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Steuern auf Kapitaleinkünfte: Freibeträge nutzen!

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Anke Dembowski

Autorin

11. September 2024

Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kannst du Steuern vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Der Staat kassiert seit 2009 ein Viertel der Kapitalerträge (mit dem Soli sogar noch etwas mehr).

Die Geldinstitute und Depotverwalter sind verpflichtet, die Abgeltungsteuer abzuziehen und an die Finanzbehörden weiterzuleiten.

Hast du einen Freistellungsauftrag erteilt, dann sieht das depotführende Institut vom Steuerabzug ab.

IconDer Freistellungsauftrag gilt für bis zu 1.000 Euro Kapitaleinkünfte pro Jahr (als verheiratetes Paar 2.000 Euro).

GeringverdienerInnen können eventuell eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Auch dann zieht die Bank keine Abgeltungsteuer ab.

Wenn du ein Depot oder Konto bei einer Bank in Deutschland hast, werden auf jeden Cent Zinsen, Dividenden und Kursgewinne Steuern abgezwackt. Diese Kapitalertragsteuer ist eine sogenannte „Abgeltungsteuer“, das heißt, damit ist die Steuerzahlung auf deine Kapitaleinkünfte erledigt. Selbst wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz höher ist, brauchst du auf deine Kapitalerträge nicht mehr zu bezahlen.

Was verbirgt sich hinter der Kapitalertragsteuer?

Die Abgeltungsteuer in ihrer heutigen Form wurde am 1.1.2009 eingeführt. Auf alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, etc.) werden nun pauschal 25 % Abgeltungsteuer abgezogen. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf den Abgeltungsteuerbetrag) und – falls du Kirchenmitglied bist – Kirchensteuer (8 oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland). Der Solidaritätszuschlag wird also allen KapitalanlegerInnen berechnet, unabhängig von der Höhe ihrer sonstigen Einkünfte.

Kleine Kritik am Rande: Ansonsten wurde der Soli zum 1.1.2021 für etwa 90 % der SteuerzahlerInnen abgeschafft. Nur HochverdienerInnen zahlen ihn noch. Offenbar betrachtet der Staat alle KapitalanlegerInnen als HochverdienerInnen, denn auf Kapitalerträge wird der Soli in jedem Fall erhoben.

Deine Bank oder Sparkasse weiß am besten darüber Bescheid, was du an Kapitaleinkünften hast. Deshalb müssen laut Gesetzgeber die in Deutschland ansässigen Kreditinstitute die Abgeltungsteuer berechnen, einbehalten und ans Finanzamt abführen.

Damit zieht die Bank von deinen Kapitalerträgen 26,38 % (ohne Kirchensteuer) oder 27,82 % bzw. 27,99 % (mit Kirchensteuer, je nach Bundesland) ab und leitet sie (anonym) ans Finanzamt weiter.

Lieber anhören? Dann empfehlen wir dir diese Folge des Podcasts „herMoney 1×1“:

Wer muss keine Kapitalertragsteuer zahlen?

In zwei Fällen kannst du den Abzug der Kapitalertragsteuer vermeiden.

Wer weniger als 1.000 Euro Kapitaleinkünfte hat, braucht nichts zu bezahlen, denn die ersten 1.000 Euro deiner Kapitaleinkünfte kannst du vom Steuerabzug freistellen lassen (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro).

Den Freibetrag erhält jeder und jede, auch Kinder. 2023 wurde er angehoben, zuvor lag er bei 801 Euro  (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung).

Damit die Freistellung funktioniert, musst du deinem konto- oder depotführenden Institut einen Freistellungsauftrag an erteilen. Hast du das im Laufe des Jahres versäumt, gibt es noch einen anderen Weg. Du kannst das zur Not über die Einkommensteuererklärung nachholen, musst aber den Nachweis führen, dass deine Bank für dich die Steuern bereits abgeführt hat (wie das genau geht, erklären wir weiter unten).

