Elterngeld 2025: Auszahlungstermine und neue Regel im Überblick
21. November 2024
Das Kind ist da und das Geld knapp. Hier unterstützt dich der Staat. Wann wird das Elterngeld 2025 gezahlt?
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16. Mai 2024
Finanzielle Unterstützung unabhängig von Beruf und Einkommen: Das verspricht das Familiengeld in Bayern. Mehr darüber erfährst du hier.
Familiengeld soll alle Mütter und Väter in Bayern unterstützen. Das Geld wird vom 13. bis 36. Lebensmonat eines jeden Kindes ausgezahlt.
Familiengeld bündelt das ehemalige Betreuungsgeld und Erziehungsgeld. Pro Monat erhalten Eltern in Bayern 250 Euro pro Kind (Stand: 2024). Ab drei Kindern sind es 300 Euro monatlich.
Kindergeld und Familiengeld lassen sich gleichzeitig beziehen – so auch Elterngeld. Außerdem ist Familiengeld nicht steuerpflichtig.
Familiengeld wurde im April 2018 in Bayern eingeführt und bündelt das ehemalige Betreuungsgeld und das bayerische Erziehungsgeld. Es soll in Bayern lebende Familien mit Kindern zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr finanziell unterstützen.
Sinn dahinter ist, allen Eltern unabhängig vom Einkommen beste Startchancen fürs Kind zu bieten. Ob das Geld beispielsweise für Betreuungsmöglichkeiten oder frühkindliche Förderungen ausgegeben wird, bleibt den Eltern selbst überlassen.
Für Familiengeld in Bayern gelten diese Voraussetzungen:
Für die ersten beiden Kinder bekommst du jeweils 250 Euro Familiengeld pro Monat. Ab dem dritten Kind gibt es beim Familiengeld in Bayern eine Erhöhung auf 300 Euro. Die Zahlung findet allerdings nur zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat deines Kindes beziehungsweise deiner Kinder statt. Das ist von Beginn des zweiten bis zum Ende des dritten Lebensjahres.
Nachfolgend erfährst du mehr zu Familiengeld in Kombination mit anderen Leistungen.
Familiengeld und Kindergeld beeinflussen sich untereinander nicht. Familiengeld steht allen Eltern zu – genauso wie Kindergeld. Hast du ein Kind im Alter zwischen 13 und 36 Monaten und bekommst zusätzlich Familiengeld, kannst du mit einem monatlichen Zuschuss von 500 Euro rechnen. Je 250 Euro für Kindergeld und Familiengeld.
Auch interessant: Mutterschutz: Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig erhalten?
Beim Elterngeld gelten die gleichen Regeln wie beim Kindergeld. Es wird nicht aufs Familiengeld angerechnet. Außerdem bekommst du Familiengeld bei der Bewilligung von Elterngeld automatisch zum korrekten Zeitraum ausgezahlt.
Elterngeld gibt es im Rahmen von 300 Euro bis 1.800 Euro monatlich. Die exakte Höhe hängt von deinem Einkommen ab. Bei einem zwei- bis dreijährigen Kind bekommst du in Bayern also insgesamt mit Kindergeld, Elterngeld und Familiengeld mindestens 800 Euro und maximal 2.300 Euro pro Monat. Mehr über den Elterngeld-Höchstsatz erfährst du hier.
Es gibt einen Online-Antrag für das Familiengeld in Bayern. Jedoch wird dir Familiengeld – wie du bereits weißt – automatisch zum korrekten Zeitpunkt gezahlt, wenn dir Elterngeld zusteht oder du es schon bewilligt bekommen hast.
Sollte das nicht der Fall sein, kannst du Familiengeld frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat deines Kindes beantragen. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht über den gesamten Zeitraum möglich, sondern nur drei Monate vor Antragseingang. Das heißt: Warte am besten nicht zu lange.
Beim Online-Antrag musst du zuerst die persönlichen Daten deines Kindes und anschließend deine eigenen angeben. Danach geht es unter anderem um das Sorgerecht, den zweiten Elternteil, deine Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls um Informationen zu Erwerbstätigkeiten im Ausland. Weiterführend musst du den Zahlungszeitraum und Betrag festlegen. In den letzten Schritten kommen Fragen zum Zusammenleben mit deinem Kind und zu deiner Bankverbindung. Für den Antrag gibt es auch ein Formular.
Auf das Familiengeld musst du keine Steuern zahlen – du musst es daher nicht in der Steuererklärung eintragen. Zusätzlich unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt. Nach dem Progressionsvorbehalt sind manche Einkünfte (zum Beispiel Elterngeld) nicht steuerpflichtig, allerdings relevant, wenn es um die Höhe des Steuersatzes geht. Darüber musst du dir beim Familiengeld keine Gedanken machen.
Für (werdende) Eltern gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen. Du solltest dich nicht scheuen, sie wahrzunehmen. Familiengeld steht beispielsweise allen Eltern unabhängig vom Beruf und Einkommen in Bayern zu. So auch Kindergeld und Elterngeld (zumindest bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro im Jahr).
Auch während der Schwangerschaft hast du ein Recht auf Hilfen – darunter Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn. Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel über Gelder in der Schwangerschaft. Beim Elterngeld solltest du übrigens darauf achten, es möglichst früh zu beantragen. Denn die Bewilligung kann dauern.