Wie wird meine Betriebsrente versteuert?
10. Oktober 2024
Auf die Betriebsrente zahlst du Steuern, ähnlich wie zuvor schon aufs Gehalt. Worauf du achten solltest, erfährst du hier.
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15. Oktober 2024
Muss ich bei 1.300 Euro Rente bereits Steuern zahlen? Welche Beiträge werden bei der Rente fällig? Wie erklären, wie viel netto bleibt.
Liegst du mit deinem Einkommen unter dem Freibetrag, ist die Rente steuerfrei. Bist du darüber, ist nur ein gewisser Teil deiner Rente steuerfrei.
Eine pauschale Aussage, wie viel Steuern du bei 1.300 Euro, 1.500 Euro oder 1.800 Euro Rente brutto zahlen musst, ist leider nicht möglich.
Die Höhe der Steuern bei der Rente hängt davon ab, wie viel du absetzen kannst – darunter Werbungskosten, Krankenkassenbeiträge, Behindertenpauschbetrag oder Spenden.
Endlich Ruhestand, mehr Zeit für Hobbys und Reisen und weniger Aufwand für Papier- und Behördenkram – das wäre schön. Doch bevor du dich jetzt zu früh auf diese Zeit freust: Selbst als RentnerIn solltest du dich um deine Steuererklärung kümmern. Ja richtig gelesen: Auf deine Rente brutto fallen Steuern und andere Abzüge an. Das ist dann deine Netto-Rente.
„Ich bekomme nur 1.500 Euro Rente, das wird man doch nicht versteuern müssen, oder?“ Fragen wie diese sind für Dominic Eser, Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Gießen, „ein Klassiker“.
Immer wieder fragen Frauen kurz vor dem Renteneintritt oder später nach einer Scheidung bei Eser nach, ob sie überhaupt eine Steuererklärung machen müssen. „Viele fallen aus allen Wolken, wenn sie ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, das sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.“ Die Frauen würden sich sorgen, Fehler zu machen und womöglich hohe Steuern zahlen zu müssen.
„Doch das muss man grundsätzlich voneinander unterscheiden: Wenn eine Rentnerin aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen muss“, erzählt Eser gegenüber herMoney. „Grundsätzliche Steuerpflicht und tatsächliche Steuerzahlung sind nämlich zwei Paar Stiefel.“ Denn auch RentnerInnen profitieren von Freibeträgen und können bestimmte Ausgaben steuermindernd geltend machen.
Es gilt: „Jeder Fall ist individuell, so individuell, wie es das Renteneintrittsalter und die Lebensumstände sind“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. im Gespräch mit herMoney.
Es kann daher sein, dass eine Rentnerin mit 1.500 Euro Rente brutto, die vor 2005 in den Ruhestand gegangen ist, keine Steuern zahlen muss. Eine Rentnerin mit 1.500 Euro im Monat, die 2024 in Rente geht, dagegen schon. Eine pauschale Antwort auf die Frage, was von der Rente bleibt, ist daher nicht möglich.
Auch im Rentenalter kann sich an der Lebenssituation einiges ändern – zum Beispiel durch eine Scheidung, den Tod des Ehepartners oder eine plötzliche Behinderung: „Da Änderungen der persönlichen Lebensumstände steuerliche Auswirkungen haben können, kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen“, empfiehlt Bauer.
Fakt ist: Immer mehr Menschen müssen im Ruhestand mit dem Finanzamt rechnen und eine Steuererklärung abgeben. Allerdings können sie auch ihre Steuerlast verringern.
Wir zeigen dir daher beispielhaft bei einer Bruttorente von 1.800 Euro, wie viele Abzüge du einkalkulieren solltest. Außerdem haben wir Tipps für dich, wenn du wissen willst, wie viel 1.300 oder 1.500 Euro Bruttorente netto sind. Ganz trivial ist das Ganze nicht. Denn eine pauschale Antwort, die für alle passt, lässt sich nicht geben. Daher der Reihe nach.
Heutige AltersrentnerInnen kommen nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach Abzug der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung auf folgende durchschnittliche Rentenzahlungen: Bei Frauen liegen sie bundesweit bei rund 1.300 Euro – also rund 30 Prozent unter dem der Männer. Diese erhalten eine durchschnittliche Rente von etwa 1.700 Euro (Stand 2024).
