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538-Euro-Job: Wie viele Stunden müssen MinijobberInnen pro Woche arbeiten?

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Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

Die Arbeitszeit der MinijobberInnen variiert je nach Stundenlohn. herMoney erklärt, wie viel abzuleisten ist und welche Rechte du hast.

Inhalt

So berechnest du
> die Stunden, wenn dein Stundensatz feststeht
> die Wochenstunden, wenn die Monatsarbeitszeit feststeht

Beispiel Pflege

Pausen, Feiertage, Urlaub

Stunden im Minijob: Das Wichtigste in Kürze

Wer einen 538-Euro-Job hat und den Mindestlohn erhält (seit 01.01.2024: 12,41 Euro pro Stunde), kann maximal 43,35 Stunden pro Monat arbeiten. Das sind rund 10 Stunden pro Woche.

Du kannst aber auch in der einen Woche mehr und in der anderen weniger arbeiten, falls deine Chefin zustimmt.

Ab Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben. Dadurch verringern sich die Wochenarbeitsstunden auf 41,97 Stunden, solltest du weiter auf 538-Euro-Basis arbeiten.

Krankenschwestern und Pflegepersonal auf Minijob-Basis verdienen häufig mehr als den Mindestlohn. Teile deinen Lohn von 538 Euro durch deinen Stundensatz, um die Arbeitszeit pro Monat zu berechnen.

Im Jahr 2020 hatte etwa jeder elfte Mann und jede sechste Frau einen Minijob, so das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung. Frauen nutzen diese Beschäftigungsart gerne, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Grund genug, sich die Details näher anzuschauen.

Geringfügige Beschäftigung: So berechnest du die Stunden, wenn dein Stundensatz feststeht

Die Stunden, die du als geringfügig Beschäftigte zu leisten hast, orientieren sich an dem monatlichen Vollzeitarbeitsentgelt. Bekäme eine Mitarbeiterin ein Gehalt von 2.200 Euro bei einer tariflich festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche, sind das in Summe 162,5 Stunden pro Monat. Anhand dieser Angaben kann man nun den Stundenlohn im Minijob errechnen. Das ist die Voraussetzung, um herauszufinden, wie viele Arbeitsstunden abzuleisten sind.

Die Formel dafür lautet:

Monatslohn : monatliche Arbeitsstunden = Stundenentgelt

Um beim Beispiel zu bleiben, wären das 2.200 geteilt durch 162,5. Das ergibt ein Stundenentgelt von 13,54 Euro.

Danach teilst du den 538-Euro-Verdienst durch den Stundenlohn. Das ergibt die für dich zu leistenden Stunden. In dem Fall 39,73 Stunden pro Monat. Das wären also 9 bis 10 Stunden pro Woche, wenn du deine Arbeitszeit gleichmäßig verteilst. Du könntest aber – je nach Firma – auch in einer Woche mehr und in der anderen weniger arbeiten. Zum Beispiel 6 oder sogar nur 3 Stunden pro Woche und in den anderen Wochen dafür mehr. Minijobber sind häufig flexibel. Mehr über Gleitzeit erfährst du hier.

Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die wöchentliche Stundenanzahl zu vermitteln – unabhängig von deinem Gehalt als Minijobberin.

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538-Euro-Job: Wie viele Stunden fallen wöchentlich an, wenn die Monatsarbeitszeit feststeht?

Willst du die wöchentliche Stundenanzahl berechnen, wird der Monatsstundenanteil mit drei Monaten multipliziert. Das ergibt die Quartalsarbeitszeit. Das teilst du dann durch den statistischen Wochenwert von drei Monaten. Der beträgt 13 Wochen. Legen wir zum Beispiel 32,5 Stunden zugrunde, ergibt sich folgende Rechnung:

32,5 monatliche Arbeitsstunden mal 3 ergibt 97,5 Stunden pro Quartal.
97,5 Stunden geteilt durch 13 Wochen ergeben 7,5 Stunden Wochenarbeitszeit.

Multipliziert man das mit dem Stundenlohn von 13,54 kommen wir auf 101,55 Euro pro Woche. Wenn wir das mal 13 Wochen nehmen, sind wir bei 1.320,15 Euro Lohn. Das teilen wir durch 3 Monate und erhalten nun 440,05 Euro. Das wäre also der reale Verdienst. Du könntest entweder in diesem Monat noch 4 Stunden aufstocken oder sie im kommenden Monat ableisten.

Das geht, erklärt die Minijob-Zentrale. Wenn ein festes Entgelt vereinbart ist, kann die Minijobberin mit beispielsweise 538 Stunden bei 12,41 Euro Stundenlohn – ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Prämie – den Gegenwert ableisten. Die Verdienstgrenze liegt bei 6.456 Euro pro Jahr.

Wie diese Stunden auf die Monate verteilt sind, kann flexibel gehandhabt werden, heißt es bei der Minijob-Zentrale. „Falls erforderlich, können Sie Ihren Minijobber sogar bis zu drei Monaten ganz von seiner Arbeitsleistung freistellen. Ihre Abgaben an die Minijob-Zentrale richten sich nach dem vereinbarten Monatsverdienst.“

Die Stunden pro Monat für MinijoberInnen sehen folgendermaßen aus:

Monatliche Höchststunden für MinijobberInnen, wenn sie Mindestlohn erhalten:
Mindestlohn: 12,41 Euro (seit 1.1.2024)                                                                               43,35 Stunden
Mindestlohn: 12,82 Euro (ab 1.1.2025)                                                                                41,97 Stunden

Es funktioniert aber nicht, wenn du (beispielsweise bei einem Projekt) die erforderliche Stundenanzahl in kurzer Zeit abarbeitest und dafür regelmäßig 600 Euro ausgezahlt bekommst. In dem Fall sind das laut Minijobzentrale erhebliche Schwankungen und es handelt sich nicht mehr um einen Minijob.

Wie das aussieht, belegt die Minijob-Zentrale anhand eines Rechenexempels:

Du als Beschäftigte bekommst pro Stunde 15 Euro. Deine Chefin zahlt dir 538 Euro im Monat aus. Das nennt man im Amtsdeutsch „verstetigtes Arbeitsentgelt“. Arbeitest du in den ersten zwei Monaten des Jahres das Gros ab und reduzierst danach deine Arbeitszeit auf 8 Stunden, gilt nur dieser Zeitraum als Minijob. Das Problem: Deine Arbeitszeit schwankt zu stark, als dass die Arbeit als Minijob angesehen werden kann.

Die Minijob-Zentrale schreibt zum Überschreiten der Verdienstgrenze Folgendes:

„Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.“ (Quelle: Minijob-Zentrale)

Beispiel Pflege: Wie viele Stunden fallen bei einem 538-Euro-Job im Jahr 2024 an?

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an. Beim bisherigen Mindestlohn von 19,50 Euro für Pflegefachkräfte (seit Mai 2024) sind 27,59 Stunden im Monat abzuarbeiten, um auf 538 Euro zu kommen. Pflegehilfskräfte (Mindestlohn: 15,50 Euro) müssen 34.71 Stunden arbeiten.

Wie viele Stunden arbeiten Krankenschwestern, die auf 538-Euro-Basis angestellt sind?

Arbeitest du im Krankenhaus, kann dein Verdienst auch höher ausfallen. Denn die Kliniken bestimmen selbst, wie viel sie zahlen. Dazu kommt, dass du Zuschläge erhältst, wenn du an Sonn- oder Feiertagen, am Wochenende oder in der Nacht arbeitest. Als nebenberufliche Krankenschwester kannst du also mit zwei bis drei Arbeitseinsätzen pro Monat die 538 Euro erreichen.

Beim maximalen Stundeneinsatz spielen zwei Faktoren eine Rolle:

  • die Verdienstgrenze von 538 Euro
  • Diejenigen, die neben dem Pflegejob einer Vollzeit- oder einer weiteren Teilzeittätigkeit nachgehen, „dürfen mit ihren Jobs in Kombination auf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche kommen“, informiert die Plattform medi-karriere.de.

Gute Nachrichten: Die Pflegekommission spricht eine höhere Verdienstempfehlung aus.

Das bedeutet, dass die Mindestlöhne für Aushilfen bis Ende 2023 von 12 auf 14,15 Euro steigen, für qualifizierte Hilfskräfte von 12,50 auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte von 15 Euro auf 18,25 Euro.

Für Pflegehilfskräfte:

ab 01.02.2024 14,15 Euro
ab 01.05.2024 15,50 Euro
ab 01.07.2025 16,10 Euro

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und entsprechenden Tätigkeit):

ab 01.02.2024 15,25 Euro
ab 01.05.2024 16,50 Euro
ab 01.07.2025 17,35 Euro

Für Pflegefachkräfte:

ab 01.02.2024 18,25 Euro
ab 01.05.2024 19,50 Euro
ab 01.07.2025 20,50 Euro

Quelle: BMAS

Außerdem wurde der Mindesturlaub seit 2023 auf 29 Tage angehoben.

Arbeitszeit im 538-Euro-Job: Was gilt bei Pausen und Feiertagen?

Der Gesetzgeber formuliert im Arbeitszeitgesetz „die Arbeitszeit als die Zeit, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeit liegt – und zwar ohne die Ruhepausen“.

Das gilt auch für die geringfügig Beschäftigte. Dazu der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Es sind dabei zwei Formen von Minijobs zu unterscheiden, die ,Entgeltgeringfügigkeit‘ und die ,Zeitgeringfügigkeit‘“. Im ersten Fall gibt es eine Grenze für das Entgelt (Lohn/Gehalt), im zweiten Fall eine Grenze für die Arbeitszeit.

Feiertage: Gleiches Recht für alle

Nichts ändern wird sich die Feiertagsregelung. Doch auch hier bekommen MinijoberInnen gesetzlichen Flankenschutz. Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, müssen MinijobberInnen – wie alle anderen Beschäftigten – nicht zur Arbeit gehen. Die Gehaltsuhr läuft aber weiter.

„Wichtig: Arbeitgeber dürfen die Fortzahlung des Verdienstes an Feiertagen nicht dadurch umgehen, indem sie Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeiten lassen“, erklärt die Minijob-Zentrale.

Wenn du in der Gastronomie beschäftigt ist und trotz oder gerade am Feiertag arbeitest, solltest du mit deiner Chefin eine Regelung vereinbaren. Das könnte ein Zuschlag sein. Das ist jedoch dann nicht nötig, wenn es dazu bereits eine Regelung im Tarifvertrag gibt.

Sind Feiertagszuschläge vereinbart, können sie laut Minijob-Zentrale steuer- und beitragsfrei gezahlt werden. Das Sahnehäubchen für FeiertagsarbeiterInnen: Steuer- und beitragsfreie Feiertagszuschläge sind für die Einhaltung der monatlichen Verdienstgrenze im Minijob nicht anzurechnen.

Urlaub: Auch für MinijobberInnen

Das Bundesurlaubsgesetz schließt auch MinijobberInnen ein. Das bedeutet: mindestens 24 Werktage Urlaub bei 6 Arbeitstagen, 20 bei 5 oder je nach Tarif. Wie viel das ist, berechnet sich nach der Formel: Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche mit angenommenen 20 Tagen Mindesturlaub (bei 6 Arbeitstagen 24), geteilt durch fünf Wochenarbeitstage (bei 6 dividiert durch 6), multipliziert mit den tatsächlich gearbeiteten Wochentagen. Beispiel: Du arbeitest an drei Tagen in der Woche bei einer vereinbarten 5-Tage-Woche. Dann musst du rechnen: 20 : 5 x 3 = 12).

Übrigens kann sich die Anhebung des Mindestlohns auf das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld positiv auswirken. Und zwar dann, wenn die Gehaltsabrechnung auf Basis von Stunden-, Wochen- oder Monatsgehaltszahlungen basiert.

Dokumentation im Minijob: Arbeitsstunden müssen festgehalten werden

Damit es keine Missverständnisse gibt, sind die Unternehmen verpflichtet, Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren oder diese Dokumentation dem Beschäftigten aufzutragen. Der Arbeitsnachweis muss spätestens nach sieben Arbeitstagen vorliegen. Dabei werden oft die Pausen zur Streitfrage. Doch dafür gibt es eine klare Gesetzesvorschrift: Pausenzeiten zählen auch bei MinijobberInnen nicht zur Arbeitszeit.

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herMoney Tipp

Verweigert dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin die Anhebung auf den Mindestlohn, hast du das Recht, ihn innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist einzufordern. Grundsätzlich gelten auch für MinijobberInnen die Tarifverträge.

Wenn du weitere Fragen hast, kann du sie dem Bundesarbeitsministerium stellen. Auskünfte zu Teilzeit, Altersteilzeit und Minijobs erhält du unter der 030 221 911 005 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr).

Noch ein Tipp: Teilzeit ist oft besser als ein Minijob. Warum erfährst du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Christiane Habrich-Böcker am 04.08.2022 verfasst und zuletzt am 04.07.2024 von Alexa Wiechmann aktualisiert.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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