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Familiengeld in Bayern: Was ist das? Wer bekommt es?

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Katrin Gröh

16. Mai 2024

Finanzielle Unterstützung unabhängig von Beruf und Einkommen: Das verspricht das Familiengeld in Bayern. Mehr darüber erfährst du hier.

Inhalt

Familiengeld in Bayern: Das Wichtigste in Kürze

IconFamiliengeld soll alle Mütter und Väter in Bayern unterstützen. Das Geld wird vom 13. bis 36. Lebensmonat eines jeden Kindes ausgezahlt.

IconFamiliengeld bündelt das ehemalige Betreuungsgeld und Erziehungsgeld. Pro Monat erhalten Eltern in Bayern 250 Euro pro Kind (Stand: 2024). Ab drei Kindern sind es 300 Euro monatlich.

IconKindergeld und Familiengeld lassen sich gleichzeitig beziehen – so auch Elterngeld. Außerdem ist Familiengeld nicht steuerpflichtig.

Wie hängt Familiengeld mit Betreuungsgeld und Erziehungsgeld zusammen?

Familiengeld wurde im April 2018 in Bayern eingeführt und bündelt das ehemalige Betreuungsgeld und das bayerische Erziehungsgeld. Es soll in Bayern lebende Familien mit Kindern zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr finanziell unterstützen.

Sinn dahinter ist, allen Eltern unabhängig vom Einkommen beste Startchancen fürs Kind zu bieten. Ob das Geld beispielsweise für Betreuungsmöglichkeiten oder frühkindliche Förderungen ausgegeben wird, bleibt den Eltern selbst überlassen.

Wer bekommt Familiengeld?

Für Familiengeld in Bayern gelten diese Voraussetzungen:

  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Bayern oder hältst dich dort für gewöhnlich auf.
  • Du bekommst Kindergeld.
  • Das Kind lebt mit dir im Haushalt.
  • Du kümmerst dich um die Betreuung beziehungsweise frühkindliche Förderung des Kindes.
  • Dein Kind ist zwischen zwei und drei Jahre alt.

Familiengeld in Bayern: Höhe & Auszahlungsdauer

Für die ersten beiden Kinder bekommst du jeweils 250 Euro Familiengeld pro Monat. Ab dem dritten Kind gibt es beim Familiengeld in Bayern eine Erhöhung auf 300 Euro. Die Zahlung findet allerdings nur zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat deines Kindes beziehungsweise deiner Kinder statt. Das ist von Beginn des zweiten bis zum Ende des dritten Lebensjahres.

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Familiengeld und andere Leistungen

Nachfolgend erfährst du mehr zu Familiengeld in Kombination mit anderen Leistungen.

Familiengeld und Kindergeld in Bayern

Familiengeld und Kindergeld beeinflussen sich untereinander nicht. Familiengeld steht allen Eltern zu – genauso wie Kindergeld. Hast du ein Kind im Alter zwischen 13 und 36 Monaten und bekommst zusätzlich Familiengeld, kannst du mit einem monatlichen Zuschuss von 500 Euro rechnen. Je 250 Euro für Kindergeld und Familiengeld.

Auch interessant: Mutterschutz: Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig erhalten?

Familiengeld und Elterngeld

Beim Elterngeld gelten die gleichen Regeln wie beim Kindergeld. Es wird nicht aufs Familiengeld angerechnet. Außerdem bekommst du Familiengeld bei der Bewilligung von Elterngeld automatisch zum korrekten Zeitraum ausgezahlt.

Elterngeld gibt es im Rahmen von 300 Euro bis 1.800 Euro monatlich. Die exakte Höhe hängt von deinem Einkommen ab. Bei einem zwei- bis dreijährigen Kind bekommst du in Bayern also insgesamt mit Kindergeld, Elterngeld und Familiengeld mindestens 800 Euro und maximal 2.300 Euro pro Monat. Mehr über den Elterngeld-Höchstsatz erfährst du hier.

So stellst du den Antrag auf Familiengeld in Bayern

Es gibt einen Online-Antrag für das Familiengeld in Bayern. Jedoch wird dir Familiengeld – wie du bereits weißt – automatisch zum korrekten Zeitpunkt gezahlt, wenn dir Elterngeld zusteht oder du es schon bewilligt bekommen hast.

Sollte das nicht der Fall sein, kannst du Familiengeld frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat deines Kindes beantragen. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht über den gesamten Zeitraum möglich, sondern nur drei Monate vor Antragseingang. Das heißt: Warte am besten nicht zu lange.

