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Kostenlose Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & nach der Geburt

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Eine Schwangerschaft kann kompliziert verlaufen. Wann du Anspruch auf eine Haushaltshilfe hast und was die gute Fee für dich übernimmt.

Inhalt

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & nach der Geburt: Das Wichtigste in Kürze

Bescheinigt dir deine Ärztin oder Hebamme, dass du eine Haushaltshilfe brauchst, trägt die Kasse die Kosten vollständig.

Kann etwa deine Mutter oder dein Ehemann die Aufgabe übernehmen, wird keine Haushaltshilfe genehmigt.

Wohnt beispielsweise deine Oma in einer anderen Stadt, erstattet die Kasse die Kosten für ihre Anreise. Auch ein Verdienstausfall ist ein Grund für einen Zuschuss.

Die Haushaltshilfe wird in der Regel für maximal vier Wochen genehmigt.

Niemand weiß vorher, ob die Schwangerschaft komplikationslos abläuft. Damit die werdende Mutter und die Versorgung bereits vorhandener Kinder nicht gefährdet sind, können Krankenkassen auf Veranlassung der Hausärztin oder der Hebamme eine Haushalthilfe genehmigen. Die Regeln, wann eine Haushaltshilfe gestellt wird, sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Wir erklären, welche Ansprüche du hast. Du erfährst auch, was passiert, wenn dein Ehemann beziehungsweise der Vater des Kindes während der Schwangerschaft oder nach der Geburt als Haushaltshilfe fungieren könnte.

Wann haben Frauen rund um die Geburt Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Haushaltshilfe während der Schwangerschaft

Krankenkassen zahlen grundsätzlich dann, wenn die Beschwerden durch die Schwangerschaft ausgelöst wurden und das übliche Maß übersteigen. Auch wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt, ist eine Haushaltshilfe angezeigt. Eine Risikoschwangerschaft besteht dann, wenn bei einer früheren Schwangerschaft Probleme aufgetreten oder aktuell Komplikationen zu befürchten sind. Schauen wir uns die Details an.

Wann steht einer Mutter eine Haushaltshilfe zu?

  • während der Schwangerschaft auftretende Blutarmut (Anämie)
  • Schwangerschaftsdiabetes
  • verordnete Bettruhe seitens der Ärztin wegen der Gefahr einer möglichen Fehlgeburt und keine Unterstützung innerhalb der Familie möglich
  • durch die Geburt ausgelöste psychische Probleme

Du leidest unter einer anderen Krankheit, die dich ans Bett fesselt? In dem Fall kannst du zwar auch die Unterstützung einer Haushaltshilfe beantragen, aber aufgrund der akuten Krankheit und nicht wegen der Schwangerschaft.

Normale Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit sind leider kein Grund, eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu fordern. Aber natürlich kannst du auf eigene Kosten eine gute Fee anstellen.

Wenn der Ehemann oder Vater des Kindes als Haushaltshilfe einspringen kann

Doch das Durchsetzen einer Beteiligung ist nicht ohne. Nehmen wir an, dein Arzt oder deine Ärztin hat dir strenge Bettruhe verordnet. Das reicht aber immer noch nicht aus, um eine gute Fee zu engagieren, die kocht, wäscht, bügelt oder putzt. Könnte hier ein Familienmitglied wie der Ehemann oder die künftigen Großeltern einspringen, sind die Aussichten gering. Es zählt auch nicht, wenn der Vater des Kindes dafür Urlaub nehmen müsste oder selbst an einer Krankheit leidet. Ist bereits eine Haushaltshilfe für dich tätig, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkasse.

Aber immerhin: Für die Gewährung einer Haushaltshilfe, die während der Schwangerschaft, Entbindung oder der Zeit nach der Geburt unterstützt, ist es nicht notwendig, dass ein Kind unter 12 Jahren versorgt werden muss oder das Kind wegen einer Behinderung besondere Betreuung braucht.

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Kaiserschnitt und Co.: Haushaltshilfe nach der Geburt

Kam das Kind durch einen Kaiserschnitt zur Welt oder du bist aufgrund des Geburtsvorgangs nach dem Wochenbett physisch nicht in der Lage, Haushalt, Kinder und das Neugeborene zu versorgen, kannst du ebenfalls die Leistung beantragen. Die Haushaltshilfe kommt dann, wenn du noch im Krankenhaus bleiben musst und sich niemand um den zu Hause lebenden Nachwuchs kümmern kann.

Bist du allerdings privat versichert, ist die Chance auf Kostenbeteiligung gleich null. Gesetzliche Krankenkassen sind nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) verpflichtet, heißt es bei der Techniker Krankenkasse.

Was erledigt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltskraft erledigt alles, was den Haushalt und die Familie am Laufen hält: Dazu zählen Einkaufen, Kochen, Putzen und Kinderbetreuung. Wie genau das ausgestaltet wird, ist Sache der Absprache.

Schwierige Schwangerschaft oder Geburt: Trägt die Krankenkasse alle Kosten der Haushaltshilfe?

Häufig trägt die Krankenkasse alle angemessenen Kosten. Wie viele Stunden die Haushaltshilfe eingesetzt werden kann, wird anhand des Falles entschieden. „Bei einem Einsatz von acht Stunden täglich werden als angemessene Kosten Aufwendungen von 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße angesetzt. Der Satz beträgt laut Verbraucherzentrale 84,00 Euro für einen 8-Stunden-Tag.

„In diesem Fall rechnet die Ersatzkraft bzw. die Einrichtung die Kosten direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Damit können Sie verhindern, dass Sie auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleiben“, heißt es bei der Interessensvertretung. „Allerdings ist ein Eigenanteil (Zuzahlung) von 10 Prozent der Kosten Pflicht, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Dies entfällt nur bei Schwangerschaft oder Entbindung.“

Du hast eine Verwandte oder einen Verwandten bis zum zweiten Grad, der die Arbeit übernehmen könnte? Also zum Beispiel Geschwister, Eltern oder ältere Kinder? Dann werden beschränkt Kosten erstattet. Zum Beispiel wenn der- oder diejenige zu dir reisen muss oder einen Verdienstausfall hat. Den vollen Satz gibt es nicht und der Beitrag ist gedeckelt.

Gut zu wissen: Tanten, Nichten und Cousinen sind Verwandte dritten beziehungsweise vierten Grades und zählen in dem Fall nicht.

Wie lange ist die Haushaltshilfe nach der Geburt oder während der Schwangerschaft vor Ort?

Nach Angaben der AOK endet „der Anspruch auf Haushaltshilfe maximal eine Woche nach der Entbindung“. Erholt sich die Mutter nicht so schnell, zahlen die Kassen eventuell noch einige Wochen lang weiter. „Dann muss die frischgebackene Mama jedoch zuzahlen“, so die AOK.

Ganz exakt ist die Dauer also nicht festgeschrieben. Am Ende hängt es von der fachlichen Beurteilung einer Hebamme oder der Ärztin ab, wie lange du Unterstützung erhältst. Grundsätzlich gilt: Liegt die Mutter im Krankenhaus und es sind Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik.

Nach Rückkehr in das eigene häusliche Umfeld ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. In Ausnahmefällen kann die Unterstützung auf 26 Wochen verlängert werden.

Suchen sich Schwangere selbst eine Haushaltshilfe oder wird sie von der Kasse gestellt?

Eine Haushaltshilfe der Krankenkasse gilt als Sachleistung. Das bedeutet, dass man sich die Mütterpflegerin optimalerweise über einen Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister besorgt. „Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten“, informiert die Verbraucherzentrale. Auf Wunsch kann sie auch den Erstkontakt herstellen. Die Organisation rät, auf eine professionelle Haushaltshilfe zurückzugreifen. Denn in dem Fall schließt die Krankenkasse direkt mit dem Unternehmen oder Träger einen Vertrag.

herMoney Tipp

Du möchtest während der Schwangerschaft oder nach der Geburt eine Haushaltshilfe beantragen? Dann lass dir zunächst von deinem Arzt oder deiner Ärztin bestätigen, dass du Hilfe brauchst. Er oder sie stellt die Diagnose, legt dar, inwieweit du beeinträchtigt bist und in welchem Umfang, ab wann und wie lange du Unterstützung brauchst. Dann füllst du das Formular der Krankenkasse aus, das Angaben zur Familienlage (z. B. warum der Ehemann nicht einspringen kann) oder die Unterrichtszeiten der Kinder abfragt.

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Zum Weiterlesen: Vielen Frauen steht Mutterschaftsgeld zu. Mehr erfährst du in unserem Artikel „Mutterschaftsgeld: Wann du mit einem Zuschuss rechnen kannst“. Wie du deine Babypause am besten planst, erklären wir hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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