Hast du Konten bei verschiedenen Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen, kannst du den Betrag aufteilen. Zum Beispiel bei einer Bank 400 Euro, bei einer anderen 600 Euro.

Dabei solltest du darauf achten, dass du den Freistellungsbetrag von 1.000 Euro insgesamt nicht überschreitest. Die Finanzämter können anhand deiner Steueridentifikationsnummer prüfen, wo du wieviel freistellen lässt.

Hast du ein Konto oder Depot im Ausland, ist dieses Institut nicht zum Abzug von Abgeltungsteuer verpflichtet. In dem Fall musst du deine Kapitalerträge im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung versteuern.

Zum Weiterlesen: In diesem Artikel kannst du nachlesen, wie du beim Verkaufen eines ETFs Kosten und Steuern sparen kannst.

Möglichkeiten zur Steuervermeidung: Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Neben dem Freistellungsauftrag kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt erhalten, wenn du dafür die Voraussetzung erfüllst. Legst du deiner Bank eine solche Bescheinigung vor, zieht sie ebenfalls keine Abgeltungsteuer ab.

Die NV-Bescheinigung funktioniert so: Dein Wohnsitz-Finanzamt stellt dir eine solche Bescheinigung aus, wenn zu erwarten ist, dass du keine Einkommensteuer zahlen musst. Die Bescheinigung gilt jeweils für drei Jahre und muss im Original bei der Bank abgegeben werden. Wenn du mehrere Bankverbindungen hast, stellt dir das Finanzamt die benötigte Anzahl an Original-Dokumenten aus. Das bedeutet: Würde dein Einkommen als Alleinstehende dieses Jahr (2024) nur 11.604 Euro betragen, bist du steuerbefreit. Denn das ist der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Betrag. Im Jahr 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro. Darin sind die Kapitalerträge einzurechnen. Eine Ausnahme gibt es: Tafelgeschäfte, die werden immer besteuert.

Welche Angaben will das Finanzamt haben?

Im NV-Antrag des Finanzamtes musst du die voraussichtlichen Einkünfte erklären. Es gibt dabei die folgenden Einkunftsarten:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbe
  • Vermietung und Verpachtung
  • nicht selbstständige Arbeit 
  • selbstständige Arbeit
  • sonstige Einnahmen
  • und eben Kapitalvermögen.

Dagegen lassen sich die abzugsfähigen Ausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gegenrechnen.

Wie kann ich die NV-Bescheinigung beantragen?

Das entsprechende Formular der NV-Bescheinigung aufgrund deiner Einkommensgrenze findest du unter formulare-bfinv.de.

Wer sollte das vor allem versuchen?

Vor allem für RentnerInnen, StudentInnen und Kinder lohnt sich die Mühe. Denn das Einkommen dieser Gruppen liegt oft unter dem Grundfreibetrag. Vor allem RentnerInnen können noch bis 2040 durch die anteilige Besteuerung (das heißt, dass nur ein Teil der Rente besteuert wird) wohl am häufigsten von einer Nichtveranlagung profitieren.

Wie lange ist die Nichtveranlagung gültig?

Gewährt das Finanzamt die Nichtveranlagung, gilt diese für drei Jahre. Achtung, sie kann aber jederzeit widerrufen werden. Dann muss eine Verlängerung beantragt werden.

Liegt die NV-Bescheinigung vor, leitest du sie an deine Bank oder dein depotführendes Institut weiter. Dann werden dir alle Kapitalerträge ausgezahlt. Die Bank teilt dann deinem Finanzamt die im Laufe des Jahres ausgezahlten Kapitaleinkünfte mit.

Sollten sich deine Einkommensverhältnisse verbessern, solltest du das sofort beim Finanzamt anzeigen. Dann wird die NV-Bescheinigung ungültig. Schummeln hilft nichts, da die Behörden über deine Steueridentifikationsnummer immer auf dem Laufenden sind.

