🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Private fondsgebundene Rentenversicherung: Steuern zahlen oder sparen?

Titelbild von Private fondsgebundene Rentenversicherung: Steuern zahlen oder sparen?

Profilbild von Anke Dembowski

Anke Dembowski

Autorin

4. Juni 2024

wieweit kannst du mit einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung Steuern sparen? Wir helfen dir durch den Steuer-Dschungel!

Inhalt

Private fondsgebundene Rentenversicherung: Das Wichtigste in Kürze

IconWenn du deinen Vertrag nach 2005 abgeschlossen hast, kannst du deine Beitragszahlungen nicht steuerlich absetzen. Allerdings sind alle Zinsen und Dividenden steuerfrei.

IconRiester-Verträge sind eine Ausnahme: Einzahlungen kannst du als Sonderausgaben geltend machen.

IconStammt deine private Rentenversicherung von vor 2005, musst du unter bestimmten Bedingungen keine Steuern auf deine Beiträge zahlen.

IconWenn du später Rentenzahlungen erhältst, sind darauf Steuern fällig. Sie richten sich nach deinem persönlichen Steuersatz, der von deinen gesamten Einnahmen abhängt.

Du überlegst, eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen? Damit nicht nur eine kümmerliche Rendite dabei herauskommt, soll es ein fondsgebundener Tarif sein? Das ist eine gute Idee. Zumal sich bei der langen Laufzeit, die Lebens- oder Rentenversicherungsverträge meistens haben, auch das Auf und Ab an der Börse ausgleichen dürfte. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch.

Wir erklären, was bei der Besteuerung einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung zu beachten ist und wann die private Altersvorsorge steuerlich absetzbar ist.

Überblick: Steuern auf private fondsgebundene Rentenversicherungen

Betrachtet man die Besteuerung von Anlage- und Versicherungsprodukten, sind immer drei Phasen zu betrachten:

  1. Steuerliche Behandlung der hineinfließenden Beträge oder Prämienzahlungen
  2. Steuerliche Behandlung während der Phase, in der das Geld im Anlage- oder Versicherungsprodukt liegt
  3. Steuerliche Behandlung der Auszahlungen (dies ist die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“)

Wie es mit diesen drei Phasen bei einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung aussieht, wollen wir hier betrachten. Die Sache ist kompliziert und zu jeder Ausnahme scheint es eine Ausnahme von der Ausnahme zu geben.

Wann sind Zahlungen in die private fondsgebundene Rentenversicherung von der Steuer absetzbar?

Die Beiträge für eine private Renten- oder Kapitallebensversicherung lassen sich nur dann steuerlich absetzen, wenn der Vertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde.

Besondere Regelungen gelten für Riester- oder Rürup-Verträge, auch für fondsgebundene: Beispielsweise kannst du nicht so viel einzahlen, wie du möchtest, und du kannst erst ab einem bestimmten Alter darauf zugreifen (es gelten noch weitere Bedingungen). Aber du kannst die Einzahlungen als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Bei Riester-Verträgen gibt es zu deinen Einzahlungen obendrein noch eine staatliche Zulage.

Aber betrachten wir eine private fondsgebundene Rentenversicherung ohne Riester- oder Rürup-Schleifen: Sie sind (bei Vertragsabschluss ab 2005) nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Daher sitzt du mit den meisten Menschen in einem Boot, wenn du deine Beiträge in eine private Rentenversicherung aus der Privat-Schatulle bezahlen musst und nicht absetzen kannst.

