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Wie viele Steuern bei 1.300 bis 1.800 Euro Rente fällig werden

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Muss ich bei 1.300 Euro Rente bereits Steuern zahlen? Welche Beiträge werden bei der Rente fällig? Wie erklären, wie viel netto bleibt.

Inhalt

Steuern bei 1.300, 1.500 oder 1.800 Euro Rente: Das Wichtigste in Kürze

Liegst du mit deinem Einkommen unter dem Freibetrag, ist die Rente steuerfrei. Bist du darüber, ist nur ein gewisser Teil deiner Rente steuerfrei.

Eine pauschale Aussage, wie viel Steuern du bei 1.300 Euro, 1.500 Euro oder 1.800 Euro Rente brutto zahlen musst, ist leider nicht möglich.

Die Höhe der Steuern bei der Rente hängt davon ab, wie viel du absetzen kannst – darunter Werbungskosten, Krankenkassenbeiträge, Behindertenpauschbetrag oder Spenden.

Endlich Ruhestand, mehr Zeit für Hobbys und Reisen und weniger Aufwand für Papier- und Behördenkram – das wäre schön. Doch bevor du dich jetzt zu früh auf diese Zeit freust: Selbst als RentnerIn solltest du dich um deine Steuererklärung kümmern. Ja richtig gelesen: Auf deine Rente brutto fallen Steuern und andere Abzüge an. Das ist dann deine Netto-Rente.

Rente nach Abzügen: Was bleibt netto?

„Ich bekomme nur 1.500 Euro Rente, das wird man doch nicht versteuern müssen, oder?“ Fragen wie diese sind für Dominic Eser, Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Gießen, „ein Klassiker“.

Immer wieder fragen Frauen kurz vor dem Renteneintritt oder später nach einer Scheidung bei Eser nach, ob sie überhaupt eine Steuererklärung machen müssen. „Viele fallen aus allen Wolken, wenn sie ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, das sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.“ Die Frauen würden sich sorgen, Fehler zu machen und womöglich hohe Steuern zahlen zu müssen.

„Doch das muss man grundsätzlich voneinander unterscheiden: Wenn eine Rentnerin aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen muss“, erzählt Eser gegenüber herMoney. „Grundsätzliche Steuerpflicht und tatsächliche Steuerzahlung sind nämlich zwei Paar Stiefel.“ Denn auch RentnerInnen profitieren von Freibeträgen und können bestimmte Ausgaben steuermindernd geltend machen.

Was bleibt von 1.300 Euro, 1.500 Euro oder 1.800 Euro Rente?

Es gilt: „Jeder Fall ist individuell, so individuell, wie es das Renteneintrittsalter und die Lebensumstände sind“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. im Gespräch mit herMoney.

Es kann daher sein, dass eine Rentnerin mit 1.500 Euro Rente brutto, die vor 2005 in den Ruhestand gegangen ist, keine Steuern zahlen muss. Eine Rentnerin mit 1.500 Euro im Monat, die 2024 in Rente geht, dagegen schon. Eine pauschale Antwort auf die Frage, was von der Rente bleibt, ist daher nicht möglich.

Auch im Rentenalter kann sich an der Lebenssituation einiges ändern – zum Beispiel durch eine Scheidung, den Tod des Ehepartners oder eine plötzliche Behinderung: „Da Änderungen der persönlichen Lebensumstände steuerliche Auswirkungen haben können, kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen“, empfiehlt Bauer.

Fakt ist: Immer mehr Menschen müssen im Ruhestand mit dem Finanzamt rechnen und eine Steuererklärung abgeben. Allerdings können sie auch ihre Steuerlast verringern.

Wir zeigen dir daher beispielhaft bei einer Bruttorente von 1.800 Euro, wie viele Abzüge du einkalkulieren solltest. Außerdem haben wir Tipps für dich, wenn du wissen willst, wie viel 1.300 oder 1.500 Euro Bruttorente netto sind. Ganz trivial ist das Ganze nicht. Denn eine pauschale Antwort, die für alle passt, lässt sich nicht geben. Daher der Reihe nach.

Gut zu wissen: Wie viel Rente gibt es im Durchschnitt?

Heutige AltersrentnerInnen kommen nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach Abzug der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung auf folgende durchschnittliche Rentenzahlungen: Bei Frauen liegen sie bundesweit bei rund 1.300 Euro – also rund 30 Prozent unter dem der Männer. Diese erhalten eine durchschnittliche Rente von etwa 1.700 Euro (Stand 2024).

