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Was wird 2023 wichtig? Entlastungen, Steuern, Rente und Co.

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Floriana Hofmann

29. Dezember 2022

Im neuen Jahr greifen viele Entlastungsmaßnahmen. Ein Überblick, und was 2023 sonst noch wichtig wird.

Inhaltsverzeichnis:

Das Jahr 2022 war, man kann es nicht anders sagen, ein außergewöhnliches Jahr: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine erschüttert die Bevölkerung in der Ukraine, die nationale und internationale Politik, und auch die Gesellschaft hierzulande. Die Geschichten aus der Ukraine bewegen viele Menschen, die Spendenbereitschaft ist enorm.

Zugleich erlebten viele, die sich erst vor kurzem an die Börse gewagt haben, was Turbulenzen und Verluste im Depot wirklich bedeuten. Und was Inflation bedeutet, spüren wir bei Raten von mehr als zehn Prozent gerade auch sehr deutlich.

Mehr zur derzeit hohen Inflation kannst du dir auch in dieser Folge des Podcasts “herMoney Talk” anhören:

Aber 2022 gab es auch positive Meldungen: Die Corona-Pandemie klang langsam ab, Begegnungen wurden wieder möglich. Die Reiselust kehrte zurück, wenn auch mit Chaos an Flughäfen und in überfüllten Zügen – letzteres auch wegen dem Neun-Euro-Ticket, das aber vor allem ärmeren Menschen auch die Chance gab, mal rauszukommen.

Nun steht das Jahr 2023 vor der Tür, und damit ein vermutlich nicht minder aufregendes Jahr. Ein Ausblick ist in diesen Zeiten schwieriger denn je.

Auf Ebene der Gesetze und Regelungen hingegen lässt sich ganz gut abschätzen, worauf wir uns erstmal einstellen können. Eine Auswahl über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen.

Zum Weiterlesen: Möchtest du den Jahresbeginn nutzen, um deine Finanzen zu sortieren, dann schau in diesem Artikel vorbei oder lade dir hier direkt unsere Checkliste herunter:

Gaspreis-/Strompreisbremse

Die Energiepreise dürften 2023 erstmal weiter hoch bleiben. Preisbremsen für Strom und Gas sollen diese Belastungen abfedern.

Die Preisbremse funktioniert wie folgt: Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zahlen Haushalte einen gedeckelten Preis.

  • Gas: zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • Fernwärme: 9,5 Cent je kWh
  • Strom: 40 Cent je kWh

Wer mehr als die 80 Prozent des Vorjahres verbraucht, muss für den restlichen Konsum den regulären Marktpreis bezahlen. Die Devise lautet also: Sparen.

Wie kommst du an die Entlastung? Das hängt von deiner Wohnsituation ab. Als Mieterin bist du meist nicht selbst Kundin bei deinem Energieversorger. Deine Vermieterin oder Hausverwaltung muss dir die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung weitergeben. Beim Strom haben MieterInnen hingegen meist direkt einen Vertrag mit dem Anbieter. Dieser berechnet dir automatisch die verminderten Abschläge. Wohnst du in deiner eigenen Immobilie, berechnet dir auch dein Energieversorger direkt den reduzierten Gasabschlag.

Die Preisbremsen treten offiziell im März in Kraft und wirken im gesamten Jahr 2023. Für Januar und Februar gibt es rückwirkend Entlastungen. Es ist zudem geplant, sie bis April 2024 zu verlängern.

Soziale Neuerungen

Mehr Kindergeld

Die hohen Energiepreise und die dadurch hohe Inflation belastet Familien besonders. Nun gibt es mehr Kindergeld. Von 2023 an erhalten Eltern für jedes Kind monatlich 250 Euro.

Bislang waren es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind 225 Euro und erst ab dem vierten Kind 250 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt dadurch pro Jahr 744 Euro mehr.

