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Steuern & Co.: Wie viele Abzüge bei 1.300 bis 1.800 Euro Rente fällig werden

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Muss ich bei 1.300 Euro Rente bereits Steuern abführen? Welche Beiträge zahlen bessergestellte RentnerInnen? Was von der Rente bleibt.

Inhaltsverzeichnis

Abzüge bei 1.300 – 1.800 Euro Rente: Das Wichtigste in Kürze

Liegst du mit deinem Einkommen unter dem Freibetrag (Ledige: 11.604 Euro, Verheiratete: 23.208 Euro), ist die Rente steuerfrei. Liegst du darüber, ist ein gewisser Teil deiner Rente steuerfrei. Gehst du 2024 in den Ruhestand, sind 84 Prozent deiner Rentenzahlung zu versteuern. Der Satz steigt jährlich und bedeutet für RentnerInnen, die im Jahr 2040 Rente beziehen, dass diese voll versteuert wird.

Eine pauschale Aussage, wie viele Steuern du bei 1.300, 1.800 oder 2.000 Euro Brutto-Rente zahlen musst, ist leider nicht möglich. Denn die Höhe der Steuern hängt davon ab, wie viel du absetzen kannst (Werbungskosten, Krankenkassenbeiträge, Behindertenpauschbetrag, Spenden etc.).

Beispiel: Susanne bekommt 21.600 Euro Rente pro Jahr. Davon sind 2024 insgesamt 3.456 Euro steuerfrei.

Das wäre schön: Endlich Ruhestand, mehr Zeit für Hobbys und Reisen und weniger Aufwand für Papier- und Behördenkram! Doch bevor du dich jetzt zu früh auf diese Zeit freust: Selbst als Rentnerin solltest du dich um deine Steuererklärung kümmern. Grund genug also, sich rechtzeitig mit der Frage zu befassen, was von der Rente eigentlich alles abgezogen wird.

Immer mehr RentnerInnen müssen Steuern zahlen!

„Ich bekomme nur 1.500 Euro Rente, das wird man doch nicht versteuern müssen, oder?“ Fragen wie diese sind für Dominic Eser, Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. in Gießen, „ein Klassiker“.

Immer wieder fragen Frauen kurz vor dem Renteneintritt oder später nach einer Scheidung bei Eser nach, ob sie überhaupt eine Steuererklärung machen müssen. „Viele fallen aus allen Wolken, wenn sie ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, das sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.“ Die Frauen würden sich sorgen, Fehler zu machen und womöglich hohe Steuern zahlen zu müssen.

„Doch das muss man grundsätzlich voneinander unterscheiden: Wenn eine Rentnerin aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen muss“, erzählt Eser. „Grundsätzliche Steuerpflicht und tatsächliche Steuerzahlung sind nämlich zwei Paar Stiefel.“ Denn auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von Freibeträgen und können bestimmte Ausgaben steuermindernd geltend machen.

Was bleibt von 1.300 Rente oder mehr?

Dabei gilt: „Jeder Fall ist individuell, so individuell, wie es das Renteneintrittsalter und die Lebensumstände sind“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Es kann daher sein, dass eine Rentnerin mit 2.000 Euro Bruttorente, die vor 2005 in den Ruhestand gegangen ist, keine Steuern zahlen muss. Eine Rentnerin mit 1.500 Euro im Monat, die 2024 in Rente geht, dagegen schon! Eine pauschale Antwort auf die Frage, was von der Rente bleibt, ist daher nicht möglich.

Auch im Rentenalter kann sich an der Lebenssituation einiges ändern – als Stichworte seien zum Beispiel Scheidung, Tod des Ehepartners oder eine plötzliche Behinderung genannt: „Da Änderungen der persönlichen Lebensumstände steuerliche Auswirkungen haben können, kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen“, empfiehlt Bauer.

Fakt ist: Immer mehr Menschen müssen im Ruhestand mit dem Finanzamt rechnen und eine Steuererklärung abgeben. Allerdings können sie auch ihre Steuerlast verringern.

herMoney zeigt dir beispielhaft für 1.800 Euro Rente, wie viele Abzüge du einkalkulieren solltest. Wir haben auch Tipps für dich, wenn du wissen willst, wie viel 1.300 Euro Rente brutto in netto sind. Ganz trivial ist das Ganze allerdings nicht. Denn eine pauschale Antwort, die für alle passt, lässt sich nicht geben. Daher der Reihe nach.

Gut zu wissen: Wie viel Rente bekommen Deutsche im Durchschnitt?

Heutige Altersrentnerinnen und -rentner kommen nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung nach Abzug der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung auf folgende durchschnittliche Rentenzahlungen: Die Durchschnittsrente beträgt (Stand Juli 2023) nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 1.550 Euro.

Deine Rentenlücke kannst du dir mit unserem Rentenlückenrechner ausrechnen:

Wie eigentlich unser Rentensystem funktioniert und warum sollten wir uns besser nicht darauf verlassen, dass der Staat eines Tages unseren wohlverdienten Ruhestand finanziert, erfährst du dieser Folge des herMoney 1×1:

Welche RentnerInnen müssen Steuern zahlen?

Mittlerweile müssen 5,9 Millionen Rentner Steuern zahlen (Stand: 2023).Und diese Zahlen dürften weiter steigen.

Denn für jeden neuen Rentnerjahrgang ist ein höherer Anteil der Renten und Pensionen grundsätzlich steuerpflichtig – und damit wird auch für immer mehr Rentnerinnen und Rentner die Steuererklärung zur Pflichtübung. Grund dafür ist, dass seit 2005 die Besteuerung von Altersbezügen mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt wurden.

Das funktioniert so: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen derzeit nur zum Teil der Besteuerung. Wer bereits seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente bekommt, muss sie lediglich zur Hälfte versteuern. Der Anteil an der Rente, der nicht der Besteuerung unterliegt (der sogenannte individuelle Rentenfreibetrag in Euro), wird im Jahr nach Rentenbeginn festgesetzt und in der Zukunft grundsätzlich Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt. Er verändert sich über die restliche Lebenszeit im Normalfall nicht mehr.

Wichtig zu wissen: Der steuerpflichtige Teil der Rente (Besteuerungsanteil) hängt entscheidend vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wenn du zum Beispiel 2023 in Rente gehst, dann bleiben von deiner gesetzlichen Rente, aber auch von Renten aus berufsständischen Versorgungswerken sowie Rürup-Renten, 16 Prozent steuerfrei. 84 Prozent sind dagegen steuerpflichtig. Dieser Wert bleibt für dich auch in Zukunft bestehen. Jeder Rentnerjahrgang hat seinen eigenen Wert – und der steuerpflichtige Anteil steigt weiter an, bis im Jahr 2040 schließlich 100 Prozent erreicht sind.

Was gilt eigentlich bei Rentenerhöhungen?

Vorsicht: „Steigt die Bruttorente wegen einer Rentenerhöhung an, unterliegt der Rentenzuwachs stets zu 100 Prozent der Steuerpflicht“, erläutert Jana Bauer vom BVL. Das solltest du im Hinterkopf behalten. Daher kann es passieren, dass du irgendwann in Zukunft in die Steuerpflicht hineinrutschst, selbst wenn du zu Rentenbeginn noch nicht steuerpflichtig warst.

Übrigens: RentnerInnen, die im Dezember aus dem dritten Entlastungspaket die Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten haben, müssen diese versteuern. Es kann daher passieren, dass Rentnerinnen allein wegen der Energiepreispauschale auf einmal eine Steuerklärung machen müssen.

Welche RentnerInnen müssen eine Steuererklärung abgeben?

Ob du als Rentnerin eine Steuererklärung abgeben musst, hängt zunächst von der Höhe des Gesamtbetrags deiner Einkünfte ab. Dieser Gesamtbetrag besteht aus den steuerpflichtigen Rentenbeträgen abzüglich einer Werbungskostenpauschale von 102 Euro. In einem weiteren Schritt werden pauschal auch 36 Euro (für Singles) für Sonderausgaben anerkannt, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind.

Das Finanzamt berücksichtigt außerdem die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen in unbegrenzter Höhe. Sollte der Höchstbetrag von 1.606 Euro (bei Ehegatten das Doppelte) noch nicht ausgeschöpft sein, können weitere Personenversicherungen wie eine Privathaftpflichtversicherung abgesetzt werden.

Auch bestimmte außergewöhnliche Belastungen können berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. „Das Finanzamt verlangt in der Regel keine Steuererklärung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegt. Übersteigt der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, aber liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt trotz Abgabepflicht keine Steuer an“, erläutert Eser. Im Veranlagungszeitraum 2022 betrug der Grundfreibetrag 10.347 Euro pro Person. Zum 1. Januar 2023 wurde er auf 10.908 Euro angehoben. Im Jahr 2024 steigt der Betrag für Ledige auf 11.604 Euro und für Verheiratete auf 23.208 Euro.

Dazu ein Beispiel: Wenn du 2020 in Rente gegangen bist und im zweiten Halbjahr 2022 in den alten Bundesländern nichts außer einer gesetzlichen Rente von 1.290 Euro bezogen hast, musst du keine Steuern zahlen. Eine pauschale Abzugstabelle für Renten, die für alle gilt, gibt es nicht.

Steuerfreie Rente

Du hast keine weiteren Einkünfte zum Beispiel aus einem Nebenjob oder einer Betriebsrente? Hier hilft eine Tabelle des Bundesfinanzministerium:

Bis zu welcher jährlichen Bruttorente1) bleibt ein Rentner bzw. eine Rentnerin ohne Steuerbelastung, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen?

Angaben für das Jahr 2023, gegliedert nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils.

Renten-
beginn



Höchste Jahresbruttorente 2023, die noch steuerunbelastet bleibt
entspricht Herleitung
Monats- brutto- rente (1. Halb-
jahr) 2)
Monats- brutto- rente (2. Halb-
jahr) 2)
Be- steuerungs- anteil nach dem Jahr des Renten- beginns ergibt davon gehen ab zu ver- steuerndes Einkommen (entspricht dem Grund- freibetrag 2023)
betrags-
mäßig fest- geschrie- bener steuer- freier Teil der
Rente 3)
der Be- steuerung unter- liegender Anteil der Rente Werbungs- kosten- pausch- betrag Sonderaus- gaben- pausch- betrag abzugs- fähige Vorsorge- aufwen- dungen
in € in € in € in € in € in € in € in € in € in €
2005 (oder früher) 19.030 1.541 1.631 50 5.979 13.051 102 36 2.005 10.908
2006 18.651 1.510 1.598 52 5.640 13.011 102 36 1.965 10.908
2007 18.334 1.484 1.571 54 5.356 12.978 102 36 1.932 10.908
2008 18.139 1.469 1.555 56 5.182 12.957 102 36 1.911 10.908
2009 17.891 1.449 1.533 58 4.960 12.931 102 36 1.885 10.908
2010 17.553 1.421 1.504 60 4.658 12.895 102 36 1.849 10.908
2011 17.300 1.401 1.483 62 4.432 12.868 102 36 1.822 10.908
2012 17.120 1.386 1.467 64 4.271 12.849 102 36 1.803 10.908
2013 16.937 1.371 1.452 66 4.106 12.831 102 36 1.785 10.908
2014 16.719 1.354 1.433 68 3.911 12.808 102 36 1.762 10.908
2015 16.585 1.343 1.421 70 3.792 12.793 102 36 1.747 10.908
2016 16.458 1.332 1.411 72 3.678 12.780 102 36 1.734 10.908
2017 16.247 1.315 1.392 74 3.489 12.758 102 36 1.712 10.908
2018 16.028 1.298 1.374 76 3.293 12.735 102 36 1.689 10.908
2019 15.811 1.280 1.355 78 3.099 12.712 102 36 1.666 10.908
2020 15.510 1.256 1.329 80 2.830 12.680 102 36 1.634 10.908
2021 15.442 1.250 1.323 81 2.769 12.673 102 36 1.627 10.908
2022 15.458 1.252 1.325 82 2.783 12.675 102 36 1.629 10.908
2023 15.244 1.234 1.306 83 2.592 12.652 102 36 1.606 10.908

1) Angaben für alleinstehende Rentner; sie gelten nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Basisrentenverträgen und nur dann, wenn keine anderen, steuerlich relevanten Einkünfte vorliegen. Bis zu welcher Bruttojahresrente im Einzelfall keine Steuern zu zahlen sind, hängt von weiteren persönlichen Merkmalen ab. Berechnungsannahmen: Rentensteigerungen Ost; allgemeiner Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, voller Beitragssatz zu Pflegeversicherung ohne Zuschlag für Kinderlose. Rechtsstand: 1.7.2023
2) Differenzen in der Summe durch Rundung.
3) Im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt.

Muss ich schon Steuern zahlen, sobald ich mit meinem zu versteuernden Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags lande?

Du hast Glück, deine Rente fällt noch höher aus – und du fragst dich daher zum Beispiel, wie viel von 1.800 Euro Rente an Steuern zu zahlen sind?

Wie immer gibt es auch hierfür keine pauschale Antwort. Wir nähern uns der Lösung daher über ein Musterbeispiel: Für eine Frau, nennen wir sie Susanne, die 2022 erstmals Rente bezog. Wir betrachten das Veranlagungsjahr 2023.

Susanne ging 2022 in Rente und bezieht eine Bruttorente von 1.800 Euro pro Monat beziehungsweise 21.600 Euro pro Jahr. Davon geht ein Rentenfreibetrag von 3.888,00 Euro weg. Das ergibt 17.712,00 Euro Einkünfte. Davon zieht sie die Versorgungsaufwendungen von 2.408,40 Euro, die Werbungkostenpauschale von 102 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36,00 Euro ab. Die zu versteuernde Summe beläuft sich damit auf 15,165,60 Euro. Sie muss eine Steuererklärung abgeben und 773,00 Euro Steuern bezahlen.

Hilfreich sind hier Rentenbesteuerungsrechner im Internet. Ein Beispiel von smart-rechner.de verlinken wir hier.

Auch bei höheren Renten ist es möglich, dass du keine Steuern zahlen musst. Denn viele andere Posten – etwa Spenden oder der Behindertenpausch­betrag (ab einem Grad der Behinderung von 20) – können die Steuerlast auf null reduzieren.

Tipp: „Wenn aufgrund einer (dauerhaften) Schwerbehinderung oder der Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 eine Steuer von null resultiert, können Rentnerinnen beim Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für die Steuererklärung für die Zukunft stellen. Dem wird in der Regel stattgegeben“, rät Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. Und nicht zu vergessen: Unter Umständen lassen sich auch noch Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd absetzen.

Um deine eigene Situation durchzurechnen und die nötige Steuererklärung zu machen, kannst du dich zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Hilfreich zur überschlägigen Kalkulation kann auch ein Brutto-Netto-Rentenrechner sein.

Steuerberechnungsprogramm für RentnerInnen: Wie viele Steuern fallen auf die Rente an?

Für eine erste Einschätzung kannst du das kostenlose Steuerberechnungsprogramm für RentnerInnen der Stiftung Warentest nutzen. Es ist für die Steuerjahre 2016 bis 2023 erhältlich und steht hier zum Download zur Verfügung. Für die Daten­eingabe brauchst du die Rentenbe­zugs­mitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Du kannst sie telefo­nisch (Tel. 0800 1000 4800) oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Steuerliche Abzüge ermitteln: Wie nutze ich den Renten-Rechner?

Um zu erfahren, was du netto erhält, trägst du deine Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein, außerdem das Jahr des Rentenbeginns und den Rentenanpassungsbetrag. Auch eine zweite Rente, zum Beispiel eine Witwenrente, ist im Detail anzugeben.

Im nächsten Schritt fügst du Jahresrenten aus privaten Rentenversicherungen und aus betrieblichen Direktversicherungen ein, die nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden.

Gut zu wissen: Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn. Gehst du beispielsweise mit 66 Jahren in den Ruhestand, sind nur 18 Prozent deiner Rente steuerpflichtig. Bekommst du eine Riester-Rente oder weitere Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge, die voll zu versteuern sind, etwa aus einem Pensionsfonds? Dann sind sie ebenfalls anzugeben. Gleiches gilt für die Bruttobeiträge aus Beamten- und Werkspensionen. Der Versorgungsfreibetrag ist je nachdem, seit wann die Pension fließt, unterschiedlich hoch.

Des Weiteren musst du auch etwaige Nebentätigkeiten auflisten, Werbungskosten (sofern sie mehr als 1.200 Euro betragen) und – falls vorhanden – Kapitaleinnahmen und von der Bank bereits einbehaltene Abgeltungsteuer. Hast du weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder selbstständiger Tätigkeit, dann trage die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten oder Betriebsausgaben ein. HausbesitzerInnen können zum Beispiel anteilig und innerhalb bestimmter Grenzen die Kosten für Gartenarbeiten oder HandwerkerInnen geltend machen.

Im nächsten Schritt erfasst du steuermindernde Ausgaben, also Basiskranken- und Pflegeversicherung, weitere Versicherungsbeiträge wie Krankenzusatzversicherungen oder eine Haftpflichtversicherung. Hausrat-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen dagegen nicht. Auch Spenden und Kirchensteuer darfst du absetzen.

Hattest du außergewöhnliche Belastungen zu tragen? Dazu zählen vor allem Krankheitskosten für Medikamente, Brillen, Zahnersatz und Co. Außerdem kannst du je nach persönlicher Situation noch einen Behinderten- oder Pflegepauschbetrag geltend machen. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist abhängig vom Grad der Behinderung (GdB).

Ich bin als Rentnerin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Worauf muss ich achten?

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen aufpassen. Alle ihre Einnahmen, also nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch beispielsweise private Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte sind beitragspflichtig zum jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherungssatz. Das kann eine Menge Geld sein.

Laut Informationen der Techniker Krankenkasse werden nämlich als beitragspflichtiges Einkommen alle Einkommensarten angerechnet, die du zum Lebensunterhalt verbrauchen kannst.

Ich bekomme neben meiner eigenen auch eine Witwenrente, was muss ich beachten?

Witwen müssen ebenfalls aufpassen. Ist der Partner zum Beispiel 2022 verstorben, werden sie im Jahr 2024, also nach dem zweiten Jahr des Todes, nicht mehr nach der Splittingtabelle, sondern nach der Grundtabelle veranlagt.

Das kann eine Steuerzahlung auslösen, muss es aber nicht. Wer sich darum nicht kümmert und keine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, muss mit Verspätungszuschlägen, Zinsen und eventuellen Bußgeldern rechnen.

Ich bekomme eine Rente aus dem Ausland, was mache ich damit?

„Auslandsrenten sind grundsätzlich anzugeben, das sollte man aber im Detail unbedingt prüfen lassen“, erklärt Eser. Denn es kommt zum Beispiel darauf an, aus welchem Land die Rente fließt und ob es zum Beispiel Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Staat gibt und wie dieses ausgestaltet ist.

herMoney Tipp

Keine Sorge: Auch wenn die Besteuerung von Renten im Detail ganz schön kompliziert ist – wenn du dich im Zweifelsfalle beraten lässt und im Alter nicht scheust, Belege zu sammeln, kannst du deine Steuerlast ziemlich drücken. Womöglich sogar auf null!

Zum Weiterlesen: Du hast vor Jahren eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen? Hier erfährst du, wie viele Steuern du auf die Betriebsrente zahlen musst!

Dieser Artikel wurde ursprünglich 2022 von Brigitte Wallstabe-Watermann verfasst. Am 15.01.2024 wurde er von Christiane Habrich-Böker überarbeitet und aktualisiert.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

 

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Brigitte Wallstabe-Watermann

Brigitte Wallstabe-Watermann schreibt als freie Autorin für renommierte Finanz-Medien. Die Diplom-Volkswirtin und Diplom-Journalistin hat die Deutsche Journalistenschule besucht und gemeinsam mit ihren Kollegen von finanzjournalisten.de den Bestseller „Anlagen mit ETF“ für die Stiftung Warentest geschrieben.