🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Steuerklasse 4 mit Faktor: Faire Steueraufteilung für Frauen

Titelbild von Steuerklasse 4 mit Faktor: Faire Steueraufteilung für Frauen

Profilbild von Brigitte Wallstabe-Watermann

Ehepaare können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen. Bei Steuerklasse 4 mit Faktor zahlt jeder seinen fairen Anteil.

Inhalt

Steuerklasse IV mit Faktor im Vergleich

Wann ist die Steuerklasse IV mit Faktor die beste?

Steuerklasse wechseln: So geht’s

FAQ

Steuerklasse IV mit Faktor: Das Wichtigste in Kürze

Nach der Hochzeit landen Ehepaare und eingetragene Lebenspartner automatisch in den Steuerklassen IV/IV. Doch das können sie ändern und unter mehreren Kombinationen die passende wählen.

Bei der Steuerklassenkombination III und V zahlen der geringer verdienende Partner mehr Steuern, während der Besserverdienende spart. Dadurch bleibt der Familie als ganzer unterjährig mehr Netto vom Brutto.

Bei der Steuerklassenkombi IV mit Faktor zahlt jedeR PartnerIn schon während des Jahres ziemlich genau nur so viel Steuern, wie tatsächlich anfallen.

Mann arbeitet Vollzeit in Steuerklasse III, Frau Teilzeit in Steuerklasse V – mit satten steuerlichen Abzügen Monat für Monat. Was nach einer Schilderung aus der vermeintlich „guten alten Zeit“ klingt, ist in vielen Partnerschaften noch heute das gängige Modell. Wir klären, ob die Steuerklasse IV mit Faktor für so manche Frau nicht sinnvoller ist. Dafür vergleichen wir die verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen erst einmal ganz ohne Fachchinesisch.

Steuerklassen im Vergleich: Ist die Steuerklasse IV mit Faktor fairer?

Ehepaare und eingetragene LebenspartnerInnen haben bei den Steuerklassen die Qual der Wahl. Anders als Ledige oder Alleinerziehende können sie derzeit aus drei Steuerklassen-Kombinationen wählen: V/III oder IV/IV oder IV mit Faktor. Das Video gibt einen ersten Überblick:

Schauen wir uns die Details an.

Steuerklassenkombination IV/IV – der gängige Standard

Wenn du heiratest, stuft der Fiskus deinen Partner oder deine Partnerin und dich erst einmal automatisch in die Steuerklassen-Kombination IV/IV ein. Wenn ihr beide in etwa gleich viel verdient, kann dies die richtige Wahl sein. Denn ihr beide zahlt dem eigenen Einkommen entsprechend den ähnlichen Anteil an Steuern.

Entscheiden sich Paare trotz unterschiedlichen Gehalts für diese Steuerkombi, zahlen sie vielleicht während des Jahres erst einmal mehr Steuern, haben aber auch ein paar Vorteile. Dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen bleibt mehr Netto vom Brutto. Die zu viel gezahlten Steuern gibt es dank des Ehegattensplittings über die Einkommensteuererklärung am Jahresende zurück. Bei Steuerklasse IV/IV sind also seltener Nachzahlungen zu befürchten.

Steuerklasse IV: Wie hoch sind die Abzüge in Prozent?

Das lässt sich pauschal leider nicht sagen, da die Steuersätze vom Einkommen abhängen. Orientieren kannst du dich aber an allgemeinen Tabellen, die Einkommen und Steuersätze gegenüberstellen. Der geringste Steuersatz von 14 Prozent gilt, wenn dein Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro pro Jahr liegt (Stand 2024). Der Spitzensteuersatz wird ab 62.810 Euro fällig und beträgt 42 Prozent (Stand 2024). Außerdem kann es sein, dass du Kirchensteuer zahlen musst. Den Solidaritätszuschlag müssen Verheiratete nur zahlen, wenn ihre Steuerlast über 36.260 Euro liegt (Stand 2024). Daher zahlen nur noch etwa die zehn Prozent der Spitzenverdiener in Deutschland Solidaritätszuschlag. Der volle Soli (5,5% der Lohnsteuer) wird ab einem Jahresbrutto von etwa 110.500 Euro (für Alleinstehende) fällig.

Beispiel für Steuerklasse IV: Welches Netto-Gehalt ergibt 3.000 brutto?

Wenn du bei gängigen Brutto-Netto-Rechnern mal durchspielst, was aus 3000 Euro brutto in der Steuerklasse IV wird, dann zeigt sich folgendes Ergebnis: Ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer zahlst du gut 340 Euro an Lohnsteuern. Würdest du hingegen 3000 Euro brutto nach Steuerklasse V versteuern, müsstest du rund 660 Euro an Steuern pro Monat zahlen. Du siehst also, die Wahl der Steuerklasse hat einen großen Einfluss aufs individuelle Netto. Daher solltest du die Steuerklassenwahl mit deinem Partner gut besprechen und durchrechnen. Die Betrachtung von Sozialabgaben haben wir bei diesem Beispiel nicht vorgenommen.

Was bedeutet die Steuerklasse IV mit Faktor?

Die Steuerklasse IV mit Faktor ist eine spezielle Variante der Steuerklasse IV. Ihre Besonderheit: Sie gewährt eine faire Aufteilung der Steuerlast zwischen den PartnerInnen, basierend auf ihren individuellen Einkommen. Dies kann für Frauen, die häufiger Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit niedrigeren Gehältern tätig sind, von großem Vorteil sein. Daher plant die Bundesregierung, dieses Verfahren künftig zu stärken.

Der Hauptunterschied zur herkömmlichen Steuerklasse IV besteht darin, dass beim Faktorverfahren die genaue Steueraufteilung zwischen den PartnerInnen Monat für Monat zum Tragen kommt. Konkret bedeutet das, dass PartnerInnen mit dem höheren Einkommen einen höheren Steueranteil tragen, während PartnerInnen mit dem niedrigeren Einkommen entlastet werden.

Das Faktorverfahren wurde nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums vor allem deshalb eingeführt, um EhegattInnen eine Alternative zur Steuerklasse V zu bieten. Wer den beruflichen Wiedereinstieg plant, in der Steuerklasse V wegen der hohen Abzüge jedoch eine Hemmschwelle sieht, könnte so eher wieder ins Arbeitsleben starten.

Steuerklasse IV: Faktor berechnen

Die Berechnung des Faktors in der Steuerklasse IV mit Faktor ist entscheidend, um die faire Aufteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Der Faktor wird von den Finanzämtern individuell fürs jeweilige Paar ermittelt und monatlich auf die Einkommenssteuerzahlungen angewendet.

Die Vorteile von Steuerklasse IV mit Faktor im Überblick:

  • Die Steuerklasse 4 mit Faktor berücksichtigt die individuellen Einkommen der EhepartnerInnen und deren Verhältnis zueinander, was häufig die Frauen mit niedrigeren Einkommen entlastet.
  • Die Entlastung erfolgt monatlich, das spüren Frauen sofort beim Blick aufs Konto.
  • Der Faktor gewährleistet eine gerechtere Aufteilung der Steuerlast zwischen den Partnern. Jeder Partner zahlt nur das an Steuern, was seinem Einkommensanteil entspricht.

Beispiel: So viele Steuern zahlt ein Paar mit Steuerklasse IV mit Faktor

Das Bundesfinanzministerium selbst rechnet hier ein Beispiel vor für ein Paar, das in allen Zweigen sozialversichert ist. Es nimmt an, dass Ehegatte A monatlich 3000 Euro verdient (bei zwölf Jahresgehältern) und Ehegatte B 1700 Euro. Die Summe der Lohnsteuer von beiden in Steuerklasse IV beträgt dann 4939 Euro (4128 Euro für Ehegatte A, 811 Euro für Ehegatte B). Die voraussichtliche Einkommensteuer im Splittingverfahren beträgt hingegen 4780 Euro.

Der Faktor von 0,967 ergibt sich, indem man nun 4780 Euro durch 4939 Euro teilt. Wendet man diesen Faktor auf beide Bruttogehälter an, indem man den Faktor mit der jeweiligen Jahressumme der Lohnsteuer multipliziert, zahlt Ehegatte A nun 3991 Euro an jährlicher Lohnsteuer, Ehegatte B 784 Euro. Die Summe der Lohnsteuer beträgt 4775 Euro.

Wann lohnt die Steuerklassen-Kombination III/V?

Häufig verdienen Paare unterschiedlich viel. Und dann gilt als Faustregel für die Steuerklassenwahl: Wenn einer der beiden Partner rund 60 Prozent des gemeinsamen Bruttos nach Hause bringt, könnte er oder sie die Steuerklasse III wählen, der andere die Steuerklasse V. So bekommt das Paar während des laufenden Jahres zusammengenommen das meiste Netto vom Brutto ausbezahlt – ist aber verpflichtet, am Jahresende eine Steuererklärung zu machen. Bei der Kombi IV/IV ist das übrigens nicht Pflicht, wenn auch zu empfehlen.