Eine Korrektur ist möglich – im Rahmen deiner Steuererklärung

Es kann sein, dass du dir die Abgeltungsteuer oder einen Teil davon zurückholen kannst. Allerdings macht das etwas Mühe, und du musst dich auskennen. Das geht so: Je nachdem, wie hoch dein persönlicher Einkommensteuersatz ist, wurden dir durch die Abgeltungsteuer womöglich zu viel Steuern abgezogen. Liegt dein persönlicher Steuersatz nämlich unterhalb des Abgeltungssteuersatzes von 25 Prozent, kannst du dir auf Antrag den Mehrbetrag im Rahmen deiner Steuererklärung erstatten lassen. Ziel dabei ist, dass du in dem Fall auf deine Kapitalerträge nur deinen (niedrigeren) persönlichen Einkommensteuersatz zahlst. Den Abgeltungsteuer-Abzug musst du in dem Fall nachweisen; das geht am besten mit dem Beleg deiner Bank für den Abzug der Abgeltungsteuer.

So kannst du sogar Verluste noch verwerten

Zugegeben, die Möglichkeiten, Steuern zu sparen, sind begrenzt. In den letzten Jahrzehnten hat der Gesetzgeber Schlupfloch nach Schlupfloch geschlossen, zumindest was die Steuern auf Kapitalerträge betrifft. Eine Möglichkeit gibt es aber noch: Du kannst mal nachsehen, wie viele Kapitalerträge du im Kalenderjahr schon realisiert hast. Dann kannst du deine Wertpapierpositionen durchgehen und überlegen, ob darunter Positionen sind, die du ohnehin verkaufen willst. Vielleicht gefällt dir der Fondsmanager nicht mehr oder der Anlageschwerpunkt erscheint dir nicht mehr aussichtsreich. Fast jeder hat so ein paar olle Gurken im Depot. Dann nutz diese Verlustpositionen und kick sie aus deinem Depot! Die Kursverluste, die du dadurch realisierst, kannst du mit Kursgewinnen kompensieren – so sind diese Verluste wenigstens nicht völlig nutzlos und du hast dein Depot ein wenig aufgeräumt.

Achtung: Kursverluste können nur mit Kursgewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Einkommen (z. B. aus Mieteinnahmen oder aus Erwerbstätigkeit).

Übrigens: Wenn es dir später doch leid tut, dass du diese Position verkauft hast, kannst du diesen Fonds – oder einen ähnlich anlegenden – bald wieder kaufen, vielleicht dann sogar zu einem noch günstigerem Preis. Bei dieser Vorgehensweise solltest du allerdings nicht übertreiben – sonst wirft dir das Finanzamt am Ende noch einen sogenannten „Gestaltungsmissbrauch“ vor! Also: Nicht zu hart am Wind segeln, wenn du steuerlich optimierst!

herMoney Tipp

Jede Anlegerin sollte ihren Freibetrag nutzten. Da sich kaum jemand daran erinnern kann, wann sie wo einen Freistellungsauftrag in welcher Höhe erteilt hat, richte am besten eine Abteilung in deinem (elektronischen oder papierhaften) Finanzen-Ordner ein, wo du Kopien von allen erteilten Freistellungsaufträgen ablegst. So behältst du den Überblick! Außerdem bietet es sich an, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob die Freistellungsaufträge noch passen oder ob es sinnvoll ist, sie anders auf deine verschiedenen Bankverbindungen aufzuteilen. Schließlich ist der Arbeitsaufwand nicht unerheblich, wenn du einmal abgezogene Abgeltungsteuern beim Finanzamt zurückzuholen willst.

Zum Weiterlesen: Du bist Alleinerziehend? Dieser Entlastungsbetrag steht dir zu! Und in diesem Artikel erfährst du, wie du deine Steuerklasse ändern kannst.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Anke Dembowski verfasst und zuletzt am 09.09.2024 von Anke Dembowski aktualisiert.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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