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Regelaltersrente: Wer sie ab 63 bekommt und wie hoch dein Hinzuverdienst sein darf

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Anke Dembowski

Autorin

22. Januar 2024

Kann ich früher in Rente gehen? Oder später? Erfahre alles über die Regelaltersrente und wann du sie bekommst.

Malst du dir schon aus, was du Tolles unternehmen wirst, wenn du erst einmal in Rente bist? Aber wann kannst du eigentlich in Rente gehen? Und wie hoch wird sie sein?

Inhalt:

Regelarbeitsrente: Das Wichtigste in Kürze

Ab 1964 Geborene können erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Sie erhalten eine sogenannte „Regelaltersrente“. Eine „Altersrente“ kann zum Beispiel an Schwerbehinderte schon früher gezahlt werden.

FrührentnerInnen können seit diesem Jahr unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es ihre Rente schmälert.

Auf Wunsch kannst du schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Dann ist aber für jeden Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig.

Du kannst auch später in Rente gehen. Wenn du länger in die Rentenkasse einzahlst, bringt dir jeder Monat der Weiterbeschäftigung einen Zuschlag von 0,5 Prozent.

Zu dem Thema „Rente mit 63“ kannst du dir auch diese Podcastfolge anhören:

Was ist die Altersrente genau?

Die Rente“ ist ein vielschichtiges Thema. Sprechen wir zunächst einmal über den Normalfall: Die Regelaltersrente erhält jeder, der oder die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Das heißt: Fünf Jahre lang müssen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein.

Hier ist allerdings ein Wechsel zu berücksichtigen: Weil wir im Schnitt deutlich länger leben, müssen Rentenversicherungsträger die Renten länger zahlen. Derzeit rechnet man jedes Jahr mit einer Steigerung des durchschnittlichen Lebensalters von 2,5 Monaten bei Männern und rund 2 Monaten bei Frauen. Das bringt das Finanzierungskonzept an seine Grenzen.

Daher haben Politiker 2010 eine Rentenreform beschlossen. Sie besagt unter anderem, dass die Deutschen nicht wie früher mit 65 Jahren, sondern im Regelfall erst mit 67 in Rente gehen können. Damit aber nicht ein Jahrgang der „Gekniffene“ ist, wird die Regelaltersgrenze für die Geburtenjahrgänge 1947 bis 1963 stufenweise auf 67 angehoben. Wenn du beispielsweise Jahrgang 1955 bist, bekommst du deine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 9 Monaten. Bist du Jahrgang 1957, beginnt deine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 11 Monaten.

Die folgende Tabelle kannst du als Rechner verwenden, um den Beginn deiner Regelaltersrente zu bestimmen:

Wo liegt die Regelaltersgrenze?

Jahrgang Beginn der Regelrente
bis 1946 65 + 0 Monate
1947 65 + 1 Monate
1948 65 + 2 Monate
1949 65 + 3 Monate
1950 65 + 4 Monate
1951 65 + 5 Monate
1952 65 + 6 Monate
1953 65 + 7 Monate
1954 65 + 8 Monate
1955 65 + 9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate
1962 66 + 8 Monate
1963 66 + 10 Monate
ab 1964 67

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wenn du 1964 oder später geboren bist, beginnt deine Regelaltersgrenze ab dem Monat nach deinem 67. Geburtstag. Vorausgesetzt, es kommt nicht noch einmal zu einer Anhebung – über ein Renteneintrittsalter von 70 wird angesichts der klammen Kassen wieder diskutiert.

Wann erhältst du die Regelaltersrente?

Da man nicht unbedingt zur Regelaltersgrenze in Rente gehen muss, sondern auch früher oder später, kommt die Rente nicht automatisch, sondern man muss sie beantragen. Am besten drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt. Wenn du die Rente rechtzeitig beantragst, beginnt deine Regelaltersrente mit dem Monat, der auf das Erreichen deiner Regelaltersgrenze folgt.

Wenn du deinen Rentenantrag verspätet stellst, wird deine Rente noch für drei Monate rückwirkend gezahlt. Versicherte, die vor der Altersrente bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten mit Erreichen der Regelaltersgrenze auch ihre Altersrente.

Höhe und Berechnung der Regelaltersrente

Als Angestellte werden von deinem Bruttoverdienst regelmäßig Beiträge in die allgemeine Rentenversicherung abgezweigt. Derzeit sind es 18,6 Prozent, die du und dein Arbeitgeber jeweils hälftig zahlen. Für dich wird zwar ein Euro-Betrag in die Rentenversicherung eingezahlt, aber der wird in sogenannte „Entgeltpunkte“ umgerechnet. Arbeitest du beispielsweise wegen der Kinder nur Teilzeit oder verdienst du aus anderen Gründen relativ wenig, erhältst du auch nur wenige Entgeltpunkte.

