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Versicherung schnell kündigen: Kostenlose Vorlage für dein Kündigungsschreiben

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Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

Wie sieht das perfekte Kündigungsschreiben aus? Wie kommst du möglichst schnell raus aus einer Versicherung? Wir zeigen, wie’s geht!

Inhalt

Kündigungsschreiben für Versicherungen: Das Wichtigste in Kürze

Ein Versicherungsvertrag läuft normalerweise ein Jahr und verlängert sich automatisch. Drei Monate vor Ablauf des Jahres sollte gekündigt werden.

Hier kannst du eine Vorlage für die fristgerechte Kündigung herunterladen. Kündigst du die Versicherung außerordentlich, zum Beispiel wegen einer Preiserhöhung, findest du hier ein kostenloses Muster für dein Kündigungsschreiben.

Eine Versicherung ist schnell abgeschlossen. Doch du solltest das Preis-Leistungsverhältnis mindestens alle zwei Jahre auf den Prüfstand stellen. Denn oft erweisen sich Versicherungsverträge als zu teuer oder sind unnötig. In dem Fall solltest du den Vertrag auflösen – zum Beispiel mit unserem Kündigungsvordruck.

Kündigungsschreiben für Versicherungen richtig formulieren (inkl. Vorlage)

Warum du die Assekuranz kündigst, ist allein deine Sache. Die Versicherung muss den Grund nicht wissen. Ein formloses Kündigungsschreiben reicht und es ist völlig gleichgültig, ob du es händisch verfasst oder über ein Textprogramm.

Was im Kündigungsschreiben zwingend stehen muss:

  • Name
  • Adresse (E-Mail, Telefonnummer)
  • Vertragsnummer

Zeitpunkt nennen

Wenn du nicht weißt, zu welchem Termin du die Versicherung kündigen kannst, schicke deine Kündigung einfach sofort los und füge statt eines Datums den Hinweis „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ein. Lass dir die Kündigung am besten schriftlich bestätigen, damit du weißt, ab wann sie greift.

Hast du zu spät gekündigt, ist nach aktueller Rechtsprechung der Versicherer aufgefordert, die Kündigung zurückweisen. Die Kündigung tritt aber in diesem Fall zum nächstmöglichen Kündigungstermin in Kraft. Darum solltest du folgenden Satzteil aufnehmen: „auch hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“.

Du möchtest deine Versicherung kündigen und suchst eine Word-Vorlage zum Ausdrucken? Eine komplette Ausformulierung des Kündigungsschreibens findest du hier. Ein PDF haben wir auch für dich (hier klicken). Eine handschriftliche Kündigung ist bei Versicherungen nicht notwendig.

Brief rechtzeitig losschicken

Kündigst du deine Versicherung auf dem Postweg, gilt das Eingangsdatum beim Versicherer, nicht der Poststempel. Das solltest du beim Versand berücksichtigen. Schicke den Brief also ein paar Tage vor Ablauf der Frist los. Bei einem Einwurfeinschreiben kannst du per Tracking-Nummer verfolgen, wann dein Brief eingegangen ist. Zusätzlich kannst du deine Lastschrifterlaubnis widerrufen.

Eine Kündigung ist per Brief, Fax oder auch per E-Mail möglich. Wer kurz vor Fristende kündigt, dem empfehlen wir, ein Einwurfeinschreiben zu verschicken. Lass dir den Eingang der Kündigung vom Versicherer bestätigen.

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Versicherung kündigen per E-Mail: Was du beachten solltest (inkl. Vorlage)

Vor 2016 gab es noch die Regelung der Schriftform oder Textform. Das bedeutet: Wurde die Schriftform im Vertrag festgelegt, war eine Kündigung nur mit eigenhändiger Unterschrift gültig. Doch ab 2016 darf diese Klausel nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsverbindungen hinterlegt werden.

Alle Versicherungsverträge vor dem Oktober 2016 solltest du daraufhin überprüfen, ob hier die Schriftform einzuhalten ist und du mit eigenhändiger Unterschrift kündigen musst. Schau dir dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags an.

Für alles andere gilt: Die Kündigung ist per E-Mail, per SMS oder auch per WhatsApp möglich. Dennoch gibt es eines zu beachten: Der Text muss auf einem Datenträger dokumentiert werden, der das Schreiben speichern kann. Das kann neben dem Ausdruck auch eine PDF-Datei, eine Festplatte oder ein USB-Stick sein.

Die Gesetzesänderung von 2016 ist aber nur dann gültig, wenn du mit einem Unternehmen korrespondierst. Bei Verträgen mit Privatpersonen (beispielsweise beim Mietvertrag) ist nach wie vor die Originalunterschrift notwendig.

Die wichtigsten Kriterien einer Kündigung online:

  • Wenn du per E-Mail kündigst, wäre eine Lese- oder Empfangsbestätigung sinnvoll. Kommt es zu Streitereien, kannst du bewiesen, dass du rechtzeitig geschrieben hast.
  • Auch wenn du online kündigst, muss eindeutig sein, dass die Versicherung dich identifizieren kann. Das passiert anhand deiner hinterlegten E-Mail-Adresse, deiner Telefonnummer, deiner Anschrift und natürlich aufgrund der Vertragsnummer.
  • Lass dir die Kündigung bestätigen. Geschieht das nicht, ist es besser nachzufragen, ob deine Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.
  • Seit einiger Zeit können die Unternehmen auch einen Kündigungsbutton anbieten. Benutzt du ihn, muss die Versicherung gleich bestätigen, dass deine Kündigung online eingegangen ist.

Versicherung per E-Mail kündigen: Unsere Vorlage

Du kannst folgenden Text einfach mit deinen persönlichen Daten erweitern und in die E-Mail kopieren:

Betreff: Vertragsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag (Vertragsnummer: XXX) fristgerecht zum Vertragsende, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Bitte teilen Sie mir auch mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag fristgerecht beendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Welche Versicherung wann kündigen?

Alle Versicherten müssen gewisse Fristen einhalten. Die meisten Versicherungsverträge bei der Schaden- oder Unfallversicherung laufen nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) normalerweise ein Jahr. Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein, sondern es beginnt mit dem Monat deines Vertragsabschlusses.

Kündigt man drei Monate vor dem Ablaufdatum, handelt es sich um eine „ordentliche“ Kündigung zum richtigen Zeitpunkt. Verpasst du ihn, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In Ausnahmefällen gibt es auch Verträge, die länger laufen. Aber der Gesetzgeber deckelt die Dauer bei 3 Jahren.

Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung ist das etwas anders. Wir alle kennen die Werbespots, mit denen wir ab Oktober berieselt werden. Sie sollen uns dazu bewegen, unseren Vertrag bei einem noch günstigeren Versicherer abzuschließen. Die Werbewelle liegt an einem jährlich wiederkehrenden Datum, zu dem das Versicherungsjahr bei Autoversicherungen abläuft. Hier endet der Vertrag bei den meisten Policen am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Das bedeutet: Geht bis Ende November das Kündigungsschreiben bei der Kfz-Versicherung ein, kannst du dein Auto ab Januar anderweitig versichern.

Lebens- und Rentenversicherung

Etwa 87 Millionen Lebensversicherungsverträge, davon mehr als 45 Millionen Rentenversicherungen, gibt es laut GDV. Wenn dein Vertrag nicht mehr zu deinem Lebensmodell passt, kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen. Es gibt eine Besonderheit: Wenn du deine Prämie jährlich zahlst, kannst du auch nur einmal jährlich kündigen.

Nicht alle Versicherungsverträge sind kündbar, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Das betrifft zum Beispiel die Rürup-Rente. „Die Basis-Rentenversicherung (sogenannte Rürup-Rente) können Sie nicht mit dem Ziel kündigen, sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Eine Kündigung bewirkt eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung“, so die VerbraucherschützerInnen.

Krankenversicherungen

Bist du privat krankenversichert, kannst du zum Ende des ersten Jahres oder erst im darauffolgenden Jahr kündigen. Hier gilt ebenso die 3-Montasfrist. Es gibt allerdings Verträge, die mindestens 2 Jahre laufen. Hier kannst du erst ab dem dritten Jahr kündigen.

Willst du deine gesetzliche Krankenversicherung kündigen, geht das nur, wenn du einen neuen Vertrag nachweist. Denn in Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Darum muss der Neuvertrag lückenlos an den vorherigen anschließen.

Du möchtest früher aus deinem Vertrag?

Nehmen wir an, du möchtest deine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln und hast schon eine neue gefunden. Musst du nun in jedem Fall die Kündigungsfrist abwarten? Bei manchen Anbietern kannst du deine Versicherung beitragsfrei stellen. Und das sofort! Du musst also keine Beiträge mehr zahlen. Kündigen kannst du trotzdem erst zur ausgewiesenen Kündigungsfrist. Ob deine Versicherung diese Möglichkeit bietet, klärst du am besten individuell ab.

Wann eine Versicherung außerordentlich kündigen? (Inkl. Vorlage)

„Erhöht der Versicherer aufgrund einer im Vertrag vereinbarten Anpassungsklausel die Prämien für das nächste Versicherungsjahr, ohne dass sich die Leistung verändert, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Als Kündigungsfrist gilt: Versicherungsnehmer müssen innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Erhöhung kündigen“, so der Versichererverband.

Es gibt auch die „außerordentliche“ Kündigung, die in gewissen Fällen von beiden Seiten (also Versicherer und Versicherte) ausgesprochen werden kann. Das ist beispielsweise bei Eintritt eines Schadenfalls so. Kündigen KundInnen oder die Assekuranz dann außerordentlich, sind die Beteiligten in einem Monat raus aus dem Vertrag. Die Leistungszahlung bei einem Schaden bleibt dabei unberührt.

Laut Verbraucherzentrale gilt das Sonderkündigungsrecht

  • nach einer Beitragserhöhung
  • nach einem Schadensfall
  • bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht

Ein Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen des individuellen Vertrages hilft in der Regel, die richtigen Fristen schnell zu ermitteln.

Du willst deine Versicherung außerordentlich kündigen und suchst ein passendes Muster? Eine Vorlage findest du hier.

FAQ rund um Kündigungsschreiben und Versicherungen

Brauchen Männer und Frauen die gleichen Versicherungen?

Grundsätzlich ja. Seit 2012 gibt es übrigens nur noch Unisex-Tarife, die für Männer und Frauen gleich viel kostet. Vorher waren Kfz-Versicherungen für Frauen günstiger, da sie ein geringeres Unfallrisiko haben. Rentenversicherungen kosteten wiederum für Männer weniger, da sie häufig nicht so lange leben wie Frauen. Aufgrund des sogenannten Langlebigkeitsrisikos von Frauen ist die Altersvorsorge für sie besonders wichtig. Denn dieses längere Leben will auch finanziert werden!

Was tun, wenn es bei der Kündigung Probleme gibt?

Nimm zuerst Kontakt mit der Versicherung auf und bespreche das Problem. Wenn das nicht erfolgreich ist, kannst du dich an eine Verbraucherberatungsstelle wenden oder rechtlichen Rat einholen. Als Versicherungsnehmer hast du das Recht auf eine faire und transparente Abwicklung von Ansprüchen gemäß den geltenden Gesetzen und Vertragsbedingungen.

Welche Verträge kann man pausieren?

In einigen Fällen können Versicherungsverträge, wie beispielsweise private Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Rürup- oder Lebensversicherungen, vorübergehend ausgesetzt werden. Manchmal ist auch eine Verringerung der Beiträge möglich. Erkundige dich bei der Versicherung, was in deinem individuellen Fall möglich ist.

Ist eine Versicherung jederzeit kündbar?

Du kannst das Kündigungsschreiben zwar jederzeit losschicken und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Allerdings gibt es bei den meisten Versicherungen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Fiel der Versicherungsbeginn etwa auf den 01.09.2023, kannst du in diesem Fall zum 31.08.2023 kündigen.

Wie kündige ich eine Versicherung per E-Mail?

Die Formulierung könnte wie folgt lauten: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag (Vertragsnummer: XXX) fristgerecht zum Vertragsende, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Bitte teilen Sie mir auch mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag fristgerecht beendet wird. Herzliche Grüße, XXX.“

herMoney Tipp

Der Jahresanfang ist ein guter Zeitpunkt, um deine Finanzen zu sortieren. Aber nicht nur ein Check deiner Versicherungen lohnt sich. Auch deine Geldanlagen, Steuerzahlungen und Co. kannst du optimieren. Wir zeigen dir hier, wie ein perfekter Jahresanfangscheck aussehen kann.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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