Deine persönliche Rentenlücke kannst du dir mit unserem Rentenlückenrechner ausrechnen. Sie zeigt dir die Differenz an, die sich zwischen deiner zu erwartenden Nettorente und deinem letzten Nettoeinkommen vor Rentenbeginn auftut:
Wie eigentlich unser Rentensystem funktioniert und warum sollten wir uns besser nicht darauf verlassen, dass der Staat eines Tages unseren wohlverdienten Ruhestand finanziert, erfährst du dieser Podcast-Folge unseres herMoney 1×1:
Laut der DRV müssen mittlerweile 6,3 Millionen RentnerInnen Steuern zahlen (Stand: 2024) – und diese Zahl wird weiter steigen. Vor allem, wenn die Boomer-Generation in Rente geht.
Das hat Folgen: Denn für jeden neuen Rentnerjahrgang ist ein höherer Anteil der Renten und Pensionen grundsätzlich steuerpflichtig – und damit wird auch für immer mehr RentnerInnen die Steuererklärung zur Pflichtübung. Grund dafür ist, dass seit 2005 die Besteuerung von Altersbezügen mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt wurde.
Das funktioniert so: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen derzeit nur zum Teil der Besteuerung. Wer bereits seit 2005 oder früher eine Rente bekommt, muss sie lediglich zur Hälfte versteuern. Der Anteil an der Rente, der nicht der Besteuerung unterliegt (der sogenannte individuelle Rentenfreibetrag in Euro), wird im Jahr nach Rentenbeginn festgesetzt und in der Zukunft grundsätzlich Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt. Er verändert sich über die restliche Lebenszeit im Normalfall nicht mehr.
Wichtig zu wissen: Der steuerpflichtige Teil der Rente, der sogenannte Besteuerungsanteil, hängt entscheidend vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wenn du zum Beispiel 2024 in Rente gehst, dann bleiben von deiner gesetzlichen Rente, aber auch von Renten aus berufsständischen Versorgungswerken sowie Rürup-Renten, 17 Prozent steuerfrei. 83 Prozent sind dagegen steuerpflichtig. Dieser Wert bleibt für dich auch in Zukunft bestehen. Jeder Rentnerjahrgang hat seinen eigenen Wert – und der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr um ein Prozent weiter an, bis voraussichtlich im Jahr 2040 100 Prozent erreicht sind.
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Ob du als RentnerIn eine Steuererklärung abgeben musst, hängt zunächst von der Höhe des Gesamtbetrags deiner Einkünfte ab. Dieser Gesamtbetrag besteht aus den steuerpflichtigen Rentenbeträgen abzüglich einer Werbungskostenpauschale von 102 Euro. In einem weiteren Schritt werden pauschal auch 36 Euro (für Singles) für Sonderausgaben anerkannt, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind.
Das Finanzamt berücksichtigt außerdem die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen in unbegrenzter Höhe. Sollte der Höchstbetrag von 1.900 Euro (bei Ehegatten das Doppelte) noch nicht ausgeschöpft sein, können weitere Personenversicherungen wie eine Privathaftpflichtversicherung abgesetzt werden. Auch bestimmte außergewöhnliche Belastungen können berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
„Das Finanzamt verlangt in der Regel keine Steuererklärung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegt. Übersteigt der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, aber liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt trotz Abgabepflicht keine Steuer an“, erläutert Eser vom Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.. 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro für Ledige. 2023 lag er bei 10.908 Euro pro Person. Für Verheiratete gilt das Doppelte.
Dazu ein Beispiel: Wenn du 2020 in Rente gegangen bist und im zweiten Halbjahr 2022 in den alten Bundesländern nichts außer einer gesetzlichen Rente von monatlich 1.290 Euro brutto bezogen hast, musst du keine Steuern zahlen – wie dir die Tabellen weiter unten zeigen (12 x 1.2900 = 15.480 Euro, die innerhalb der 16.320 Euro steuerunbelasteten Jahresbruttorente liegen) . Eine pauschale Abzugstabelle für Renten, die für alle gilt, gibt es aus den bereits oben genannten Gründen nicht.
