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Mütterrente: So wirkt sich die Zeit der Kindererziehung auf deine Rente aus

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Ines Baur

16. Januar 2024

Mütterrenten sollen die Geschlechterungleichheit bei der Rente ausgleichen. Wie das funktioniert und mit wie viel du rechnen kannst.

Inhalt:

Definition: Was ist Mütterrente und wer bekommt sie?

Wie viele Jahre werden pro Kind für die Rente angerechnet?

Wie wird die Mütterrente aktuell berechnet?

Gilt die Mütterrente auch für Väter?

Muss die Mütterrente beantragt werden?

Wird die Mütterrente besteuert?

Anrechnung der Kindererziehungszeit auf die Grundrente

Was können Frauen ohne Rentenanspruch versuchen?

herMoney Tipp

Mütterrente: Das Wichtigste in Kürze

Für die Zeit der Kindererziehung werden Mütter oder Väter ungefähr so gestellt, als hätten sie die Rentenbeiträge nach Berechnung eines Durchschnittswertes gezahlt.

Wie viel Mütterrente du bekommst, hängt davon ab, wie lange du deine Kinder erzogen hast.

Dein Kind ist vor 1992 geboren? Dir wird pro Kind bis zu 2 Jahre und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben.

Dein Kind ist ab 1992 geboren: Deine Gutschrift an Kindererziehungszeit kann bis zu 3 Jahre pro Kind betragen.

Damit du die Mütterrente bekommst, müssen die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erfasst sein. Das Formular dafür gibt es online.

Altersarmut ist viel zu oft weiblich. Ein häufiger Grund ist, dass wir Frauen unsere Karriere für etwas viel Wichtigeres unterbrechen: unsere Kinder. Wegen Schwangerschaft, Kindererziehung und Kinderbetreuung erzielen Mütter oft geringere Rentenanwartschaften, da sie kürzer in die Rentenkasse einzahlen und später auf Teilzeitbeschäftigung oder Minijob ausweichen.

Andererseits sind gerade Kinder – abgesehen von ihrer Wertigkeit und emotionalen, biologischen und ethischen Gesichtspunkten – eine wichtige Grundlage für den Generationenvertrag. Es gehört sich, dass Frauen für die Zeiten, in denen sie ihr Kleinkind betreuen und nicht erwerbsmäßig arbeiten können, einen Ausgleich erhalten.

Das haben die Regierungen europaweit eingesehen. Und hier kommt die Mütterrente ins Spiel, eine Rentenleistung für Elternschaft. Doch wem werden Kindererziehungszeiten angerechnet? Kann man sie aufteilen? Wie viel Rente bekommen Hausfrauen, die ihr ganzes Leben nur für die Kinder da waren?

Alle Infos zusammengefasst im Video:

Definition: Was ist Mütterrente und wer bekommt sie?

Zuallererst sollte man wissen, dass die Mütterrente keine eigene Rente ist. Der Begriff wurde im Wahlkampf 2013 geprägt. Nichtsdestotrotz soll die „Mütterrente“ für verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten stehen. Und zwar für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wurden vor Jahren erst ein Jahr Erziehungszeit, dann zwei und mittlerweile zweieinhalb Jahre anerkannt.

Mit der Mütterrente II und den zusätzlichen sechs Monaten soll eine gerechtere Behandlung des Elternpaares erreicht werden. Man strebt eine Angleichung an die Eltern an, die nach 1992 Kinder bekommen und bei denen von Haus aus drei Jahre Erziehungszeit angerechnet werden.

Dank der Anpassung durch die Mütterrente kann eine Mutter (oder ein Vater), die ihr/sein Kind erzieht, die gesetzliche Rente erhöhen. Und manche Frauen können damit überhaupt erst einen Rentenanspruch erwerben. Einen mickrigen, aber immerhin. Denn für die Kindererziehungszeiten werden ihnen Rentenpunkte (auch Entgeltpunkte genannt) gutgeschrieben.

Doch für 2024 droht die Gefahr, dass die Mütterrenten gekürzt werden könnten. 1,2 Milliarden sollen durch eine Kürzung des Rentenzuschusses im Bundeshaushalt gespart werden. Der Bundeszuschuss wird für die Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen eingesetzt, darunter fällt auch die Mütterrente.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wiegt ab: „Die gesetzlich festgeschriebene Rentenanpassung bestimmt sich im Wesentlichen nach der Lohnentwicklung. Außerdem kann heute noch nicht die Höhe der Rentenanpassung vorhergesagt werden, die Werte zur Berechnung der Rentenanpassungshöhe liegen erst im März 2024 vor“, so die offizielle Stellungnahme. Der Sozialverband VdK bringt sich hier schon mal in Stellung: „Diese Bundeszuschüsse sind keine freiwilligen Sonderleistungen, die man nach Belieben mal zahlen, mal streichen kann“, sagt die VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Wer Mütterrente bekommt

Die Rentenansprüche für die Kindererziehung bekommt der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat. Demzufolge fast ausschließlich die leiblichen Mütter.

Hast du dein Kind gemeinsam mit dem Partner erzogen, wird die Kindererziehungszeit automatisch der Mutter zugeordnet. Ihr könnt aber wählen, ob ihr die Kindererziehungszeiten untereinander aufteilen möchtet. Neben leiblichen Eltern dürfen sich auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern Erziehungszeiten anrechnen lassen.

Erforderlich für die Anrechnung der Mütterrente ist, dass die Erziehung in Deutschland stattfindet oder stattgefunden hat. Erziehungszeiten im Ausland werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt und müssen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Wie viele Jahre werden pro Kind für die Rente angerechnet?

Werfen wir einen Blick in das Sozialgesetzbuch. Dort steht in § 56: „Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren“. Das bedeutet, dass Mütter für jedes Kind, das sie derzeit zur Welt bringen, von der gesetzlichen Rentenversicherung drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet bekommen.

Das gilt – wie bereits erwähnt – für alle Geburten ab dem 1. Januar 1992. Müttern oder Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden pro Kind 2,5 Kindererziehungsjahre anerkannt. Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr werden leider nicht angerechnet.

Beispiele zur Berechnung der Kindererziehungszeit:

Beispiel 1: Susanne und ihr kleiner Leo

Geburt von Leo 8. Juni 2005
Kindererziehungszeit 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008

Beispiel 2: Martina und ihre Jessica

Geburt von Jessica 8. Juni 1989
Kindererziehungszeit 1. Juli 1989 bis 31. Dezember 1991

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Du betreust gleichzeitig mehrere Kinder? Etwa Zwillinge oder weil während einer Erziehungszeit noch ein Baby kommt, für das ebenfalls Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind? Dann verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der du gleichzeitig mehrere Kinder betreut hast.

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Beispiel 3: Simone und ihre Kinder Jacob und Miriam

Geburt des ersten Kindes Jacob 17. April 2002
Kindererziehungszeit 1. Mai 2002 bis 30. April 2005
Geburt des zweiten Kindes Miriam 2. Januar 2004
Kindererziehungszeit 1. Februar 2004 bis 31. Januar 2007
Verlängerungszeit 15 Monate 1. Februar 2007 bis 30. April 2008

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Fazit: Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, können von der Deutschen Rentenversicherung im Versicherungsverlauf bis zu drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet werden. Wenn eine Frau vier Kinder ab 1992 zur Welt gebracht und sie erzogen hat, werden ihr bis zu zwölf Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die ungleiche Behandlung von Müttern stellt laut Gesetzgebung keine Diskriminierung dar. Aber die Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder sind in Bezug auf die Rente nicht gleichwertig. Das Bundessozialgericht entschied das in einem am 11. Oktober 2018 bekannt gegebenen Urteil (Az.: B 13 P 34/17 R). Viele Verbände, unter anderem der Sozialverband VdK, wenden sich seit Langem gegen die Ungleichbehandlung.

Wie wird die Mütterrente aktuell berechnet?

Deine Kindererziehungszeiten zählen, wenn es um die Erfüllung der Wartezeiten der verschiedenen Renten geht. Und sie bringen ein kleines Rentenplus, also mehr Geld bei der Rentenauszahlung.

Denn pro Jahr Kindererziehungszeit wird dir fast ein Entgeltpunkt auf deinem Rentenkonto gutgeschrieben. So bringt ein Jahr Kindererziehung eine monatliche Rentenerhöhung von 37,60 Euro. Die letzte Erhöhung der Mütterrente fand im Zuge der Rentenreform 2019 statt, als die Mütterrente II eingeführt wurde.

Das gibt es in Euro

Entgeltpunkte Rentenplus West/Euro Rentenplus Ost/Euro
Für Kind vor 1992 bis zu 2,5 94,00 88,80
Für Kind nach 1992 bis zu 3,0 112,80 016,56

Quelle: ihre-vorsorge.de

Gilt die Mütterrente auch für Väter?

Grundsätzlich werden die Kindererziehungszeiten automatisch der Mutter angerechnet. Betreuen beide Elternteile das Kind, können sie sich die Kindererziehungszeiten aufteilen.

Ihr könntet etwa festlegen, dass die ersten 24 Monate Kindererziehungszeit die Mutter und die folgenden zwölf Monate der Vater angerechnet bekommt.

Eltern müssen gemeinsam bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erklärung zur Aufteilung abgeben. Damit wird die Kindererziehung ohne weitere Belege und in der Regel ohne Nachfrage der Rentenversicherung so aufgeteilt, wie ihr es möchtet.

Die Aufteilung könnt ihr eigenmächtig vornehmen. Selbst wenn sich das eine Elternteil kaum um die Erziehung des gemeinsamen Kindes gekümmert hat, kann er sich Zeiten anrechnen lassen. Das dürfte niemand überprüfen. Eine solche Verteilung kann dann Sinn machen, wenn du als erziehendes Elternteil von der Kindererziehungszeit kaum profitieren würdest. Da du zum Beispiel durch deine beitragspflichtige Beschäftigung in dieser Zeit hohe Rentenansprüche erworben hast.

Wer also zu den GutverdienerInnen zählt, sollte eine Kontrollrechnung mit einem Fachmann anstellen. Gemeinsam prüft ihr, ob es nicht sinnvoller wäre, die Kindererziehungszeit deinem Mann zu übertragen, um seine Rentenansprüche zu erhöhen. Wer das möchte oder generell Fragen zu seinem Versicherungsstand hat, sollte einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Muss die Mütterrente beantragt werden?

Du musst die Mütterrente nicht beantragen. Nur Adoptiv- und Pflegeeltern, die eine Mütterrente beanspruchen wollen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen. Damit die Mütterrente jedoch ausgezahlt werden kann, müssen die Kindererziehungszeiten beantragt und im Rentenkonto erfasst sein. Das Formular für den Antrag findest du hier. Nicht verheiratete Paar müssen das abklären.

Wird die Mütterrente besteuert?

Laut Bundesfinanzministerium ist die Mütterrente als Teil der Altersrente steuerpflichtig. Dabei handelt es sich um eine außerordentliche Rentenanpassung, der Rentenfreibetrag ist demnach neu zu berechnen.

Wer Mütterrente bezieht, muss sie in der Steuererklärung nicht gesondert ausweisen. Sie wird als Teil der Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund dem Finanzamt gemeldet. Das berechnet aufgrund der Daten automatisch den Rentenfreibetrag neu. Wer eine genaue Berechnung oder weitere Beratung möchte, sollte sich an die Lohnsteuerhilfe oder einen anderen Experten wie den Steuerberater wenden.


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Anrechnung der Kindererziehungszeit auf die Grundrente

Wenn eine Frau eine zu niedrige Rente hat, wird sie vielleicht die Grundsicherung im Alter beantragen. Die Krux ist, dass die Mütterrente diesen Betrag schmälern kann, denn sie wird als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Begründung: Sie ist ein Bestandteil der Rente und entspricht dem Grundsatz des Nachrangs der Grundsicherung. „Es wäre Versicherten mit Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit nicht zu vermitteln, dass Rentenerträge aus Kindererziehungszeiten im Hinblick auf das auf die Grundsicherung anzurechnende Einkommen besser behandelt würden als Rentenerträge aus einer Erwerbstätigkeit“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu.

Hier gibt es Kritik und auch Verbesserungsvorschläge von vielen Seiten. Der Sozialverband VdK etwa fordert, dass es einen Freibetrag von 200 Euro geben sollte.

Als weitere Sonderleistung für Eltern gibt es für die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Sonderleistung kann in vielen Fällen dafür sorgen, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten höher bewertet werden und die Mütter einen Anspruch auf die Grundrente haben.

Beispiel: Eine Mutter hat jeweils im Januar 1973, 1978 und im Dezember 1984 ein Kind zur Welt gebracht. Die Zeit von Januar 1973 bis Dezember 1994 – 22 Jahre – wird als Kinderberücksichtigungszeit gewertet und damit als Grundrentenzeit. Um auf einen Grundrentenanspruch zu kommen, bräuchte die Frau noch 13 Jahre Pflichtbeitragszeiten.

Die Kinderberücksichtigungszeit können Frauen bei der Deutschen Rentenversicherung über das Formular V0820 beantragen. Ohne diese Antragstellung zählen die Zeiten nicht bei der Berechnung der Rente.

Was können Frauen ohne Rentenanspruch versuchen?

Ältere Frauen, die nie erwerbsmäßig gearbeitet, sondern sich ausschließlich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, können seit Einführung der Mütterrente eventuell eine eigene kleine Rente beantragen.

Für den eigenen Rentenanspruch benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre. Diese Voraussetzung erfüllen auch Frauen, die zwar nie einen Job hatten, aber früher zwei Kinder großgezogen haben. Sie kommen nun auf die fünf wichtigen Beitragsjahre.

Einer reinen Hausfrau, die „nur“ ein Kind großgezogen hat, fehlen immer noch 2,5 Beitragsjahre. Achtung: Die kannst du dir erwerben. Und zwar durch Nachzahlung von Beiträgen. Ob sich das rechnet und über welche Beträge wir sprechen, klärst du am besten bei einem Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Ob die Mütterrente tatsächlich die Einkommenseinbußen der Frauen im Alter kompensiert, ist ein anderes Thema. Auch woher die Gelder für die Mütterrenten stammen und ob die Verteilung 2,5 / 3 eine gerechtfertigte Aufteilung ist.

Renten-Guide Download

herMoney Tipp

Die gesetzliche Rente steht zum einen auf einem wackeligen Gerüst, zum anderen sollte sie tatsächlich nur ein Baustein der Altersvorsorge sein. Kümmere dich bitte rechtzeitig um weitere Bausteine für deine Absicherung im Alter. Selbstständige können zum Beispiel über die Rürup-Rente nachdenken, Angestellte über die Betriebsrente oder Riester. Weitere Möglichkeiten findest du in unserem Artikel über das sogenannte Langlebigkeitsrisiko von Frauen.

Du möchtest wissen, wie viele Rentenpunkte du bereits angesammelt hast? In der Renteninformation kannst du nachlesen, wie hoch deine Rente inklusive Mütterrente voraussichtlich sein wird. Nicht zu verwechseln mit dem Rentenbescheid, den du später als Rentnerin erhältst.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur  verfasst und zuletzt am 16. Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.