Auch interessant: Steuern & Co.: Wie viele Abzüge bei 1.300 bis 1.800 Euro Rente fällig werden

Steuern während der Phase, in der dein Geld im Versicherungsvertrag liegt

Diese Phase ist leichter zu verstehen. Der Clou ist: Solange das Geld im Versicherungsvertrag steckt, arbeitet es steuerfrei für dich. Auf Versicherungsebene gibt es nämlich keinerlei Besteuerung – weder bei deutschen Policen noch bei Policen im europäischen Ausland. Alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die du mit deinen Fonds innerhalb der fondsgebundenen Police erzielst, sind steuerfrei. Dabei profitierst du auch vom Zinseszinseffekt. Je länger der Vertrag läuft, desto stärker ist seine positive Wirkung für dich!

herMoney-Club: Dein Safe Space für alle finanziellen Themen

Steuer auf die private fondsgebundene Rentenversicherung bei Auszahlung

Die deutsche Steuer-Systematik sagt: Wenn du Beiträge steuerlich absetzen konntest (z.B. für eine Versicherung, einen Riester- oder einen Rürup-Vertrag), dann sind die Auszahlungen aus diesem Vertrag zu versteuern.

Das gilt auch dann, wenn du die Beiträge nur theoretisch hättest absetzen können, dies aber nicht möglich war, weil du über dem Höchstbeitrag lagst. Inwiefern fondsgebundene Rentenversicherungen steuerlich absetzbar sind, hängt von mehreren Details ab, die du im Folgenden erfährst.

Einmalauszahlung oder lebenslange Rente: Auswirkungen auf die Steuer deiner Rentenversicherung

Bei einem privaten Rentenversicherungsvertrag kannst du dich im Regelfall entscheiden, ob du lieber eine lebenslange Rente oder einen Einmalbetrag haben möchtest. Steuerlich macht das einen Unterschied.

Machst du vom Kapitalwahlrecht Gebrauch, lässt dir also den Betrag in einem Rutsch (oder auch in mehreren Teilauszahlungen) überweisen, dann musst du die Hälfte der Erträge versteuern. Hier gilt dein persönlicher Steuersatz, wobei davon auszugehen ist, dass er im Rentenalter niedriger ist während deines Berufslebens. Zwei bzw. drei Bedingungen musst du für das sogenannte „Halbeinkünfteverfahrens“ allerdings einhalten:

  • Dein Versicherungsvertrag muss mindestens 12 Jahre bestanden haben.
  • Du lässt dir das Kapital erst nach deinem 62. Lebensjahr auszahlen (vor dem Jahr 2012 galt das 60. Lebensjahr).
  • Für Verträge, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden, muss der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Versicherungssumme betragen.

Geregelt ist das in Paragraf 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG.

Wenn du die oben genannten Bedingungen nicht einhältst und vom Kapitalwahlrecht Gebrauch machst, dann sind die gesamten Erträge steuerpflichtig, nicht nur die Hälfte. In dem Fall zieht die Versicherung vor der Auszahlung 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Soli-Zuschlag (also insgesamt 26,38 %) von den Erträgen ab und zahlt den Rest an dich aus.

Kapitalwahlrecht: Beispiel für das Halbeinkünfteverfahren bei einer privaten Rentenversicherung

Nehmen wir an, du hast über die Vertragslaufzeit (mehr als 12 Jahre!) insgesamt 50.000 Euro in deine fondsgebundene Rentenversicherung eingezahlt. Wenn du das Geld, das du eingezahlt hast, wieder aus dem Vertrag herausholst, ist das natürlich kein steuerpflichtiger Ertrag. Nur der darüberhinausgehende Betrag zählt für die Steuer.

Beispiel: So funktioniert die Steuer bei Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung

Du machst vom Kapitalwahlrecht Gebrauch und erwartest aus deiner fondsgebundenen Rentenversicherung insgesamt 120.000 Euro – vor Steuern.

Über die Jahre hast du insgesamt 50.000 Euro Prämien in den Vertrag einbezahlt.

Dann ist der Ertrag aus deiner Police 70.000 Euro (120.000 minus 50.000 Euro = 70.000 Euro).

Davon die Hälfte = 35.000 Euro.

Je nachdem, wie hoch deine sonstigen Einkünfte im Jahr des Zuflusses sind, kann dein persönlicher Steuersatz schnell bei 42 % liegen. Das heißt, du zahlst 14.700 Euro Steuern auf die Auszahlung (35.000 Euro * 42 % = 14.700 Euro).

