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Was wird wichtig im Oktober 2022? Gaspreisbremse, wichtige Fristen und Co.

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Floriana Hofmann

30. September 2022

Statt der Gas-Umlage soll nun eine Gaspreisbremse kommen. Außerdem enden im Oktober einige wichtige Fristen

Inhaltsverzeichnis

Gaspreisbremse statt Gas-Umlage
Mindestlohn steigt
Höhere Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs
Corona-Maßnahmen: wieder mehr Maske
Achtung beim Impfstatus
Steuererklärung bis Ende Oktober abgeben
Grundsteuer-Daten einreichen
Weitere Termine

Eigentlich hätte zum 1. Oktober die Gas-Umlage kommen sollen. Kurz vor knapp hat die Bundesregierung diese umstrittene Maßnahme dann aber gekippt. Stattdessen ist nun eine Gaspreisbremse geplant. Dadurch sollen VerbraucherInnen und Unternehmen von den steigenden Energiekosten in Deutschland entlastet werden.

Dafür will die Bundesregierung ein Hilfspaket von bis zu 200 Milliarden Euro bereitstellen. Wie die Gaspreisbremse konkret aussehen soll, ist noch offen. Bis Mitte Oktober soll eine Kommission Vorschläge erarbeiten. „Naheliegend ist, dass man einen Grundbedarf subventioniert, die Spitze des Verbrauchs allerdings am Markt bezahlt werden muss. Also je mehr Gas man verbraucht, umso teurer wird es,“ sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in der RTL-Sendung »Nachtjournal« nach Bekanntgabe der Pläne für die Gaspreisbremse am 29. September. Es dürfte also noch etwas dauern, bis die Entlastungen wirklich spürbar sind. Im Oktober dürften die Preise noch hoch bleiben.

Die Bundesregierung hatte im Sommer die Gas-Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle GasverbraucherInnen beschlossen.  Ziel der Gas-Umlage war, die Gas-Importeure zu stützen, die Ersatz für das ausbleibende Gas aus Russland kurzfristig zu deutlich höheren Preisen am Spotmarkt einkaufen müssen. Diese hohen Kosten können sie wegen bestehender Verträge nicht an die KundInnen weitergeben. Mehrere Gashändler gerieten deshalb in Schieflage. Der größte, Uniper, wurde Ende September verstaatlicht, was die Kritik an der umstrittenen Gas-Umlage nur noch verschärfte.

Mindestlohn steigt

Einige ArbeitnehmerInnen haben von Oktober an mehr Geld in der Tasche. Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Zuvor waren es 10,45 Euro.

Ausnahmen gibt es weiterhin. Beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder PraktikantInnen (verpflichtendes Praktikum oder freiwillig bis zu drei Monate zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums) gilt der Mindestlohn nicht. Für Auszubildende gibt es ebenfalls eine Sonderregelung, die Mindestausbildungsvergütung. Diese steigt zum Januar 2023.

Höhere Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs: Ab Oktober darfst du bis zu 520 Euro in einem Minijob verdienen. Bisher waren es 450 Euro.

Aber Achtung: Bei einem Minijob zahlst du nicht in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein, weshalb du keine Ansprüche auf Rentenzahlungen im Alter erzielen kannst. Teilzeit ist oft besser als ein Minijob. Warum, erfährst du hier.

Die Höchstgrenze für einen sogenannten Midi-Job soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Corona-Maßnahmen: Wieder mehr Maske

Die kälteren Temperaturen im Herbst sorgen nicht nur für steigenden Heizbedarf, sondern auch wieder dafür, dass neue Corona-Einschränkungen benötigt werden. Im Herbst steigen tendenziell saisonal bedingt die Infektionszahlen.

Mitte September stimmte der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz, das bis 7. April 2023 gilt, zu. Vom 1. Oktober an gelten neue Corona-Regeln. Bundesweit muss in Fernzügen und Arztpraxen nun wieder eine Maske getragen werden. Ebenso in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wo zusätzlich ein Test vorgelegt werden muss. Im Flugzeug gibt es hingegen keine Maskenpflicht mehr.

Die Bundesländer können Masken im Nahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder in Restaurants, wo es Ausnahmen für diejenigen geben soll, die einen Test nachweisen können, anordnen.  In den Schulen (ab dem fünften Schuljahr) und Kitas können die Länder wieder Tests und Masken vorschreiben. Schulschließungen und Lockdowns soll es nicht mehr geben.

Weitere Maßnahmen, wie die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Innenraum, kann ein Bundesland einführen, wenn das jeweilige Landesparlament eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur feststellt.

Tipp: Die genauen Corona-Maßnahmen kann man auf der Website der Bundesregierung nachlesen.

Achtung beim Impfstatus

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wird übrigens auch neu geregelt, wer als vollständig geimpft gilt: Diejenigen, die drei Impfungen erhalten haben, oder zwei Impfungen erhielten und sich bereits infizierten. Je nachdem, wann die Infektion erfolgte, gelten unterschiedliche Nachweisregeln:

    • vor der ersten Impfung: Nachweis für Infektion mit einem Antikörpertest
    • vor der zweiten Impfung: Nachweis für Infektion mit einem PCR-Test
    • nach der zweiten Impfung: Nachweis für Infektion mit einem PCR-Test. Seit dem Test müssen 28 Tage vergangen sein.

Bis 30. September hatten zwei Impfungen oder eine Impfung und eine Infektion gereicht, um als vollständig geimpft zu gelten. Derzeit sind in der EU fünf Impfstoffe zugelassen: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Novavax.