In der Steuerklasse III fällt das Netto deshalb besonders hoch aus, weil hier die Grundfreibeträge beider PartnerInnen in Höhe von derzeit jeweils 11.604 Euro (Stand 2024) jährlich berücksichtigt werden. In der Steuerklasse V wird dagegen kein Grundfreibetrag angesetzt – und deshalb ist der Steuerabzug hier deutlich höher.

Wichtig: Für Frauen ist die Steuerklassenkombination III/V nur dann eine Falle, wenn sie mit ihrem Partner nicht reden, die Familienfinanzen nicht genau durchrechnen und sich den Vorteil nicht auszahlen lassen.

Ein größeres Problem kann es aber geben, wenn die Einkommensunterschiede beider Partner allzu groß sind. Denn dann drohen bei der Wahl der Kombination III/V später bei der Steuererklärung satte Nachzahlungen. Die vergisst man gerne im Familienbudget von vornherein einzukalkulieren. Außerdem setzt der Fiskus dann womöglich Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Der Vorteil, unterjährig mehr Netto einzustreichen, ist dann schnell dahin – und verkehrt sich in einen Nachteil.

Werden die Steuerklassen III/V bald abgeschafft?

Die Bundesregierung will laut ihrem Koalitionsvertrag die Familienbesteuerung ändern und „die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen“, heißt es. Konkretere Pläne sind aber noch nicht bekannt.

Was ist die beste Steuerklasse für Ehepaare?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Ehepaare, die sich gemeinsam steuerlich veranlagen lassen, sind gut beraten, die Entscheidung für die eine Steuerklassenkombination wohl überlegt zu treffen. Schauen wir uns also einige Argumente an.

Steuerklasse IV mit Faktor – die fairste Steuerklassen-Kombi?

Wer von vornherein sicherstellen möchte, dass jeder so viel Steuern zahlt, wie auf ihn auch anteilsmäßig entfallen, ist mit der Steuerklassen-Kombination IV mit Faktor gut bedient. Hier kommt es am wenigsten zu Steuernachzahlungen oder Erstattungen.

Zum Nachhören:

Kritik an der Steuerklassen-Kombi III/V

Vor allem, wenn Kinder da sind, sind es oftmals die Frauen, die einen Großteil der unentgeltlichen Sorgearbeit übernehmen. Sie arbeiten häufig allenfalls Teilzeit und müssen dann in der Steuerklasse V hohe Abzüge hinnehmen.

KritikerInnen monieren, dass die Steuerklassen-Kombination III/V die sogenannte Hausfrauenehe fördere oder Frauen in Minijobs treibe. Viele Frauen fragen sich daher, lohnt sich Teilzeit bei Steuerklasse V überhaupt?

Bei genauer Betrachtung zeigt sich indes: Wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin eure Familienfinanzen rational durchkalkulierst und gerecht regelst, muss ein Teilzeitjob in Steuerklasse V kein Fehler sein. „Wenn das Einkommen beider Partner in einem Topf landet, hat die Familie als Ganzes mehr davon, wenn sie unterjährig mehr Netto zur Verfügung haben möchte“, gibt Jana Bauer zu bedenken, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. Immerhin gibt es inzwischen Zinsen auf das Tagesgeldkonto und man kann das höhere Einkommen gut anlegen. „Entscheidend ist doch, wie gut die Partner gemeinsam ihre Finanzen regeln. Außerdem wird keine Frau gezwungen, in die Steuerklasse V zu gehen. Frauen muss klar sein, dass sie die Steuerklasse V nur dann erhalten, wenn sie diese ausdrücklich gewählt haben.“

Beste Steuerklasse für werdende Eltern

Vor allem werdende Eltern sollten hier kühl kalkulieren und mit einem Steuerklassenrechner ihre Optionen durchspielen. Schließlich beeinflusst die Entscheidung die Höhe von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel des Elterngelds. Dazu kannst du zum Beispiel den Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.

Verringert sich die Steuerlast wirklich durch den Steuerklassenwechsel?

Wenn du angestellt bist, wird bei deiner Gehaltsabrechnung die Lohn- oder Einkommensteuer automatisch abgezogen. Dabei entscheidet deine Steuerklasse mit darüber, wie hoch deine Steuerabzüge während des Jahres sind.

