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Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst: So viel Extra-Gehalt gibt es 2023/24

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Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

Der Streik des öffentlichen Dienstes hat vielen Berufsgruppen ordentliche Gehaltserhöhungen beschert. Wer sich freuen darf.

Inhalt

Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst 2023/24: Das Wichtigste in Kürze

Rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erwartet ein Inflationsausgleich von 3.000 Euro in mehreren Stufen. Die ersten 1.240 Euro fließen im Juni.

Zum 1. März 2024 werden die Entgelte zunächst für alle Beschäftigten um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben. Die nächste Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst und für BeamtInnen folgt im April 2024. Dann erhöht sich der Sockelbetrag noch einmal linear um 5,5 Prozent.

220 Euro folgen dann jeweils in den Monaten von Juli bis Februar 2024.

Insgesamt dürfen sich Betroffene über 11 Prozent mehr Gehalt freuen. Maximal sind es 16,9 Prozent.

Die Gefahr eines Generalstreiks war groß. Die Verhandlungsführer der Beschäftigten drohten mit einem kompletten Ausfall der öffentlichen Infrastruktur. Doch das Ringen um mehr Gehalt endete mit einem Kompromiss. Wenn du in diesem Bereich beschäftigt bist, kannst du dich auf jeden Fall auf die kommenden Gehaltszettel freuen.

Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst: 2,5 Millionen Beschäftigte profitieren schon 2023!

Vor Ostern scheiterten die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und für BeamtInnen zum dritten Mal. Schlichter sollten helfen. Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Professor Dr. Georg Milbradt und Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, machten kurz darauf einen Vorschlag.

Er verlangte einen Kompromiss von beiden Seiten: „Mit unserer Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, so Frank Wernecke, Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Dennoch erhalten ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen nun deutlich mehr Gehalt.

Die Eckpunkte der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst

  • Beschäftigten, die unter den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt. Es beginnt mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro aufs Gehalt aufgesattelt, die steuer- und abgabenfrei sind.
  • Die Tabellenentgelte werden für die tariflichen MitarbeiterInnen ab März 2024 im ersten Schritt um 200 Euro (Sockelbetrag) und dann um 5,5 Prozent erhöht. Der Mindestbeitrag wird auf 340 Euro festgesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie PraktikantInnen erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, gibt es einen Sockelbetrag von 200 Euro und dann ein Plus von 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.
  • Am dem 15. Mai entscheidet die Bundestarifkommission endgültig über den Abschluss. Dann gilt die Vereinbarung als Blaupause für alle Beteiligten.

Daran orientiert sich der Abschluss, der am 22. April von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite akzeptiert wurde.

TVöD-Lohnerhöhung bei Bund und Kommunen: Für wen gilt sie, für wen nicht?

Die Ergebnisse der Tarifrunde von 2023 finden nun laut Bundesinnenministerium unmittelbar Anwendung auf die rund 134.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,4 Mio. Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.

Nicht verhandelt wurde über eine Lohnerhöhung für Beschäftigtengruppen, für die der TVöD nicht gilt: Das sind BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen. Deren Arbeitsbedingungen sind einschließlich der Besoldung gesetzlich geregelt. Es ist dem Gesetzgeber vorbehalten, ob und wann die Ergebnisse eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst übernommen werden.

Weitere Sonderregelungen: Für 15 Länder hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen eigenständigen Tarifvertrag abgeschlossen, den TV-L. In Hessen gilt ein an diesem TV-L orientierter gesonderter Tarifvertrag, der TV-H.

Gut zu wissen: Nach Angaben des Sinzheimer Instituts zählt der öffentliche Dienst zu den „wirtschaftsfriedlichen Sektoren“. Es gab „in der Geschichte der Bundesrepublik lediglich 3 große Streiks (1974, 1992 und 2006), obwohl die Mehrzahl der Beschäftigten über das Streikrecht verfügt.

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Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst: Wer bekommt wie viel mehr Geld?

Die Tarifvereinbarung wirkt sich unterschiedlich aus. Deshalb hat die Gewerkschaft ver.di einige Beispiele durchgerechnet:

Erzieherin Susanne Müller fällt unter die Gruppe „Sozial- und Erziehungsdienst S8a Stufe 6“ (Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung). Sie erhielt Ende Dezember 2022 ein Brutto-Gehalt von 3.979,52 Euro monatlich. Nun bekommt sie für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 einen Inflationsausgleich von 1.240 Euro netto ausgezahlt. Ab Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es monatlich 220 Euro netto mehr. Ab dem 01.03.2024 kommt sie nach dem neuen Vertrag auf 4.409,39 Euro brutto. Das sind also 429,87 Euro mehr – eine Steigerung von 10,80 Prozent.

Verwaltungsangestellte Tina Bauer befindet sich in Entgeltgruppe (EG) 6, Stufe 5 (Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5). Sie hatte zum 31.12.2022 ein Brutto-Gehalt von genau 3.250,70 Euro. Ab dem 01.03.2024 beträgt ihr Brutto-Gehalt 3640,49 Euro monatlich, also 389,79 Euro (11,99 Prozent) mehr.

Müllwerkerin Antonia Eder ist in der Entgeltgruppe 3, Stufe 3, und verdiente Ende des vergangenen Jahres 2.660,65 Euro brutto monatlich. Hier gilt ebenfalls die Inflationsausgleichregelung. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es monatlich 220 Euro netto mehr. Ab dem 01.03.2024 werden 3.017,99 Euro monatliches Gehalt aufs Konto überwiesen. Das ist ein Plus von 357,34 Euro (13,43 Prozent).

Netzmonteurin Samira Quente ist in EG 5, Stufe 1 (TV-V). Sie hatte Ende des Jahres ein Gehalt von 2.878,46 brutto und bekommt ab dem 01.03.2024 die Summe von 3.247,78 Euro monatlich überwiesen. Das sind 369,32 Euro oder 12,83 Prozent mehr Geld.

Pflegerin Ursula Morgenstern wird nach P8 bezahlt (die Beschäftigten im Bereich Pflege werden nach einer speziellen Tariftabelle vergütet). Sie ist in Stufe 4 und bekam bis Ende Dezember 3.448,44 Euro monatliches Bruttogehalt. Nun erhält sie den Inflationsausgleich und ab dem 01. März nächsten Jahres 3.849,10 Euro monatliches Bruttogehalt, also 400,66 Euro oder 11,62 Prozent mehr.

Kraftwerkerin Aisha Bernhard erhält etwas mehr, nämlich 11,89 Prozent. Sie ist EG 7, Stufe 1 (TV-V). Neben dem Inflationsausgleich ab März 2024 bekommt sie ein Gehalt von 3.247,78 Euro. Das sind rund 370 Euro mehr als bisher.

Tariferhöhung im öffentlichen Dienst: Wie es zur Tarifeinigung kam

GEW, dbb, der GdP, der IG BAU und tarifunion und ver.di verhandelten in der aktuellen Runde rund 40 Tarifverträge für etwa 2,5 Millionen Beschäftigte. 14 Arbeitnehmervertretungen standen 16 Arbeitgebergruppen gegenüber.

Bis zur Schlichtung blieb das Arbeitgeberangebot der kommunalen Arbeitgeber und des Bundes weit unter den Forderungen der Gewerkschaften. Die Arbeitgeberseite hatte fünf Prozent in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 Euro offeriert. Die Gegenseite pochte auf 10,5 Prozent mehr Bruttolohn und mindestens 500 Euro. Darüber hinaus standen 200 Euro mehr für Auszubildende, Studierende und PraktikantInnen auf dem Wunschzettel.

Der jetzige Abschluss liegt sogar teilweise über den Forderungen der Gewerkschaften. 4,95 Milliarden Euro Gesamtkosten kommen nun allein auf den Bund zu. Die Kommunen trifft die Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst hart.

Ursprünglich forderte ver.di über 10 Prozent Gehaltserhöhung für die Angestellten im öffentlichen Dienst „Die hohe Inflation lasse den Beschäftigten im öffentlichen Dienst kaum noch Geld zum Leben“, begründete ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke den Forderungskatalog. „Der Staat kann es sich nicht erlauben, seine Bediensteten nur minimal besser zu behandeln als Grundsicherungsbezieher. Dazu gibt es inzwischen jede Menge höchstrichterliche Rechtsprechung. Bei der Bundespolizei sind Beschäftigte teils noch in A6 oder A7 eingruppiert, das bedeutet eine Grundvergütung von 2.500 beziehungsweise 2.600 Euro brutto im Monat. Durch das Bürgergeld wird der Druck noch größer werden, das Mindestabstandsgebot einzuhalten“, so dbb-Chef Ulrich Silberbach gegenüber „öffentlicher-dienst.info“.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, riefen die Gewerkschaften in diversen Bereichen zunächst zu Warnstreiks auf. Kitas schlossen, Busse fuhren nicht mehr, das Krankenhauspersonal kommunaler Kliniken schaltete auf Notbetrieb.

Doch die Situation wird aufgrund des Personalmangels dadurch nicht besser. Das gilt natürlich auch für Pflegekräfte, SachbearbeiterInnen und für die erziehenden Berufe wie das Kita-Personal. Denn neben den Entgeltforderungen ging es auch darum, dass durch die harte Gangart der Gewerkschaften die angespannte Personalsituation in Verwaltung, Kitas, Schulen und Pflegebereicht angeprangert wurde.

Durch die Bank klagen die Angestellten und BeamtInnen, dass zu wenig Leute für immer mehr Aufgaben zuständig sind. Veraltete Infrastruktur in den Büros und zu viel Bürokratie lähmen die öffentlichen Verwaltungen. Dazu addiert sich dann auch noch eine schlechte Bezahlung.

Die ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Dienst nahmen die Möglichkeit des Warnstreiks wahr, um statt zur Arbeit auf die Straße zu gehen und ihre Situation ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Allein am 8. März sind nach Angaben von ver.di 70.000 Beschäftigte dem Streikaufruf gefolgt.

Rückblick: Lohnerhöhungen im TVöD

Es wurde hart gekämpft. Doch man muss den Betroffenen zugutehalten, dass sich die Gehaltssteigerungen und die Streiks in der historischen Betrachtung in Grenzen hielten:

Bisherige Tariferhöhungen: Wann gab es welche Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst?

Datum Gehaltssteigerung in %
01.10.2005 0
01.01.2008 3,10
01.01.2009 2,80
01.01.2010 1,20
01.01.2011 0,60
01.08.2011 0,50
01.03.2012 3,50
01.01.2013 1,40
01.08.2013 1,40
01.03.2014 3,00
01.03.2015 2,40
01.03.2016 2,40
01.02.2017 2,35
01.03.2018 2,85
01.04.2019 2,81
01.03.2020 0,96
01.09.2020 0
01.04.2021 1,40
01.04.2022 1,80

Quelle: Quelle: oeffentlicher-dienst.info

Dazu gab es 2020 eine Corona-Sonderzahlung zwischen 300 und 600 Euro.

herMoney Tipp

Für dich kämpfen keine Gewerkschaften, du möchtest aber trotzdem mehr Gehalt? Was Frauen bei der Gehaltsverhandlung hemmt und wie sie über sich hinauswachsen, erfährst du hier.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.