfe für Kinder in Not“ ist also besser als ein Zweck wie „Hilfe und Unterstützung des Kindervereins XYZ“. Schließlich ist nicht sicher, ob es den Kinderverein XYZ auch in 100 Jahren noch geben wird.

Welche Summe braucht man, um eine Stiftung zu gründen?

Es gibt keine gesetzliche Mindestsumme für eine Stiftungs-Gründung. Allerdings ist es schwierig, Projekte mit einem Stiftungskapital von deutlich unter 100.000 Euro zu finanzieren. Bedenken Sie, dass der Stiftungszweck finanziert werden muss, ohne das Stiftungskapital aufzubrauchen. Möchten Sie beispielsweise mit Ihrer Stiftung ein Stipendium vergeben, müssen Sie die Mittel dafür mit dem Stiftungskapital erwirtschaften. Dazu kommt, dass eine Stiftung ordentlich verwaltet und buchhalterisch erfasst werden muss – und das kostet Geld.  Auch Sachkosten (z.B. Telefon, Reisen) schlagen zu Buche, denn die Projekte sollen ja besucht und bearbeitet werden. Sachkosten fallen übrigens selbst dann an, wenn Sie als Stifterin und auch alle Stiftungs-Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten.

Das Stiftungskapital muss zum Stiftungszweck passen. Viel erreichen zu wollen, ist legitim, aber im aktuellen Niedrigzins-Umfeld ist es kaum möglich, Erträge über 2 -4 Prozent  zu erwirtschaften. Bei vielen Stiftungen wird es bereits eng. Wie eine Befragung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen Anfang 2017 ergab, rechnet nur etwa die Hälfte der befragten Stiftungen mit einem Vermögen von unter einer Million Euro mit Renditen über dem zu erwartenden Inflationsniveau. Das ist bitter, denn wenn das Vermögen real – also nach Inflation – erhalten werden soll, bleibt in diesen Fällen nichts mehr übrig für den Stiftungszweck. Dann kann die Stiftung nicht in ihrem eigentlichen Sinne agieren.

Zustiften statt Spenden?

Derzeit sind also viele kleinere Stiftungen in der Bredouille, und große gibt nicht so viele. Die ganz großen Stiftungen wie Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Dietmar Hopp Stiftung, Volkswagen Stiftung oder Bertelsmann Stiftung verfügen über ein Eigenkapital von mehreren Milliarden Euro. Der überwiegende Teil der Stiftungen ist aber deutlich kleiner und hat ein Stiftungskapital zwischen 100.000 und 250.000 Euro.

Nun hat nicht jede, die etwas Gutes tun will, eine 6-stellige Summe parat, um eine eigene Stiftung zu gründen. Hier wäre eine sogenannte „Zustiftung“ eine mögliche Alternative. Sie suchen sich einfach eine bestehende Stiftung, deren Stiftungszweck Ihren Vorstellungen entspricht, und schießen Ihr Geld dazu. Damit führen Sie der bereits bestehenden Stiftung dauerhaft Mittel zu und erhöhen deren Stiftungsvermögen. Natürlich können Sie einer bestehenden Stiftung auch etwas spenden, aber eine Spende muss die Stiftung zeitnah ausgeben, während eine Zustiftung das Stiftungsvermögen nachhaltig erhöht. Weder mit einer Spende noch mit einer Zustiftung erlangen Sie allerdings irgendwelche Rechte.

Das Geld gehört dann nicht mehr Ihnen!

Wenn Sie eine Stiftung gründen oder Geld in eine bestehende Stiftung zustiften, können Sie das steuerlich als Zuwendung geltend machen. Als reine Steuersparmodelle taugen Stiftungen allerdings nicht – die Gründung einer Stiftung will reiflich überlegt sein. Denn das Geld, das Sie in eine Stiftung stecken, ist unwiederbringlich weg! Zurückholen können Sie es nicht mehr – geschenkt ist geschenkt! Sie verabschieden sich also dauerhaft von Ihrem Geld. Und selbst dann, wenn Sie sich später in einer finanziellen Notsituation befinden, gibt es kein Zurück: das Geld kann nur noch laut dem einmal festgelegten Stiftungszweck verwendet werden

herMoney-Tipp:

Stiften ist eine wunderbare Sache und viele kulturelle, soziale und gesellschaftliche Aktivitäten wären ohne die aktive Stiftungslandschaft, die wir in Deutschland haben, nicht möglich. Aber eine Stiftung errichtet man auch nicht mal „ebenso“. Gute Informationen und viele Tipps rund um das Stiften sowie Hinweise zu Stiftungs-Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Auch viele Banken und Sparkassen beraten über Stiftungen. Hier sollte man allerdings wissen, dass sie auch von dem Interesse geleitet sind, das Stiftungsvermögen zu verwalten – natürlich gegen eine Honorierung.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".