Ganz wichtig zu wissen ist allerdings etwas, was vielen Paaren offenbar nicht klar ist: Die unterschiedlichen Steuerklassen wirken sich nur während des laufenden Jahres auf die Höhe des Familiennettos aus. Mit der Steuererklärung werden dann alle Paare wieder gleichgestellt und ihr Einkommen nach dem Splittingtarif versteuert, unabhängig von der vorher gewählten Steuerklassenkombination.

Steuerklassen III, IV und IV mit Faktor besser bei drohender Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit?

Die Steuern so niedrig wie möglich halten, klingt erst einmal sinnvoll. Niemand will mehr Steuern als nötig zahlen. Doch je nachdem, für welche Steuerklassen-Kombination du dich entscheidest, beeinflusst du nicht nur dein monatliches Nettogehalt.

Du legst damit fest, wie viel Geld dein Partner oder deine Partnerin vom Staat erhält – etwa bei Arbeitslosigkeit, bei lang andauernder Erkrankung oder Erwerbsunfähigkeit in der Mutterschaft. Denn die Höhe dieser staatlichen Leistungen hängt vom monatlichen Nettogehalt ab.

Eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird bei der Gewährung von Lohnersatzleistungen von der Agentur für Arbeit in der Regel anerkannt. Wechseln EhegattInnen oder LebenspartnerInnen im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen, können sich bei der Zahlung von Entgelt- beziehungsweise Lohnersatzleistungen (z. B. wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit) „unerwartete Auswirkungen“ ergeben, schreibt das Bundesfinanzministerium.

Wer es genau wissen will, für den hat das Bundesfinanzministerium alles in einem dieses Jahr aktualisierten PDF dokumentiert.

Fazit: Am besten mit einem Rechner prüfen, ob Steuerklasse IV/IV, IV mit Faktor oder III/V am sinnvollsten ist

Bedenke die Folgen der Steuerklassenwahl und diskutiere das Thema offen mit deinem Partner oder deiner Partnerin. Wenn du in absehbarer Zeit Nachwuchs planst oder wenn die Gefahr besteht, den Job zu verlieren, kann es ratsam sein, rechtzeitig die ungünstige Steuerklasse V zu verlassen und in die Steuerklasse III oder IV zu wechseln. Hier findest du einen Steuerklassen-Rechner, der Ehepaaren beim Kalkulieren hilft.

So beantragst du Steuerklasse III, IV mit Faktor oder V

Seit 2020 können Paare jederzeit die Steuerklassen wechseln. Solch ein Wechsel wird im Folgemonat der Antragstellung wirksam. Die Steuerklassenaufteilung IV/IV ist die gängigste – darin landen dein Partner und du automatisch nach der Eheschließung.

Die Kombination III/V müssen beide Partner ebenso wie die Kombination IV mit Faktor gemeinsam beantragen. „Immer dann, wenn sich die persönlichen Verhältnisse gravierend ändern, zum Beispiel bei Elterngeld, Renteneintritt oder Aufnahme einer Selbständigkeit, lohnt es sich zu überlegen und zu kalkulieren, ob ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist“, empfiehlt Jana Bauer vom BVL.

Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ein Antrag auf Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens kann mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ bis spätestens Ende November 2024 entweder elektronisch unter „Mein Elster“ oder beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Steuerklassenwechsel auch mehrfach möglich.

Bei der Wahl des Faktorverfahrens sind zusätzlich die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Jahres 2024 aus den ersten Dienstverhältnissen anzugeben.

Ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten oder Lebenspartners möglich mit der Folge, dass beide in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

Gut zu wissen: Wenn du den Faktor beantragst, gilt er automatisch für zwei Jahre, dann muss man ihn wieder beantragen. Genauer gesagt gilt er für das Jahr des Antrags und das darauffolgende Jahr. Früher musste der Faktor jährlich beantragt werden. Wenn man den Faktor nach den zwei Jahren vergisst, neu zu beantragen, fällt der Faktor weg und man landet erst einmal wieder in der herkömmlichen Steuerklasse IV.

FAQ

Wann müssen Paare eine Steuererklärung machen?

Wenn ihr die Steuerklassenkombination III/V wählt, seid ihr generell verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es sei denn, nur einer von euch verdient Geld.

Laut Bundesfinanzministerium ist die Steuerklassenkombi III/V in etwa so gestaltet, dass ihr voraussichtlich keine Steuern nachzahlen müsst, wenn einer der Partner 60 Prozent, der andere 40 Prozent zum gemeinsamen Arbeitseinkommen beiträgt.

Bei den Steuerklassen IV/IV gilt grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, aber in den allermeisten Fällen lohnt sie sich.