Die tatsächliche Höhe deiner Regelaltersrente wird, wenn es so weit ist, durch eine Formel berechnet. Die einzigen Größen an dieser Formel, die du selbst beeinflussen kannst, sind deine Entgeltpunkte und der Beginn deiner Altersrente.

Das ist die Rentenformel:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

  • Der Zugangsfaktor liegt bei 1,0, wenn du zu deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst.
  • Der aktuelle Rentenwert ist das, was ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Er wird gesetzlich festgelegt und hängt vom durchschnittlichen Lohnniveau und den Lebenshaltungskosten ab. Wenn du von einer „Rentenerhöhung“ hörst, dann ist es dieser Rentenwert, der angehoben wird. Dadurch steigen auch die Renten.
  • Der Rentenartfaktor für Altersrenten liegt bei 1,0 (für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt er beispielsweise 0,5).

Zum Weiterlesen: Du hast ein paar Jahre pausiert, um dich um deine Kinder zu kümmern? Mit wie viel Mütterrente du rechnen kannst

Die gesetzliche Rente dürfte bei den allermeisten nicht zum Leben reichen. Wie hoch deine individuelle Rentenlücke ausfällt, kannst du mit unserem Rechner selbst bestimmen:

Regelaltersrentner mit Mini- oder Midijob: Wie hoch darf der Hinzuverdienst sein?

Wer bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Dem Mini- oder Midijob steht also nichts im Weg, wenn du Regelrente beziehst. Du brauchst in dem Fall deine Beschäftigung auch nicht dem Rentenversicherungsträger zu melden. Eigene Abgaben zur Rentenversicherung müssen RegelaltersrentnerInnen dann nicht bezahlen, es sei denn, du möchtest das. Deine Beiträge erhöhen dann jedes Jahr deine Rente. Den Beginn der Regelaltersrente verzögert der Hinzuverdienst nicht, wenn du das nicht möchtest. Es ist auch nicht mit Abzügen der Regelaltersrente zu rechnen.

Erhältst du hingegen schon vor Erreichen deiner Regelaltersgrenze eine Altersrente, kannst du seit diesem Januar unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dies angerechnet wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du eine Altersrente für langjährig Versicherte, eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhältst. Erst dann, wenn du die Regelaltersgrenze erreichst, kannst du wieder unbegrenzt hinzuverdienen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. FrührentnerInnen können seit dem beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. „Wir schaffen die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab”, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Erhöhung der Verdienstgrenzen betrifft nicht die „Regelrenten“.

ErwerbsminderungsrentnerInnen können so 2024 jährlich 18.558,75 Euro dazuverdienen. Im Jahr zuvor waren es 17.823,75 Euro. Alledings: Das fällt unter die Einkommenssteuer.

Achtung: Wenn du neben deiner gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente beziehst, kann der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf die Höhe deiner Betriebsrente haben. Erkundige dich vor Aufnahme einer Beschäftigung beim Träger deiner Betriebsrente.

Du siehst schon: Der Hinzuverdienst bei der Regelaltersrente ist komplex. Wenn du mehr darüber wissen möchtest, nimm den Online-Rechner der deutschen Rentenversicherung zu Hilfe oder informiere dich bei einer der kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstellen über den möglichen Hinzuverdienst.

Muss ich meine Altersrente versteuern? Welche Steuerklasse habe ich als RegelaltersrentnerIn?

2005 gab es einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten. Damit der Wechsel nicht so abrupt stattfindet, befinden wir uns bis zum Jahr 2039 in einer Übergangsphase. In diesem Zeitraum wird einerseits ein immer höherer Anteil der Rente steuerpflichtig und andererseits ein steigender Anteil der Beiträge steuerlich abzugsfähig. Ab 2040 sind 100 Prozent der gesetzlichen Altersrenten zu versteuern, dafür sind dann die Abgaben auch zu 100 Prozent abzugsfähig.

Ausschlaggebend ist das Jahr des Rentenbeginns. Für alle, die 2024 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 84 Prozent. 16 Prozent müssen dementsprechend nicht versteuert werden. 2025 steigt die Steuerpflicht dann auf 85 Prozent.

Bevor du aber deine Rente versteuerst, kannst du den Grundfreibetrag, der als Existenzminimum gilt, steuerfrei vereinnahmen. Er wird jährlich angepasst und steigt 2024 auf 11.604 Euro. Für zusammenveranlagte Ehepaare ist der Grundfreibetrag jeweils doppelt so hoch.