Du hast keine weiteren Einkünfte zum Beispiel aus einem Nebenjob oder einer Betriebsrente? Hier hilft dir eine Tabelle des Bundesfinanzministerium (BMF). Sie zeigt zum einen, bis zu welcher jährlichen Bruttorente RentnerInnen ohne Steuerbelastung bleiben, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen. Zum anderen gibt sie vor, ab wann steuerliche Abzüge anfallen.
Zur Veranschaulichung haben wir die Tabelle eingekürzt und aufgeteilt. Im Großen und Ganzen findest du sie hier.
Rentenbeginn | Höchste Jahresbruttorente 2024 (steuerunbelastet) in Euro | entspricht | |
Monatsbrutto (Halbjahr 1) in Euro | Monatsbrutto (Halbjahr 2) in Euro | ||
2015 | 17.379 | 1.416 | 1.481 |
2016 | 17.255 | 1.406 | 1.470 |
2017 | 17.047 | 1.389 | 1.452 |
2018 | 16.831 | 1.371 | 1.434 |
2019 | 16.615 | 1.354 | 1.416 |
2020 | 16.320 | 1.330 | 1.390 |
2021 | 16.252 | 1.324 | 1.385 |
2022 | 16.268 | 1.325 | 1.386 |
2023 | 16.357 | 1.333 | 1.394 |
2024 | 16.243 | 1.323 | 1.384 |
Zuerst einmal siehst du, wie sich die Besteuerung im Prinzip zusammensetzt. Im nächsten Step erfährst du den prozentualen Besteuerungsanteil.
Rentenbeginn | Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns in Prozent | entspricht | |
Steuerfreier Teil in Euro pro Jahr | Zu versteuernder Teil in Euro pro Jahr | ||
2015 | 70 | 3.777 | 13.617 |
2016 | 72 | 3.666 | 13.602 |
2017 | 74 | 3.480 | 13.589 |
2018 | 76 | 3.287 | 13.567 |
2019 | 78 | 3.095 | 13.544 |
2020 | 80 | 2.831 | 13.520 |
2021 | 81 | 2.770 | 13.489 |
2022 | 82 | 2.784 | 13.482 |
2023 | 82,5 | 2.863 | 13.494 |
2024 | 83 | 2.762 | 13.481 |
In diesem Jahr sind es – wie oben erwähnt – 83 Prozent, die versteuert werden müssen. Vom zu versteuernden Teil gehen jetzt noch ab:
Rentenbeginn | Davon gehen ab: | ||
Werbungskosten-pauschbetrag in Euro | Sonderausgaben-pauschbetrag in Euro | Abzugsfähige Vorsorge-aufwendungen in Euro | |
2015 | 102 | 36 | 1.875 |
2016 | 102 | 36 | 1.860 |
2017 | 102 | 36 | 1.847 |
2018 | 102 | 36 | 1.825 |
2019 | 102 | 36 | 1.802 |
2020 | 102 | 36 | 1.778 |
2021 | 102 | 36 | 1.747 |
2022 | 102 | 36 | 1.742 |
2023 | 102 | 36 | 1.752 |
2024 | 102 | 36 | 1.739 |
Am Schluss kommt immer der derzeitige Grundfreibetrag von 11.606 Euro raus.
Du hast Glück, deine Rente fällt höher aus – und du fragst dich daher zum Beispiel, wie viel von 1.800 Euro Rente an Steuern zu zahlen sind?
Wie immer gibt es auch hierfür keine pauschale Antwort. Wir nähern uns der Lösung daher über ein Musterbeispiel: Susanne hat 2022 zum ersten Mal Rente bezogen. Wir betrachten das Veranlagungsjahr 2023.
Susanne ging 2022 in Rente und bezieht eine Bruttorente von 1.800 Euro pro Monat beziehungsweise 21.600 Euro pro Jahr (= 12 x 1.800). Davon muss sie laut der Tabelle 82 Prozent versteuern – also 17.712,00 Euro. Davon zieht sie noch die Versorgungsaufwendungen, die Werbungkostenpauschale und die Sonderausgabenpauschale ab. Die zu versteuernde Summe beläuft sich damit auf 15,832 Euro. Sie muss eine Steuererklärung abgeben.