Beim Online-Antrag musst du zuerst die persönlichen Daten deines Kindes und anschließend deine eigenen angeben. Danach geht es unter anderem um das Sorgerecht, den zweiten Elternteil, deine Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls um Informationen zu Erwerbstätigkeiten im Ausland. Weiterführend musst du den Zahlungszeitraum und Betrag festlegen. In den letzten Schritten kommen Fragen zum Zusammenleben mit deinem Kind und zu deiner Bankverbindung. Für den Antrag gibt es auch ein Formular.

Erhebt Bayern Steuern auf das Familiengeld?

Auf das Familiengeld musst du keine Steuern zahlen – du musst es daher nicht in der Steuererklärung eintragen. Zusätzlich unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt. Nach dem Progressionsvorbehalt sind manche Einkünfte (zum Beispiel Elterngeld) nicht steuerpflichtig, allerdings relevant, wenn es um die Höhe des Steuersatzes geht. Darüber musst du dir beim Familiengeld keine Gedanken machen.

IconherMoney Tipp

Für (werdende) Eltern gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen. Du solltest dich nicht scheuen, sie wahrzunehmen. Familiengeld steht beispielsweise allen Eltern unabhängig vom Beruf und Einkommen in Bayern zu. So auch Kindergeld und Elterngeld (zumindest bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro im Jahr).

Auch während der Schwangerschaft hast du ein Recht auf Hilfen – darunter Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn. Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel über Gelder in der Schwangerschaft. Beim Elterngeld solltest du übrigens darauf achten, es möglichst früh zu beantragen. Denn die Bewilligung kann dauern.

FAQ

Was ist Familiengeld?

Familiengeld – von manchen auch „Bayerngeld“ genannt – ist eine finanzielle Unterstützung für alle Eltern von Kindern, die zwischen 13 und 36 Monate alt sind. Das Familiengeld wurde im April 2018 eingeführt und bündelt das ehemalige Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld in Bayern. Es wird nur dort gezahlt.

Wer bekommt Betreuungsgeld in Bayern?

Betreuungsgeld wurde 2018 durchs Familiengeld ersetzt. Familiengeld bekommen nur Familien, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder sich dort die meiste Zeit aufhalten. Zudem muss das Kind zwischen 13 und 36 Monate alt sein und mit im Haushalt leben. Das Familiengeld soll dem Kind zugutekommen und dessen Förderung dienen.

Wie hoch ist das Familiengeld 2024?

Im Jahr 2024 gibt es für jedes Kind 250 Euro pro Monat an Familiengeld in Bayern. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 300 Euro pro Monat. Die Höhe des Familiengeldes ist unabhängig vom Beruf und Einkommen der Eltern.

Wann findet in Bayern die Auszahlung des Familiengelds statt?

Die Auszahlungstermine richten sich nach dem Geburtstag des Kindes. Innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Monats sollte das Geld auf deinem Konto eingehen. Wurde dein Baby etwa am 16.02. geboren, erhältst du das Geld spätestens am 23. eines jeden Monats.

Ist Familiengeld und Betreuungsgeld das Gleiche?

Nicht direkt. Familiengeld bündelt das ehemalige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld. Betreuungsgeld war für frühkindliche Betreuung gedacht, wurde 2020 allerdings abgeschafft. Auch das Landeserziehungsgeld gibt es in Bayern nicht mehr. An deren Stelle trat das Familiengeld, um Eltern von zwei- bis dreijährigen Kindern zu unterstützen.

Wie lange bekommt man Familiengeld in Bayern?

Familiengeld bekommst du ab dem 13. Lebensmonat deines Kindes und bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats – also von Beginn des zweiten Lebensjahres bis Ende des drittens. Das gilt auch für Kinder in Adoptionspflege und Kinder des Ehemannes oder (eingetragenen) Lebenspartners im gleichen Haushalt.

Kann man Betreuungsgeld in Bayern beantragen?

Nein. Betreuungsgeld war ein Zuschuss von 100 Euro (später 150 Euro), um Eltern mehr Wahlfreiheit bei den Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder zu geben. 2015 wurde es allerdings aufgrund Verfassungswidrigkeit als Ländersache erklärt. Bayern ersetzte 2018 die „Herdprämie“ durch das Familiengeld.

Was ist mit dem Familiengeld in Bayern bei Umzug?

Familiengeld wird nur in Bayern gezahlt. Dementsprechend ist es eine Voraussetzung, dass du dich in Bayern aufhältst beziehungsweise dort deinen Hauptwohnsitz hast. Ziehst du innerhalb Bayerns um, hast du weiterhin Anspruch auf Familiengeld. Ziehst du in ein anderes Bundesland, entfällt der Anspruch.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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