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Privat Geld leihen - unter Freunden? Für manche selbstverständlich, für andere tabu. Wir meinen: Bitte mit Vertrag!
Du solltest Geld privat nie ohne Vertrag verleihen. Schließlich kann ein gutes Verhältnis bei Rückzahlungsschwierigkeiten schnell in die Brüche gehen.
Solltest du das Geld gar nicht zurückbekommen, hilft nur der Gang zum Anwalt oder zur Anwältin. Ein Darlehensvertrag erleichtert dir den Prozess.
Du weißt nicht, wie ein Vertrag zum Geld leihen aussehen sollte? Kein Problem: Mit unserem privaten Kreditvertrag-Muster bist du auf der sicheren Seite.
Manchmal kommt alles auf einmal und das Konto rutscht ins Minus. Statt dann einen Kredit aufzunehmen, fragen viele erstmal bei FreundInnen oder der Familie nach. Die helfen in der Regel gern. Doch ist es wirklich eine so gute Idee, Geld zu verleihen? Wenn es deinem Geldbeutel nicht wehtut, spricht im Grunde nichts dagegen. Dennoch sagen wir: nicht ohne Vertrag. Das gilt auch für unverheiratete Paare: Leih deinem Partner lieber nur mit Vertrag Geld.
FreundInnen oder der Familie Geld zu leihen, hat Vorteile – vor allem für die Person, die das Geld benötigt. Es ist
Eventuell sind sogar recht günstige Zinsen möglich – und es fallen weder Gebühren für Banken noch einen Notar/ eine Notarin oder einen Anwalt/ eine Anwältin zum Aufsetzen des Vertrages an.
Doch leider kann ein privates Darlehen auch Probleme bringen. Das gilt vor allem für die Person, die das Geld leiht – beispielsweise wenn der oder die DarlehensnehmerIn die Raten unregelmäßig zurückzahlt oder die besprochenen Zinsen unterschlägt. Im schlimmsten Fall wird das private Darlehen gar nicht zurückgezahlt. Dann hast du Geld in den Sand gesetzt und landest mit der ehemals nahestehenden Person vor Gericht. Geld futsch und das gute Verhältnis leider auch.
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Gut, dass du dich auch privat absichern kannst. Die wichtigste Regel: Mache es schriftlich. Tu am besten so, als wäre es ein Deal unter Fremden, nicht unter FreundInnen. So vermeidest du Missverständnisse und Streitereien, die frei nach dem Motto „das war aber so nicht abgemacht“ entstehen könnten.
Es gibt ein paar Dinge, die unbedingt in einem privaten Darlehensvertrag enthalten sein müssen. Dazu gehören:
Bestandteil des Vertrags | Grund |
Datum des Vertragsabschlusses | Das Datum sichert dich in jeder Hinsicht ab. So wissen beide Parteien, wann genau das Geld verliehen wurde und bis wann das Darlehen abgezahlt sein muss. |
Vollständiger Name und Adresse beider Parteien | Namen und Adressen sind wichtig, um klare Rahmenbedingungen zu schaffen. So kann sich niemand vor der Verantwortung drücken. |
Genaue Höhe des Darlehens | „Aber das war doch gar nicht so viel Geld“ oder andere Ausreden kannst du so vermeiden. |
Überweisungsdaten | Neben den Überweisungsdaten solltest du auch den Kontoauszug aufheben, auf dem ersichtlich ist, wann du das Geld verliehen hast. |
Tilgungssatz | Wie viel dir monatlich zurückgezahlt werden soll, muss unbedingt im Vertrag stehen. |
Zins | Orientiere dich bei der Zinshöhe an gängigen Marktzinsen. Die können bei Privatkrediten derzeit stark variieren: zwischen 4 und 10 Prozent. Online-Kreditvergleiche können dir an der Stelle weiterhelfen. |
Sicherheiten | Kann das Geld nicht zurückgezahlt werden, besteht die Option, auf Sicherheiten auszuweichen – beispielsweise Schmuck. |
Verzug | Du solltest vertraglich festhalten, was bei Verzug passiert – also wenn das Geld nicht rechtzeitig gezahlt werden kann. In der Regel fallen Verzugszinsen an. Die sind im §288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. |
Wie aber sieht der Darlehensvertrag aus? Das klären wir für dich: Hier kannst du dir eine Vorlage für deinen Mustervertrag zum Geld verleihen herunterladen.
Verleihst du privat Geld, solltest du im stillen Kämmerlein für dich selbst klären: Kann ich mir das leisten? Viele Personen neigen dazu, schnell Ja zu sagen. Nur um anderen zu helfen oder einen Gefallen zu tun. Sich selbst stellen sie dabei hinten an.
Überlege: Was ist, wenn ich – aus welchem Grund auch immer – in einen finanziellen Engpass gerate? Habe ich für mich selbst dann noch genug Rücklagen? Und: Kann ich es verschmerzen, wenn ich das Geld nicht mehr wiedersehe oder nur einen Teil zurückbekomme?
So mancher hat ein Problem im Umgang mit Geld. Und auch wenn es sich um einen guten Freund oder den eigenen Partner handelt – bist du sicher, dass du dein Geld zurückbekommst? Ist der Mensch, dem du dein sauer Verdientes borgst, zuverlässig und begleicht seine Schulden? Kannst du den Fragen aus tiefster Überzeugung zustimmen? Falls nicht, gilt: Lasse dich nie zu einem Deal drängen. Wenn du bei der Sache ein schlechtes Gefühl hast, lehne ab. Das sollte eine gute Freundschaft aushalten.
Schlimme Sache – Du bekommst das Geld nicht zurück. Was tun? Hast du eine Sicherheitsübereignung verabredet, wird dir der oder die DarlehensnehmerIn den Wertgegenstand, der im Vertrag benannt ist, übereignen müssen. Das kann etwa das teure Mountainbike oder ein Schmuckstück sein. Hast du eine Sicherheitsabtretung, wird kein Gegenstand beansprucht, sondern eine Forderung selbst. So kannst du etwa das Gehalt des oder der DarlehensnehmerIn einfordern.
Kommt kein Geld, macht es Sinn, zunächst ein Gespräch unter FreundInnen zu suchen. Verläuft das erfolglos, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt oder zur Anwältin – mit dem Darlehensvertrag in der Tasche. Aber warte nicht zu lange, die Verjährungsfrist beim Privatdarlehen beträgt nämlich drei Jahre.
Wenn du es für unschicklich hältst, Zinsen von FreundInnen zu verlangen, solltest du wissen, dass das Finanzamt zinslose Darlehen oder zu niedrige Zinsen als Schenkung ansieht und die angemessenen Zinseinnahmen mit einer Schenkungssteuer belegen kann. Wenn du deinem Partner oder deinen erwachsenen Kindern Geld leihst, hast du allerdings Spielraum: Bei DarlehensnehmerInnen im engen Familienkreis sind die Freibeträge hoch und weniger gewichtig. Bei EhepartnerInnen oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro.
Unter Freunden und anderen Verwandten ist der Freibetrag auf 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren begrenzt. Je nach Betrag und Zinssatz könnte die Schenkungssteuer also fällig werden. Bei sehr hohen Beträgen oder Unsicherheiten solltest du dich dringend mit Fachpersonal – zum Beispiel einer Steuerberaterin – zusammensetzen.
Erhältst du Zinsen, erzielst du einen Gewinn und bist verpflichtet, ihn in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Bei kleineren Darlehen dürften das eher Centbeträge sein. Der Fiskus zieht Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer ab. Hast du deinen Freibetrag nicht ausgeschöpft, ist der Gewinn sowieso nicht relevant.
Geld verleihen ist ein Geschäft. Lasse dich nicht von Freundschaft oder Liebe blenden und bestehe darauf, auf einen privaten Darlehensvertrag. Er ist eine Absicherung für beide Seiten und hilft dir, schlechte Erfahrungen zu vermeiden.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Der Artikel wurde von Ines Baur verfasst und im Oktober 2024 von Katrin Gröh aktualisiert.