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Du liebäugelst mit einem früheren Ruhestand? Hier erfährst du, wie du drei Jahre früher in Rente gehen kannst. Ganz ohne Abschläge.
Einmalzahlung in die Rentenkasse & Nebenjob
Durch Sonderzahlungen in die Rentenkasse kannst du mehr Rentenpunkte erwerben und später mehr Rente beziehen.
Wenn du rechtzeitig mit dem Vermögensaufbau anfängst, kannst du damit deinen Ruhestand finanzieren. Hast du ein Eigenheim, könnte die Immobilienrente eine Option sein.
Urlaubsgeld, Teile des Gehalts oder Überstunden kannst du auf ein Arbeitszeitkonto „einzahlen“. Die gesparte Summe kannst du dir vor dem eigentlichen Renteneintritt auszahlen lassen.
Wenn du deutlich früher aufhören willst zu arbeiten, etwa mit 61 Jahren, kannst du deine Rente mit einem Nebenjob aufbessern. Früher gab es hier Hinzuverdienstgrenzen, aber die wurden am 1. Januar 2023 aufgehoben.
Krankengeld kannst du maximal rund 1,5 Jahre beziehen. Über 58-Jährige haben außerdem einen Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld II.
Im Garten arbeiten, mehr Zeit für die Familie oder endlich die langersehnte Weltreise machen: Du träumst vielleicht auch davon, früher in Rente zu gehen. Damit bist du nicht allein: Fast ein Viertel der Deutschen hat fest vor, vor dem gesetzlichen Rentenalter den Ruhestand anzutreten, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA). Der Trend verstärkt sich sogar: Von den geburtenstarken Jahrgängen der Babyboomer planen 68 Prozent früher als der Staat es vorsieht in Rente zu gehen (laut der repräsentative Studie “lidA – leben in der Arbeit”). Volkswirtschaftlich verschärft das den ohnehin schon bestehenden Mangel an Arbeitskräften, und der Finanzierbarkeit der Renten ist es sicher auch nicht dienlich. Aber die Menschen entscheiden nun mal für sich individuell und nicht danach, was für die Volkswirtschaft am günstigsten wäre.
Zum Weiterlesen: Frührente: Segen für die einen, Herausforderung für die Gesellschaft
Vielleicht hast du dich auch schon gefragt: Kann man einfach aufhören, zu arbeiten? Prinzipiell geht das. Du musst dir allerdings eins bewusst machen: Wenn du früher in Rente gehst, als du eigentlich darfst, musst du mit teilweise hohen Abschlägen rechnen. Es gibt allerdings einige Tricks, um früher in Rente gehen zu können, ohne auf viel Geld verzichten zu müssen. Hier erfährst du, wie du zum Beispiel drei Jahre bis zur Rente überbrücken kannst.
Um zukünftigen Rentnern den Übergang in den Ruhestand etwas leichter zu gestalten, hat der Staat im Jahr 2017 die sogenannte Flexi-Rente ins Leben gerufen. Wenn du gerade noch im Arbeitsleben stehst, deine Rente aber bald bevorsteht, kannst du dieses Modell nutzen und schon mit 63 Jahren ganz oder teilweise aufhören zu arbeiten.
Normalerweise bekommt in Deutschland nur die volle Rente, wer bis zum Alter von 67 arbeitet. Wegen des demografischen Wandels hatte die Bundesregierung im Jahr 2010 beschlossen, den Renteneintritt Schritt für Schritt von 65 Jahre auf 67 Jahre zu erhöhen.
Grundsätzlich gilt: Wer früher in Rente gehen will, muss einen Abschlag zur vollen Rente hinnehmen. Es sei denn, man ist vor 1964 geboren und hat mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt – dann kann man je nach Alter vor 67 und ohne Einbußen in Rente gehen.
