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Bausparvertrag auflösen: Kann ich mir das Guthaben jederzeit auszahlen lassen?

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Wer ungeplant eine größere Summe braucht, kann seinen Bausparvertrag auflösen. Was zu beachten ist. 

Inhalt

Auszahlung des Bausparvertrages: Das Wichtigste in Kürze

Ein Bausparvertrag lohnt sich häufig nur, wenn du tatsächlich eine Immobilie kaufen möchtest. Wer noch einen alten Vertrag als reine Geldanlage abgeschlossen hat, fährt womöglich besser, wenn er das Geld in eine andere Anlageform umschichtet.

Grundsätzlich kannst du den Bausparvertrag zu jeder Zeit kündigen. Vor Ende der Ansparzeit musst du allerdings Abschläge hinnehmen. So etwa die Vorfälligkeitsentschädigung, die sich auf 0,5 bis 1 % der Bausparsumme beläuft und auf jeden Monat angerechnet wird, den du früher kündigst.

Durch Sonderzahlungen kannst du die Zuteilungsreife schneller erreichen und dir die Bausparsumme ohne Abschläge auszahlen lassen.

Der Weg zu den eigenen vier Wänden geht für die meisten Deutschen über den Bausparvertrag. Rund 24 Millionen Bausparverträge wurden im Jahr 2021 in Deutschland bespart. Das bedeutet nach Angaben des Verbands der privaten Bausparkassen, dass „jeder zweite Haushalt mindestens einen Bausparvertrag hat“.

Meist sind es Paare, die zusammen den Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen wollen. Aber es gibt auch Frauen, die die Finanzierung alleine stemmen: Im Schnitt sind sie 41,6 Jahre alt, nehmen einen Kredit von 112.000 Euro auf und bedienen eine monatliche Kreditrate von 799 Euro. (Quelle: exklusiv muenchen, Daten von 2020 und 2021)

Bausparvertrag vor Zuteilungsreife ohne Darlehen auszahlen lassen

Durch die steigenden Zinsen auf Darlehen erlebt der Bausparvertrag derzeit eine Renaissance. Denn für künftige ImmobilieneigentümerInnen sind die zinsgünstigen Bauspardarlehen attraktiv. Besitzt du aber bereits einen Vertrag und hast keinerlei Baupläne, könntest du über eine Umschichtung in ein anderes Kapitalanlageprodukt nachdenken.

Wann ist es ratsam, sich das Guthaben des Bausparvertrags vorzeitig auszahlen zu lassen?

Ein Bausparer als Anlageobjekt ist derzeit uninteressant. Die Summe kann man in anderen Produkten rentabler anlegen. So hat ein globaler Aktienfonds in den letzten 6 Jahren im Schnitt 6,6 % Rendite gebracht (Quelle: BVI, Stand 12.06.2023). Dennoch kann eine Auflösung Gebühren und somit Kapital kosten. Das sollte man auf jeden Fall in die Rechnung mit einbeziehen. Wer aber immer noch den Traum vom Eigenheim erfüllen will, kann derzeit weiter auf den Bausparer setzen.

Bausparvertrag sofort auszahlen lassen?

Willst du schnell an dein Geld, ist deine einzige Option die Kündigung. Doch eine schnelle Nummer ist es nicht. Die Kündigungsfrist und damit auch die Auszahlung läuft bis zu einem halben Jahr. Das ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich und im Vertrag festgelegt.

Gebühren bei vorzeitiger Auszahlung

Brauchst du die Summe zügiger als vertraglich vereinbart und willst den Bausparer vorzeitig auszahlen lassen, lassen sich das die Bausparkassen in Form einer bezahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beläuft sich je nach Bausparkasse zwischen 0,5 bis 1 % der gesamten Bausparsumme pro Monat, mit dem du die Kündigungsfrist nicht einhältst. So können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Auch die Abschlussgebühr ist für dich in voller Höhe verloren. Wenn du vor Ablauf der 7 Jahren kündigst, ist zudem die staatliche Wohnungsbauprämie weg und man kann kein Darlehen beantragen.

Abschlussgebühr in Prozent von der Bausparsumme bei

Badenia 1,60
BHW 1
Schwäbisch Hall 1,60
Wüstenrot 1,50
LBS (je nach Region) 1,00 bis 1,60

Das bedeutet: Hast du einen Bausparer in Höhe von 20.000 Euro abgeschlossen, verlierst du etwa bei der Badenia die Abschlussgebühr in Höhe von 320 Euro. Dazu kommt noch das Jahresentgelt, welches die Bausparkassen verlangen. Das bewegt sich zwischen 12 und 18 Euro.

Kündigung des Bausparers: So geht’s

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein (also per Post oder Fax eingereicht werden).
  • Das Schreiben sollte die Bausparnummer und das gewünschte Kündigungsdatum beinhalten.
  • Kontoverbindung nicht vergessen!

