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Nachlass regeln: So viel erhalten Kinder, die den Pflichtteil erben

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Anke Dembowski

Autorin

31. August 2023

Kinder, die vom Erbe ausgeschlossen werden sollen, gehen nie ganz leer aus. Sie erhalten den sogenannten Pflichtteil. Was bedeutet das?

Inhalt

Wenn Kinder Pflichtteile erben: Das Wichtigste in Kürze

Wer möchte, dass beispielsweise seine Kinder aus erster Ehe möglichst wenig erben, spricht ihnen per Testament oder Erbvertrag den Pflichtteil zu. Ganz enterben geht meist nicht.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn beispielsweise ein Elternteil stirbt und eines von zwei Kindern den Pflichtteil erhalten soll, bekommt es 12,5 % des Erbes. Generell gilt: Je mehr Geschwister, desto geringer ist der Pflichtteil des Erbes.

Den Pflichtteil erhält man nicht automatisch, sondern er muss eingefordert werden. Dafür muss der Berechtigte ein Nachlassverzeichnis anfordern, um die Höhe des Pflichtteils bestimmen zu können. Dann kann er seinen Pflichtteil per Einschreiben geltend machen.

„Ich enterbe dich!“ Das sagt die ein oder andere vielleicht zu ihrem Kind, wenn es sie ordentlich in Rage gebracht hat. Meist sind solche Ansinnen nicht ernst gemeint. Daher ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, was die engsten Verwandten mindestens erben.

Nur um eines klarzustellen: Gibt es kein Testament, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist genau geregelt, wem wieviel vom Nachlass zusteht, je nach Verwandtschaftsgrad und sonstigen Erben. Hat der Erblasser hingegen ein Testament gemacht, kann er darin einzelne Personen gegenüber dem gesetzlichen Erbanteil bevorzugen oder benachteiligen. Aber auch durch ein Testament lässt sich der Pflichtteil nicht ausschließen.

Ein Beispiel findest du im Video:

Wie wird der Pflichtteil des Erbes berechnet? Wie hoch ist der Pflichtteil in Deutschland, wenn ihn zwei oder drei Kinder erben?

Pflichtteil-Berechnung: Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zunächst ist also festzustellen, wie hoch der gesetzliche Erbteil wäre.

Höhe des gesetzlichen Erbes und des Pflichtteils nach Erbfolge:

Wenn der Erblasser unverheiratet war:

Anzahl der Kinder 0 1 2 3
gesetzlicher Erbteil der Kinder Eltern des Erblassers erben jeweils 50 % 100 % 50 % je Kind 33,3 % je Kind
Pflichtteil 25 % 50 % 25 % 16,6 %

Ist eines der Kinder verstorben, hat dessen Nachwuchs Anspruch auf seinen Erbteil. Die Enkel können je nach Fall also auch Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen. Sind die Eltern verstorben, erhalten Brüder und Schwestern des Erblassers das gesetzliche Erbe oder den Pflichtteil. Sind auch sie verstorben, erben deren Kinder.

Wenn Erblasser verheiratet war und eine Gütertrennung hatte:

Anzahl der Kinder 0 1 2 3
gesetzlicher Erbteil der Kinder Eltern des Erblassers erben jeweils 50 % 50 % 25 % je Kind 25 % je Kind
gesetzlicher Erbteil des Ehepartners 50 % 50 % 50 % 25 %
Pflichtteil 25 % 25 % Kind: 12,5 %
Ehepartner: 25 %
12,5 %

Wenn der Erblasser verheiratet war und eine Zugewinngemeinschaft bestand:

Anzahl der Kinder 0 1 2 3
gesetzlicher Erbteil der Kinder Eltern des Erblassers erben jeweils 25 % 50 % 25 % je Kind 12,5 % je Kind
gesetzlicher Erbteil des Ehepartners 75 % 50 % 50 % 50 %
Pflichtteil Eltern: 12,5 %
Ehepartner: 37,5 %
25 % je Kind: 12,5 %
Ehepartner: 25 %
je Kind: 6,25 %
Ehepartner: 25 %

Wer Vermögen oder ein Haus besitzt, kann die Tabelle nutzen, um die Höhe des Pflichtteils zu berechnen. Du kannst aber auch einen Rechner aus dem Internet verwenden. Es gibt sowohl Erbrechner als auch Pflichtteilsrechner.