Deine persönliche Rentenlücke kannst du dir mit unserem Rentenlückenrechner ausrechnen. Sie zeigt dir die Differenz an, die sich zwischen deiner zu erwartenden Nettorente und deinem letzten Nettoeinkommen vor Rentenbeginn auftut:

Wie eigentlich unser Rentensystem funktioniert und warum sollten wir uns besser nicht darauf verlassen, dass der Staat eines Tages unseren wohlverdienten Ruhestand finanziert, erfährst du dieser Podcast-Folge unseres herMoney 1×1:

Welche RentnerInnen müssen Steuern zahlen?

Laut der DRV müssen mittlerweile 6,3 Millionen RentnerInnen Steuern zahlen (Stand: 2024) – und diese Zahl wird weiter steigen. Vor allem, wenn die Boomer-Generation in Rente geht.

Das hat Folgen: Denn für jeden neuen Rentnerjahrgang ist ein höherer Anteil der Renten und Pensionen grundsätzlich steuerpflichtig – und damit wird auch für immer mehr RentnerInnen die Steuererklärung zur Pflichtübung. Grund dafür ist, dass seit 2005 die Besteuerung von Altersbezügen mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt wurde.

Das funktioniert so: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen derzeit nur zum Teil der Besteuerung. Wer bereits seit 2005 oder früher eine Rente bekommt, muss sie lediglich zur Hälfte versteuern. Der Anteil an der Rente, der nicht der Besteuerung unterliegt (der sogenannte individuelle Rentenfreibetrag in Euro), wird im Jahr nach Rentenbeginn festgesetzt und in der Zukunft grundsätzlich Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt. Er verändert sich über die restliche Lebenszeit im Normalfall nicht mehr.

Wichtig zu wissen: Der steuerpflichtige Teil der Rente, der sogenannte Besteuerungsanteil, hängt entscheidend vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wenn du zum Beispiel 2024 in Rente gehst, dann bleiben von deiner gesetzlichen Rente, aber auch von Renten aus berufsständischen Versorgungswerken sowie Rürup-Renten, 17 Prozent steuerfrei. 83 Prozent sind dagegen steuerpflichtig. Dieser Wert bleibt für dich auch in Zukunft bestehen. Jeder Rentnerjahrgang hat seinen eigenen Wert – und der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr um ein Prozent weiter an, bis voraussichtlich im Jahr 2040 100 Prozent erreicht sind.

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Rente: Wann eine Steuererklärung abgeben?

Ob du als RentnerIn eine Steuererklärung abgeben musst, hängt zunächst von der Höhe des Gesamtbetrags deiner Einkünfte ab. Dieser Gesamtbetrag besteht aus den steuerpflichtigen Rentenbeträgen abzüglich einer Werbungskostenpauschale von 102 Euro. In einem weiteren Schritt werden pauschal auch 36 Euro (für Singles) für Sonderausgaben anerkannt, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind.

Das Finanzamt berücksichtigt außerdem die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen in unbegrenzter Höhe. Sollte der Höchstbetrag von 1.900 Euro (bei Ehegatten das Doppelte) noch nicht ausgeschöpft sein, können weitere Personenversicherungen wie eine Privathaftpflichtversicherung abgesetzt werden. Auch bestimmte außergewöhnliche Belastungen können berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

„Das Finanzamt verlangt in der Regel keine Steuererklärung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegt. Übersteigt der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, aber liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt trotz Abgabepflicht keine Steuer an“, erläutert Eser vom Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.. 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro für Ledige. 2023 lag er bei 10.908 Euro pro Person. Für Verheiratete gilt das Doppelte.

Dazu ein Beispiel: Wenn du 2020 in Rente gegangen bist und im zweiten Halbjahr 2022 in den alten Bundesländern nichts außer einer gesetzlichen Rente von monatlich 1.290 Euro brutto bezogen hast, musst du keine Steuern zahlen – wie dir die Tabellen weiter unten zeigen (12 x 1.2900 = 15.480 Euro, die innerhalb der 16.320 Euro steuerunbelasteten Jahresbruttorente liegen) . Eine pauschale Abzugstabelle für Renten, die für alle gilt, gibt es aus den bereits oben genannten Gründen nicht.

Steuerfreie Rente: Was du wissen musst

Du hast keine weiteren Einkünfte zum Beispiel aus einem Nebenjob oder einer Betriebsrente? Hier hilft dir eine Tabelle des Bundesfinanzministerium (BMF). Sie zeigt zum einen, bis zu welcher jährlichen Bruttorente RentnerInnen ohne Steuerbelastung bleiben, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen. Zum anderen gibt sie vor, ab wann steuerliche Abzüge anfallen.

Zur Veranschaulichung haben wir die Tabelle eingekürzt und aufgeteilt. Im Großen und Ganzen findest du sie hier.

