🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Verhinderungspflege ausschöpfen: So viel Geld steht dir zu

Titelbild von Verhinderungspflege ausschöpfen: So viel Geld steht dir zu

Profilbild von Saskia Weck

Saskia Weck

13. Januar 2025

Du kümmerst dich um eine pflegebedürftige Person und brauchst dringend Urlaub oder bist selbst krank? Dafür gibt's das Verhinderungspflegegeld.

Inhalt

Verhinderungspflegegeld: Das Wichtigste in Kürze

Wenn du jemanden pflegst und in den Urlaub fahren willst, selbst krank bist oder einen Termin hast, kannst du die Pflege vorübergehend aussetzen.

Die pflegebedürftige Person beantragt dann Verhinderungspflegegeld, um einen Ersatz bezahlen zu können. Die Pflege während deiner Abwesenheit können Freunde, Nachbarn, Verwandte, oder auch ein professioneller Pflegedienst übernehmen.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten pro Jahr für bis zu sechs Wochen. Voraussetzungen sind mindestens Pflegegrad 2 und die Pflege zu Hause seit mindestens sechs Monaten. Eine Tabelle zur Höhe der Verhinderungspflege findest du hier.

Wer eine pflegebedürftige Person in der Familie hat oder die Pflege selbst übernimmt, weiß, wie viel Kraft das kosten kann. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2024 übernehmen diese Rolle doppelt so viele Frauen wie Männer. Das Institut sagt sogar: „Ohne die informellen Pflegeleistungen von Frauen würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen“.

Doch was, wenn man selbst einmal eine Pause braucht, Urlaub machen möchte oder krank wird? In so einem Fall springt das Verhinderungspflegegeld ein. Was es damit auf sich hat und mit wie viel Geld du rechnen kannst, erfährst du hier.

IconDu möchtest dich besser im Finanzdschungel auskennen? Endlich Geld anlegen und ein Vermögen aufbauen? Dann komm in unseren herMoneyCLUB. Hier warten hilfreiche Videokurse rund um das Thema Investieren auf dich – sowie eine Community aus gleichgesinnten Frauen. Dein Safe Space für alle finanziellen Themen!

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine temporäre Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie wird auch „Ersatzpflege“, „Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung“ genannt. Die Verhinderungspflege ermöglicht es einer pflegenden Person, stundenweise, tage- oder wochenlang eine Auszeit zu nehmen.

Dir als pflegende Angehörige bleibt die zeitliche Aufteilung der Verhinderungspflege selbst überlassen:

  • Stundenweise: Du könntest zum Beispiel eine Zeitlang nur halbtags selbst pflegen und die restliche Zeit einen Pflegedienst beauftragen. Du kannst beispielsweise während eines Friseur- oder Arztbesuchs eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen.
  • Tageweise: Du könntest dir auch ein verlängertes Wochenende gönnen.
  • Wochenweise: Oder du nimmst dir mehrere Wochen am Stück eine Auszeit, wenn du dir beispielsweise einen wohlverdienten Urlaub gönnst oder selbst krank bist und anschließend in Reha gehst.

Entscheidest du dich für die stundenweise Verhinderungspflege (nutzt sie also weniger als acht Stunden pro Tag), wird das Pflegegeld für diesen Zeitraum nicht gekürzt. Nimmst du die Pflegevertretung länger als acht Stunden pro Tag in Anspruch, erhältst du für diese Zeit weniger Pflegegeld (nämlich 50 Prozent des regulären Betrags).

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

1. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2

Um einen Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Auch Personen mit den Pflegegraden 3 bis 5 haben ein Recht darauf, wenn zusätzlich die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (Stand: 2025) für Ersatzpfleger nutzen.

2. Voraussetzung: Pflege seit mindestens 6 Monaten

Wenn du die Verhinderungspflege beantragen möchtest, musst du die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in deren Haushalt pflegen. Außerdem ist es essentiell, dass die pflegebedürftige Person Pflegegeld von der Pflegekasse bekommt.

Wie hoch ist das Verhinderungspflegegeld?

Die Höhe des Verhinderungspflegegeldes liegt bei 1.685 Euro pro Kalenderjahr, wenn professionelle Pflegekräfte, Freunde, Nachbarn oder entfernte Verwandte die Pflege übernehmen. Entfernte Verwandte sind Tanten, Onkel, Nichten und Neffen (dritter Grad) oder Cousinen und Cousins (vierter Grad).

Bist du eng verwandt mit der pflegebedürftigen Person oder wohnst im selben Haushalt? Dann bekommt ihr nur den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr.

„Eng verwandt“ bedeutet, ihr seid Verwandte ersten oder zweiten Grades. Das trifft auf Eltern und Kinder (erster Grad), Geschwister, Großeltern sowie Enkelkinder zu (zweiter Grad).

Verhinderungspflege: Tabelle für 2025

Pflegegrad Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (1,5-facher Betrag des Pflegegeldes) Verhinderungspflege durch sonstige Personen (Bekannte, entfernte Verwandte oder durch professionelles Pflegepersonal)
Pflegegrad 1 Kein Anspruch Kein Anspruch
Pflegegrad 2 520,50 € 1.685 €
Pflegegrad 3 898,50 € 1.685 €
Pflegegrad 4 1.200 € 1.685 €
Pflegegrad 5 1.485 € 1.685 €

Quelle: Sanubi, (Stand: Januar 2025)

Beispiel für Verhinderungspflege durch Angehörige

Claudia pflegt ihre Oma Brigitte, die Pflegegrad 3 eingestuft ist, und wohnt mit ihr gemeinsam in Brigittes Haus. Brigitte erhält von der Pflegekasse monatlich 599 Euro (Stand: 2025) für die häusliche Pflege durch Claudia. Claudia schöpft alle sechs Wochen der Verhinderungspflege aus und beauftragt für diese Zeit ihren Bruder Jakob mit der Pflege. Brigitte erhält von der Pflegekasse 898,50 Euro für die Verhinderungspflege durch eine andere eng verwandte Person. Dieses Geld kann sie an Jakob weitergeben.

Beispiel für Verhinderungspflege durch sonstige Personen

Zwei Jahre später wird Brigitte zu Hause von einer professionellen Pflegekraft betreut. Sie hat noch immer Pflegegrad 3. Für die Verhinderungspflege stehen ihr 1.685 Euro zu.

Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege

Anteiliges Pflegegeld wird gezahlt, wenn nicht nur eine private Person pflegt, sondern sie sich zum Beispiel mit einem professionellen Pflegedienst abwechselt. Auch in diesem Fall möchte die pflegende Angehörige natürlich einmal Urlaub nehmen oder ist aus anderen Gründen verhindert (sie ist beispielsweise auch selbst einmal krank). Die Hälfte des anteiligen Pflegegeldes wird dann weitergezahlt.

Ein Beispiel: Luise pflegt Stephan, der Pflegegrad 4 hat. Luise erkrankt und fällt drei Wochen lang als Pflegeperson aus. Während dieser Zeit erhält Stephan Verhinderungspflege. Für den ersten und letzten Tag von Luises Ausfall erhält er das volle Pflegegeld (2/30 von 800 Euro). An den übrigen 13 Tagen bekommt er die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 173,33 Euro gezahlt (800/2 = 400 Euro x 13/30 = 173,33 Euro). Danach zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld wieder in voller Höhe.

Wie hoch ist der Stundenlohn bei Verhinderungspflege und wer erhält den Betrag?

Dafür gibt es keine festen Vorgaben. Der Versicherte kann den Stundenlohn selbst bestimmen. Jedoch dürfen keine Fantasiegehälter gezahlt werden. Üblich ist erfahrungsgemäß ein Stundenlohn zwischen sieben und 30 Euro – je nach den Anforderungen an die pflegende Person. Wer ein Beatmungsgerät bedienen muss, sollte natürlich mehr bekommen als jemand, der nur einkaufen geht, mal nach dem Rechten sieht oder den Fernseher einschaltet.

Das Verhinderungspflegegeld wird der pflegebedürftigen Person gezahlt – also der Person, die bei der Pflegekasse gemeldet ist. Sie kann es dann frei an alle helfenden Hände verteilen. Aber auch wenn Nachbarn oder Freunde einspringen, brauchen Versicherte eine Rechnung, die sie bei der Pflegekasse einreichen können.

Verhinderungspflegegeld voll ausschöpfen!

Es bringt dir als Pflegeperson leider nichts, die dir von der Pflegekasse zugestandenen Urlaubszeiten über Jahre hinweg anzusparen. Sie verfallen nach dem 31. Dezember automatisch. Du kannst also nicht ein Jahr lang darauf verzichten und im nächsten Jahr zwölf Wochen verreisen und in diesem Zeitraum die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Nutze das Zeitkontingent von sechs Wochen und das Verhinderungspflegegeld also immer im laufenden Kalenderjahr, um es voll auszuschöpfen.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege? (Kostenloser Musterantrag)

Du brauchst eine Ersatzpflegeperson? Suchen und auswählen musst du diese Person selbst, aber einen Antrag auf Verhinderungspflege findest du auf der Website der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

In den Verhinderungsantrag gehören dann folgende Informationen:

  • Anschrift der zuständigen Pflegekasse
  • Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Seit wann wird die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt?
  • Verhinderungszeitraum
  • Verhinderungsumfang (stundenweise oder ganztägig?)
  • Grund der Verhinderung
  • Name, Anschrift, Verwandtschaftsgrad und Wohnverhältnis der Verhinderungspflegehilfe

Ausgefüllt werden sollte der Antrag von dem oder der Pflegebedürftigen beziehungsweise einer von ihm/ihr bevollmächtigten Person. Privatpersonen reichen den Beleg auf Kostenerstattung samt allen Quittungen nach Beendigung der Verhinderungspflege schriftlich bei der Pflegekasse ein (dies ist notwendig für die Abrechnung).

Der Pflegedienst rechnet die Verhinderungspflege in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

Man kann nicht alles im Voraus planen. Manchmal kommen anderweitige, wichtige Verpflichtungen in die Quere oder man ergattert spontan einen Traum-Schnäppchen-Urlaub. Durch das Verhinderungspflegegeld kannst du mit einer Sorge weniger wegfahren: Die Kosten für die Verhinderungspflege werden dir auch rückwirkend erstattet.

Du musst dich also im Notfall nicht im Vorfeld an die Pflegekasse wenden. Sondern du kannst ihr den Antrag auf Verhinderungspflege sowie die dazugehörigen Zahlungsbescheide bis zu vier Jahre rückwirkend zusenden. Das A und O für die Abwicklung sind die Quittungen – auch wenn du ein Familienmitglied pflegst.

ETF-Guide herunterladen

Ist die Verhinderungspflege steuerfrei?

Das Geld, das jemand für Verhinderungspflege erhält, fällt in den Augen des Finanzamtes in die Kategorie „steuerfreie Einkünfte“. Es ist bis zur Höhe des Pflegegeldes für verwandte und verschwägerte Pflegende steuerfrei. Nichtsdestotrotz musst du das Verhinderungspflegegeld in der Steuererklärung angeben, wenn du keine unmittelbar Verwandte der pflegebedürftigen Person bist. Trag es als „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ in Spalte 27 der „Anlage N“ der Steuererklärung ein.

Wichtig dabei ist, dass die Einnahmen aus der Verhinderungspflege nicht höher sind als der Betrag, den die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person jährlich zahlt. Die Einkünfte aus der Verhinderungspflege rechnet das Finanzamt auf ein ganzes Jahr an.

Ein Beispiel: Angelika pflegt ihren Mann Klaus, der Pflegegrad 2 eingestuft ist. Angelika nimmt sowohl im April als auch im Oktober jeweils zwei Wochen Urlaub, um sich zu erholen. In dieser Zeit springt ihre Tochter Susi für Angelika ein und pflegt Klaus als Urlaubsvertretung. Susi bekommt dafür Verhinderungspflegegeld in Höhe von 1.000 Euro. Damit liegt sie unter der Jahressumme von Klaus’ Pflegegeld (4.164 Euro = 347 Euro x 12). Susi muss das Verhinderungspflegegeld deshalb nicht versteuern.

Teilen sich mehrere Privatpersonen die Verhinderungspflege, steht jeder von ihnen die Steuerbefreiung in voller Höhe zu.

Du übernimmst die Urlaubsvertretung für eine pflegende Person im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation? Dann ist das Verhinderungspflegegeld auch für dich steuerfrei. Wichtig ist nur, dass du damit nicht mehr als 3.000 Euro pro Jahr verdienst. Gib den Betrag der Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung als „Übungsleiterpauschale“ an.

Pflegedienste müssen die Verhinderungspflege hingegen versteuern. Dadurch entstehen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen jedoch keine steuerlichen Nachteile.

Tipp: Gib zusätzlich zu deiner Steuererklärung eine knappe Erklärung zur sittlich-moralischen Verpflichtung ab, in der du deine Beziehung zur pflegebedürftigen Person kurz erläuterst. Verweise darin auf § 3 Nr. 36 EStG. (Hintergrund: Viele FinanzbeamtInnen kennen die Verhinderungspflege nicht. Deine Erklärung zur sittlichen Verpflichtung erleichtert es ihnen, die Lage einzuordnen.)

Meldet die Krankenkasse die Verhinderungspflege dem Finanzamt?

Davon ist auszugehen – auch wenn es dazu keine offiziellen Angaben gibt. Das Verhinderungspflegegeld ist für dich als pflegende Person auch ohne Arbeitsvertrag mit der oder dem Pflegebedürftigen meldepflichtig.

Anders sieht es bei der oder dem Pflegebedürftigen selbst aus. Diese Person muss das Ersatzpflegegeld nicht in ihrer Steuererklärung angeben.

Achtung: Du beziehst Bürgergeld und pflegst einen nahen Angehörigen? Dann wird dir das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet, da es nicht als Erwerbseinkommen gilt. Wird die Pflege hingegen erwerbsmäßig durchgeführt, gilt das Pflegegeld als Erwerbseinkommen.

herMoney Tipp

Zusätzlich zum Pflegegeld kannst du bei der Pflegekasse 50 Prozent des Budgets für Kurzzeitpflege (843 Euro) beantragen, sofern dies noch nicht beansprucht wurde (bei Kurzzeitpflege zieht die pflegebedürftige Person vorübergehend vollstationär in ein Pflegeheim ein und wir dort versorgt). So werden aus 1.685 Euro Verhinderungspflegegeld schnell 2.528 Euro pro Jahr. Nutze die Angebote. Denn frau kann nur für andere da sein, wenn sie sich auch regelmäßig um sich selbst kümmert.

Zum Weiterlesen: Auf Dauer ist es vielen Angehörigen nicht möglich, sich selbst um ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu kümmern. Kommt der Umzug in ein Altersheim in Frage? In unserem Artikel zu den Pflegekosten erfährst du mehr.



Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich 2022 von Saskia verfasst und zuletzt im Januar 2025 von Katrin Gröh aktualisiert.

Profilbild von Saskia Weck

Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

Auch interessant: