Elterngeld: Frühzeitig handeln!
15. September 2021
Finanzielle Hilfe vom Staat steht Eltern zu – doch häufig landet weniger Geld auf dem Konto als erhofft. Frühe Vorbereitung...
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10. Januar 2024
Du bist alleinerziehend und am Monatsende ist das Geld meist knapp? Dann prüfe, ob du die Steuerfreibeträge bereits voll ausschöpfst!
Alleinerziehende mit einem Kind können seit 2023 4.260 Euro von der Steuer abziehen (= Alleinerziehendenentlastungsbetrag). Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu.
Wenn du selbstständig bist, kannst du den Alleinerziehendenentlastungsbetrag in der Steuererklärung beantragen. Nutze dafür die Anlage „Kind“.
Als angestellte Alleinerziehende wird ein Teil des Steuerfreibetrags bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Wenn du mehrere Kinder hast und der Freibetrag höher ausfällt, musst du das beim Finanzamt beantragen.
Alleinerziehende Mütter leisten so unglaublich viel. Das war schon vor Corona so. Und während der Krise verschärfte sich ihre Lage nochmals. Job, Haushalt, Rundum-Betreuung des Kindes, Freizeitgestaltung auf 50 Quadratmetern, Homeoffice und Homeschooling in einem Raum … Außerdem machen alleinerziehende Mütter oft berufliche Abstriche. Der Vollzeitjob mit (Klein-)Kind ist schwer zu realisieren. Sicher ein Grund, warum alleinerziehende Eltern oft in Teilzeit arbeiten und dementsprechend wenig verdienen.
Kurz: Kinder sind etwas Wunderbares. Doch die Situation der kleinen Familien ist für alle extrem anstrengend und die Finanzlage alles andere als rosig. Der Staat möchte hier für eine „Entlastung“ sorgen und räumt Alleinerziehenden höhere Freibeträge bei der Steuer ein.
Der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) ist ein Steuerfreibetrag, der die Probleme alleinerziehender Elternteile – zu 90 Prozent Frauen – berücksichtigt. Der Freibetrag reduziert steuerpflichtige Einkünfte und senkt die Steuerlast. Vom Entlastungsbetrag profitieren laut BMFSFJ rund eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.
Der Entlastungsbetrag liegt seit 2023 bei 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind. Das bedeutet: Du kannst pro Monat 355 Euro deiner Einnahmen behalten, ohne das Geld versteuern zu müssen. Bei zwei Kindern steigt der Freibetrag um 240 Euro pro Jahr an. Für Alleinerziehende mit zwei Kindern bedeutet das, dass 4.500 Euro pro Jahr, also 375 Euro pro Monat, steuerfrei sind.
Den Freibetrag für Alleinerziehende machen Eltern entweder über die Einkommensteuer oder Lohnsteuerklasse II und ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) geltend.
1. Den Entlastungsbetrag über die Einkommensteuererklärung geltend machen
Hier rechnest du den Alleinerziehendenentlastungsbetrag einmal pro Jahr mit deiner Steuererklärung ab. Bei der Vergleichsrechnung zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder bleibt der Entlastungsbetrag unberücksichtigt. Er reduziert nur die Summe deiner steuerpflichtigen Einkünfte und dadurch sinkt die Steuerlast.
Jetzt fragst du dich vielleicht, wo du den Alleinerziehendenentlastungsbetrag eintragen kannst. Du findest das entsprechende Feld in der Anlage „Kind“ deiner Steuererklärung.
2. Den Entlastungsbetrag über die Steuerklasse geltend machen
Als Arbeitnehmerin kannst du die Entlastung mit jedem Gehaltseingang geltend machen. Und zwar beim monatlichen Lohnsteuerabzug.
Der Grundfreibetrag für das erste Kind ist hier bereits berücksichtigt. Die weiteren Freibeträge nicht. Georgiadis vom VLH. „Dasselbe gilt für den Zusatz-Entlastungsbetrag von 240 Euro für jedes weitere haushaltszugehörige Kind, der auch in das Lohnsteuerermäßigungsverfahren aufgenommen ist.“
Vom steuerlichen Vorteil sollen alleinerziehende Mütter und Väter profitieren. Um den Freibetrag geltend zu machen, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Du ziehst mit deinem neuen Partner zusammen? Dann bist du nicht mehr alleinerziehend und hast keinen Anspruch auf den steuerlichen Vorteil. „Wenn die Berechtigung für den Entlastungsbetrag entfallen ist, sollte man möglichst umgehend seine Lohnsteuerklasse ändern lassen“, rät die VLH. Und weiter: „Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung.“ Es ist bekannt, dass Vater Staat bei Steuerthemen keinen Spaß versteht!
Alleinerziehende haben in der Regel die Steuerklasse II mit entsprechenden Vergünstigungen.
Voraussetzung ist, dass sie alleine mindestens ein Kind betreuen und erziehen. Ob du geschieden, ledig, verwitwet oder von deinem Partner dauerhaft getrennt lebst, ist nicht relevant.
Aber wer gilt steuerlich als alleinerziehend?
Für den Gesetzgeber etwa bist du nicht mehr alleinerziehend, wenn du mit deinem Kind und anderen volljährigen Personen zusammenlebst. „Wer mit seinem Lebensgefährten oder seiner Lebensgefährtin, der eigenen Mutter, dem volljährigen Bruder oder mit WG-Genossen in einem Haushalt lebt, dem steht kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu“, bestätigt Georgiadis vom VLH. „Anders ist das mit eigenen Kindern: Lebt ein alleinerziehender Vater oder eine alleinerziehende Mutter mit einem oder mehreren volljährigen Kindern zusammen, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein minderjähriges Kind in der Regel gewährt, solange die übrigen Bedingungen zutreffen.“
Was „alleinstehend“ für den Staat genau bedeutet, ist im Paragrafen 24b, Abs 3 EStG definiert.
Wer mit dem Ex-Partner das Wechselmodell nutzt, gilt als alleinerziehend. Doch wer erhält bei der 50:50-Regelung den Freibetrag? Prinzipiell der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist. Ist euer Kind bei beiden gemeldet, geht der Entlastungsbetrag an den Elternteil, der das Kindergeld erhält.
Unter bestimmten Umständen – wie beim Wechselmodell – könnt ihr eigene privatwirtschaftliche Absprachen treffen. Ihr könnt untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll. Trotzdem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil ausbezahlt.
Die einen beklatschen die Steuerentlastung, andere haben Nachteile. Die höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende bringe Einbußen beim Wohngeld für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen, sagt der Verein alleinerziehende Mütter und Väter (VMVA).
Die VMVA, die AGIA (Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender), die SHIA (Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender. V.) und die Diakonie fordern entsprechende Korrekturen beim Wohngeldgesetz.
Bei der Wohngeldberechnung wird es honoriert, Lohnsteuern zu zahlen. Für Alleinerziehende, die ein so geringes Einkommen haben, dass sie wegen der höheren Steuerklasse II gar keine Lohnsteuern mehr zahlen, kann diese Steuerersparnis Verluste beim Wohngeld bringen. Und sollte das Wohngeld ganz entfallen, bricht damit auch das Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des Bürgergeldes weg (Quelle: VAMV).
Die Alleinerziehenden-Vertreter fordern eine Ergänzung des entsprechenden Paragrafen beim Wohngeldgesetz, damit Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen nicht durchs Raster fallen. „Denn die Steuerentlastung dürfe nicht ausgerechnet für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen zum Eigentor werden.“
Alleinerziehende können jeden zusätzlichen Euro brauchen. Wenn du Probleme bei der Beantragung des Alleinerziehendenentlastungsbetrag hast, kontaktiere die VLH oder deine Steuerberaterin und lass dir einmalig beim Antrag helfen.
Zum Weiterlesen: Es gibt natürlich noch viel mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wir erklären dir hier, wie du die Kinderbetreuungskosten absetzen kannst. Außerdem verrät dir die Bloggerin Christiane Finke hier, wie Alleinerziehende die Armutsfalle umgehen können. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, Unterhaltsvorschuss oder den Kinderzuschlag zu beantragen.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Dieser Artikel wurde von Ines Baur verfasst und 2023 durch Saskia Weck aktualisiert. Zuletzt wurde dieser Artikel am 10.01.2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.