Übersicht zur Rentenbesteuerung 2024

Rentenbeginn Höchste Jahresbruttorente 2024 (steuerunbelastet) in Euro entspricht
Monatsbrutto (Halbjahr 1) in Euro Monatsbrutto (Halbjahr 2) in Euro
2015 17.379 1.416 1.481
2016 17.255 1.406 1.470
2017 17.047 1.389 1.452
2018 16.831 1.371 1.434
2019 16.615 1.354 1.416
2020 16.320 1.330 1.390
2021 16.252 1.324 1.385
2022 16.268 1.325 1.386
2023 16.357 1.333 1.394
2024 16.243 1.323 1.384

Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF) (Stand: Juli 2024)

Zuerst einmal siehst du, wie sich die Besteuerung im Prinzip zusammensetzt. Im nächsten Step erfährst du den prozentualen Besteuerungsanteil.

Besteuerungsanteil der Rente

Rentenbeginn Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns in Prozent entspricht
Steuerfreier Teil in Euro pro Jahr Zu versteuernder Teil in Euro pro Jahr
2015 70 3.777 13.617
2016 72 3.666 13.602
2017 74 3.480 13.589
2018 76 3.287 13.567
2019 78 3.095 13.544
2020 80 2.831 13.520
2021 81 2.770 13.489
2022 82 2.784 13.482
2023 82,5 2.863 13.494
2024 83 2.762 13.481

Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF) (Stand: Juli 2024)

In diesem Jahr sind es – wie oben erwähnt – 83 Prozent, die versteuert werden müssen. Vom zu versteuernden Teil gehen jetzt noch ab:

Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen

Rentenbeginn Davon gehen ab:
Werbungskosten-pauschbetrag in Euro Sonderausgaben-pauschbetrag in Euro Abzugsfähige Vorsorge-aufwendungen in Euro
2015 102 36 1.875
2016 102 36 1.860
2017 102 36 1.847
2018 102 36 1.825
2019 102 36 1.802
2020 102 36 1.778
2021 102 36 1.747
2022 102 36 1.742
2023 102 36 1.752
2024 102 36 1.739

Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF) (Stand: Juli 2024)

Am Schluss kommt immer der derzeitige Grundfreibetrag von 11.606 Euro raus.

Muss ich schon Steuern zahlen, sobald ich mit meinem zu versteuernden Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liege?

Du hast Glück, deine Rente fällt höher aus – und du fragst dich daher zum Beispiel, wie viel von 1.800 Euro Rente an Steuern zu zahlen sind?

Wie immer gibt es auch hierfür keine pauschale Antwort. Wir nähern uns der Lösung daher über ein Musterbeispiel: Susanne hat 2022 zum ersten Mal Rente bezogen. Wir betrachten das Veranlagungsjahr 2023.

Susanne ging 2022 in Rente und bezieht eine Bruttorente von 1.800 Euro pro Monat beziehungsweise 21.600 Euro pro Jahr (= 12 x 1.800). Davon muss sie laut der Tabelle 82 Prozent versteuern – also 17.712,00 Euro. Davon zieht sie noch die Versorgungsaufwendungen, die Werbungkostenpauschale und die Sonderausgabenpauschale ab. Die zu versteuernde Summe beläuft sich damit auf 15,832 Euro. Sie muss eine Steuererklärung abgeben.

Hilfreich sind hier Rentenbesteuerungsrechner im Internet. Ein Beispiel von smart-rechner.de verlinken wir hier.

Auch bei höheren Renten ist es möglich, dass du keine Steuern zahlen musst. Denn viele andere Posten – etwa Spenden oder der Behindertenpausch­betrag (ab einem Grad der Behinderung von 20) – können die Steuerlast auf null reduzieren.

Tipp: „Wenn aufgrund einer (dauerhaften) Schwerbehinderung oder der Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 eine Steuer von null resultiert, können RentnerInnen beim Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für die Steuererklärung für die Zukunft stellen. Dem wird in der Regel stattgegeben“, rät Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. Und nicht zu vergessen: Unter Umständen lassen sich auch noch Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd absetzen.

Um deine eigene Situation durchzurechnen und die nötige Steuererklärung zu machen, kannst du dich zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Hilfreich zur überschlägigen Kalkulation kann auch ein Brutto-Netto-Rentenrechner sein.

Steuer berechnen: Wie viele Steuern fallen auf die Rente an?

Für eine erste Einschätzung kannst du das kostenlose Steuerberechnungsprogramm für RentnerInnen der Stiftung Warentest nutzen. Es umfasst die Steuerjahre 2016 bis 2023.

Für die Daten­eingabe brauchst du die Rentenbe­zugs­mitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Du kannst sie telefo­nisch (Tel. 0800 1000 4800) oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Steuerliche Abzüge ermitteln: Wie nutze ich den Renten-Rechner?

Um zu erfahren, was du netto erhält, trägst du deine Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein, außerdem das Jahr des Rentenbeginns und den Rentenanpassungsbetrag. Auch eine zweite Rente, zum Beispiel eine Witwenrente, ist im Detail anzugeben.

Im nächsten Schritt fügst du Jahresrenten aus privaten Rentenversicherungen und aus betrieblichen Direktversicherungen ein, die nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden.

Gut zu wissen: Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn. Bekommst du eine Riester-Rente oder weitere Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge, die voll zu versteuern sind, etwa aus einem Pensionsfonds? Dann sind sie ebenfalls anzugeben. Gleiches gilt für die Bruttobeiträge aus Beamten- und Werkspensionen. Der Versorgungsfreibetrag ist je nachdem, seit wann die Pension fließt, unterschiedlich hoch (siehe obige Tabelle).

Des Weiteren musst du auch etwaige Nebentätigkeiten auflisten, Werbungskosten (sofern sie mehr als 1.200 Euro betragen) und – falls vorhanden – Kapitaleinnahmen und von der Bank bereits einbehaltene Abgeltungsteuer. Hast du weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder selbstständiger Tätigkeit, dann trage die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten oder Betriebsausgaben ein. HausbesitzerInnen können zum Beispiel anteilig und innerhalb bestimmter Grenzen die Kosten für Gartenarbeiten oder HandwerkerInnen geltend machen.

Im nächsten Schritt erfasst du steuermindernde Ausgaben, also Basiskranken- und Pflegeversicherung, weitere Versicherungsbeiträge wie Krankenzusatzversicherungen oder eine Haftpflichtversicherung. Hausrat-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen dagegen nicht. Auch Spenden und Kirchensteuer darfst du absetzen.

Hattest du außergewöhnliche Belastungen zu tragen? Dazu zählen vor allem Krankheitskosten für Medikamente, Brillen, Zahnersatz und Co. Außerdem kannst du je nach persönlicher Situation noch einen Behinderten- oder Pflegepauschbetrag geltend machen. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist abhängig vom Grad der Behinderung (GdB).

IconherMoney Tipp

Keine Sorge: Auch wenn die Besteuerung von Renten im Detail ganz schön kompliziert ist – wenn du dich im Zweifelsfall beraten lässt und im Alter nicht scheust, Belege zu sammeln, kannst du deine Steuerlast ziemlich drücken. Womöglich sogar auf null.

Zum Weiterlesen: Du hast vor Jahren eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen? Mit unserem Betriebsrenten-Artikel erfährst du, wie viele Steuern du auf die Betriebsrente zahlen musst.

FAQ zur Rente und Steuern

Was gilt bei Rentenerhöhungen?

„Steigt die Bruttorente wegen einer Rentenerhöhung an, unterliegt der Rentenzuwachs stets zu 100 Prozent der Steuerpflicht“, erläutert Jana Bauer vom BVL. Das solltest du im Hinterkopf behalten. Daher kann es passieren, dass du irgendwann in Zukunft in die Steuerpflicht hineinrutschst, selbst wenn du zu Rentenbeginn noch nicht steuerpflichtig warst.

Ich bin als Rentnerin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Worauf muss ich achten?

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen aufpassen. Alle ihre Einnahmen, also nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch private Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte sind beitragspflichtig zum jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherungssatz. Das kann eine Menge Geld sein. Laut Techniker Krankenkasse werden als beitragspflichtiges Einkommen alle Einkommensarten angerechnet, die du zum Lebensunterhalt verbrauchen kannst.

Eigene Rente und Witwenrente: Was muss ich beachten?

Witwen müssen aufpassen. Ist der Partner beispielsweise 2022 verstorben, werden sie 2024, also nach dem zweiten Todesjahr, nicht mehr nach der Splittingtabelle, sondern nach der Grundtabelle veranlagt. Das kann gegebenenfalls eine Steuerzahlung auslösen. Wer keine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, muss mit Verspätungszuschlägen, Zinsen und eventuellen Bußgeldern rechnen.

Ich bekomme eine Rente aus dem Ausland, was mache ich damit?

„Auslandsrenten sind grundsätzlich anzugeben, das sollte man aber im Detail unbedingt prüfen lassen“, erklärt Eser aus der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.. Denn es kommt zum Beispiel darauf an, aus welchem Land die Rente fließt und ob es zum Beispiel Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Staat gibt und wie dieses ausgestaltet ist.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde 2022 von Brigitte Wallstabe-Watermann verfasst. 2024 wurde er von Christiane Habrich-Böker überarbeitet und von Katrin Gröh und Laura Gaida aktualisiert.

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Brigitte Wallstabe-Watermann

Brigitte Wallstabe-Watermann schreibt als freie Autorin für renommierte Finanz-Medien. Die Diplom-Volkswirtin und Diplom-Journalistin hat die Deutsche Journalistenschule besucht und gemeinsam mit ihren Kollegen von finanzjournalisten.de den Bestseller „Anlagen mit ETF“ für die Stiftung Warentest geschrieben.

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