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Elterngeld für Selbstständige: Achte auf diese Fallstricke!

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Ines Baur

16. Januar 2024

Selbstständige sollten beim Elterngeldantrag genau hinschauen. Wir haben Fallstricke gefunden und nach Lösungen gesucht

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

Selbstständige bekommen Elterngeld, wenn sie weniger als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Einkünfte werden aufs Elterngeld anrechnet. Willst du während des Elterngeldbezuges berufstätig sein, kannst du über das Elterngeld Plus nachdenken.

Rechnen kannst du mit 65 bis 100 Prozent deines Nettoeinkommens, maximal mit 1.800 Euro. Basiselterngeld gibt es für ein Jahr.

Bereite deinen Antrag bereits vor der Geburt vor, damit du keinen Stress hast.

Haben Selbstständige einen Anspruch auf Elternzeit oder Mutterschutz?

Nein. Elternzeit und Mutterschutz sind Gesetze für schwangere Arbeitnehmerinnen. Wer in keinem Arbeitsverhältnis steht, hat keinen Anspruch auf Elternzeit. Das gilt beispielsweise für Studierende ohne Job, KandidatInnen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder Selbstständige. Bist du deine eigene Chefin, kannst du dir eine Auszeit gönnen. Doch mit der gesetzlichen Elternzeit hat das nichts zu tun.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) steht für den Schutz einer angestellten Schwangeren und den ihres ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiterinnen und unter bestimmten Voraussetzungen für Schülerinnen und Studentinnen. Unternehmerinnen und Hausfrauen haben keinen gesetzlichen Mutterschutz.

Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?

Ja! Selbstständige können Elterngeld beantragen. Diese finanzielle Unterstützung steht so ziemlich allen Eltern zu. Geregelt ist das in Paragraf 1 (1) BEEG:

„Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.”

Wann und wo beantragen Selbstständige Elterngeld?

Um die Maschinerie in Gang zu setzen, sollte der Antrag zeitnah nach der Geburt an die entsprechende Elterngeldstelle gehen. Spätestens innerhalb von drei Monaten, da die Leistung rückwirkend maximal für diesen Zeitraum bezahlt wird. Wer schludert, verschenkt Geld. Das Formular für den Antrag gibt es bei der Elterngeldstelle, bei Gemeindeverwaltungen, in vielen Krankenhäusern mit Geburtenstation oder beim Familienportal des Bundes.

Fallstrick: Jede Mutter wird es bestätigen – ist das Baby da, wirst du dich um vieles kümmern. Aber du wirst weder Zeit noch Nerven für Papierkram haben. Den Antrag auf Elterngeld im Wochenbett auszuarbeiten, ist in etwa genauso nett, wie die Steuererklärung für das vergangene Jahr zu machen. Wer sich einen Gefallen tun möchte, arbeitet das vor der Geburt komplett ab. Nach der Geburt kommt nur noch das Datum drauf und die Geburtsurkunde dazu. Und ab damit zur Post.

Wie hoch ist das Elterngeld für Selbstständige?

Das Basiselterngeld beträgt je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 Euro, läuft aber doppelt so lange. Wer schon Kinder hat oder Zwillinge erwartet, kann höhere Beträge erhalten. Erfahre, wie hoch der Geschwisterbonus ist. Doch ab April 2024 gibt es neue Einkommensgrenzen. Bis dahin bleibt es beim aktuellen Niveau von 300.000 Euro beispielsweise bei Paaren auf 200.000 Euro gelten. Das Jahr darauf, also 2025, sind es 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, ab dem man Elterngeldberechtigt ist. Für Ein-Eltern-Familien sinkt die Einkommensschwelle auf 150.000 Euro.

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Wie berechnet sich das Elterngeld für Selbstständige?

Für deine eigene Planung kannst du den aktuellen Steuerbescheid nehmen und den genannten Betrag durch zwölf teilen. Damit hast du in etwa ein Monatsnetto. Die Elterngeldstelle berechnet das „Elterngeld-Netto” mit einem vereinfachten Verfahren. Der Unterschied zum Steuerbescheid fällt oft nicht groß aus. Falls kein aktueller Steuerbescheid vorliegt, tut es außerdem der vorherige (vorausgesetzt, die Zahlen sind in etwa gleich). Selbstständige können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung nutzen, um die Höhe des Elterngelds abzuschätzen.

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.200 Euro kannst du 67 Prozent als Ersatzeinkommensbetrag (= Elterngeld) ansetzen. Liegen deine selbstständigen Einkünfte über 1.200 Euro, sind es 65 Prozent. Die Ersatzrate sinkt um 0,1 Prozent pro 2 Euro Mehrverdienst. Bis April bedeutet das konkret: „Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter“, so die Rechnung vom Familienportal des Bundes.

Wer über der sogenannten Kappungsgrenze von 2.770 Euro liegt, rechnet mit diesem Betrag. Andernfalls überschreitest du das Maximum von 1.800 Euro. Je mehr man im Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes verdient hat, desto höher wird das Elterngeld ausfallen.

Fallstrick:

  • Unternehmerinnen sollten vor der Geburt gut abwägen, ob sie Abschreibungen und Betriebsausgaben, die den Gewinn schmälern, nicht besser auf später verschieben. Weniger Gewinn bedeutet weniger Elterngeld.
  • Mancher Frau setzt die Schwangerschaft gesundheitlich sehr zu. Eventuell kann sie vor der Geburt nicht wie gewohnt arbeiten und fährt Verluste ein. Das verringert das Elterngeld. In dem Fall macht es für Selbstständige Sinn, zu versuchen, einen anderen Bemessungszeitraum für das Elterngeld zu beantragen.

Der vorläufige Elterngeldbescheid

Selbstständige bekommen grundsätzlich einen vorläufigen Elterngeldbescheid. Das bedeutet, die angestellte Berechnung ergibt eine Elterngeldhöhe, die der selbstständige Vater oder die selbstständige Mutter während der Elternzeit erhält. Dieses Geld gibt es unter Vorbehalt. Es wird dir genau genommen zur Verfügung gestellt, aber es gehört dir nicht.

Wenn Selbstständige während der Elternzeit dazu verdienen, etwa weil ein Kunde eine Rechnung zu spät bezahlt, werden diese Einkünfte mit dem Elterngeld verrechnet. Am Ende des Elterngeldbezugs geben Selbstständige Änderungen an. Es wird neu berechnet, und dann wird der finale Bescheid zugestellt. Wer Gewinn erwirtschaftet hat, bekommt eine Rückzahlungsforderung, wer zu knapp geplant hat, eine Nachzahlung der Elterngeldstelle.

Fallstricke:

  • Wer das Wirtschaftsjahr falsch eingeschätzt hat, verspätete Rechnungsbeträge erhält und dementsprechend verdient, muss mit einer Rückzahlungsforderung rechnen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du alle Rechnungen vor der Geburt eingetrieben haben oder gegebenenfalls Rücklagen bilden.
  • Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Sind deine Prognosen hinfällig, kannst du eine Änderung beantragen, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden. Ändern kannst du nach Absprache mit der Elterngeldstelle unter anderem die Elterngeldart.

Angestellt und gleichzeitig selbstständig: Was bedeutet das fürs Elterngeld?

Wer in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis und einer selbstständigen Nebentätigkeit hatte, gilt als selbstständig. Für die Berechnung des Elterngeldes gibt man sämtliche Mischeinkünfte an. Diese Summe abzüglich Steuern, Pauschalen und gegebenenfalls Sozialabgaben ergibt das Elterngeld-Netto.

Fallstrick: Vielleicht denkt man nicht daran. Doch schon eine Photovoltaikanlage am Hausdach ist ein Gewerbe, der Eigentümer gewerbetreibend und somit selbstständig.

Wie viel dürfen Selbstständige dazuverdienen?

Den Stift komplett aus der Hand legen – für Selbstständige schwer vorstellbar. Zuverdienst ohne Einfluss aufs Elterngeld? Nein. Wie bereits erwähnt, wird jeder Cent angerechnet, den du während des Elterngeldbezugs verdienst. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt gar kein Elterngeld mehr. Kleiner Trost: Als Verdienst gelten Erwerbseinkommen. Einkommen aus Kapitalanlagen wie Dividenden zählen nicht als Verdienst und werden nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Fallstrick: Einkünfte werden nach dem Elterngeldbezug abgerechnet und die Elterngeldstelle wird entsprechend Geld zurückfordern. Um nicht in die Bredouille zu kommen, kannst du deinen Notgroschen erhöhen, um die Nachforderung zahlen zu können. Oder denke über das Elterngeld Plus nach.

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Was gilt beim Elterngeld Plus für Selbstständige?

Seit 2015 können Elternteile, die während des Elterngeldbezugs weiterhin arbeiten wollen, „Elterngeld Plus“ beantragen. Sie können den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate verdoppeln. Im Gegenzug halbiert sich der Elterngeldbetrag pro Monat.

Vorteil des Elterngeld Plus ist, dass erst ab einem sogenannten Deckelungsbetrag der Zuverdienst angerechnet wird. Einkommen unter diesem Betrag wirken sich nicht auf die Höhe des Elterngeldes aus. Das Elterngeld Plus kann Selbstständigen entsprechende Flexibilität bieten.

Elterngeld Plus, Basiselterngeld oder Partnerschaftsbonus – welche Variante ist am rentabelsten für Selbstständige?

Das können wir dir leider nicht beantworten. Das Thema Elterngeld ist gerade für Selbstständige eine ganz individuelle Angelegenheit. Jeder Fall ist anders. Wir möchten dir ans Herz legen, die unterschiedlichen Varianten durchzuspielen und dann eine Entscheidung zu treffen.

Um einen Schritt weiterzukommen, können Selbstständige den Elterngeldrechner nutzen, zum Beispiel den des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ). So kannst du dir unterschiedliche Szenarien ansehen. Der Elterngeldrechner bietet praktischerweise sämtliche Ergebnisse als PDF zum Herunterladen an. Das macht den finalen Vergleich übersichtlich.

Zum Beispiel:

  • Basiselterngeld ohne Zuverdienst
  • Basiselterngeld mit Zuverdienst
  • Elterngeld Plus ohne Zuverdienst
  • Elterngeldplus mit Zuverdienst
  • Partnerschaftsbonus mit und ohne Zuverdienst

Fallstrick: Die Berechnungen entsprechen nicht dem Elterngeldbescheid. Sie verschaffen einen Überblick über unterschiedliche Varianten und Gelder, die der betreuende Elternteil während des Bezugs hat.

herMoney Tipp

Elterngeld ist eine Wissenschaft für sich, vor allem bei gleichzeitiger Selbstständigkeit. Beratungsstellen kosten, doch wer vor der Geburt keinen Kopf für das Thema und die frühzeitige Planung verpasst hat, sollte sich von einem Experten oder einer Expertin beraten lassen. Das kann viel Zeit und Verdruss sparen.

Zum Weiterlesen: Welche Kinder-Policen sinnvoll sind und welche nicht, erfährst du hier. Außerdem verraten wir dir, wie du Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen kannst und was du beachten musst, wenn du ohne Trauschein ein Kind bekommst.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur verfasst und zuletzt am 16. Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

Profilbild von Ines Baur

Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.