Entgeltumwandlung: mehr Netto vom Brutto?
26. Juni 2024
ArbeitgeberInnen müssen sich an der Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden beteiligen. Doch lohnt sich die Entgeltumwandlung?
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10. Oktober 2024
Auf die Betriebsrente zahlst du Steuern, ähnlich wie zuvor schon aufs Gehalt. Worauf du achten solltest, erfährst du hier.
In der Ansparphase brauchst du keine Steuern zu zahlen, wenn du nicht mehr als 604 pro Monat in deine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlst. Sozialversicherungsbeiträge zahlst du erst ab 302 Euro pro Monat.
Wird deine Betriebsrente ausgezahlt, gilt ein Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen in Höhe von 176,75 Euro. Das heißt: Auf diesen Betrag fallen keine Abgaben an die Kranken- und Pflegekasse an.
In der Auszahlung musst du die Betriebsrente – sofern der Versorgungsfreibetrag für dich dann bei null liegt – voll versteuern. Hier greift dein persönlicher Steuersatz.
Schon während deines Erwerbslebens fragst du dich sicher einmal: „Wie viel Betriebsrente bekomme ich eigentlich, wenn ich in den Ruhestand gehe? Wie wird die Betriebsrente versteuert?“ Wie so oft gilt: Die Höhe deiner Auszahlung hängt von mehreren Faktoren ab.
Dazu zählen:
Aber auch dein persönlicher Steuersatz beeinflusst die Auszahlung der Betriebsrente.
Wann und warum die betriebliche Altersvorsorge attraktiv ist, haben wir in unserem Podcast besprochen:
Du kannst als ArbeitnehmerIn Steuern und Sozialabgaben sparen, indem du einen Teil deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge steckst. Über diese sogenannte Entgeltumwandlung hast du die Möglichkeit, Beiträge bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von acht Prozent steuerfrei und von bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei in die bAV einzuzahlen.
2024 liegen die Freibeträge für Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Sozialpartnermodelle monatlich bei 604 Euro. Auf diesen Betrag musst du keine Steuern zahlen. 302 Euro kannst du außerdem ganz ohne Sozialabgaben in eine bAV sparen. Hast du dich für ein Modell der Unterstützungskasse oder Direktzusage entschieden, gibt es diese Beitragsbemessungsgrenzen nicht.
Johanna hat monatlich 3.000 Euro brutto verdient und davon 200 Euro in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Ihr zu versteuerndes Einkommen betrug somit 2.800 Euro. Monat für Monat sparte sie so 45 Euro Steuern und etwa 59 Euro Sozialabgaben. Außerdem bekam sie den seit 2019 gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberanteil in Höhe von 15 Prozent auf ihren Sparbetrag. Das machte noch einmal 30 Euro, die in der bAV landeten. Obwohl Johanna netto nur 114 Euro weniger heraushatte, sparte sie auf diese Weise monatlich rund 335 Euro.
Meist kannst du aus verschiedenen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge wählen. Dazu zählen Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Sozialpartnermodelle. Unterstützungskassen und Direktzusagen bieten den Vorteil steuerfreier Beiträge in unbegrenzter Höhe.
Auch deine ArbeitgeberInnen sparen durch die Entgeltumwandlung Steuern. Bezuschussen sie die bAV ihrer ArbeitnehmerInnen, können sie diese Ausgaben meist als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Achtung: Du hast deinen bAV-Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen? Direktversicherungen aus dieser Zeit werden während der Ansparphase pauschal mit 20 Prozent besteuert.
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Wenn du ein Arbeitsverhältnis kündigst, deine Direktversicherung oder Pensionskasse jedoch danach privat fütterst, brauchst du auf diese Beiträge keine Sozialabgaben zu zahlen.
Beispiel: Hannah kündigt ihren Job zum 31. März 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie 10.000 Euro in die Direktversicherung eingezahlt. Nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses zahlt sie aus eigenen Mitteln weitere 15.000 Euro in diese Versicherung ein, bevor sie 20 Jahre später in Rente geht. Als Seniorin muss sie nur auf die ersten 10.000 Euro Sozialabgaben leisten. Ihre privat gezahlten 15.000 Euro sind beitragsfrei.
Wenn du noch berufstätig bist, musst du deine betriebliche Altersvorsorge in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben. Deine ArbeitgeberInnen führen sie in deiner Gehaltsabrechnung auf. Du findest die Betriebsrente jedoch in der Lohnsteuerbescheinigung, die dir deine ArbeitgeberInnen schicken.
Anders sieht es aus, wenn du Sonderzulagen oder Sonderzuwendungen in deine bAV investierst. Überschreitest du damit die Beitragsgrenze, werden darauf Steuern fällig. Gib den Teil der Zulagen oder Zuwendungen, der die Beitragsgrenze überschreitet, in der „Anlage N“ der Steuererklärung an.
Wer im Alter eine Betriebsrente bezieht, muss sie als Einkünfte voll versteuern. Ob man sich für eine vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung oder aber eine lebenslange Rente entscheidet, spielt dabei keine Rolle. Eine Ausnahme bilden Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind. Hier ist die Auszahlung steuerfrei.
Für alle anderen gibt es einen kleinen Trost: Sie haben als RentnerInnen in der Regel eine geringere persönlichen Steuersatz. Der Grund: Die Einkünfte sind meist niedriger als noch während ihres Erwerbslebens. Auch der sogenannte Altersentlastungsbetrag mindert die Steuerlast der SeniorInnen. Jedoch wird er schrittweise herabgestuft, so dass RentnerInnen nur noch bis 2040 davon profitieren.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen Freibetrag. Den gesetzlich festgeschriebene allgemeine Kassenbeitragssatz in Höhe von aktuell rund 14,6 Prozent musst du nur zahlen, wenn du über die bAV mehr als 176,75 Euro erhältst.
In diesem Fall musst du den vollen Beitrag zur gesetzlichen Pflege- wie auch Krankenversicherung auf deine Betriebsrente zahlen. Der Arbeitgeberanteil fällt ab dem Renteneintritt weg, sodass jede Rentnerin die Krankenkassenbeiträge selbst in voller Höhe bezahlen muss. Rechne mit Sozialabgaben in Höhe von mindestens 18 Prozent. Bist du privat versichert, brauchst du keine Sozialversicherungsbeiträge auf die bAV zu zahlen. Deine Beträge werden in diesem Fall unabhängig berechnet und hängen zum Beispiel von deinem Tarif und deinem Alter ab.
Übrigens: Hast du mehrere Betriebsrenten, werden sie addiert. Ab einer Betriebsrente von 176,75 Euro wird auf den gesamten Rentenbetrag der Pflegeversicherungssatz von 3,4 Prozent für RentnerInnen mit Kindern und 4 Prozent für kinderlose SeniorInnen berechnet.
Wenn du prüfen möchtest, wie hoch die Auszahlung deiner gesetzlichen Rente sowie betrieblichen Altersvorsorge sein wird, findest du beispielsweise hier einen Rechner. Um den Betriebsrenten-Rechner in vereinfachter Form zu nutzen, kannst du in dem Feld „Ausprägung“ oben links „Elementar“ auswählen.
Bei der Besteuerung der Betriebsrenten greift der sogenannte Versorgungsfreibetrag. Er wird durch die Höhe deiner Rente bestimmt, sowie vom Jahr des Renteneintritts – also dem Jahr des Versorgungsbeginns. Mit diesem Freibetrag bleibt ein Teil deiner Betriebsrente steuerfrei, wie du in der Tabelle unten sehen kannst.
Bis 2005 lag der Versorgungsfreibetrag noch bei 40,00 Prozent. Seit 2006 werden Freibeträge und Zuschläge allerdings schrittweise reduziert. Im Jahr 2040 wird der Versorgungsfreibetrag demnach null Euro betragen.
Jahr des Versorgungsbeginns | Freibetrag in % der Versorgungsbezüge | Jährlicher Höchstbetrag | Jährlicher Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag |
Bis 2005 | 40,0% | 3000 Euro | 900 Euro |
2006 | 38,4% | 2880 Euro | 864 Euro |
2007 | 36,8% | 2760 Euro | 828 Euro |
2008 | 35,2% | 2640 Euro | 792 Euro |
2009 | 33,6% | 2520 Euro | 756 Euro |
2010 | 32,0% | 2400 Euro | 720 Euro |
2011 | 30,4% | 2280 Euro | 684 Euro |
2012 | 28,8% | 2160 Euro | 648 Euro |
2013 | 27,2% | 2040 Euro | 612 Euro |
2014 | 25,6% | 1920 Euro | 576 Euro |
2015 | 24,0% | 1800 Euro | 540 Euro |
2016 | 22,4% | 1680 Euro | 504 Euro |
2017 | 20,8% | 1560 Euro | 468 Euro |
2018 | 19,2% | 1440 Euro | 432 Euro |
2019 | 17,6% | 1320 Euro | 396 Euro |
2020 | 16,0% | 1200 Euro | 360 Euro |
2021 | 15,2% | 1140 Euro | 342 Euro |
2022 | 14,4% | 1080 Euro | 324 Euro |
2023 | 13,6% | 1020 Euro | 306 Euro |
2024 | 12,8% | 960 Euro | 288 Euro |
Quelle: § 19 Einkommenssteuergesetz (EstG)
Oft kannst du dich bei der Auszahlung deiner Betriebsrente zwischen drei Varianten entscheiden. Hier schlüsseln wir die einzelnen Vor- und Nachteile der verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten auf.
Diese Methode bessert allmonatlich deine gesetzliche Rente auf. Bis zum Ende deiner Tage erhältst du jeden Monat einen bestimmten Betrag. Der Nachteil: Du musst im Schnitt ab Renteneintritt mindestens 20 Jahre leben, um deine Einzahlungen wieder herauszuhaben.
Beispielrechnung: Sabrina bezieht als Rentnerin ab 2041 monatlich 300 Euro aus ihrer bAV. Darauf zahlt sie 20 Prozent Steuern, also 60 Euro, und einen Krankenkassenbeitrag von rund 15,8 Prozent (abzüglich des Freibetrags von 176,75 Euro). Das wären noch einmal 20,58 Euro pro Monat. So kommt Sabrina auf eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 226,42 Euro.
Diese Variante ist wohl am besten geeignet, wenn du es zu Beginn deines SeniorInnen-Daseins so richtig krachen lassen möchtest. Die Versicherung zahlt dir auf einen Schlag dein gesamtes Erspartes aus. Damit kannst du entweder bis an dein Lebensende allmonatlich selbst haushalten, deine Immobilie modernisieren, eine Weltreise machen oder aber deinen Kindern oder Enkeln eine Freude bereiten. Der Nachteil einer vollständigen Kapitalauszahlung deiner betrieblichen Altersvorsorge: Wenn dein Geld weg ist, ist es weg. Das wäre dann eine Säule weniger, auf die du dich als Rentnerin stützen kannst.
Bedenken solltest du, dass eine große Einmalzahlung der bAV dein angespartes Kapital durch die Steuerlast auch im Alter deutlich schmälert. Du hast aber prinzipiell die Möglichkeit, nach §1 Abs. 1 Nr. 4a AltZertG auf Antrag den Auszahlungstermin der Abfindung auf das Folgejahr zu verschieben. Da du als Rentnerin im Regelfall geringere Einkünfte hast als Arbeitnehmerin, könntest du so Steuern „sparen“.
Darüber hinaus musst du auch eine einmalige Kapitalauszahlung Sozialabgaben zahlen. Die Summe, die du im Jahr der Auszahlung erhältst, verteilt die gesetzliche Krankenkasse gedanklich auf 120 Monate (10 Jahre). Handelt es sich zum Beispiel um 100.000 Euro, teilt man sie durch 120.
Bei der dritten Variante bekommst du zu Beginn der Rente einen Teil deines Kapitals ausgezahlt. Das ist häufig in etwa ein Drittel deines Ersparten. Das, was übrigbleibt, fließt monatlich als Betriebsrente auf dein Konto, bis dich eines fernen Tages das Zeitliche segnet.
Die Fünftelregel funktioniert so, dass Kapitalauszahlungen steuerlich so behandelt werden können, als würdest du sie gleichmäßig über fünf Jahre verteilt beziehen. Von dieser Regelung profitieren all jene, die sich bei der betrieblichen Altersvorsorge für die Unterstützungskasse oder Direktzusage entschieden haben.
Lässt du dir dein angespartes Kapital also auf einen Schlag ganz oder teilweise auszahlen, besteuert das Finanzamt nur 20 Prozent dieses großen Batzens – und das über fünf Jahre. Durch dieses Vorgehen ist die Besteuerung auf die Kapitalauszahlung deiner betrieblichen Altersvorsorge niedriger.
Praktisch sieht das so aus: Ein Fünftel der Einmalzahlung wird deinen sonstigen Einkünften im Alter hinzugerechnet. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Steuerbetrag, den du ohne diese Einmalzahlung hättest, wird mit fünf multipliziert. Mit dieser Rechnung ermittelst du den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Kapitalauszahlung.
Wer im Alter neben der Rente, Pension und/oder Betriebsrente keine weiteren Einkünfte hat und in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen lebt, kann eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Diese Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften besteht nur aus zwei Seiten – und erspart frau damit viel Zeit.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich von Saskia Weck 2021 verfasst, im Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker sowie im Oktober 2024 von Laura Gaida aktualisiert.