Hilfreich sind hier Rentenbesteuerungsrechner im Internet. Ein Beispiel von smart-rechner.de verlinken wir hier.
Auch bei höheren Renten ist es möglich, dass du keine Steuern zahlen musst. Denn viele andere Posten – etwa Spenden oder der Behindertenpauschbetrag (ab einem Grad der Behinderung von 20) – können die Steuerlast auf null reduzieren.
Tipp: „Wenn aufgrund einer (dauerhaften) Schwerbehinderung oder der Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 eine Steuer von null resultiert, können RentnerInnen beim Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für die Steuererklärung für die Zukunft stellen. Dem wird in der Regel stattgegeben“, rät Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. Und nicht zu vergessen: Unter Umständen lassen sich auch noch Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd absetzen.
Um deine eigene Situation durchzurechnen und die nötige Steuererklärung zu machen, kannst du dich zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Hilfreich zur überschlägigen Kalkulation kann auch ein Brutto-Netto-Rentenrechner sein.
Für eine erste Einschätzung kannst du das kostenlose Steuerberechnungsprogramm für RentnerInnen der Stiftung Warentest nutzen. Es umfasst die Steuerjahre 2016 bis 2023.
Für die Dateneingabe brauchst du die Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Du kannst sie telefonisch (Tel. 0800 1000 4800) oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Um zu erfahren, was du netto erhält, trägst du deine Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein, außerdem das Jahr des Rentenbeginns und den Rentenanpassungsbetrag. Auch eine zweite Rente, zum Beispiel eine Witwenrente, ist im Detail anzugeben.
Im nächsten Schritt fügst du Jahresrenten aus privaten Rentenversicherungen und aus betrieblichen Direktversicherungen ein, die nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden.
Gut zu wissen: Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn. Bekommst du eine Riester-Rente oder weitere Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge, die voll zu versteuern sind, etwa aus einem Pensionsfonds? Dann sind sie ebenfalls anzugeben. Gleiches gilt für die Bruttobeiträge aus Beamten- und Werkspensionen. Der Versorgungsfreibetrag ist je nachdem, seit wann die Pension fließt, unterschiedlich hoch (siehe obige Tabelle).
Des Weiteren musst du auch etwaige Nebentätigkeiten auflisten, Werbungskosten (sofern sie mehr als 1.200 Euro betragen) und – falls vorhanden – Kapitaleinnahmen und von der Bank bereits einbehaltene Abgeltungsteuer. Hast du weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder selbstständiger Tätigkeit, dann trage die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten oder Betriebsausgaben ein. HausbesitzerInnen können zum Beispiel anteilig und innerhalb bestimmter Grenzen die Kosten für Gartenarbeiten oder HandwerkerInnen geltend machen.
Im nächsten Schritt erfasst du steuermindernde Ausgaben, also Basiskranken- und Pflegeversicherung, weitere Versicherungsbeiträge wie Krankenzusatzversicherungen oder eine Haftpflichtversicherung. Hausrat-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen dagegen nicht. Auch Spenden und Kirchensteuer darfst du absetzen.
Hattest du außergewöhnliche Belastungen zu tragen? Dazu zählen vor allem Krankheitskosten für Medikamente, Brillen, Zahnersatz und Co. Außerdem kannst du je nach persönlicher Situation noch einen Behinderten- oder Pflegepauschbetrag geltend machen. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist abhängig vom Grad der Behinderung (GdB).
Keine Sorge: Auch wenn die Besteuerung von Renten im Detail ganz schön kompliziert ist – wenn du dich im Zweifelsfall beraten lässt und im Alter nicht scheust, Belege zu sammeln, kannst du deine Steuerlast ziemlich drücken. Womöglich sogar auf null.
Zum Weiterlesen: Du hast vor Jahren eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen? Mit unserem Betriebsrenten-Artikel erfährst du, wie viele Steuern du auf die Betriebsrente zahlen musst.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde 2022 von Brigitte Wallstabe-Watermann verfasst. 2024 wurde er von Christiane Habrich-Böker überarbeitet und von Katrin Gröh und Laura Gaida aktualisiert.