Deine Steuerklasse als RegelaltersrentnerIn …

… hängt von deinem Familienstand ab. Wenn du ledig bist, bist du in der Steuerklasse 1. Wenn du verheiratet bist, lohnt es sich zu prüfen, welche Steuerklasse am besten für euch ist. Möglich wäre, dass du und dein Partner Steuerklasse 4 wählen. Oder einer nimmt die Steuerklasse 3, der andere die Steuerklasse 5. Mehr über die Unterschiede und die Vorteile erfährst du hier.

Regelaltersrente mit 63: Ist das möglich?

Vielleicht ist dein Partner schon in Rente und du möchtest mit ihm gemeinsam die Rentenzeit genießen? Dann kannst du deine Rente früher beziehen, allerdings mit einem Abschlag. Für Jahrgänge ab 1964 ist das ab 63 Jahren möglich.

Übrigens: Vor langer Zeit konnten Frauen die Regelaltersrente früher beziehen als Männer. Diese Regelung wurde aber im Zuge der Gleichbehandlung abgeschafft.

Für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehen willst, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Maximal kannst du 4 Jahre früher den Ruhestand beantragen. In dem Fall summiert sich der maximale Rentenabschlag auf 14,4 Prozent (48 x 0,3 Prozent). Die Rentenabschläge gelten dauerhaft, also auch über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus.

Hier ein Beispiel: Du willst 2 Jahre vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich deine Monatsrente in dem Fall um 7,2 Prozent, also 72 Euro, verringern.

Natürlich kannst du auch früher als mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten. Dann musst du allerdings die Zeit bis zu deinem Rentenbeginn finanziell überbrücken – beispielsweise aus einem angesparten Polster, das du dir aufgebaut hast. Wenn es groß genug ist, kannst du davon ein paar Jahre lang leben. Diesen Ansatz verfolgen die Frugalisten und versuchen so viele Jahre vor dem eigentlichen Renteneintritt in den Ruhestand zu gehen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, mit der du auch ohne Abschläge schon mit 63 in Rente gehen kannst: wenn du eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren nachweisen kannst. Das hat die Große Koalition aus Union und SPD beschlossen, als sie ihr Rentenpaket zum 1. Juli 2014 einführte. Allerdings wird auch diese Grenze sukzessive nach oben geschoben, um sie an die längere Lebenserwartung anzupassen. Besonders langjährig Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 können mit 65 in Rente gehen, anstatt zur normalen Regelaltersgrenze von 67. Doch Achtung: Hier möchte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dafür sorgen, dass das nicht zu viele tun. Unter anderem, weil die Wirtschaft hierzulande unter Fachkräftemangel leidet. Angesichts der angespannten Finanzlage könnte dies auch im Laufe des Jahres seitens der Regierung auf den Prüfstand kommen.

Länger arbeiten und Zuschläge genießen: Regelaltersrente und Weiterbeschäftigung

Vielleicht gehörst du zu den Menschen, die gern länger arbeiten wollen? Auch das ist möglich. In dem Fall erhältst du einen Zuschlag zur Regelaltersrente und damit eine höhere Rente. Jeder Monat Weiterbeschäftigung bringt dir einen Plus von 0,5 Prozent.

Beispiel: Wenn du deine Rente um ein Jahr hinausschiebst, bekommst du allein dafür schon einen Zuschlag von 6 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung brauchst du dann nicht mehr zu zahlen.

herMoney Tipp

Du bist Jahrgang 1958 und freust dich darauf, bald Regelaltersrentnerin zu sein? Denk daran, deine Rente spätestens drei Monate vor gewünschtem Renteneintritt zu beantragen. Wenn du jünger bist und die Rente noch weit weg ist, lohnt es sich ebenfalls, das Prinzip in groben Zügen zu verstehen. So stehst du später nicht vor einer überraschend niedrigen Rente und kannst jetzt die Weichen für einen komfortablen Ruhestand stellen. Mehr Infos findest du im herMoney Altersvorsorge-Guide für Frauen.

Du willst deine Altersvorsorge in den Griff kriegen?

  1. Prüfe, wie viel Rente du voraussichtlich bekommen wirst. So findest du es heraus.
  2. Rechne aus, wie viel Rente du brauchen wirst. Dann kannst du deine persönliche Rentenlücke berechnen. Zum Rechner.
  3. Überlege, wie du die Lücke schließen kannst. Infrage kommen zum Beispiel die Betriebsrente, Riester, die Rürup-Rente für Selbstständige oder ein Fonds-Auszahlplan.

Dieser Artikel wurde ursprünglich 2022 von Anke Dembowski verfasst. 2023 wurde er von Christiane Habrich-Böker überarbeitet und aktualisiert und zuletzt am 19. Januar 2024 von Christiane Habrich-Böker aktualisiert.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".