Zur Veranschaulichung noch ein Beispiel: Andrea ist eines von drei Kindern, ihr Vater Klaus ist bereits verstorben. Nun ist auch ihre Mutter Susanne gestorben. Weil die Eltern kein Testament gemacht haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Deshalb erbt Andrea ein Drittel des Vermögens. Hätten sie ihre Eltern enterbt, würde sie nur den Pflichtteil bekommen, nämlich ein Sechstel.

Pflichtteilsanspruch: Wem steht ein Pflichtteil vom Erbe zu?

Doch wer ist überhaupt pflichtteilsberechtigt? Das Mindesterbe in Form des Pflichtteils erhält nicht jede entferne Cousine. Der Gesetzgeber wollte mit dem Pflichtteil sicherstellen, dass der Nachlass nach Möglichkeit innerhalb der direkten Blutslinie bleibt. „Das Gut fließt wie das Blut“ ist ein wichtiger Grundsatz des Erbrechts. Pflichtteilsberechtigte müssen also in den Augen des Gesetzgebers eine hohe Priorität haben.

Laut Erbrecht (§ 2303 BGB) haben nur folgende Personen Pflichtteilsansprüche:

  • Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers (das Gesetz spricht von „Abkömmlingen“). Dabei spielt keine Rolle, ob die Kinder adoptiert, ehelich oder unehelich sind.
  • Ehepartner
  • Eltern

Nicht jeder, der grundsätzlich pflichtteilsberechtigt ist, kann auch das Pflichterbe beanspruchen. Denn es gibt eine gewisse Reihenfolge, wer Vorrang hat. Eltern haben zum Beispiel nur dann ein Anrecht auf den Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder und Enkelkinder hat. Der Ehepartner kann jedoch immer seinen Pflichtteil einfordern.

Keinen Anspruch auf das Pflichterbe haben beispielsweise:

  • Geschwister
  • Lebensgefährten (also Nicht-Verheiratete)
  • Onkel & Tanten
  • Neffen & Nichten
  • Großeltern
  • andere entfernte Verwandte des Verstorbenen

Pflichtteil trotz Testament: Ist eine vollständige Enterbung möglich?

Nein, der Pflichtteil lässt sich nicht ausschließen. Insofern schränkt er die Möglichkeiten des Erblassers ein, seinen Nachlass zu regeln.

Von dieser Regel gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte

  • das Leben des Erblassers gefährdet.
  • seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser nicht nachkommt.
  • verbrecherisch gegen den Erblasser oder seine Familie vorgeht.

Pflichtteil einfordern: Wie geht das mit und ohne Anwalt?

Um den Pflichtteil einzufordern, brauchst du nicht zwingend rechtlichen Beistand. In kniffligen Fällen ist es aber ratsam, eine Anwältin hinzuzuziehen. Wenn die Sachlage hingegen klar ist, kannst du deinen Pflichtteil auch ohne Anwalt beanspruchen. Dafür ist es wichtig zu wissen, von welchem Wert der Pflichtteil berechnet wird.

1. Schritt: Nachlassverzeichnis anfordern

Um den Pflichtteil beanspruchen zu können, musst du den Euro-Betrag deines Pflichtteils ausrechnen. Das geht nur, wenn du auch die Höhe des gesamten Erbes kennst. Aber die Höhe des Nachlasswerts in Erfahrung zu bringen, ist für einen Pflichtteilsberechtigten nicht ganz einfach. Denn oft ist es so, dass er mit dem Erblasser und vielleicht auch mit den anderen Erben im Clinch liegt. Daher hat er oft keine Informationen darüber, was genau an Bargeld, Wertpapieren, Immobilien und weiteren Vermögensgegenständen da ist. Womöglich wird er noch nicht einmal in die Wohnung der Verstorbenen gelassen.

Diese schwierige Position kennt auch der Gesetzgeber und hat daher in § 2314 BGB ein Auskunftsbegehren vorgesehen. Damit kann ein Pflichtteilsberechtigter von den Erben eine Aufstellung der Vermögensgegenstände und etwaiger Schulden fordern. Im Fachjargon spricht man vom „Nachlassverzeichnis“. Dazu zählt nicht nur alles, was beim Todeszeitpunkt des Erblassers vorhanden war. Auch die Schenkungen der letzten zehn Jahre gehören dazu.

Der oder die Pflichtteilsberechtigte kann also die Erben fragen, was an Nachlass da ist. Aber auch wenn sie dem Pflichtteilberechtigten Auskunft erteilen wollen, sind sie oft damit überfordert, ein genaues Nachlassverzeichnis zu erstellen. Letzten Endes bleibt ihnen das allerdings nicht erspart, denn das Nachlassverzeichnis brauchen sie auch, um ihre Erbschaftsteuererklärung anfertigen zu können.

Der Stand des Girokontos und die Bewertung des Wertpapierdepots zum Todestag lassen sich über die Bank noch relativ einfach ermitteln. Bei Bausparverträgen und Lebensversicherungen helfen die Bausparkasse oder das Versicherungsunternehmen. Aber wieviel die Immobilien, eine Gemäldesammlung, teure Kleidung oder Schmuck Wert sind, ist nicht ohne Weiteres zu ermitteln.

Daher werden bei solchen Anlässen oft Experten zu Rate gezogen. Die Erben dürfen Gutachter einsetzen, die ihnen bei der Bestimmung des Nachlasswertes helfen. Die Kosten für diese Gutachter dürfen sie aus der Erbmasse bezahlen (sie schmälern also die Erbmasse). Damit nichts unter den Tisch fällt, darf der Pflichtteilsberechtigte einen Notar beauftragen, der die Erstellung des Verzeichnisses beaufsichtigt.

Du siehst schon: Der Gesetzgeber weiß, dass es ums Erbe nicht selten ein ziemliches Hauen und Stechen gibt. Trotzdem ist es in der Praxis nicht immer leicht, den Nachlasswert zu bestimmen, um dann seinen Pflichtteil zu berechnen.

2. Schritt: Forderung stellen

Als Pflichtteilsberechtigter musst du den Pflichtteil explizit von den Erben einfordern. Die Forderung stellst du am besten per Einschreiben, das die Höhe der geforderten Summe enthält. Setz eine realistische Frist (im Gesetz steht nicht, wie lang sie sein sollte). Gib in dem Brief am besten gleich deine Bankverbindung an, damit die Erben dir ohne langwieriges Hin und Her deinen Pflichtteil überweisen können.

Verschiedene Fachanwälte für Erbrecht haben Musterbriefe zum Einfordern des Pflichtteils ins Internet gestellt, die Kinder und andere Berechtigte nutzen können. Zum Beispiel hier und hier.

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Erbrecht: Wann die Ansprüche auf den Pflichtteil verjähren

Du kannst dir zwar Zeit lassen mit der Einforderung deines Pflichtteils, aber nicht unbegrenzt. Das Gesetz sieht eine dreijährige Verjährungsfrist vor. Dabei beginnt die Frist am Ende des jeweiligen Jahres, in dem der Erblasser gestorben ist. Ist der Erblasser zum Beispiel im November 2020 verstorben und hat der Pflichtteilsberechtigte erst im März 2021 von seiner Enterbung erfahren, setzt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2021 ein. Sie endet dann am 31. Dezember 2024.

Übrigens sind Pflichtteilsansprüche in bar zu zahlen. Der oder die Pflichtteilsberechtigte wird also nicht Teil der Erbengemeinschaft. Der Grund: Weil sich viele, die auf den Pflichtteil gesetzt werden, benachteiligt fühlen, ist das Verhältnis zu den anderen Erben nicht immer rosig. Pflichtteilberechtigte und „normale“ Erben zusammen in einer Erbengemeinschaft zu haben, die Immobilen weiter betreiben, ein Unternehmen verkaufen oder anderweitig zusammenarbeiten muss, ist daher oft konfliktträchtig.

Insofern kann die Erbengemeinschaft das Erbe antreten, muss aber beizeiten so viel Liquidität schaffen, dass sie den Pflichtteilsanspruch zahlen kann.

Kann der Pflichtteil ausgehöhlt werden, indem das Vermögen vorher verschenkt wird?

Der Gesetzgeber weiß, dass beim Erben manchmal ganz schön herumgetrickst wird. Eltern, die beispielsweise ein Kind enterben wollen, könnten ihren Nachlass schmälern wollen, indem sie ihr Vermögen verschenken.

Wenn solche Schenkungen in einem 10-Jahreszeitraum vor dem Todesfall gemacht werden, zählen sie mit zum Nachlass. Darauf hat der oder die Enterbte einen „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ (§ 2330 BGB). Dabei wird so getan, als gehörten die Schenkungen der vergangenen 10 Jahre noch zum Nachlass.

