Steuern, Versicherungen & Co.: Die wichtigsten Spartipps zum Jahresende
2. Oktober 2024
Beim jährlichen Blick auf die Finanzen müssen manche Dinge zwingend vor dem Jahresende erledigt sein. Wir sagen, an was zu...
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8. Juni 2023
Ein negativer oder unberechtigter SCHUFA-Eintrag ist schnell passiert, oft ohne Wissen der Betroffenen. Doch du hast Rechte.
Einen falschen SCHUFA-Eintrag kannst du sofort löschen lassen, indem du die kostenlose Löschung bei der SCHUFA beantragst.
Ist der negative SCHUFA-Eintrag korrekt, kannst du ihn nur in Ausnahmefällen löschen lassen. Etwa im Rahmen einer Restschuldbefreiung (wenn dir ein Insolvenzgericht die restlichen Schulden erlässt) oder wenn eine Pfändung eingeleitet wurde.
Begleichst du deine Schulden, wird der bezahlte Posten und der damit erledigte SCHUFA-Eintrag innerhalb von drei Jahren gelöscht. Einen erledigten Schufa-Eintrag vorzeitigen löschen zu lassen, ist nur mit einem gerichtlichen Vermerk möglich.
Ansonsten musst du abwarten, bis die Verjährungsfrist vorbei ist und der negative SCHUFA-Eintrag automatisch bereinigt wird. Bei einem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung sind es 6 Monate, ohne kann es auch 10 Jahre dauern.
Wer über seine Verhältnisse lebt oder unerwartet eine größere Investition tätigen muss, gerät schnell in die Schuldenfalle. Meist sind es Männer, die zahlungsunfähig werden. Statista zufolge sind unter den 5,88 Millionen deutschen SchuldnerInnen 3,59 Millionen Männer (Stand: 1. Oktober 2022). Frauen verschulden sich zwar seltener, aber sie tappen häufiger in die Online-Shopping-Schuldenfalle als Männer. Die Folge: ein negativer SCHUFA-Eintrag. Was nun? Kann man einen negativen SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Die SCHUFA ist eine Privatorganisation. Anhand eines sogenannten Scoring-Verfahrens ermittelt sie, wie wahrscheinlich GläubigerInnen ihre Schulden tilgen können.
Die Mehrheit der Menschen, die Schulden machen und sich zur Deckung einen Kredit besorgen, wird in der Datenbank „SCHUFA“ (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eingetragen. Doch schon zuvor, spätestens bei der Eröffnung eines Kontos, melden die Banken- und Kreditinstitute deine Daten an die Organisation. Dass du damit einverstanden bist, steht meist im Kleingedruckten der Konteneröffnungsunterlagen. Aber auch Onlinehändler oder Kommunikationskonzerne leiten Daten an die SCHUFA weiter. Privatpersonen wie private VermieterInnen können das nicht.
Ein negativer SCHUFA-Eintrag folgt dann, wenn du eine berechtigte Forderung nicht zahlst oder einen laufenden Kredit nicht bedienst. Die Schuldnerberatung hat die Details auf ihrer Internetseite aufgelistet:
Forderungen, für die ein Vollstreckungstitel vorliegt (also ein Gerichtsurteil, das den Anspruch auf die Bezahlung bestätigt):
Forderungen, die nicht unter eine dieser Kategorien fallen, dürfen GläubigerInnen nur unter folgenden Bedingungen an die SCHUFA melden:
Konntest du die Raten für einen Kaufvertrag abbezahlen oder dir wurde ein Kredit wegen der ausgefallenen Zahlungen gekündigt, informieren die betroffenen GläubigerInnen die SCHUFA. Sie vermerken dabei einen Hinweis im sogenannten Abwicklungsskonto. Doch oft vergessen die GläubigerInnen, einen Erledigungsvermerk zu veranlassen.
Wenn du einen solchen Eintrag hast und ihn deine Geschäftspartnerin, deine Wohnungsbaugesellschaft oder deine Bank abfragt, dürfte ein Kredit oder ein Mietvertrag schwierig werden.
Darum ist eine regelmäßige Kontrolle äußerst wichtig. Denn es kommt immer wieder vor, dass veraltete oder falsche Daten in deiner Auskunft vermerkt sind. Ist das der Fall, muss die SCHUFA ihn innerhalb der vorgegebenen Fristen löschen.
Es könnten also falsche Daten oder Verwechslungen vorkommen. Davor ist niemand gefeit. Darum solltest du regelmäßig deinen SCHUFA-Eintrag überprüfen und ihn bei Bedarf korrigieren.
1. Schritt: Selbstauskunft anfordern
Wie das geht, verrät die Verbraucherzentrale: „Am einfachsten geht die Bestellung online unter http://www.meineSCHUFA.de. Dort sollte die Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) ausgewählt werden.“ Dieser Button befindet sich auf dem Portal der SCHUFA im grauen Bereich unten rechts. Danach wirst du über die Daten und alle Anfragen informiert, die VertragspartnerInnen der SCHUFA in den vergangenen zwölf Monaten zu deiner Person gestellt haben.
Die Daten muss die SCHUFA einmal jährlich kostenlos erteilen. Möchtest du halbjährlich prüfen, kostet das Gebühren. Anders ist es bei einer Bonitätsauskunft, die du beispielsweise deiner neuen Vermieterin vorlegen möchtest. Dafür zahlst du derzeit knapp 30 Euro.
2. Schritt: SCHUFA kontaktieren
Findest du falsche Daten, dann kannst du sie natürlich auch ändern lassen. Das können falsche Personendaten, Falscheinträge und veraltete Daten sein. In dem Fall wendest du dich direkt an die SCHUFA.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine SCHUFA-Auskunft enthält Informationen, die nicht korrekt sind und nicht dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechen.
Detaillierte Erklärung des Fehlers:
Bitte nehmen Sie dazu auch Bezug auf die Nachweise (zum Beispiel Zahlungsbeleg/Melderegisterauskunft) im Anhang.
Ich fordere Sie aus diesem Grund dazu auf, die falschen Daten bis zum … (Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen) zu löschen.
Bitte senden Sie mir nach Löschung des Eintrags eine aktualisierte SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn du den SCHUFA-Eintrag nach Erledigung deiner Verbindlichkeiten löschen lassen möchtest, ist natürlich eine andere Formulierung zu wählen. Einen entsprechenden Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen hier zur Verfügung.
Die SCHUFA-Löschung ist bei nachweislich falschen Daten für dich kostenlos.
Adresse für die SCHUFA-Löschung:
Postweg:
SCHUFA Privatkunden Service-Center
Postfach 10 34 51
50474 Köln
Telefonisch:
01805/72 48 32 (Mo. – Fr., 8 – 18 Uhr)
E-Mail:
Du kannst sowohl die SCHUFA als auch das Unternehmen unterrichten, das den Falscheintrag vorgenommen hat. Derjenige, der den Eintrag veranlasst hat, ist zur Korrektur verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und du hast dadurch Nachteile wie eine Kreditverweigerung, kann das Unternehmen zu Schadenersatz verklagt werden. In der Zeit der Überprüfung wird der zu kontrollierende Eintrag gesperrt.
Setze dem Unternehmen ruhig eine Frist von 4 bis 6 Wochen, damit der falsche Eintrag zügig beseitigt wird.
Gut zu wissen: Eine unbezahlte Rechnung darf nur dann zu einem SCHUFA-Eintrag führen, wenn zuvor zweimal eine Mahnung verschickt wurde. Prüfe also, ob du die zwei Mahnungen erhalten hast und der Negativ-Eintrag berechtigt ist.
Wenn es zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, ob ein SCHUFA-Eintrag berechtigt ist, kannst du dich an den Ombudsmann der SCHUFA wenden. So stößt du ein Schlichtungsverfahren an.
Kontaktdaten:
SCHUFA-Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
info@schufa-ombudsmann.de
Du möchtest einem SCHUFA-Eintrag widersprechen? Natürlich gibt es bei widersprüchlichen Auffassungen zwischen Gläubigerunternehmen und dir den Weg über die Anwältin, die dich bei einer Forderung zur Datenkorrektur vertritt. Sie kann gegebenenfalls Schadenersatzklage erheben. Aber natürlich kannst du dich aus der SCHUFA nicht „freikaufen“ und negative Einträge nicht einfach so loswerden. Die Schufa löscht nur Einträge zu gegenstandslosen oder bereits beglichenen Forderungen. Ob eine Forderung gegenstandslos ist, kann eventuell ein Gericht klären.
Die Fristen können sich aber alsbald ändern. Es wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet, das festlegt, wie lange Einträge zur Restschuldbefreiung gespeichert werden dürfen. Bei einer Restschuldbefreiung erlässt das Insolvenzgericht SchuldnerInnen die noch offenen Beträge.
Die Schuldnerberatung sagt dazu: „Aufgrund dessen hat die SCHUFA ihre Speicherdauer für solche Einträge freiwillig von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.“
Eine vorzeitige Löschung ist in der Regel nicht möglich. Aber es gibt Ausnahmen. Eine gute Chance hast du dann, wenn du belegen kannst, dass das Amtsgericht den Eintrag in seinem Schuldnerverzeichnis gelöscht hat. Die Löschung wird dann vorgenommen, wenn GläubigerInnen beispielsweise bei einer eidesstattlichen Versicherung einen vollstreckbaren Titel haben. Damit haben GläubigerInnen das Recht, eine Pfändung zu veranlassen.
Du kannst einiges tun, um deinen SCHUFA-Score zu verbessern. Die SCHUFA-Vorständin Tanja Birkholz meint in einem Finanzfluss-Interview: „Du solltest darauf achten, dass du nicht zu viele Kredite, Kreditkarten und Girokonten hast, bei denen die Chance besteht, in einen Negativ-Saldo zu rutschen. Behalte einen klaren Blick darauf, was du dir leisten kannst.“
Zum Weiterlesen: Wenn dir die Pfändung droht, ist es sinnvoll, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Wie das geht und wie du den Freibetrag deines Pfändungsschutzkontos erhöhst, erfährst du hier.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.