Mustertext:

Betreff: Kündigung des Bausparvertrags Nr. xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den am xx.xx.xxxx geschlossenen Bausparvertrag Nr. xxxxxxx fristgerecht.

Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich hiermit ebenfalls zum Zeitpunkt der Auflösung.

Mein Guthaben transferieren Sie bitte auf das Konto: xxxxxx

Mit freundlichen Grüßen

Marina Musterfrau

Bausparvertrag ist zuteilungsreif: Muss ich die Bausparsumme auszahlen lassen?

Besser sieht es aus, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Das ist häufig nach 7 Jahren der Fall, aber es gibt keine festen Laufzeiten, da die Zuteilungsreife an anderen Kriterien festgemacht wird.

Die Zuteilungsreife hängt ab von:

  • Mindestsparguthaben (bis zu 50 Prozent der Bausparsumme)
  • Mindestsparzeit (im Schnitt 1,5 Jahre)
  • Mindestbewertungszahl (der Wert für eine faire Zuteilung für alle Bausparer in dieser Zeit)

Wenn du kein Darlehen beantragst und in nächster Zeit nicht bauen oder kaufen willst, erhältst du dein Geld in voller Höhe zurück plus Zinsen. Du kannst dir also den Bausparvertrag problemlos ohne Kündigung auszahlen lassen. Denn der Vertrag endet automatisch nach der Ansparphase.

Nach der Zuteilung hast du einige Monate Zeit, um die Auszahlung deiner Bausparsumme und bei Bedarf ein Darlehen zu beantragen. Wenn du die Auszahlung noch nicht wahrnehmen möchtest, kannst du den Antrag auf Zuteilung auch später einreichen. Wartest du zu lange, kann es jedoch sein, dass dir deine Bausparkasse kein Darlehen mehr gewährt.

Baust du nicht, wird dir die staatliche Wohnungsbauprämie nicht ausgezahlt.

Bausparvertrag in der Darlehensphase auflösen

Für Haus- und Wohnungskäufer ist derzeit ein Darlehen über eine Bausparkasse eine gute Wahl, da sich die Zinsen unter den aktuellen Marktzinsen bewegen. Die Darlehenssumme sollte allerdings nicht so hoch und nur eine Ergänzung zum Bankdarlehen sein, meint die „Stiftung Warentest“, weil das Bauspardarlehen meist schneller als ein Bankkredit abgelöst werden muss. Die Stiftung hat einen weiteren Tipp parat. Ist die geliehene Summe zwischen 60 und 80 Prozent unter dem Immobilienwert, sind die Bankzinsen meist niedriger.

Wenn du über den Bausparvertrag schon ein Darlehen in Anspruch genommen hast, um deine Träume von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, aber unverhofft zu Geld kommst, kannst du auch außerhalb deiner Tilgungsraten Extrazahlungen leisten. Dafür muss im Vertrag eine entsprechende Klausel mit einem Verweis auf Sonderzahlungen festgelegt sein. Oft sind die Bausparkassen hier toleranter als die Banken.

Achte vor der Unterschrift eines Bausparvertrags auf den Paragrafen. Beispiel: Laut Schwäbisch Hall wird dafür nach einer Laufzeit von zehn Jahren zuzüglich einer Kündigungsfrist von sechs Monaten keine Vorfälligkeitsprämie fällig (Sonderkündigungsrecht BGB §498).

Ansonsten fällt eine Entschädigung für entgangene Zinsen an. Aber in dem Fall sollte man einen Anwalt kontaktieren, denn viele Verträge sind nicht korrekt formuliert und dadurch kann ein Widerruf des Bausparers viel Geld sparen.

Riester-Bausparvertrag auszahlen lassen: Was zu beachten ist, wenn du kündigst

Wer einen Bausparvertrag nach Riester hat, muss einige Regeln beachten:

  1. Er bekommt die angesparte Summe plus Zulagen, wenn er sie in einen anderen riesterfähigen Sparplan einzahlt. Die Bausparkasse kann aber in dem Fall Gebühren berechnen.
  2. Kauft man mit der vorhandenen Summe ein Eigenheim, geht das ohne Gebühren.
  3. Lässt du dir innerhalb der Vertragsdauer dein Guthaben auszahlen, musst du die Riester-Zulagen zurückerstatten. Das wären die jährlichen Grundzulagen von 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete. Bist du unter 25 Jahren, gibt es noch 200 Euro zur Grundzulage. Hast du Kinder, sind das 185 Euro pro Jahr für die, die vor 2008 geboren sind. Für den Nachwuchs nach 2008 gibt es 300 Euro jährlich.

Teilauszahlung: So wird der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif

Wenn du dir unsicher bist, ob du vielleicht doch noch bauen willst, aber derzeit Geld benötigst, kannst du die Bausparsumme splitten. Das hat den Vorteil, dass du den einen Teil rascher beleihen kannst, da er durch die reduzierte Summe schneller zuteilungsreif wird.

