Warum braucht mein Kind eine Steuer-ID?
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Selbstständige sollten beim Elterngeldantrag genau hinschauen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Selbstständige bekommen Elterngeld, wenn sie nach der Geburt weniger als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Einkünfte werden aufs Elterngeld anrechnet.
Willst du während des Elterngeldbezuges voll berufstätig sein, kannst du über das Elterngeld Plus nachdenken.
Rechnen kannst du mit 65 bis 100 Prozent deines Nettoeinkommens, maximal mit 1.800 Euro. Basiselterngeld gibt es für ein Jahr.
Selbstständigkeit ist für viele Menschen der Traum schlechthin – der eigene Chef oder die eigene Chefin sein und das Business führen, das man führen möchte. Doch Selbstständige müssen sich selbst absichern. Und wie sieht es erst aus, wenn sie Kinder bekommen? Das Elterngeld für Selbstständige kann unterstützen. Welche Fallstricke es dabei gibt und wie du sie umgehst, erfährst du hier.
Die schlechte Nachricht zuerst: Nein. Elternzeit und Mutterschutz sind Gesetze für schwangere Arbeitnehmerinnen. Wer in keinem Arbeitsverhältnis steht, hat keinen Anspruch auf Elternzeit. Das gilt beispielsweise für Studierende ohne Job, KandidatInnen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder Selbstständige. Bist du deine eigene Chefin, kannst du dir eine Auszeit gönnen. Doch mit der gesetzlichen Elternzeit hat das nichts zu tun.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) steht für den Schutz einer angestellten Schwangeren und den ihres ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiterinnen und unter bestimmten Voraussetzungen für Schülerinnen und Studentinnen. Unternehmerinnen und Hausfrauen haben keinen gesetzlichen Mutterschutz.
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Nun aber zur guten Nachricht: Ja! Selbstständige können Elterngeld beantragen. Diese finanzielle Unterstützung steht so ziemlich allen Eltern zu. Geregelt ist das in Paragraf 1 (1) BEEG:
„Anspruch auf Elterngeld hat, wer
Um die Maschinerie in Gang zu setzen, sollte der Antrag zeitnah nach der Geburt an die entsprechende Elterngeldstelle gehen. Spätestens innerhalb von drei Monaten, da die Leistung rückwirkend maximal für diesen Zeitraum bezahlt wird. Wer schludert, verschenkt Geld. Das Formular für den Antrag gibt es bei der Elterngeldstelle, bei Gemeindeverwaltungen, in vielen Krankenhäusern mit Geburtenstation oder beim Familienportal des Bundes.
Fallstrick: Jedes Elternteil wird es bestätigen – kaum ist das Baby da, muss man sich um vieles kümmern. Aber du wirst weder Zeit noch Nerven für Papierkram haben. Den Antrag auf Elterngeld im Wochenbett auszuarbeiten, ist in etwa genauso nett, wie die Steuererklärung für das vergangene Jahr zu machen. Wer sich einen Gefallen tun möchte, arbeitet das so früh wie möglich vor der Geburt komplett ab. Nach der Geburt kommt nur noch das Datum drauf und die Geburtsurkunde dazu. Und ab damit zur Post.
Das Basiselterngeld beträgt je nach Einkommen zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld Plus zwischen 150 Euro und 900 Euro, läuft aber doppelt so lange. Wer schon Kinder hat oder Zwillinge erwartet, kann höhere Beträge erhalten (Stichwort: Geschwisterbonus). Doch seit April 2024 gibt es neue Einkommensgrenzen. Paare und Alleinerziehende durften für Geburten ab dem 1. April 2024 nur noch 200.000 Euro verdienen. Diese Grenze schrumpft für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro. Wer darüberliegt, bekommt kein Elterngeld mehr.
Für deine eigene Planung kannst du den aktuellen Steuerbescheid nehmen und den genannten Betrag durch zwölf teilen. Damit hast du in etwa ein Monatsnetto. Die Elterngeldstelle berechnet das „Elterngeld-Netto” mit einem vereinfachten Verfahren. Der Unterschied zum Steuerbescheid fällt oft nicht groß aus. Falls kein aktueller Steuerbescheid vorliegt, tut es außerdem der vorherige (vorausgesetzt, die Zahlen sind in etwa gleich). Selbstständige können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung nutzen, um die Höhe des Elterngelds abzuschätzen.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.200 Euro kannst du 67 Prozent als Ersatzeinkommensbetrag (= Elterngeld) ansetzen. Liegen deine selbstständigen Einkünfte über 1.200 Euro, sind es 65 Prozent. Die Ersatzrate sinkt um 0,1 Prozent pro 2 Euro Mehrverdienst. Das bedeutet konkret: „Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter“, so die Rechnung vom Familienportal des Bundes.
Wer über der sogenannten Kappungsgrenze von 2.770 Euro liegt, rechnet mit diesem Betrag. Andernfalls überschreitest du das Maximum von 1.800 Euro. Je mehr man im Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes verdient hat, desto höher wird das Elterngeld ausfallen.
Fallstrick: Unternehmerinnen sollten vor der Geburt gut abwägen, ob sie Abschreibungen und Betriebsausgaben, die den Gewinn schmälern, nicht besser auf später verschieben. Weniger Gewinn bedeutet weniger Elterngeld.