Bei Wahl der Steuerklasse IV mit Faktor ist die Steuererklärung Pflicht, da die Faktorberechnung auf Prognosewerten beruht.

Was passiert bei einer Trennung?

Du willst dich von deinem Partner trennen? Dann kannst du nicht mehr in der Steuerklassenkombination III oder IV/IV (ggf. mit Faktor) bleiben. Das hat zur Folge, dass beide Partner ab dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres in Steuerklasse I landen. Bis zum 31.12. des Trennungsjahres bleiben grundsätzlich die bisherigen Steuerklassen erhalten.

Du kannst aber schon im Jahr der Trennung einmalig einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen. Dies ist insbesondere ratsam, wenn du bisher die Steuerklasse III oder V gewählt hattest. Du kannst dann für den Rest des Trennungsjahres in die Steuerklassenkombi IV/IV wechseln, informiert das digitale Finanzamt Hessen.

Der Steuerklassenwechsel von III oder V zu IV im Trennungsjahr ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten oder Lebenspartners möglich. Dies hat zur Folge, dass beide in die Steuerklasse IV eingestuft werden.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Nach dem Splitting-Tarif werden Ehepaare und LebenspartnerInnen besteuert, die keine Einzelveranlagung wählen. Dabei wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet, dann halbiert, dann die auf eine Hälfte entfallende Einkommensteuer berechnet und diese Steuerschuld dann verdoppelt. Das nutzt Paaren besonders, bei denen einer viel und der andere wenig bis nichts verdient.

Tipp: In der Steuererklärung kann man übrigens ein Häkchen setzen, damit das Finanzamt eine Günstigerprüfung vornimmt, ob in eurem Fall eine Einzelveranlagung lohnender ist.

Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

Am Ehegattensplitting will die Regierung nicht rütteln, auch wenn SPD-Co-Chef Lars Klingbeil im Sommer 2023 eine Abschaffung ins Spiel gebracht hatte. Es wird sich also in vielen Fällen steuerlich weiterhin lohnen, verheiratet zu sein. Was vielen in der aufgeheizten Debatte nicht klar ist: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings käme einer Steuererhöhung durch die Hintertür für viele Ehepaare gleich.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse I und IV?

Grundsätzlich weisen beide dieselben Steuersätze auf. Als Ledige bist du automatisch in Steuerklasse I eingruppiert, als Verheiratete automatisch in Steuerklasse IV und als Alleinerziehende in Steuerklasse II. Das ist auch die Steuerklasse, wenn du noch verheiratet bist, aber getrennt lebst, ein Kind hast und dir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (EfA) zusteht.

Wir wirkt sich der Kinderfreibetrag auf die Steuerklasse IV (ggf. mit Faktor) aus?

Für jedes Kind gilt ein Kinderfreibetrag von 6.384 Euro (Stand 2024). Habt ihr die Steuerklasse IV/IV, wird dieser Betrag auf beide Eltern aufgeteilt. Per Antrag kannst du diesen Freibetrag komplett auf einen Elternteil übertragen. Allerdings ist der Kinderfreibetrag aus steuerlicher Sicht recht belanglos, da das Kindergeld darauf angerechnet wird. Nur wer sehr viel verdient, kommt mit dem Freibetrag besser weg.

Was passiert, wenn Frauen zwei Jobs haben?

Wer mehr als nur ein reguläres Arbeitsverhältnis hat, also zusätzlich zum Hauptjob noch einen Nebenjob oberhalb der Minijob-Grenze, muss den zweiten Lohn nach der ungünstigen Steuerklasse VI versteuern.

herMoney Tipp

Wenn du dir unsicher bist, welche Steuerklasse für euch am besten ist, kannst du natürlich einen Steuerberater hinzuziehen.

Du studierst? Dann erfährst du hier, mit welcher Steuerklasse Studentinnen ihr Netto aufbessern.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Brigitte Wallstabe-Watermann am 02.11.2023 verfasst und zuletzt am 28.02.2024 von Brigitte Wallstabe-Watermann aktualisiert.

Profilbild von Brigitte Wallstabe-Watermann

Brigitte Wallstabe-Watermann

Brigitte Wallstabe-Watermann schreibt als freie Autorin für renommierte Finanz-Medien. Die Diplom-Volkswirtin und Diplom-Journalistin hat die Deutsche Journalistenschule besucht und gemeinsam mit ihren Kollegen von finanzjournalisten.de den Bestseller „Anlagen mit ETF“ für die Stiftung Warentest geschrieben.

Auch interessant: