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VL-Bausparvertrag – mit vermögenswirksamen Leistungen des Chefs zum Eigenheim

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Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

Gut jeder dritte Deutsche ist Bausparer. Aber nicht jeder weiß, dass ArbeitgeberInnen etwas zuschießen können. Wir erklären wie.

Inhalt

Was ist VL-Bausparen?

Wann lohnt sich das Bausparen?

Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung?

Schritt für Schritt zu einem VL-Bausparvertrag

VL-Bausparvertrag: Das Wichtigste in Kürze

Viele Unternehmen zahlen ihren MitarbeiterInnen vermögenswirksame Leistungen. Du bekommst pro Monat 6 bis 40 Euro geschenkt, die du in deinen Bausparvertrag einzahlen kannst.

Zusätzlich erhältst du unter Umständen eine staatliche Förderung. Nämlich die Wohnungsbauprämie (10 Prozent deiner Einzahlungen) und die Arbeitnehmersparzulage (40 Euro pro Jahr).

Aktuell sparen die Deutschen, um für magere wirtschaftliche Zeiten gerüstet zu sein. Beim Thema „Wohneigentum“ sieht die Sache anders aus. 44 Prozent der vom Verband der privaten Bausparkassen Befragten wollen nach wie vor in die eigene Immobilie investieren.

Ein Bausparvertrag ist der erste Stein zum Eigenheim. Wer clever ist, lässt sich einen Teil der monatlichen Sparrate von ArbeitgeberIn und Staat zahlen. Das tun derzeit rund 24 Millionen Deutsche. Das Zauberwort heißt „vermögenswirksame Leistungen“ (VL, VWL).

Was ist VL-Bausparen?

Du kannst deinen Bausparvertrag mit deinen vermögenswirksamen Leistungen kombinieren. Das könnte sich lohnen, wenn du planst, deine eigenen vier Wände zu kaufen, zu renovieren oder neu zu bauen. Mit einem VWL-Bausparvertrag kannst du einen Teil des benötigten Kapitals vor dem Baustart ansammeln und den Rest zinsgünstig finanzieren.

Das hört sich im Gegensatz zu Kapitalmarktinvestments langweilig an. Ein VWL-Bausparvertrag hat allerdings einen besonderen Charme: Nach 40 bis 50 Prozent Anzahlung der ausgemachten Bausparsumme kann ein niedrigverzinstes Darlehen in der Höhe der Bausparsumme beantragt werden.

Diese Möglichkeit gibt es seit Ende des Ersten Weltkriegs, als Wohnraum geschaffen werden musste. Seitdem hat der Bausparvertrag nichts an Beliebtheit eingebüßt. Ganz im Gegenteil. In Zeiten hoher Mieten ist die eigene Immobilie begehrter denn je. „50 Prozent der Erwerber setzen Sparvermögen ein. Dabei stammt im Durchschnitt ein Drittel der Mittel, die für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Objekten aufgewandt werden, aus Bausparverträgen“, so das Bundesbauministerium.

So funktioniert VL-Bausparen

Wer sich für diese Form des Bausparens entschieden hat, erhält etwa zwischen 6 und 40 Euro jeden Monat gratis. Der Chef oder die Chefin zahlt sie über die vermögenswirksamen Leistungen dazu. Zumindest, wenn er oder sie so kulant ist – denn vorgeschrieben ist es nicht. Es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag der jeweiligen Branche festgezurrt.

Das ist hierzulande überwiegend der Fall. Doch schnelles Geld ist es nicht. Ein VL-Bausparvertrag muss mindestens sechs Jahre angefüttert werden und dann ruht er ein Jahr. Man kann nach den sechs Jahren die Bausparsumme erhöhen. Dann zahlt man weitere Jahre ein. Vorteil: Dadurch erhöht sich ebenfalls das mögliche Darlehensvolumen.

Kann man auch einen bestehenden Bausparvertrag in die VL-Form überführen?

Hast du bereits einen Bausparvertrag, kannst du ihn in einen Vertrag für vermögenswirksame Leistung umwandeln. Zumindest wenn es deine Bausparkasse vertraglich genehmigt. Ist das bei deinem Anbieter möglich, stellt dir das Institut eine Bescheinigung für deine Firma aus. Dann fließt die VL als Sparguthaben in den Bausparvertrag ein.

Hast du bereits deine Immobilie über deinen VWL-Bausparvertrag finanziert, kannst du die vermögenswirksamen Leistungen laut Schwäbisch Hall zum monatlichen Abzahlen nutzen.

Übrigens: Bausparverträge gibt es auch für Kinder. Macht das Sinn?

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Wann lohnt sich Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen?

Auch jahrelanges Sparen reicht meist nicht, um ein Eigenheim aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Es sei denn, du hast geerbt, im Lotto gewonnen oder deine Eltern schießen zu. Aber das ist ein Glücksfall oder Schicksal.

Gerade das macht Bausparverträge für den Rest der potenziellen Haus- oder WohnungsbesitzerInnen interessant. Denn du kannst die dir fehlende Summe für die Immobilien niedrigverzinst borgen. Nicht nur Kauf oder Neubau sind so finanzierbar, sondern auch die Renovierung oder Umbau eines bereits von dir bewohnten Objekts.

Darüber hinaus urteilen die Bausparkassen bei der Darlehensvergabe nach anderen Kriterien als „normale Banken“. Die Zuteilung von Krediten wird auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit dir als Kundin getroffen. Das bedeutet, sie schauen sich an, wie du in der Ansparphase agiert hast.

Mit dieser Politik eröffnen sie KäuferInnen „den Zugang zum Immobilienmarkt, die von Universalbanken aufgrund der fehlenden Eigenkapitalausstattung abgelehnt werden“, heißt es in der Studie „Immobilienfinanzierung“ von der Universität Hohenheim. „Wurden die Sparbeiträge während der Sparphase eines Bausparvertrages vertragskonform erbracht, dient dieser Kapitalstock als Eigenmitteleinsatz. Sie erweitern zudem den Zugang zum Immobilienmarkt innerhalb der Bevölkerung“, konstatieren die Hohenheimer Wissenschaftler.

Die Schwäbisch Hall fasst die Vorteile für die künftigen ImmobilienbesitzerInnen oder BauherrInnen so zusammen:

  • Zinsgarantie
  • Planungssicherheit
  • attraktive Finanzierungskonditionen
  • weitere Förderungsmöglichkeiten

Zahlt man dann noch seine vermögenswirksamen Leistungen ein, kommt man schneller in die eigenen vier Wände. Der Staat hilft mitunter dabei mit.

Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung?

Bei den steigenden Mieten landauf landab ist derzeit das eigene Heim begehrt wie nie. Bezahlbarer Wohnraum für die Menschen ist auch der Grund, warum der Staat Bausparer fördert. Neben der Wohnungsbauprämie können VL-Bausparer möglicherweise eine Arbeitnehmerzulage beantragen.

Die staatliche Unterstützung im Detail:

Wohnungsbauprämie

Die Singles, die im vergangenen Jahr weniger als 35.000 Euro (Verheiratete das Doppelte) verdient haben, können zehn Prozent der jährlichen Ansparsumme als Wohnungsbauprämie beantragen. Zugrunde gelegt wird hier das zu versteuernde Einkommen.

  • Um in den Genuss des staatlichen Zuschusses zu kommen, musst du jährlich mindestens 50 Euro auf die Bausparkante legen. Dann bekämest du 5 Euro. Also beträgt die Wohnungsbauprämie 10 Prozent der eingezahlten Summe.
  • Du kannst die Wohnungsbauprämie ab dem 16. Lebensjahr beantragen.
  • Du kassierst die höchstmögliche Förderung, wenn du als Alleinstehende 700 Euro pro Jahr einzahlst. Bist du verheiratet, sind es 1.400 Euro. Du bekommst also maximal 70 beziehungsweise als Ehepaar 140 Euro.
  • Die Verwendung für einen Wohnungszweck ist bindend.
  • Du musst sie jährlich neu beantragen.
  • Die Prämie ist einmalig. Man kann sie jedoch auf mehrere Verträge aufteilen.

VL-Bausparvertrag vorzeitig kündigen: Was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen und der staatlichen Förderung?

Die vermögenswirksamen Leistungen, die deine Firma bereits gezahlt hat, kannst du behalten. Allerdings will der Staat sein Geld zurück, wenn du den Bausparvertrag vor Ablauf der sieben Jahre auflöst.

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn du nach Beginn der Laufzeit des VWL-Bausparvertrags länger als ein Jahr arbeitslos bist, darfst du den staatlichen Zuschuss behalten. Im Todesfall müssen die Erben die Wohnungsbauprämie auch nicht rückerstatten. „Eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau ist unschädlich, wenn sie mindestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss erfolgt und der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte“, lautet eine Ausnahmeregelung im Amtsdeutsch des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bausparen mit der Arbeitnehmersparzulage

Doch das ist nicht alles. Wer den Bausparer über die vermögenswirksamen Leistungen bespart, wird noch einmal mit der Arbeitnehmersparzulage belohnt.

Die Bedingung: Der Antragsteller muss das Alter von 16 Jahren überschritten haben.

Die Summe ist zwar mit rund 40 Euro pro Jahr nicht viel – aber umsonst. Dafür muss aber eine Sperrfrist von sieben Jahren eingehalten werden.

Beteiligt sich deine Firma nicht über vermögenswirksamen Leistungen an deinem Bausparvertrag, kannst du nach Angaben der LBS die staatliche Förderung trotzdem erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen den Betrag direkt von deinem Gehalt an die Bausparkasse überweist.

Die Beantragung der staatlichen Förderung funktioniert über die Einkommensteuererklärung. Doch dafür benötigst du eine „Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung“. Die kann der Bausparträger nach deiner Anforderungsbitte direkt an das Finanzamt senden.

Steuerliche Behandlung

  • Die Guthabenzinsen auf den VWL-Bausparvertrag fallen unter die Abgeltungssteuer.
  • Vermietest du eine erworbene Wohnung, kannst du die Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme als Werbungskosten geltend machen. Bei Eigennutzung funktioniert das nicht.
  • Die Arbeitnehmersparzulage kannst du über deine Einkommensteuerklärung beantragen. Die vermögenswirksame Leistung muss zudem in der Steuererklärung angegeben werden.

Was kostet ein VL-Bausparvertrag?

Das Bundesbauministerium taxiert die Abschlusskosten eines Bausparvertrages (je nach Tarif) mit 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. „Daneben stellt die Bausparkasse jährlich Kontoführungsgebühren in Rechnung“, so das Ministerium.

Übrigens: Vermögenswirksame Leistungen kannst du auch in ETFs anlegen. Die sind günstiger, allerdings winkt am Ende kein attraktiver Baukredit.

Wann kommt ein Bausparvertrag zur Auszahlung, der mit vermögenswirksamen Leistungen angefüttert wurde?

Der Zeitpunkt der Zuteilung lässt sich beim Abschluss des Vertrages nicht vorhersagen. Er hängt davon ab, wie der Einnahmenfluss deiner Bausparkasse ist. Verbindliche Termine können und dürfen die Bausparkassen nicht angeben. Kommt also weniger Geld herein, verlängert sich die Zuteilungsfrist.

Das Bundesbauministerium zeigt anhand einer Beispielrechnung, wie lange ein VL-Bausparvertrag laufen kann:

Bausparsumme = 100.000 Euro

Mindestguthaben = 40 Prozent

Regelsparbeitrag 4 Promille = 400 Euro monatlich

Abschlussgebühr = 1.000 Euro

Das Mindestguthaben wird nach rund 8 Jahren und 6 Monaten erreicht.

Wie lange läuft ein VL-Bausparvertrag?

Grundsätzlich lässt sich ein Bausparer in drei Abschnitte einteilen:

  1. Ansparen (6 Jahre)
  2. Ruhezeit (1 Jahr)
  3. Auszahlung oder Darlehensbeantragung

Was ist, wenn die ursprüngliche Sparsumme nicht reicht?

Willst du schneller bauen als in den durchschnittlichen acht bis neun Jahren, die man fürs Ansparen mit VL braucht, kannst du die Summe aufstocken, indem du Sonderzahlungen leistest.

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Bausparen mithilfe des Arbeitgebers: Schritt für Schritt zu einem VL-Bausparvertrag

  1. Schritt: Erkundige dich, wie viel dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin an vermögenswirksamen Leistungen zahlt. Wenn der Betrag unter den maximalen 40 Euro liegt, kannst du die Differenz aufstocken.
  2. Schritt: Informiere dich, ob du die Wohnungsbauprämie beantragen kannst und Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage hast.
  3. Schritt: Nun stellt sich die Frage, welche Bausparkasse und welcher Tarif die beste Wahl für dein Vorhaben ist. Hier findest du einen Vergleich von Bausparkassen, die Bausparverträge mit vermögenswirksamen Leistungen anbieten:

 

  1. Schritt: Hast du dich für eine Bausparkasse entschieden und den Vertrag unterschrieben, bekommst du vom Institut eine Arbeitgeberbescheinigung. Die gibst du in der Lohnbuchhaltung ab. Liegt sie vor, überweist deine Chefin automatisch die VL auf das Bausparkonto.
  2. Schritt: Nun kann es also mit dem Sparen auf die eigenen vier Wände losgehen. Mindestens sechs Jahre musst du überweisen. Im siebten Jahr ruht der Vertrag. Willst du eine größere Summe an Darlehen, kannst du nach sechs Jahren den bestehenden Bausparer aufstocken. Dann geht der Spaß von vorne los.
  3. Schritt: Ist genug angespart, heißt es: Schaffe, schaffe, Häuslebauer.

herMoney Tipp

Die Zeit der niedrigen Zinsen ist seit der Erhöhung des Leitzinses durch Europäische Zentralbank Geschichte. Das macht den Bausparer für diejenigen sehr attraktiv, die eine Immobilie erwerben möchten. Zuvor solltest du abklopfen, ob Arbeitgeber und Staat dich dabei unterstützen.

Zum Weiterlesen: Du möchtest mit deinem Partner eine Wohnung kaufen, aber ihr seid nicht verheiratet? Wir erklären, was zu beachten ist!

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.