Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Mit Freibeträgen Schenkungssteuer reduzieren!
9. Mai 2024
Wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Angehörigen Steuern ersparen. Bis zu welchen Freibeträgen das geht, erfährst du im Artikel.
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4. Dezember 2024
Wer in Deutschland erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Wann die Steuer fällig ist und wie hoch sie ausfällt.
Ob eine Erbschaftssteuer fällig ist, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad des Erbenden ab. Ein Kind kann 400.000 Euro steuerfrei erben, eine Schwester oder eine Nichte/Neffe nur 20.000 Euro.
Wie hoch der Steuersatz ist, hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab, das über den Freibetrag hinausgeht. Erbt ein Kind insgesamt 500.000 Euro, sind 400.000 steuerfrei. Auf das verbliebene Geld fallen Steuern an. Der Steuersatz ist gestaffelt nach Höhe des Erbes.
Eine selbstgenutzte Immobilie kann unter Umständen steuerfrei vererbt werden. Steuern lassen sich auch durch frühzeitige Schenkungen sparen.
Wenn jemand stirbt und diese Person eine Immobilie, Geld, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte hinterlässt, können sie an ErbInnen übertragen werden. Nicht überall auf der Welt musst du als Erbin eine Steuer auf den Wert dieses Vermögens zahlen – in Deutschland gibt es aber eine Erbschaftssteuer. In diesem Artikel erfährst du, was du darüber wissen solltest.
Eines vorweg: Als Erbin musst du nicht automatisch Erbschaftssteuer zahlen. Aber wie viel darf man in Deutschland steuerfrei erben? Es gilt folgende Faustregel: Je näher du mit der verstorbenen Person verwandt bist, umso höhere Steuerfreibeträge stehen dir in Deutschland zu. Je nach Verwandtschaftsgrad können damit Freibeträge von 20.000 Euro bis zu 500.000 Euro je Erbfall genutzt werden.
Verhältnis des/der ErbIn zum/zur ErblasserIn | Freibetrag |
Eheleute / eingetragene LebenspartnerInnen | 500.000 € |
Kinder / Adoptivkinder / Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Eltern / Großeltern / Urenkel | 100.000 € |
Geschwister / Neffen / Nichten | 20.000 € |
sonstige Personen wie FreundInnen oder Bekannte | 20.000 € |
Du musst erst ab dem Betrag Erbschaftssteuer zahlen, der den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Erbst du also beispielsweise von deiner Großmutter eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro, so sind 200.000 Euro steuerfrei und die verbliebenen 100.000 Euro müssen versteuert werden.
Wichtig: Der Freibetrag gilt pro ErblasserIn. Das bedeutet, dass ein Elternpaar zusammen an jedes seiner Kinder 800.000 Euro vererben kann. Bei zwei Kindern bleiben also 1.600.000 Euro steuerfrei.
In Deutschland hängt nicht nur der Erbschaftssteuerfreibetrag vom Grad der Verwandtschaft ab. Auch die Höhe der Erbschaftssteuer orientiert sich an der Verwandtschaft. Hier teilt der deutsche Staat ErbInnen in insgesamt drei Steuerklassen ein.
Die Erbschaftssteuerklassen orientieren sich nicht an den Steuerklassen, die du von deiner Einkommenssteuererklärung kennst. Die Steuerklassen für Erbangelegenheiten werden rein nach dem Verwandtschaftsgrad ermittelt. Die Unterteilung kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
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Steuerklasse I | Eheleute, eingetragene LebenspartnerInnen, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel & sonstige enge Verwandte |
Steuerklasse II | Eltern, Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, blutsverwandte Nichten/Neffen, geschiedene Eheleute, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft |
Steuerklasse III | nicht verwandte Personen wie FreundInnen oder Bekannte, “angeheiratete” Nichten/Neffen |
Wenn deine Tante oder dein Onkel jedoch die Schwester oder der Bruder eines deiner Elternteile ist, gehört der Verwandtschaftsgrad gemäß dem Erbschaftsteuergesetz zur Steuerklasse II. Das macht sich am Ende durch niedrigere Erbschaftssteuersätze bemerkbar. Die Blutsverwandtschaft als Nichte oder Neffe beeinflusst jedoch nicht den Freibetrag.
Gut zu wissen: Auch bei Patchwork-Familien ist die Sache etwas komplizierter. Wie du Stiefkinder bedenken kannst, erfährst du in unserem Artikel über das Berliner Testament.
Ausschlaggebend für den Steuersatz ist auch der Wert des Vermögens, den du erben wirst. Wenn du also wissen möchtest, wie hoch der Erbschaftssteuersatz wirklich ist, musst du Folgendes berücksichtigen:
Mithilfe dieser beiden Angaben kannst du anschließend ermitteln, wie hoch die Steuersätze für die Erbschaftssteuer in deinem Fall sind. Die folgende Erbschaftssteuersatz-Tabelle hilft dir dabei, deine persönliche Erbschaftssteuer zu berechnen.
Zum Weiterlesen: Pflichtteil beim Erbe: So viel Geld erhalten Kinder
Wert des Erbes, der über den Freibetrag hinausgeht | Prozentsatz je Steuerklasse | ||
I | II | III | |
< 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
< 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
< 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
< 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
< 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
< 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
ab 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Beispiel 1
Franzi erbt von ihrer Mutter ein Barvermögen im Wert von 600.000 Euro. Ein kurzer Blick in die Erbschaftssteuer-Tabelle zeigt: Für Kinder gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro. Es verbleiben folglich noch 200.000 Euro, die Franzi versteuern muss. Aufgrund des engen Verwandtschaftsverhältnisses fällt dieser Erbvorgang unter die Steuerklasse I. Mithilfe der Erbschaftssteuersatz- und Steuerklassen-Tabellen kann Franzi ermitteln, dass für diesen Erbfall ein Steuersatz in Höhe von 11 Prozent fällig wird. Entsprechend muss sie rund 22.000 Euro (200.000 Euro x 0,11) an das Finanzamt für ihr Erbe bezahlen.
Beispiel 2
Tante Petra hat keine eigenen Kinder und möchte ihr Vermögen in Höhe von 500.000 Euro an ihre Nichte Sibel vererben. Petra ist die Schwester von Sibels Mutter und damit blutsverwandt. Der zu versteuernde Betrag liegt in diesem Fall bei 480.000 Euro (500.000 Euro – 20.000 Euro Freibetrag). Versteuert werden muss nach Steuerklasse II. Laut der Erbschaftssteuer-Tabelle wird für eine blutsverwandte Nichte oder einen blutsverwandten Neffen und einem Betrag unter 600.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent fällig. Franzi muss also Erbschaftssteuern in Höhe von 120.000 Euro bezahlen.
Achtung: Blutsverwandtschaft bei Nichten & Neffen
Wäre Petra hingegen “nur” angeheiratet, also beispielsweise die Ehefrau von Sibels blutsverwandten Onkel, so würde dieser Erbschaftsfall in die Steuerklasse III fallen. Damit würde ein Steuersatz von 30 Prozent fällig werden, der Freibetrag verbliebe bei 20.000 Euro.
Sibel müsste in diesem Fall weiterhin 480.000 Euro versteuern (500.000 Euro – 20.000 Euro Freibetrag), jedoch zu einem höheren Steuersatz von 30 Prozent. Dadurch würden für sie Erbschaftssteuern in Höhe von 144.000 Euro fällig werden – 24.000 Euro mehr als zuvor!
In dieser Folge des herMoney Talks gibt uns Christiane Warnke, Anwältin für Familien- und Vertragsrecht, wertvolle Tipps zum Thema Erben und Vererben.
Mithilfe der obigen Beispiele lässt sich gut erkennen, dass je nach Erbfall ein beachtlicher Betrag auf ErbInnen zukommen kann. Natürlich ist es ein Privileg, eine Immobilie oder andere Vermögenswerte zu erben. Dennoch stehen ErbInnen in Deutschland häufig vor großen finanziellen Herausforderungen, die mit der Erbschaftssteuer einhergehen. Es gibt jedoch ein paar Tipps, wie du diese Steuerlast mindern oder sogar umgehen kannst.
Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer macht es in vielen Fällen Sinn, den eigenen Nachlass bereits frühzeitig zu regeln, also vor dem Tod. Beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten.
Bei einer Schenkung fällt in Deutschland die sogenannte Schenkungssteuer an. Sie richtet sich nach den gleichen gesetzlichen Regelungen wie die Erbschaftssteuer. Die obigen Erbschaftssteuer-Tabellen kannst du also auch zur Berechnung der Schenkungssteuer anwenden.
Bei Schenkungen hast du übrigens alle zehn Jahre die gleichen Freibeträge zur Verfügung wie im Erbfall. Das kann sich wirklich lohnen!
Ein Beispiel: Elisabeth möchte ihrer Tochter Barvermögen in Höhe von 800.000 Euro vermachen. Im Jahr 2020 beginnt sie daher, die Hälfte dieses Vermögens an ihre Tochter zu überschreiben, also insgesamt 400.000 Euro. Durch den Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro kann ihre Tochter dieses Geld steuerfrei annehmen. Im Jahr 2030 wiederholt sie diesen Vorgang und schenkt ihrer Tochter die verbliebenen 400.000 Euro steuerfrei.
Zum Vergleich: Erbfall ohne vorherige Schenkungen
Nehmen wir an, die Mutter hätte keine Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen. Die Tochter würde dann nach dem Tod ihrer Mutter die vollen 800.000 Euro erben. Da in Deutschland für Kinder ein relativ hoher Erbschaftssteuer-Freibetrag gilt, dürfte die Tochter im Erbfall einmalig 400.000 Euro abziehen. Die verbliebenen 400.000 Euro müsste sie mit einem Steuersatz von 15 Prozent versteuern und damit rund 60.000 Euro Erbschaftssteuer an das Finanzamt zahlen. Ein großer Unterschied!
Aber Achtung: Bei einer Schenkung wird das Vermögen tatsächlich übertragen. Im oben genannten Beispiel bedeutet das, dass Elisabeths Tochter über das Barvermögen frei verfügen kann. Sollte Elisabeth das Geld für ihre Rente eingeplant haben, kann das bei Streitigkeiten zu Problemen führen. Im Falle der Vererbung einer Immobilie ist es einfacher. Eine Schenkung lässt sich mit Nießbrauch kombinieren, also einem lebenslangen Wohnrecht.
Die regulären Erbschaftssteuersätze sowie die Freibeträge sind in Deutschland auch bei Immobilien fällig. Es gibt aber ein paar Besonderheiten, wenn es um das Erben von Immobilien geht (ErbStG § 13 Steuerbefreiungen).
Fall 1: Das selbst bewohnte Eigenheim
Erben der Steuerklasse I, also zum Beispiel Kinder, Eheleute oder Enkelkinder, können das selbstgenutzte Eigenheim steuerfrei erben. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Sollte die Immobilie steuerfrei vererbt worden sein und die Erbin zieht noch vor Ablauf der 10-Jahresfrist wieder aus der Immobilie aus, wird die Erbschaftssteuer nachträglich fällig.
Fall 2: Vermietete Immobilien
Auch auf vermietete Immobilien, die vererbt werden, sind die regulären Steuersätze und Freibeträge grundsätzlich anwendbar. Der deutsche Staat gewährt jedoch in diesem Fall einen kleinen „Rabatt“. Wird die geerbte Immobilie vermietet, werden bei der Berechnung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern nur 90 Prozent des ermittelten Werts berücksichtigt. Die übrigen zehn Prozent können steuerfrei vererbt oder verschenkt werden (ErbStG § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke)
Mehr über die Bewertung von Immobilien im Erbfall erfährst du hier. Außerdem empfehlen wir dir diese Folge des herMoney Talks mit Rechtsanwältin Christiane Warnke:
Im Erbschaftssteuergesetz gibt es eine Vielzahl an Ausnahmen und Sonderregelungen. So auch beim Hausrat und bei beweglichen Gegenständen (ErbStG § 13 Steuerbefreiungen):
Wie du siehst, ist das Thema Erben und Schenken ganz schön umfangreich und weist zahlreiche Sonderregelungen auf. Zusätzlich gilt: Erbfall ist nicht gleich Erbfall. Lass dich also im Zweifelsfall lieber beraten!
Insbesondere bei besonderen Erbschaftskonstellationen wie Erbengemeinschaften, Erbschaft von Betriebsvermögen oder auch anderen Sonderfällen solltest du eine Expertin oder einen Experten zu Rate ziehen. Lass dich also rechtzeitig beraten, wie die steuerlichen Auswirkungen in deinem konkreten Einzelfall aussehen und gegebenenfalls gestaltet werden können.
Du möchtest deinen Nachlass früh genug selbst regeln? Richtig so! Im Podcast mit Christiane Warnke klären wir auf, warum es sich für jede Frau lohnt, sich Gedanken über ein Testament zu machen, wie du deinen letzten Willen korrekt aufsetzt und ihn aufbewahrst.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von Simin Heuser zuletzt im November 2024 aktualisiert.