Prognose: So könnte sich der Nasdaq 100 entwickeln
23. Januar 2024
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30. November 2022
Für Dezember 2022 bekommen KundInnen von Gas und Fernwärme ihre Heizkosten erstattet. Wie das abläuft und was sonst noch wichtig wird.
Schokolade, Tee oder kleine Pflegeprodukte. Selbstgebastelt oder gekauft. Für wenig Geld oder für mehrere hundert Euro. Die Auswahl an Adventskalendern ist riesig. Jeden Tag im Dezember bis Heiligabend darf man ein Türchen öffnen. Neben der kleinen Freude jeden Morgen gibt es aber auch noch viele andere Dinge, die im Dezember für dich wichtig werden könnten.
Der wichtigste Punkt für alljene, die unter den hohen Heizkosten leiden, dürfte die Gas-Einmalzahlung sein. Gas- und FernwärmekundInnen bekommen ihre Abschlagszahlungen für Dezember vom Staat erstattet.
Wie hoch die Erstattung sein wird, hängt vom Jahresverbrauch ab. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird dieser durch zwölf geteilt und mit dem Preis im Dezember multipliziert. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises.
Der Anreiz zum Sparen soll weiterhin gegeben sein, da die Soforthilfe nicht vom aktuellen Verbrauch abhängig ist. Das Vergleichsportal Check24 hat errechnet, dass eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh dadurch um 311 Euro pro Jahr entlastet wird. Eine alleinlebende Person könne demzufolge 86 Euro sparen (Verbrauch: 5.000 kWh).
Die Gutschrift soll über den jeweiligen Gasversorger erfolgen. Am einfachsten läuft das für EigentümerInnen, die dem Gasversorger eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Diese kann er einfach stoppen. Hast du hingegen einen Dauerauftrag eingerichtet, musst du diesen für Dezember ändern. Der Gasversorger ermittelt über die Jahresabrechnung, wie hoch die Entlastung genau ausfällt und erstattet den fehlenden Betrag oder fordert eine Nachzahlung.
Für Mieterinnen ist es etwas schwieriger, an die Einmalzahlung zu kommen. Bei den meisten Mieterinnen wird das Gas über die Nebenkosten abgerechnet, sie haben also nicht direkt mit dem Versorger einen Vertrag abgeschlossen. Die Entlastung kommt also erst bei der nächsten Heizkostenabrechnung – spätestens also Ende 2023.
Auch diejenigen, die Fernwärme beziehen, sollen die Soforthilfe bekommen. Hier wird der Betrag, der im September gezahlt wurde, herangezogen. Dazu soll ein Anpassungsfaktor kommen, in dem der Preisanstieg der vergangenen Monaten berücksichtigt wird. Die Wärmeversorgungsunternehmen können entweder auf die Voraus- oder Abschlagszahlung der KundInnen verzichten oder eine Gutschrift überweisen.
Übrigens: Wer mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient, soll die Einmalzahlung versteuern müssen.
Am 1. März 2023 tritt dann die Gaspreisbremse in Kraft. Die Entlastungen sollen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gelten. Das bedeutet, das für 80 Prozent des Verbrauchs der Bruttopreis von nicht mehr als zwölf Cent je kWh gelten soll. Das würde eine Familie um 1.056 Euro jährlich entlasten, rechnet Check24 vor. Alleinlebende Personen könnten dadurch 264 Euro sparen. Die Strompreisbremse soll ebenfalls von Januar an gelten.
Seit 1. Oktober 2022 ist bereits die Mehrwertsteuer auf Gas reduziert: Von 19 Prozent auf sieben Prozent. Laut Check24 entlastet das eine Familie um 306 Euro und einen Single um 87 Euro pro Jahr.
Bei all den schlechten Nachrichten und düsteren Szenarien, die diesen Winter betreffen, gibt es auch eine recht gute Nachricht: Die Gasspeicher in Deutschland sind mittlerweile zu hundert Prozent gefüllt.
Die Betreiber der Gasspeicher gehen davon aus, dass das Gas für diesen Winter reichen dürfte – sofern es nicht extrem kalt wird.
Driving home for christmas: Viele nutzen dafür die Deutsche Bahn. Aber Achtung! Am 11. Dezember tritt der Winterfahrplan in Kraft. Dabei weitet die Bahn ihr Angebot im Fernverkehr deutlich aus. Auf vielen wichtigen Strecken, beispielsweise zwischen Köln und München oder zum Flughafen Frankfurt soll es weitere Verbindungen geben.
Die Deutsche Bahn erhöht mit dem Winterfahrplan auch die Preise. Im Fernverkehr dürften die sogenannten Flexpreise im Durchschnitt knapp sieben Prozent teurer werden. Auch die BahnCard 25 und 50 werden knapp fünf Prozent mehr kosten.
Wenn du schon weißt, wann du an Weihnachten unterwegs sein wirst, dann kümmere dich am Besten gleich um die Fahrkarte: Bis einschließlich 10. Dezember kannst du die neuen Angebote noch zum alten Preis buchen.
Wenn du an Weihnachten nicht unterwegs sein wirst, aber trotzdem Menschen beschenken möchtest, die nicht um die Ecke leben, dann ist dieser Absatz wichtig für dich. Bis wann solltest du die Pakete zur Post gebracht haben?
DHL:
Hermes:
DPD:
Brauchst du noch Geschenkideen für Weihnachten? Wie wäre es, die Liebsten mit Finanzwissen zu beschenken? Hier kannst du einen Gutschein für die herMoney Academy oder unser Buch kaufen.
Was du sonst in diesem Jahr noch abhaken solltest, kannst du dir in diesem Podcast anhören:
In eigener Sache: Am 5. Dezember um 19 Uhr findet unser letztes Webinar in diesem Jahr statt. Expertin Ann-Katrin Petersen, Senior Investment Strategist bei BlackRock, erklärt, wie du dein Depot für das kommende Jahr aufstellen solltest, welche Anlageschwerpunkte in 2023 von Interesse sein könnten und welche Depotstrategien sinnvoll sind. Hier kannst du dich kostenfrei anmelden.
Bundesweiter Warntag: Am 8. Dezember wird getestet, ob die Warnung der Bevölkerung in Notfällen funktioniert. An der Aktion beteiligt sind Bund und Länder, sowie teilnehmende Kreise, Städte und Gemeinden. Erstmals wird das sogenannte „Cell-Broadcast-System“ getestet: eine Warnmeldung, die über Mobilfunknetze übermittelt werden soll. Du solltest also eine Testnachricht auf dein Handy bekommen – auf deinem Smartphone soll ein Sirenen-Ton abgespielt werden. Mehr Infos dazu findest du auf der Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Zahlung der Energiepreispauschale für RentnerInnen: Mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wegen der hohen Energiepreise hatte die Bundesregierung beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale bekommen sollen. Diese wird am 15. Dezember von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt. Achtung: Auch RentnerInnen müssen diese Zahlung versteuern.
Ferien: Die Weihnachtsferien liegen je nach Bundesland etwas unterschiedlich:
Auf unserem Instagram-Kanal @hermoney_de machen wir als Einstimmung auf Weihnachten einen Adventskalender der anderen Art. Den gesamten Dezember über posten wir täglich und versorgen euch bis Weihnachten mit 23 Finanztipps. Für jeden Tag geben wir euch Inspiration, Wissen oder eine kleine Aufgabe an die Hand. Schaut gerne mal vorbei!