In der Praxis ist es allerdings oft schwierig, Schenkungen der letzten 10 Jahre nachzuweisen. Wer kann schon wissen, was da so hin und her ging? Bei Bargeld-Schenkungen ist der Nachweis besonders schwierig. Wenn aber Immobilien oder Lebensversicherungen übertragen wurden, fällt dem Pflichtteilsberechtigten der Nachweis leichter. Ob ein Haus zu Lebzeiten den Geschwistern oder anderen Verwandten überschrieben wurde, lässt sich nachvollziehen. Es kann bei der Berechnung des Pflichtteils einbezogen werden.

Eine Verjährungsfrist gibt es auch für den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Sie beträgt drei Jahre, genau wie die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils. Die Frist beginnt aber erst mit der Kenntnis des Todes des Erblassers und der Kenntnis der Schenkungen zu Lebzeiten. Wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von den Schenkungen erfährt, kann zwar der Pflichtteilsanspruch schon verjährt sein, aber der Pflichtteilsergänzungsanspruch noch nicht.

Alleinerbe: Was Kinder wissen müssen, die den Pflichtteil erben

Wenn jemand in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt wurde, erhält er den gesamten Nachlass. Er wird nicht Teil einer Erbengemeinschaft, die auch zerstritten sein kann.

Auszahlen muss der Alleinerbe aber folgende Personenkreise:

  • Vermächtnisnehmer: Der Erblasser kann Personen benennen, die aus dem Nachlass bestimmte Geldsummen oder Gegenstände (z.B. eine Uhr, Möbelstücke etc.) erhalten sollen. Hier spricht man von „Vermächtnis“, nicht von „Erbe“. Das Vermächtnis muss der Alleinerbe herausgeben.
  • Pflichtteilsberechtigte: Der Alleinerbe ist ihnen gegenüber zur Auskunft verpflichtet und muss ihnen den Pflichtteil ausbezahlen.

In bestimmten Sonderfällen ist es ratsam, das Erbe als Alleinerbe auszuschlagen und auf den Pflichtteil zu gehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Nachlass durch Vermächtnisse oder Pflichtteile erheblich geschmälert wird. In solchen Fällen solltest du anwaltlichen Rat suchen, denn das Erbrecht kann ganz schön knifflig sein.

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Pflichtteil erben: Was Kinder beim Berliner Testament beachten sollten

Viele Eheleute haben ein „Berliner Testament“. Sie setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein, damit der jeweils überlebende Ehegatte versorgt ist. Meistens nennt das Berliner Testament einen oder mehrere Schlusserben – im Regelfall sind das die Kinder. Sie erhalten nach dem Tod des zweiten Ehepartners den gesamten Nachlass.

Gibt es Kinder, werden sie durch ein Berliner Testament zunächst benachteiligt. Denn nach gesetzlicher Erbfolge wären sie beim Versterben des ersten Elternteils erbberechtigt und es steht ihnen ihr Pflichtteil zu. Damit die Kinder aber die Füße stillhalten und beim Tod des ersten Elternteils nicht ihren Pflichtteil beanspruchen, enthält das Berliner Testament meistens eine Strafklausel.

Sie besagt, dass die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden, wenn sie nach dem Tod des ersten versterbenden Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen. Auch beim Tod des zweiten Elternteils steht ihnen dann nur der Pflichtteil und nicht das volle Erbe zu.

Die Kinder haben dann also die Wahl:

  • Pflichtteil beim Tod des ersten und des zweiten Elternteils oder
  • Schlusserbe beim Tod des zweiten Elternteils

Im Regelfall ist es günstiger, den Tod des zweiten Elternteils abzuwarten, als zweimal den Pflichtteil zu beanspruchen. Genau das ist mit dem Berliner Testament und der Strafklausel gewollt: Der überlebende Ehegatte soll abgesichert sein und nicht in finanzielle Bedrängnis gebracht werden, weil er die Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss.

herMoney-Tipp

Eigentlich geht es beim Erben um eine schöne Sache: Man erhält Werte, ganz ohne dafür arbeiten zu müssen. Dass es dabei oft zu Streitigkeiten kommt, ist schade. Wenn jemand auf den Pflichtteil gesetzt wurde, gab es meistens im Vorfeld Spannungen. Du kannst aber versuchen, durch sauberes Einfordern des Pflichtteils die Lage nicht weiter eskalieren zu lassen. Wenn es nicht um Riesen-Werte geht, lass auch mal Fünfe gerade sein. Der eigene Seelenfrieden sollte dir das wert sein!

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".