Achtung: Dadurch, dass du dir die Versicherung auszahlen lässt, erhöht sich im Jahr des Zuflusses dein steuerpflichtiges Einkommen und schiebt damit auch den Steuersatz nach oben.

Das Versicherungsunternehmen zieht vor der Auszahlung an dich Abgeltungsteuer auf den vollen Ertrag ab. Du musst im Jahr der Auszahlung aus deiner fondsgebundenen Rentenversicherung also eine Steuererklärung abgeben, um dir die zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen. Dazu ist die Anlage KAP auszufüllen.

Leibrente: Beispiel für die lebenslange Rentenzahlung

Du fragst dich vielleicht, ob du deine private Rente versteuern musst? Ja, aber nicht voll! Der Staat möchte nach Möglichkeit, dass seine BürgerInnen ihr Langlebigkeitsrisiko absichern. Sie sollen auch dann noch über Geld verfügen, wen sie sehr alt werden.

Wer sich seine Altersvorsorge über das Kapitalwahlrecht auf einen Rutsch auszahlen lässt und womöglich verjubelt, könnte im hohen Alter ins soziale Netz fallen. Das möchte der Staat vermeiden. Daher greift er bei einer lebenslangen Rentenzahlung nur gemäßigt zu und besteuert lediglich den sogenannten „Ertragsanteil“ der Rente. Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, kannst du selbst steuern, denn er hängt davon ab, wie alt du bei Beginn der lebenslangen Verrentung deiner Police bist.

Je später du mit der Rentenzahlung startest, desto niedriger ist der Ertragsanteil. Er bleibt dann unverändert bis zum Lebensende, das heißt, solange die Rentenzahlung läuft. Geregelt ist das in Paragraf 22 Abs. 1 EstG.

Rentenbeginn im Alter von Ertragsanteil in %
60  oder 61 Jahren 22 %
62 Jahren 21 %
63 Jahren 20 %
64 Jahren 19 %
65 oder 66 Jahren 18 %
67 Jahren 17 %
68 Jahren 16 %
69 oder 70 Jahren 15 %

Den Ertragsanteil für andere Rentenbeginne kannst du in Paragraf 22 Abs. 1 EstG nachlesen.

Beispiel: Du beginnst die monatliche Rentenzahlung aus deiner privaten Rentenversicherung mit 65 Jahren und erhältst monatlich 300 Euro. Dann beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Jährlich beziehst du also 3.600 Euro (300 Euro x 12) und versteuerst davon 648 Euro (3.600 Euro x 18 %). Sagen wir, du hast im Rentenalter einen persönlichen Steuersatz von 30 %. Dann zahlst du jedes Jahr 194,40 Euro auf deine Rentenzahlungen aus deiner privaten Police.

Achtung: Wenn du als Rentnerin freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlst, fallen auch auf Zahlungen aus deiner privaten Rentenversicherung 14 % plus Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Es gehen also Steuern und Krankenversicherungsbeiträge ab.

Damit nur der Ertragsanteil besteuert wird, ist es wichtig, dass es sich um eine echte Leibrente handelt. Das bedeutet, es müssen gleich hohe (oder steigende) Rentenzahlungen für die gesamte Lebenszeit der versicherten Person vereinbart sein. Zeitrenten, die nur für eine bestimmte Dauer gezahlt werden, gelten nicht als Leibrenten.

Viele schließen gern eine Mindestlaufzeit ab. Das heißt, selbst wenn der Versicherungsnehmer stirbt, wird die Rente noch für eine bestimmte Dauer gezahlt – in dem Fall meistens an die Erben. Hier kommt es darauf an, ob die Rentengarantiezeit unter oder über der erwarteten Lebensdauer des Versicherten liegt. Entsprechend können dann auch die Erben die Ertragsanteilsbesteuerung anwenden (einfach fortführen) oder nicht.

