Partner verdient weniger: Töten Einkommensunterschiede die Liebe?
9. Mai 2019
Ist eine Partnerschaft gleichberechtigt, wenn der ein deutlich mehr und der andere deutlich weniger verdient?
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Die gemeinsame Wohnung ändert einiges. Unsere Finanztipps zeigen, was du beim Zusammenziehen beachten solltest.
Am besten unterschreiben beide PartnerInnen den Mietvertrag. Dann kann im Fall einer Trennung niemand einfach so vor die Tür gesetzt werden.
Neben deinem eigenen Konto könntest du ein Gemeinschaftskonto für euch beide einrichten, von dem ihr gemeinsame Ausgaben zahlt.
Zieht ihr zusammen, habt ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Sollte einer von euch länger arbeitslos sein, wird das Einkommen des anderen bei der Bürgergeld-Berechnung einbezogen.
Über Geld spricht man nicht, Geld hat man! Klingt gut, oder? Solange du alleine lebst und einen guten Job hast, kannst du es so halten. Aber spätestens dann, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenziehst, macht es Sinn, auch über die Finanzen zu reden. Bei uns erfährst du, was du bei der ersten gemeinsamen Wohnung aus finanzieller Sicht beachten solltest.
„Den meisten Paaren fällt es leichter, über Sex zu reden als über Geld“, weiß Michael Mary, Paartherapeut und Autor des Buches „Liebes Geld“. Ist doch klar, könntest du denken. Schließlich geht Sex auch beide Partner etwas an, während jeder sein eigenes Geld verdient und finanziell vom anderen unabhängig ist. Mal zahlt der eine, mal der andere – alles kein Problem, solange es keine Abhängigkeiten gibt. Doch Geld ist mehr als Kaufkraft. Im Umgang mit Geld spiegeln sich Status und Werte wider.
Zahlt er oder sie beim ersten Date? Oder zahlt jeder für sich selbst? Wünschst du dir finanzielle Sicherheit und sparst oder investierst deshalb Geld fürs Alter? Sind dir regelmäßiger Luxus und Konsum wichtig? Gemeinsam frühzeitig über Finanzen zu sprechen, ist wichtig. Sonst bahnen sich Konflikte an, wenn ihr zusammenzieht.
Ein gemeinsamer Haushalt kann durchaus finanzielle Vorteile bringen:
Wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenziehen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten: Ihr sucht euch gemeinsam eine Wohnung oder aber du ziehst in seine oder er in deine Wohnung ein.
Mietet ihr gemeinsam eine neue Wohnung, ist es ratsam, dass beide den Mietvertrag unterschreiben – und somit gegenüber dem Vermieter sämtliche Rechte geltend machen können.
Unterschreibt nur dein Partner, ist dein Mietverhältnis ungeschützt. Im Falle einer Trennung kann er dich einfach auf die Straße setzen. Denn ohne Untermiet- oder Partnervertrag hast du keinerlei Rechte. Die Rechtsanwältin Christiane Warnke empfiehlt, sich per Partnervertrag abzusichern. „Darin können für den Fall einer Trennung Übergangsfristen vereinbart werden.“
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Schreibt euch detailliert auf, wer was mit in die erste gemeinsame Wohnung gebracht hat. Dadurch vermeidet ihr unnötige Auseinandersetzungen, falls es in eurer Beziehung irgendwann nicht mehr klappt und ein Auszug ansteht.
Als nächstes ist es ratsam, Regeln für die Finanzierung des gemeinsamen Haushalts zu definieren. Wollt ihr alle Ausgaben 50:50 teilen? Oder wollt ihr die Dinge anteilig bezahlen, sodass etwaige Einkommensunterschiede ein wenig ausgeglichen werden? Etwa, wenn du deutlich mehr verdienst, könntest du entsprechend mehr Mietkosten übernehmen.
Einzelne Posten aufzulisten und per Zettelwirtschaft den Überblick zu behalten, könnte mühselig werden. Besser: Ein Kontomodell wählen, das zu euren Bedürfnissen passt.
Gut zu wissen: Beide Partner haben jederzeit Zugriff auf das Gemeinschaftskonto. In guten Zeiten macht das Sinn. In schlechten Zeiten und vor allem im Trennungsfall ist es allerdings riskant, weil jeder das Geld abheben kann. Deshalb: Wenn ihr beschließt, wieder eigene Wege zu gehen, informiert die Bank und löst das Gemeinschaftskonto auf!
Für Paare ohne Trauschein gelten andere Regeln als für Eheleute. Ehepaare sieht das Gesetz als Wirtschaftsgemeinschaft an. Es gibt eindeutige Bestimmungen in Bezug auf Güterstand, finanzielle Sorge und Erbfolge.
Vor dem Gesetz gelten PartnerInnen ohne Trauschein in der Regel als alleinstehend. Das heißt: Jede Person wird einzeln veranlagt, Steuersplitting wie bei Ehepartnern (Ehegattensplitting) gibt es nicht.
Auch bei Erbschaften und Schenkungen sind PartnerInnen ohne Trauschein schlechter gestellt als EhepartnerInnen. Hier gilt: Kein Erbe ohne Testament, während Ehepartner automatisch einen Pflichtteil erhalten.
Gut zu wissen: Gemeinschaftskonten können zur Steuerfalle werden! Wenn ihr viel Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto anhäuft und der eine Partner deutlich mehr eingezahlt hat, wird im Falle einer Trennung unter Umständen Schenkungsteuer fällig. Allerdings nur dann, wenn der derzeitige Freibetrag von 20.000 Euro überschritten wird!
Als Paar ohne Trauschein genießt ihr keinerlei gesetzlichen Schutz – ihr geltet vor dem Gesetz als allein lebend. Anders sieht es aus, wenn du oder dein Partner den Arbeitsplatz und damit das Einkommen verliert. Arbeitslosengeld erhältst du unabhängig vom Beziehungsstatus, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Bist du jedoch längerfristig arbeitslos, bekommst du nach 12 oder 24 Monaten (je nach Alter) statt Arbeitslosengeld I das Bürgergeld.
Lebst du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammen und ihr übernehmt eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bildet ihr nach dem Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Die juristische Definition dafür lautet: Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).
Und das hat Folgen für den oder die PartnerIn, die staatliche Hilfe während der Arbeitslosigkeit beantragt. Denn laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Einkommen des oder der arbeitenden PatnerIn angerechnet.
Jetzt weißt du, worauf du achten musst, wenn du mit deinem Partner zusammenziehen willst. Mehr Artikel über das Leben als Paar findest du unter Geld und Paare. Ihr möchtet eure Ausgaben im Blick behalten? Dann hol dir unser kostenloses Haushaltsbuch.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich von Birgit Wetjen verfasst und 2025 von Laura Gaida überarbeitet.