Manchen Frauen setzt die Schwangerschaft gesundheitlich sehr zu und sie können vor der Geburt nicht wie gewohnt arbeiten und fahren Verluste ein. Das verringert das Elterngeld. In dem Fall macht es für Selbstständige Sinn, zu versuchen, einen anderen Bemessungszeitraum für das Elterngeld zu beantragen.
Selbstständige bekommen grundsätzlich einen vorläufigen Elterngeldbescheid. Das bedeutet, die angestellte Berechnung ergibt eine Elterngeldhöhe, die der selbstständige Vater oder die selbstständige Mutter während der Elternzeit erhält. Dieses Geld gibt es unter Vorbehalt. Es wird dir genau genommen zur Verfügung gestellt, aber es gehört dir nicht.
Wenn Selbstständige während der Elternzeit dazu verdienen, etwa weil ein Kunde eine Rechnung zu spät bezahlt, werden diese Einkünfte mit dem Elterngeld verrechnet. Am Ende des Elterngeldbezugs geben Selbstständige Änderungen an. Es wird neu berechnet, und dann wird der finale Bescheid zugestellt. Wer Gewinn erwirtschaftet hat, bekommt eine Rückzahlungsforderung, wer zu knapp geplant hat, eine Nachzahlung der Elterngeldstelle.
Fallstricke: Wer das Wirtschaftsjahr falsch eingeschätzt hat, verspätete Rechnungsbeträge erhält und dementsprechend verdient, muss mit einer Rückzahlungsforderung rechnen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du alle Rechnungen vor der Geburt eingetrieben haben oder gegebenenfalls Rücklagen bilden.
Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Sind deine Prognosen hinfällig, kannst du eine Änderung beantragen, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden. Ändern kannst du nach Absprache mit der Elterngeldstelle unter anderem die Elterngeldart.
Wer in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis und einer selbstständigen Nebentätigkeit hatte, gilt als selbstständig. Für die Berechnung des Elterngeldes gibt man sämtliche Mischeinkünfte an. Diese Summe abzüglich Steuern, Pauschalen und gegebenenfalls Sozialabgaben ergibt das Elterngeld-Netto.
Fallstrick: Vielleicht denkt man nicht daran. Doch schon eine Photovoltaikanlage am Hausdach ist ein Gewerbe, der Eigentümer gewerbetreibend und somit selbstständig.
Den Stift komplett aus der Hand legen – für Selbstständige schwer vorstellbar. Zuverdienst ohne Einfluss aufs Elterngeld? Nein. Wie bereits erwähnt, wird jeder Cent angerechnet, den du während des Elterngeldbezugs verdienst. Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt gar kein Elterngeld mehr. Kleiner Trost: Als Verdienst gelten Erwerbseinkommen. Einkommen aus Kapitalanlagen wie Dividenden zählen nicht als Verdienst und werden nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Fallstrick: Einkünfte werden nach dem Elterngeldbezug abgerechnet und die Elterngeldstelle wird entsprechend Geld zurückfordern. Um nicht in die Bredouille zu kommen, kannst du deinen Notgroschen erhöhen, um die Nachforderung zahlen zu können. Oder denke über das Elterngeld Plus nach.
Seit 2015 können Elternteile, die während des Elterngeldbezugs weiterhin arbeiten wollen, das sogenannte Elterngeld Plus beantragen. Sie können den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate verdoppeln. Im Gegenzug halbiert sich der Elterngeldbetrag pro Monat.
Vorteil des Elterngeld Plus ist, dass erst ab einem sogenannten Deckelungsbetrag der Zuverdienst angerechnet wird. Einkommen unter diesem Betrag wirken sich nicht auf die Höhe des Elterngeldes aus. Das Elterngeld Plus kann Selbstständigen entsprechende Flexibilität bieten.
Das können wir dir leider nicht beantworten. Das Thema Elterngeld ist gerade für Selbstständige eine ganz individuelle Angelegenheit. Jeder Fall ist anders. Wir möchten dir ans Herz legen, die unterschiedlichen Varianten durchzuspielen und dann eine Entscheidung zu treffen.
Um einen Schritt weiterzukommen, können Selbstständige den Elterngeldrechner nutzen, zum Beispiel den des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ). So kannst du dir unterschiedliche Szenarien ansehen. Der Elterngeldrechner bietet praktischerweise sämtliche Ergebnisse als PDF zum Herunterladen an. Das macht den finalen Vergleich übersichtlich.
Zum Beispiel:
Fallstrick: Die Berechnungen entsprechen nicht dem Elterngeldbescheid – verlasse dich also nicht zu 100 Prozent darauf. Sie verschaffen dir einen Überblick über unterschiedliche Varianten und Gelder, die der betreuende Elternteil während des Bezugs hat.
Elterngeld ist eine Wissenschaft für sich, vor allem bei gleichzeitiger Selbstständigkeit. Beratungsstellen kosten, doch wer vor der Geburt keinen Kopf für das Thema und die frühzeitige Planung verpasst hat, sollte sich von einem Experten oder einer Expertin beraten lassen. Das kann viel Zeit und Verdruss sparen.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur verfasst und zuletzt im Januar 2025 von Katrin Gröh aktualisiert.