Abschluss der fondsgebundenen Rentenversicherung vor 2005 und die Steuer

Und wie sieht es mit der privaten Rentenversicherung und der Steuer aus, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde? Falls du den Versicherungsvertrag vor langer Zeit (vor dem Jahr 2005) abgeschlossen hast, hast du Glück. Wenn damals drei Bedingungen erfüllt waren, sind die Auszahlungen aus diesen Alt-Verträgen komplett steuerfrei.

Die drei Bedingungen für die Steuerfreiheit waren damals:

  • Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Einzahlungen geleistet
  • Todesfallschutz mindestens 60 % der Versicherungssumme

Du bist dir unsicher, wann du den Vertrag abgeschlossen hast? Schau auf das Datum, das auf deiner Police steht, dem sogenannten Versicherungsschein. Ist das Datum 31. Dezember 2004 oder früher – bingo!

Wo kann man die private fondsgebundene Rentenversicherung in der Steuererklärung eintragen?

Wenn die Beiträge für dich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind, mindern sie dein zu versteuerndes Einkommen. Je niedriger dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto geringer sind sowohl dein Steuersatz als auch deine Steuerzahlung.

Wenn du zu den wenigen Glücklichen gehörst, die ihre Altersvorsorge von der Steuer absetzen können, willst du sicher wissen, wo du sie in der Steuererklärung eintragen kannst. Für die private Rentenversicherung ist die Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ gedacht. Handelt es sich jedoch um einen Riester-Vertrag, dann gehören die Beiträge dafür in die Anlage „Altersvorsorgeaufwendungen“ (AV).

Noch ein Sonderfall: Dir wird eine Lebensversicherungssumme ausbezahlt

Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung gibt es immer drei Personengruppen:

  • Versicherungsnehmer (ihm oder ihr gehört die Police)
  • Versicherte Person (wenn sie stirbt, ist die Versicherung fällig)
  • Begünstigte (wenn die versicherte Person stirbt, wird der Versicherungsbetrag an den oder die Begünstigten ausgezahlt)

Wenn du Begünstigte in einer Lebensversicherungspolice bist und die versicherte Person stirbt, dann erhältst du auf einen Schlag die Versicherungssumme. Sie wird in dem Fall komplett steuerfrei ausgezahlt. Wenn es sich um eine größere Summe handelt, ist allenfalls die Erbschaftsteuer zu berücksichtigen. Allerdings nur dann, wenn die Freibeträge dafür überschritten sind.

Steuern sparen

Die Kosten von Versicherungsverträgen mit Ansparcharakter sind im Regelfall teurer als reine Fonds-Verträge ohne Versicherung. Allerdings kannst du mit einem Versicherungsvertrag bestimmte steuerliche Effekte ausnutzen, die nur für Versicherungen und nicht für reine Fonds-Depots gelten.

Dies gilt sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Weil die steuerlichen Regelungen aber komplex sind, solltest du dich fachkundig beraten lassen, wenn du gezielt auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Versicherung setzen willst.

IconherMoney Tipp

Eine private Lebens- oder Rentenversicherung kann einen interessanten Baustein für deine Altersvorsorge darstellen. Allerdings fallen dafür hohe Vertriebskosten an, die gleich in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit zu begleichen sind und deine Rendite schmälern. Achte daher auf niedrige Kosten des Vertrags und auf eine hohe Rendite-Chance. Sie ist höher bei fondsgebundenen Tarifen als bei konventionellen, allerdings trägst du dann auch das Kapitalmarkt-Risiko.

Die steuerlichen Vorteile für Versicherungsverträge sind längst nicht mehr so groß wie bei einem Abschluss vor 2005, aber es gibt noch welche. Dazu gibt es bestimmte Regeln, die du akribisch einhalten musst – sonst klappt es leider nicht mit der Steuerersparnis.

Zum Weiterlesen: Wie wird meine Betriebsrente versteuert?

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Profilbild von Anke Dembowski

Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

Auch interessant: