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Sprung in die Selbstständigkeit: So beantragst du einen Gewerbeschein

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Simin Heuser

11. Januar 2023

Bevor es mit der Selbstständigkeit losgehen kann, musst du eventuell einen Gewerbeschein beantragen. Wir erklären, wie’s geht.

Inhalt

Was ist ein Gewerbeschein und wann brauche ich einen?

Gewerbeschein online und offline beantragen – Wie geht das?

Was kostet ein Gewerbeschein?

Was du nach der Gewerbeanmeldung beachten musst

FAQ

Gewerbeschein beantragen: Das Wichtigste in Kürze

Einen Gewerbeschein benötigst du, wenn du dich selbstständig machen und mit deiner Tätigkeit Gewinne erzielen möchtest. Ausnahme: Du gehörst einem freien Beruf an und bist Künstlerin, Rechtsanwältin oder Ärztin. Wenn nicht, musst du dem Gewerbe- oder Ordnungsamt dein Geschäft anmelden. In manchen Kommunen geht das online.

Du kannst dein Gewerbe entweder online oder beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Stadt anmelden.

Bei der Tätigkeitsbeschreibung deiner Gewerbeanmeldung solltest du dir genau überlegen, welche Bereiche du in Zukunft abdecken möchtest, um eine eventuelle Ummeldung zu vermeiden.

Mit der Gewerbeanmeldung ist es jedoch noch nicht getan. Denn es folgen Anmeldungen unter anderem beim Finanzamt, der IHK und der Berufsgenossenschaft.

Deine Geschäftsidee steht und du möchtest dir endlich den Traum der Selbstständigkeit erfüllen und plötzlich heißt es: Gewerbeschein beantragen. Was im ersten Augenblick nach einem Hindernis aussieht, ist mit der richtigen Vorbereitung schnell erledigt. Wir verraten dir, wann du einen Gewerbeschein benötigst, wie die Anmeldung funktioniert und was du danach beachten solltest.

Was ist ein Gewerbeschein und wann brauche ich einen?

Die Anmeldung eines Gewerbes ist verpflichtend, wenn du mit deiner Selbstständigkeit Gewinne erzielen willst. Die Höhe der möglichen Einnahmen spielt dabei keine Rolle.

Selbst wenn du noch keinen Cent verdienst, aber bereits erste Vorbereitungen triffst, benötigst du einen Gewerbeschein. Das können zum Beispiel die Einrichtung eines Geschäftsbetriebes oder Werbemaßnahmen sein.

Wann du keinen Gewerbeschein beantragen musst

Nur wenn du zu einer speziellen Berufsgruppe gehörst, bist du trotz Selbstständigkeit von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Das sind vor allem die sogenannten FreiberuflerInnen. Dazu zählen künstlerische und lehrende Berufe sowie ÄrztInnen, NotarInnen, RechtsanwältInnen sowie ArchitektInnen. LandwirtInnen oder FörsterInnen benötigen ebenfalls keinen Gewerbenachweis.

Achtung: Es gibt bestimmte Mischformen aus Gewerbebetrieb und freiem Beruf. Bist du zum Beispiel Autorin und betreibst einen eigenen Online-Shop mit deinen Büchern, musst du letztere Tätigkeit als Gewerbe anmelden.

Wenn es sich in deinem Fall nur um ein Hobby handelt, benötigst du selbstverständlich keinen Gewerbenachweis. Die Abgrenzung, ab wann deine Tätigkeit nicht mehr als Freizeitbeschäftigung zählt, ist klar definiert. Wenn du die Absicht hast, mit deinem Hobby Gewinne zu erzielen, handelt es sich um ein Gewerbe (oder um einen freiberuflichen Status).

Sind deine Ausgaben dagegen auf Dauer höher als deine Einnahmen, zählt deine Tätigkeit als Hobby und nicht als ein Gewerbe. Du kannst deine Produkte also theoretisch ohne Gewerbe verkaufen, allerdings nicht mit der Absicht, daraus ein profitables Geschäft zu entwickeln.

Auch als Kleinunternehmerin musst du ein Gewerbe anmelden!

Vielleicht entscheidest du dich zunächst für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Dann ist das Kleingewerbe eine mögliche Option, die viele Erleichterungen mit sich bringt. Dabei handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern du machst von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch.

Voraussetzung ist, dass dein Jahresgewinn im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegt und du im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt hast. Erfüllst du diese Kriterien, kannst du die Regelung in Anspruch nehmen und reduzierst damit deinen buchhalterischen Aufwand.

Eine Unterscheidung zwischen großem und kleinem Gewerbeschein gibt es allerdings nicht. Auch für dein Kleingewerbe musst du den gängigen Gewerbeschein beantragen.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Der Gewerbeschein ist nichts anderes als die behördliche Bestätigung, dass du ein Gewerbe angemeldet hast. Das Anmeldeformular ist normalerweise ein einseitiges DIN A4-Dokument, das du ausfüllst und das danach von der entsprechenden Stelle unterzeichnet wird. Dieses Formular dient dann als Gewerbenachweis.

Ein Muster für einen Gewerbeschein findest du zum Beispiel hier.

Gewerbeschein

So sieht ein Gewerbeschein aus. Quelle: www.stmwi.bayern.de

Gewerbeschein

So sieht ein Gewerbeschein aus. Quelle: www.stmwi.bayern.de

Gewerbeschein online und offline beantragen – Wie geht das?

1. Schritt: Prüfe, welches Amt für dich zuständig ist.

Für die Anmeldung deines Gewerbes wendest du dich an das Gewerbeamt, das Ordnungs- oder Wirtschaftsamt. Genauere Informationen findest du auf der offiziellen Internetseite deiner Stadt oder Gemeinde.

Du kannst prüfen, ob du den Gewerbeschein auch online beantragen kannst:

Das erspart dir den Weg zur Behörde. Du füllst das Anmeldeformular online aus und schickst es ab. Eventuelle Fragen kannst du telefonisch klären. Die entsprechende Telefonnummer steht auf der Internetseite des zuständigen Amts.

Ein kleiner Tipp, falls du den Gewerbeschein vor Ort anmelden möchtest oder musst: In der Regel findest du das Antragsformular bereits auf der Internetseite des Amts. Den Gewerbeschein kannst du dann ausdrucken, in Ruhe ausfüllen und mitnehmen.

2. Schritt: Besorge die notwendigen Dokumente.

Achte bei der Anmeldung darauf, alle notwendigen Dokumente parat zu haben. Welche das sind, hängt zum Beispiel davon ab, in welcher Branche du arbeitest.

Generell sind folgende Dokumente wichtig für die Anmeldung:

  • Personalausweis
  • Gesellschaftsvertrag
  • evtl. notwendige Befähigungsnachweise
  • je nach Branche: Meisterbrief, polizeiliches Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis

Welche Dokumente du für dein Geschäft genau benötigst, findest du auch auf der Internetseite des Gewerbeamts oder auf der Seite der zuständigen IHK.

3. Schritt: Fülle das Formular zur Gewerbeanmeldung richtig aus.

Keine Sorge, die erforderlichen Eintragungen auf dem einseitigen Dokument sind überschaubar. Trotzdem lohnt es sich, die Gewerbeanmeldung in Ruhe auszufüllen. Das erspart dir auf lange Sicht Zeit und Kosten. Gerade bei der Tätigkeitsbeschreibung solltest du genauer hinschauen, wenn du das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllst.

Grundsätzlich musst du an dieser Stelle in wenigen Worten so genau wie möglich formulieren, welche Form von Gewerbe du betreibst. Allgemein gehaltene Angaben wie „Handel mit Waren“ genügen der zuständigen Behörde meist nicht.

Auf der anderen Seite solltest du deine Geschäftsidee auch nicht zu eng beschreiben. Angenommen, du möchtest nach deiner Gewerbeanmeldung einen Online-Shop mit selbst genähten Röcken eröffnen. Die Tätigkeitsbeschreibung könnte dann lauten: „Online-Verkauf selbst genähter Röcke“. Aber was, wenn du schon bald erkennst, dass sich Kleider viel besser verkaufen lassen?

Um deine Tätigkeit zu erweitern, müsstest du dein Gewerbe ummelden. So würden weitere Kosten und zusätzliche Arbeit entstehen. Beschreibe deine Tätigkeit daher am besten direkt als „Online-Verkauf selbst genähter Kleidungsstücke“.

Wenn du dich bei deiner Formulierung an den Grundsatz „so genau wie nötig und so allgemein wie möglich“ hältst, bist du gut beraten.

Sobald du deinen Gewerbeschein endlich in der Hand hast, werden zusätzlich einige Behörden automatisch vom Amt informiert. Dafür musst du selbst nicht aktiv werden.

Dazu zählen:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer (IHK), ggf. Handwerkskammer
  • Statistisches Landesamt
  • Gewerbeaufsicht

Was kostet ein Gewerbeschein?

Um dein Gewerbe anzumelden, musst du mit einer kleinen Gebühr rechnen. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung unterscheiden sich innerhalb Deutschlands. Sie liegen zwischen 20 und 60 Euro. Die exakte Höhe ist abhängig vom zuständigen Amt und deiner Betriebsart. Die Gebühr zahlst du immer dort, wo sich dein Unternehmen befindet.

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Zusätzlich können weitere Kosten auf dich zukommen. Zum Beispiel Gebühren für etwaige Nachweise, die du für deine Gewerbeanmeldung benötigst.

Was du nach der Gewerbeanmeldung beachten musst

Mit der Anmeldung deines Gewerbes ist es leider noch nicht getan. Es sind weitere Schritte nötig, um mit deiner Selbstständigkeit endlich durchzustarten.

1. Schritt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der erfolgreichen Anmeldung solltest du Post vom Finanzamt bekommen. Sie schicken dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, den du innerhalb eines Monats nach Neugründung dem Finanzamt übermitteln musst. Dabei hast du die Gelegenheit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, wenn du das möchtest.

2. Schritt: Mitgliedschaft in der IHK und HWK

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, wird sowohl die IHK als auch die Handwerkskammer (HWK) informiert, falls Letztere für dich verpflichtend ist. In jedem Fall entsteht mit deiner Gewerbeanmeldung für dich eine kostenpflichtige Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Je nach Umsatzprognose kannst du dich von den Mitgliedsbeiträgen befreien lassen. Von beiden Kammern erhältst du einen Erfassungsbogen, den du ausfüllen und abgeben musst.

3. Schritt: Aufnahme bei der Berufsgenossenschaft

Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, hängt von deiner Branche ab. Bei der musst du dich anmelden, um im Falle eines Berufsunfalles abgesichert zu sein.

Normalerweise gibt das Gewerbeamt deine Anmeldung automatisch an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter. Wenn du sichergehen möchtest, kannst du sie aber auch selbst kontaktieren. Denn innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung musst du um die Aufnahme bei deiner Berufsgenossenschaft bitten.

4. Schritt: Zusätzliche Amtswege

Abhängig davon, in welcher Branche du tätig bist und wie groß dein Unternehmen ist, gibt es noch mehr zu erledigen.

Solltest du MitarbeiterInnen einstellen, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit melden und eine Betriebsnummer beantragen. Mit dieser Nummer kannst du deine Beschäftigten bei der Krankenkasse und bei der Sozialversicherung anmelden.

Betreibst du einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb, musst du dein Gewerbe außerdem in der Handwerksrolle eintragen lassen.

herMoney-Tipp

Lass dich von den vielen Schritten und Bestimmungen nicht irritieren. Solltest du bei der Gewerbeanmeldung unsicher sein, kannst du die Anmeldung zum Beispiel vor Ort beim Amt vornehmen. Das hat den Vorteil, dass dir die Sachbearbeiterin vor Ort beim Ausfüllen des Formulars helfen und Fragen beantworten kann.

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Häufige Fragen zum Gewerbeschein

Was zählt als Gewerbeschein?

Als Gewerbeschein zählt die Empfangsbestätigung der Gewerbeanmeldung, die du vom Amt erhältst. Das Wort „Gewerbeschein“ ist etwas irreführend, denn du beantragst keinen „Schein“ oder eine Gewerbekarte wie das zum Beispiel beim Führerschein der Fall ist. Vielmehr steht das Wort „Schein“ in diesem Fall für Bescheinigung – nämlich die Bescheinigung über die Anmeldung deines Gewerbes.

Ist eine Gewerbeanmeldung auch gleich der Gewerbeschein?

Nicht ganz, denn die Anmeldung allein reicht nicht aus. Wichtig ist, dass dir das Amt eine Bestätigung der Anmeldung aushändigt, inklusive Unterschrift und Stempel. Diese Empfangsbestätigung ist dann dein Gewerbeschein.

Woher bekomme ich einen Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein bekommst du in der Regel beim Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Wirtschaftsamt. Schau am besten einfach auf der offiziellen Internetseite deiner Stadt oder Gemeinde nach genauen Informationen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Gewerbeschein zu erhalten?

Prinzipiell herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Es kann also jedeR Deutsche einen Gewerbeschein beantragen. Je nach Branche musst du einige Vorgaben beachten. Bei einem Gaststättengewerbe oder Handwerkerbetrieb handelt es sich beispielsweise um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. In diesem Fall musst du deine Erlaubnis nachweisen. Wenn du unsicher bist, ob dein Gewerbe erlaubnispflichtig ist, frag einfach bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nach.

Solltest du noch minderjährig sein, giltst du vor dem Gesetz nur als eingeschränkt geschäftsfähig. Daher benötigst du zusätzlich die Erlaubnis deiner gesetzlichen Vertreter (in der Regel deiner Eltern) und eine Genehmigung des Familiengerichts.

Muss ich als Hobbykünstlerin ein Gewerbe anmelden?

Für dein Hobby benötigst du prinzipiell keine Gewerbeanmeldung, solange du nicht planst, mit deiner Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Im Falle der künstlerischen Tätigkeit benötigst du aber so oder so keinen Gewerbeschein. KünstlerInnen zählen zu den FreiberuflerInnen und betreiben damit auch kein anmeldepflichtiges Gewerbe.

Kann ich mehrere Gewerbe anmelden?

Eine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Tätigkeiten gibt es nicht. Du kannst also beliebig viele Gewerbe anmelden. Generell gilt: Egal, wie viele gewerbliche Tätigkeiten du ausübst, es bleibt ein einziges Unternehmen. Das kann aus mehreren Betrieben bestehen, zum Beispiel einem Online-Shop, einem lokalen Geschäft und einer Beratungsdienstleistung.

Wenn du bereits bei der Anmeldung deines Gewerbes weißt, dass du mehrere Tätigkeiten ausführen wirst, denk daran, sie auch alle anzugeben. Du musst die Bereiche nicht alle von Beginn an abdecken. Alternativ kannst du deinen Gewerbeschein später erweitern. Bedenke aber, dass dann eine Gebühr fällig ist und du wieder – online oder offline – einen Antrag stellen musst.

Bietet der Gewerbeschein Vorteile beim Einkaufen? Kann ich Vollmachten ausstellen?

Mit dem Gewerbeschein kannst du im Großhandel einkaufen gehen. Als Besitzerin eines Cafés beispielsweise profitierst du im Großhandel von Waren in größeren Gebinden. Privat lohnt sich der Einkauf aber kaum, denn die Produkte sind in der Regel nicht günstiger als im Supermarkt.

Natürlich geht es bei der Anmeldung eines Gewerbes in erster Linie nicht um eventuelle Vorteile. Vergiss nicht, dass mit einem Gewerbe auch Gewerbesteuern auf dich zukommen. Einen Gewerbeschein zu beantragen, ohne ein Gewerbe zu haben, ist daher nicht nur sinnlos, sondern auch nicht erlaubt.

Auch von anderen Experimenten wie dem Großhandel-Einkauf über eine Vollmacht einer Freundin mit Gewerbeschein raten wir ab. Ein besonderer Vorteil ergibt sich nicht und im Zweifel bringst du deine Freundin damit in Schwierigkeiten.

Ich habe meinen Gewerbeschein verloren. Was mache ich jetzt?

Hast du deinen Gewerbeschein verloren, kannst du eine Zweitschrift beantragen. Die wird dir normalerweise problemlos beim Gewerbeamt oder online ausgestellt. Denk daran, zu dem Termin deinen Personalausweis mitzunehmen. Rechne mit einer kleinen Gebühr, die du für die Zweitschrift bezahlen musst.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Dieser Artikel wurde von Simin Heuser erstellt und 2023 von Christiane Habrich-Böcker aktualisiert.

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Simin Heuser

Simin Heuser hat Volkswirtschaftslehre studiert und war bereits für verschiedene Fondsgesellschaften und Fintechs tätig. Sie schreibt unter anderem als freie Autorin über Finanz- und Versicherungsthemen.