Eine zweite Booster-Impfung empfiehlt die Ständige Impfkomission (Stiko) für besonders gefährdete Gruppen und Personal in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Im September haben mRNA-Impfstoffe, die an die Corona-Mutation BA.1 und die derzeit dominierenden Subtypen BA.4 und BA.5 angepasst sind, die EU-weite Zulassung erhalten.

Steuererklärung bis Ende Oktober abgeben

Eine weitere wichtige Frist gibt es für diejenigen, die verpflichtet sind, ihre Steuererklärung abzugeben. Dafür hast du nämlich noch bis 31. Oktober Zeit. Normalerweise (seit Steuerjahr 2018) endet die Frist bereits am 31. Juli des Folgejahres. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Frist für das Steuerjahr 2021 erneut verlängert. Bekommst du Hilfe von einer Steuerberaterin oder dem Lohnsteuerhilfeverein, hast du noch bis 1. August 2023 Zeit.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

    • Verheiratete Paare, die zusammenveranlagen und die Steuerklasse III und V oder das Faktorverfahren gewählt haben. Mehr Infos zu den Steuerklassen findest du in diesem Artikel.
    • Diejenigen, die im entsprechenden Steuerjahr mehr als 410 Euro an Nebeneinkünften, zum Beispiel aus Vermietung, oder Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, erhalten haben.
    • Personen, die Entschädigungszahlungen wie Abfindungen erhalten haben.
    • ArbeitnehmerInnen, die bei mehreren Arbeitgebern angestellt waren (Steuerklasse VI).
    • Diejenigen, die steuerpflichtige Einkünfte, etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit, noch nicht versteuert haben oder Kapitalerträge erzielt hatten, auf die noch keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
    • RentnerInnen, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente über dem Grundfreibetrag liegt. 2021 lag dieser Wert bei 9.744 Euro für Alleinstehende, 2022 bei 10.347 Euro.

Es kann auch passieren, dass dich das Finanzamt dazu auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. Dann solltest du dem auch nachgehen.

Grundsteuer-Daten einreichen

Eine Frist, die für ImmobilienbesitzerInnen wichtig ist, ist die Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis 31.10. müssen EigentümerInnen die Daten an das Finanzamt übermitteln. Die Finanzämter müssen die Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnen.

Dazu werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums künftig nur noch fünf statt 20 Parameter hinzugezogen: die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Alter des Gebäudes und die Wohn-/Nutzfläche.

In den meisten Bundesländern haben die Behörden im Sommer an HausbesitzerInnen per Post eine Aufforderung verschickt. Diese sogenannte „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ muss digital über Elster abgegeben werden.

In den Bundesländern, die das Bundesmodell (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) anwenden, kann die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen auch über https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ übermittelt werden.

Tipp: Verpasse diese Frist lieber nicht. Denn dann droht ein monatlicher Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Und verfolge die Nachrichten. Einem Medienbericht zufolge sieht es Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) weiterhin als Option, die Frist zu verlängern.

Weitere Termine

In eigener Sache: Am 17. Oktober startet die zweite Runde unseres Coachings, bei dem du die Grundlagen der Finanzplanung und Geldanlage lernen kannst. Einige Plätze sind noch frei. Hier kannst du dich anmelden!

EZB-Sitzung: Am 27. Oktober stellt die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die Ergebnisse der jüngsten Zinssitzung vor. Bereits Anfang September hatte sie den Leitzins um 0,75 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent angehoben, um die hohe Inflation zu bekämpfen. Hier dürfte noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein. “Wir werden tun, was wir tun müssen“, sagte sie Ende September. „Das heißt, die Zinsen in den nächsten Sitzungen erhöhen.” ExpertInnen rechnen nun damit, dass sie das Tempo beibehalten und den Leitzins erneut um 0,75 Prozentpunkte auf zwei Prozent anheben wird. Was hinter den Zinsen steckt, erklären wir dir in diesem Artikel. Was steigende Zinsen für Festgeld-AnlegerInnen bedeuten, liest du hier.

Feiertage: Der Tag der Deutschen Einheit am 03.Oktober fällt dieses Jahr auf einen Montag und ist bundesweit frei. Der Reformationstag 31. Oktober ist ein gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Herbstferien: Im Oktober sind bundesweit Schulferien – aber zu unterschiedlichen Zeiten:

    • Baden-Württemberg: 31.10./02.11. – 04.11.
    • Bayern 31.10. – 04.11.
    • Berlin 24.10. – 05.11.
    • Brandenburg 24.10. – 05.11.
    • Bremen 17.10. – 29.10.
    • Hamburg 10.10. – 21.10.
    • Hessen 10. – 29.10.
    • Mecklenburg-Vorpommern 10.10. – 14.10.
    • Niedersachsen 17.10. – 28.10.
    • Nordrhein-Westfalen 04.10. – 15.10.
    • Rheinland-Pfalz 10. – 31.10.
    • Saarland 24.10. – 04.11.
    • Sachsen 17.10. – 29.10.
    • Sachsen-Anhalt 10. – 04.11.
    • Schleswig-Holstein 10.10. – 21.10.
    • Thüringen 17.10. – 29.10.

herMoney Tipp

Auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist, kann es sich oft auch lohnen, die Steuererklärung freiwillig abzugeben: Wenn deine Werbungskosten höher als 1.000 Euro waren, du Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest, oder du HandwerkerInnen oder andere Dienstleister in deinem Haushalt beschäftigt hast. Diese Kosten kannst du häufig absetzen und so deine Steuerlast senken.

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Floriana Hofmann

Die Finanzjournalistin Floriana Hofmann war Content Lead bei herMoney. Sie schreibt seit mehreren Jahren für Finanzmedien über Aktien und Börsenthemen. So war sie etwa beim Finanzen Verlag als "Leitung Digital" für die Online-Redaktion von "Börse online" und "Courage" verantwortlich.