Angenommen, du hast eine Bausparsumme von 40.000 Euro vereinbart. Die teilst du nach der Ansparphase durch zwei. Somit werden aus einem Bausparvertrag zwei mit jeweiliger Bausparsumme von 20.000 Euro. Diese Summe wird natürlich dann früher zuteilungsreif, wenn du bei deiner Sparrate bleibst, und kann dann für ein zuteilungsreifes Darlehen genutzt werden.

Der andere Teil kann ohne weitere Gebühren in einen zweiten Vertrag münden. Dann hast du hier entweder die Möglichkeit, neu anzusparen oder den Bausparvertrag .

Beispiel: Du hast ursprünglich eine Bausparsumme von 40.000 Euro angegeben. Nun teilst du diesen in zwei Verträge à 20.000 Euro. Mit einer monatlichen Rate von 104 Euro hättest du laut LBS-Bausparerrechner in 8 Jahren 9.408,78 Euro eingezahlt und könntest ein Darlehen in Höhe von 10.591,22 Euro beantragen. Den anderen Teil kannst du dir auszahlen lassen.

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Auch die Bank kann den Bausparvertrag auflösen!

Die Bausparkasse kann ebenfalls den Bausparvertrag kündigen. Der Hintergrund: Viele der Altverträge gewähren noch richtig hohe Ansparzinsen aus der guten alten Sparerzeit. Das ist für die Bausparkassen nicht rentabel. Den Bausparkassen steht in solchen Fällen grundsätzlich ein Kündigungsrecht zu, informiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

„Sinn und Zweck des Bausparens ist es, dass der Bausparer nach einer Sparphase das Bauspardarlehen der Bausparkasse in Anspruch nimmt. Dies kann nicht mehr geschehen, wenn der Bausparer die gesamte Bausparsumme angespart hat. Die Bausparsumme ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Maßgebend für jeden Einzelfall sind zunächst die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB).“

Eine Bausparkasse darf laut BaFin einen Bausparvertrag grundsätzlich auch dann kündigen, wenn der Bausparer das zugeteilte Darlehen nicht in Anspruch nimmt, obwohl der Vertrag bereits seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif ist.

„Während der Ansparphase ist die Bausparkasse Darlehensnehmerin und der Bausparer ist Darlehensgeber. Auf Bausparverträge sind insoweit die Regelungen des Darlehensrechts anzuwenden. Beansprucht der Bausparer das Bauspardarlehen mehr als 10 Jahre nach Zuteilungsreife nicht, steht der Bausparkasse als Darlehensnehmerin grundsätzlich ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu. Nach dieser Vorschrift hat jeder Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren nach Empfang eines Darlehens die Möglichkeit, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Der Bundesgerichtshof hat ein solches Kündigungsrecht zugunsten einer Bausparkasse bestätigt (Urteile vom 21. Februar 2017, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16.).“

Hat eine Bausparkasse einen Bausparvertrag wirksam gekündigt, zahlt sie dem Bausparer das Bausparguthaben inklusive der Sparzinsen aus.

FAQ: Bausparvertrag auflösen

Kann man einfach so Geld aus dem Bausparvertrag nehmen?

Nein, vorab ist eine Kündigung notwendig. Häufig beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate – danach kannst du über dein Geld verfügen. Allerdings musst du Abschläge in Kauf nehmen, zum Beispiel die Vorfälligkeitsentschädigung, die schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Zudem kannst du dann kein Darlehen beantragen.

Wann kann ich mir den Bausparvertrag auszahlen lassen?

Du kommst an dein Geld, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So musst du bereits rund 18 Monate eingezahlt haben und einen definierten Prozentsatz der Bausparsumme erreicht haben (je nach Bausparkasse 30 bis 50 % der Bausparsumme). Du kannst auch schon früher kündigen, musst dann aber Abschläge einkalkulieren.

Wie viel kostet es, den Bausparvertrag aufzulösen?

Bei einer vorzeitigen Kündigung musst du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Sie liegt je nach Bausparkasse bei 0,5 bis 1 % der Bausparsumme. Bei 40.000 Euro wären also 200 bis 400 Euro pro Monat zu begleichen, den du früher kündigst. Außerdem bleibst du auf der Abschlussgebühr sitzen und erhältst keine Wohnungsbauprämie.

herMoney Tipp

Deine angesparte Summe sollte nicht so hoch sein. Denn zum einen gibt es nur wenig Zinsen, zum anderen verkleinert sich so deine Darlehenssumme, da nur die Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben als Darlehen aufgenommen werden kann.

Zum Weiterlesen: Du kannst auch Geldgeschenke deiner Chefin, sogenannte vermögenswirksame Leistungen, in deinen Bausparvertrag einzahlen. Wie das geht, erklären wir dir in unserem Artikel über VL-Bausparverträge.

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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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