Wer zum Beispiel mit 63 aussteigen will, muss einiges an Abschlägen hinnehmen. Wie viel, schreibt die Deutsche Rentenversicherung: „Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine Altersrente in Anspruch nehmen, müssen Sie im Allgemeinen für jeden Monat, den Sie die Rente früher beziehen, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.“
Ein Beispiel: Angenommen du bekommst später eine Bruttorente von 1.500 Euro, wenn du bis 67 arbeitest. Jetzt gehst du aber zwei Jahre, also 24 Monate, früher in den Ruhestand. Dann wird deine Rente monatlich um 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3) gekürzt. Du hast dann also insgesamt monatlich 108 Euro brutto weniger zur Verfügung. Der Abschlag gilt lebenslang, ändert sich also nicht, wenn du dein reguläres Rentenalter erreichst, denn es gilt: Einmal Abschlag, immer Abschlag!
Um dieses Minus auszugleichen, hast du in der Flexi-Rente zwei Möglichkeiten:
Du siehst, schon der Staat bietet dir Optionen, nicht voll bis 67 arbeiten zu müssen. Um die Flexi-Rente nutzen zu können, musst du allerdings mindestens 35 Versicherungsjahre auf deinem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung nachweisen können. Kann man also mit 58 Jahren in Rente gehen? Ja, allerdings nur dann, wenn du mit 23 Jahren angefangen hat, ohne Unterbrechung in die Kasse einzuzahlen.
Die Höhe deiner Rente hängt davon ab, wie viele sogenannte Rentenpunkte du hast. Anhand dieser Punkte berechnet sich dein Anspruch auf die gesetzliche Rente. Mehr Punkte bedeuten eine höhere Rente. Gerade wenn du früher als gefordert in den Ruhestand gehen möchtest, kann es sein, dass dir noch ein paar Punkte fehlen. Außerdem hängt die Zahl der Rentenpunkte maßgeblich von der Höhe deines Einkommens ab.
Wenn du 3 Jahre bis zur Rente überbrücken möchtest, könntest du dir daher einfach ein paar zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Das ergibt insbesondere dann Sinn, wenn du vielleicht über etwas Kapital verfügst, aber noch nicht genügend Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast. Wie viel Punkte du für eine abschlagsfreie Frührente brauchst, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Um Rentenpunkte zu kaufen, musst du mindestens 50 Jahre alt sein und eine realistische Chance haben, die 35 Beitragsjahre zu erreichen, die für die vorgezogene Rente ab 63 Voraussetzung sind. Außerdem ist für den Kauf von Rentenpunkten ein Antrag zu stellen.
Seit dem 1. Juli 2023 hat ein Rentenpunkt einen Wert von 37,60 Euro, und zwar gleichermaßen in den alten und den neuen Bundesländern Wenn du Rentenpunkte kaufen willst, hängt der Preis für einen Rentenpunkt vom Durchschnittsverdienst ab. Weil dieser in den alten und den neuen Bundesländern unterschiedlich ist, zahlst du in den alten Bundesländern etwa 8.437 Euro pro Rentenpunkt und in den neuen rund 8.320 Euro. Der Preis steigt im Regelfall von Jahr zu Jahr an. Schön ist: Du kannst den Kauf von Rentenpunkten als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Allerdings geht das nur innerhalb bestimmter Grenzen, und Arbeitnehmerinnen haben ihre Altersvorsorgeaufwendungen zum Teil schon ausgeschöpft, weil sie Sozialabgaben zahlen. Aber im Prinzip gilt: Je mehr du verdienst, sprich: je höher dein Steuersatz ist, desto mehr Steuern kannst du auf diese Weise sparen.
Ob es sich lohnt, Rentenpunkte zu kaufen, lässt du dir am besten von einer Expertin oder einem Experten durchrechnen. Es kann durchaus sinnvoller sein, das Geld am Kapitalmarkt anzulegen, weil es dort im Zweifel eine höhere Rendite erzielen kann – natürlich mit entsprechenden Schwankungen.
Womöglich unterstützt dich auch dein Arbeitgeber bei einem früheren Renteneintritt. Und zwar mit der Möglichkeit, heute mehr zu arbeiten und Arbeitsstunden anzusparen. Das nennt sich Arbeitszeit- oder auch Lebensarbeitszeitkonto. Auf einem solchen Zeit-Konto kannst du Verschiedenes einzahlen: dein Urlaubsgeld, Teile deines Gehalts, Zuschüsse, Boni oder eben auch Überstunden. So kannst du zum Beispiel zusätzliche Arbeitsstunden ansparen und für längere Freistellungen nutzen. Also tatsächlich auch, um etwa ein Jahr früher in Rente zu gehen. Das funktioniert ziemlich einfach: Angenommen du hast auf das Konto so viel eingezahlt, dass du dir daraus 12 Monate Gehalt auszahlen kannst. Dann kannst du auch mit 66 statt mit 67 in den Ruhestand gehen.
Um ein Lebensarbeitszeitkonto einzurichten, musst du einfach deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin ansprechen. Grundsätzlich können alle MitarbeiterInnen eines Unternehmens auf so ein Konto einzahlen; also auch MinijobberInnen, Teilzeitkräfte, befristete Mitarbeitende bis hin zur angestellten Geschäftsführerin. Voraussetzung: Dein Unternehmen bietet diese Möglichkeit an, denn es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein Arbeitszeitkonto.
Wenn du ohne Abschläge früher in Rente gehen willst, kannst du das auch erreichen, indem du dir ein passives Einkommen schaffst. Erhältst du zum Beispiel eine Dividendenrendite aus einem Aktiendepot oder Mieten durch deine Immobilien, kannst du eine geringere Rentenhöhe mit solchen zusätzlichen Einnahmen kompensieren. Dazu sollte man sich aber gut überlegen, wie viel Geld man braucht, um zum Beispiel mit 60 in Rente zu gehen.
Bedarf ermitteln
Überlege dir, wie viel Geld du brauchst, um Miete, Versicherungen und Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Dabei solltest du unbedingt die Inflation berücksichtigen. Inflationsbedingt ist davon auszugehen, dass du in einigen Jahren etwas mehr Geld benötigst als heute, um denselben Lebensstandard zu haben. Ausführliche Rechenbeispiele findest du hier. Schau dazu in deine Renteninformation. Was fehlt, solltest du dann durch dein zusätzliches Einkommen decken können.
Willst du zum Beispiel mit 60 in Rente gehen und bis zu deinem 90. Lebensalter etwa 800 Euro mehr zur Verfügung haben, müsstest du grob gerechnet 288.000 Euro ansparen – es hängt natürlich von der Rendite ab, die du mit deinem angelegten Kapital erwirtschaftest. Bei dieser Beispielrechnung wäre dein Privatvermögen mit 90 Jahren aufgezehrt. Um so viel Kapital aufzubauen, solltest du rechtzeitig anfangen und zum Beispiel in ETFs investieren.
Angenommen du schaffst eine Rendite von 8 Prozent im Schnitt jährlich – das ist in etwa die Performance, die sich im langfristigen Durchschnitt mit einem international ausgerichteten Aktiendepot erwirtschaften lässt. Dann müsstest du vor Rentenbeginn 20 Jahre lang monatlich etwa 500 Euro investieren.
Du solltest allerdings eins beachten: Sobald du deine ETF-Anteile verkaufst, fallen Steuern auf die Gewinne an, und unterwegs ebenso. Alles, was über dem Sparerpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro pro Jahr liegt, besteuert der Staat mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Diese wird direkt von der depotführenden Stelle einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Investierst du in Einzeltitel und erhältst dafür Dividenden, musst du diese – sofern sie mehr als 1.000 Euro pro Jahr betragen – auch versteuern. Die Steuer schmälert deine Rendite. Daher dauert es in der Praxis etwas länger als 20 Jahre, bis du das Kapital für einen früheren Renteneintritt angespart hast.
Alternative für Hausbesitzer: Immobilienrente
Wenn du ein Eigenheim besitzt und deine Rente aufbessern oder Abschläge vermeiden möchtest, kannst du ein relativ neues Modell nutzen: die sogenannte Immobilienrente. Das funktioniert so: Du verkaufst deine Immobilie, bekommst aber den Kaufpreis nicht ausbezahlt. Stattdessen zahlt dir der Käufer eine lebenslange Rente.
Dein Vorteil: Du kannst bis zu deinem Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben, bekommst aber trotzdem monatlich Geld aus dem Wert des Hauses oder der Wohnung ausbezahlt. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel über Nießbrauch.
Krank werden oder den Job verlieren ist natürlich kein richtiger Tipp. Schließlich will niemand freiwillig so angeschlagen sein, dass er aus dem Arbeitsleben ausscheiden muss und eine Krankschreibung bis zur Rente braucht. Auch unfreiwillig den Job aufgeben zu müssen, ist keine echte Alternative.
Krankenschein bis zur Rente
Aber: Je nachdem wie körperlich und mental fordernd dein Job ist, solltest du auch an deine Gesundheit denken. Bist du bereits gesundheitlich angeschlagen, solltest du prüfen, ob du dich nicht bis zur Rente krankschreiben lassen kannst. Wirklich sinnvoll ist das allerdings nur, wenn du nur noch 72 Wochen vor deinem Rentenbeginn stehst. Wer nämlich länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist, bekommt Krankengeld. Aber eben nur insgesamt bis zu 72 Wochen lang – das sind ungefähr anderthalb Jahre.
„Krank bis zur Rente“ kann also in manchen Fällen eine echte Option sein. Bevor du dir einen Krankenschein bis zur Rente holst, solltest du allerdings erst einmal prüfen, wie sich der Bezug von Krankengeld auf deine Rente auswirkt.
Das Krankengeld beträgt nämlich nur 70 Prozent deines letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal 90 Prozent deines Nettogehalts. Vom Gehalt werden jeden Monat Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Verdienst du weniger, weil du Krankengeld beziehst, reduzieren sich auch deine Beiträge in die Rentenversicherung – und das hat Einfluss auf deine spätere Rentenhöhe.
Arbeitslosigkeit vor der Rente
Du kannst natürlich auch einfach irgendwann aufhören zu arbeiten, zum Beispiel mit 61. Gleichzeitig kann es auch sein, dass du kurz vor der Rente unfreiwillig deinen Job verlierst.
Du hast dann zwei Möglichkeiten:
Auch wenn du nur noch wenige Jahre oder sogar Monate bis zur Rente hast, kann die Arbeitslosigkeit vor der Rente gerade für langjährig Versicherte die bessere Alternative sein. Dazu rät auch die Deutsche Rentenversicherung. Selbst wenn du schon Anspruch auf die Rente ab 63 Jahren hast, ergibt das Sinn.
Der Grund: Erstens ist Arbeitslosengeld oft deutlich höher als eine etwaige Frührente. Das ist besonders oft bei Frauen der Fall, die deutlich weniger als 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Aber auch Frauen, die einfach wenig verdient haben, können eine sehr niedrige Altersrente beziehen. Und zweitens erhöht das Arbeitslosengeld den Rentenanspruch. Für bis zu zwei Jahre, in denen du Arbeitslosenhilfe erhältst, werden dir 80 Prozent der Rentenpunkte angerechnet, die du durch einen regulären Job bekommen hättest.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, 2 oder auch 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken. Du kannst zum Beispiel einen regelmäßigen monatlichen Betrag an den Aktienmärkten investieren und dir so ein Polster aufbauen, das dir ein passives Einkommen beschert. Oder du nutzt Angebote wie die Flexi-Rente. Wichtig ist nur: Kümmere dich rechtzeitig und frage Experten. Die Grenzen und Rahmenbedingungenändern sich nämlich häufig.
Zum Weiterlesen: Du willst jetzt mit der Ruhestandsplanung beginnen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Der herMoney Altersvorsorge-Guide hilft dir!
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Marilena Piesker am 07.04.2022 verfasst und zuletzt am 21.03.2024 von Anke Dembowski aktualisiert.