Auch der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen wird zum 1. Januar 2023 erhöht: Auf 250 Euro pro Monat. Den Kinderzuschlag müssen Familien erst bei der Familienkasse beantragen. Auf der Seite der Familienkasse kannst du herausfinden, ob du Anspruch hast.

Wohngeld steigt

Von 1. Januar 2023 an werden auch mehr Haushalte mit einem staatlichen Mietzuschuss unterstützt, dem sogenannten Wohngeld. Dieses neue „WohngeldPlus“ soll um durchschnittlich 190 Euro pro Monat auf 370 Euro angehoben werden.

Nun sollen bis zu zwei Millionen Haushalte berechtigt sein, 1,4 Millionen mehr als zuvor. Wer allerdings genau berechtigt ist, ist relativ schwer zu sagen. Denn Wohngeld bekommen in der Regel Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, aber keine Sozialleistungen beziehen. Der offizielle Wohngeldrechner des Bauministeriums gibt eine erste Orientierung und zeigt, ob du berechtigt bist.

Bürgergeld statt Hartz IV

Mit dem Jahreswechsel wird auch das Hartz-IV-System abgeschafft. Stattdessen tritt das Bürgergeld in Kraft.

Die Regelsätze steigen. Alleinstehende beispielsweise bekommen künftig 502 Euro pro Monat. Bislang waren es 449 Euro. Außerdem werden Arbeitslose besser betreut, der Vermittlungsvorrang fällt weg und es heißt: „Ausbildung vor Aushilfsjob“.

Zum Weiterlesen: In diesem Artikel über das Bürgergeld kannst du dir in Ruhe durchlesen, was in der Reform steckt.

Midijob

Zum 1. Januar steigt die Verdienstgrenze beim Midijob von 1.600 Euro auf 2.000 Euro. ArbeitnehmerInnen mit niedrigem Einkommen müssen dadurch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, es bleibt also mehr vom Bruttoeinkommen übrig.

Neue Zahlen rund um die Rente

Rentnerinnen und Rentner können voraussichtlich für Mitte des Jahres mit einer Erhöhung der gesetzlichen Rente rechnen. In Westdeutschland dürften sie um 3,5 Prozent steigen, in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Im März dürfte sich die Bundesregierung mit der Rentenanpassung befassen. 2022 waren die Renten um mehr als fünf Prozent gestiegen.

Wie hoch deine ganz persönliche Rente (einmal) ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Entgeltpunkte oder Rentenpunkte du während deinem Erwerbsleben sammelst oder gesammelt hast.

Einen Entgeltpunkt bekommst du, wenn du in einem Jahr so viel verdient hast, wie der Durchschnitt aller Versicherten. Für 2023 wird dieser Wert auf ein Jahreseinkommen von 43.142 Euro (West), bzw. 41.967 Euro (Ost) festgesetzt.

Freiwillige Sonderzahlungen (auch genannt „Rentenpunkte kaufen“) werden damit deutlich teurer: Ein Rentenpunkt kostet 2023 rund 788 mehr als im Vorjahr, nämlich 8.024 Euro.

Für einen Entgeltpunkt bekamen RentnerInnen 2022 in Westdeutschland übrigens 36,02 Euro und 35,52 Euro in Ostdeutschland.

Für die BeitragszahlerInnen dürfte sich erstmal wenig ändern: Der Beitragssatz soll bis 2026 bei 18,6 Prozent stabil bleiben.

Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren. Die heutigen ArbeitnehmerInnen finanzieren die heutigen RentnerInnen. Mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und den geburtenstarken Jahrgängen („Babyboomer“), die demnächst in Rente gehen, steht dieses System vor einem fundamentalen Problem. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) kündigte jüngst eine neue Rentenreform an.

2023 soll außerdem, so der Plan der Bundesregierung, die sogenannte Aktienrente eingeführt werden.

Dafür wird der Bund von 2023 an ein Darlehen in Höhe von zehn Milliarden Euro aufnehmen. Dieses Geld fließt in einen Fonds, der weltweit gestreut in Aktien investieren soll. Die Erträge sollen dann ab Mitte der 2030er-Jahre dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung zu stützen.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP die teilweise Kapitaldeckung des Rentensystems angekündigt. Anfang November brachte das FDP-geführte Bundesfinanzministerium die Aktienrente auf den Weg.

Die zehn Milliarden Euro dürften dabei aber bei Weitem nicht ausreichen. In der derzeitigen Gestaltung wird die Aktienrente auch nicht dafür sorgen, dass die Renten künftig steigen, sondern auf der Seite der BeitragszahlerInnen unterstützen: Nämlich dahingehend, dass die Beitragssätze nicht extrem ansteigen.

Die gesetzliche Rente dürfte bei den allermeisten nicht zum Leben reichen. Wie hoch deine individuelle Rentenlücke ausfällt, kannst du mit unserem Rechner selbst bestimmen:

Änderungen bei den Steuern

Auch auf Seite der Steuern gibt es 2023 einige Neuerungen. Die Wichtigsten:

Freibeträge: So steigt der Grundfreibetrag zum 1. Januar um 561 Euro auf 10.908 Euro (Verheiratete: 21.816 Euro). Auf diesen Teil des Einkommens musst du keine Steuern zahlen. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: Um 404 Euro auf 6.024 Euro.

Interessant für Investorinnen: Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro (Verheiratete: 2.000 Euro). Erträge, also Kursgewinne aus Verkäufen, Dividendenausschüttungen und Zinszahlungen, bis zu diesem Wert musst du nicht versteuern. Erst darüber hinaus wird Kapitalertragssteuer + ggf. Kirchensteuer + ggf. Soli fällig.

Homeoffice-Pauschale: Wenn du von Zuhause aus arbeitest, und auch wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist, kannst du die Homeoffice-Pauschale angeben. Pro Homeoffice-Tag – maximal 210 Tage – kannst du sechs Euro absetzen. Bis zu 1.260 Euro kannst du so steuerlich geltend machen. Bislang waren es lediglich 600 Euro (120 Tage und jeweils fünf Euro).

Rentenbeiträge absetzen: Von 2023 an kannst du die Beiträge, die du an die Deutsche Rentenversicherung zahlst, komplett von der Steuer absetzen. Hintergrund: Künftig werden die Renten (stärker) besteuert, wenn sie ausgezahlt werden. Mehr zum Thema Steuern und Rente kannst du in diesem Artikel nachlesen.

Grenze für Spitzensteuersatz steigt: Diejenigen, die über 62.810 Euro pro Jahr verdienen, zahlen ab 1. Januar 2023 den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Zuvor waren es 58.597 Euro.

herMoney Tipp

Für viele Menschen bleibt 2023 etwas mehr Netto vom Brutto übrig – in Zeiten hoher Inflation wichtiger denn je. Hast du am Monatsende etwas übrig, kannst du dir überlegen, das Geld zu investieren: Beispielsweise in ETFs oder aktive Fonds. Mit einem Sparplan kannst du dir übrigens bereits mit kleinen Beiträgen eine nette Summe zusammensparen. Hier findest du alle Informationen rund um das Thema ETFs zum Download.

Bist du Anfängerin, und möchtest du deinen Börsenstart gemeinsam mit echten Expertinnen angehen? Dann melde dich jetzt für unser Coaching an.

Wenn du uns gerne persönlich treffen möchtest, dann wäre unser großes Festival am 06. Mai 2023 in München vielleicht etwas für dich? Mehr Infos zum herMoney Festival findest du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Floriana Hofmann

Die Finanzjournalistin Floriana Hofmann war Content Lead bei herMoney. Sie schreibt seit mehreren Jahren für Finanzmedien über Aktien und Börsenthemen. So war sie etwa beim Finanzen Verlag als "Leitung Digital" für die Online-Redaktion von "Börse online" und "Courage" verantwortlich.