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Zählt der Mutterschutz zur Elternzeit? Ab wann wird Elterngeld gezahlt? Kann man Mutterschaftsgeld und Elterngeld zusammen bekommen?
Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden zeitlich versetzt gezahlt. Elterngeld gibt es nach dem Mutterschutz.
Wenn du Elterngeld empfangen möchtest, musst du nach der Geburt deines Kindes in der Zeit des Mutterschutzes zwingend Basiselterngeld beziehen. Das Mutterschaftsgeld wird dann mit dem Basiselterngeld verrechnet. Ab dem dritten Monat nach der Geburt deines Kindes kannst du statt des Basiselterngelds ElterngeldPlus beziehen.
Wirst du während deiner Elternzeit erneut schwanger, solltest du deine Elternzeit pünktlich zu Beginn deines Mutterschutzes vorzeitig beenden, um erneut die höheren Mutterschaftsleistungen zu erhalten. Dazu musst du deinen Arbeitgeber anschreiben und die neue Schwangerschaft mitteilen.
Dieser Artikel wurde von unserer Expertin, der Rechtsanwältin Smaro Sideri, geprüft.
Mit der Mutterschaft beginnt für viele Frauen die wohl aufregendste Zeit ihres Lebens. Wären da nur nicht all diese Formalitäten! Gemeinsam mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig erklären wir dir die wichtigsten Unterschiede zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Natürlich erfährst du auch, wann dir was zusteht.
Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwei unterschiedliche finanzielle Leistungen, die von verschiedenen Instanzen gezahlt werden.
Das Mutterschaftsgeld wird berufstätigen, gesetzlich krankenversicherten Frauen während des Mutterschutzes gezahlt. Dieser beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten verlängert sich der Zeitraum (mehr dazu später).
Das Mutterschaftsgeld soll schwangere Frauen vor und nach der Geburt finanziell absichern. Es setzt sich aus dem Arbeitgeberzuschuss sowie dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Das Mutterschaftsgeld ist in etwa so hoch wie das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate. Somit ersetzt es das Einkommen der schwangeren Arbeitnehmerin.
Das Elterngeld richtet sich an Elternpaare, die nach der Niederkunft eine berufliche Auszeit nehmen möchten, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. Das Elterngeld wird für die Mütter nicht ab der Geburt, sondern erst nach dem Mutterschutz ausgezahlt und kann im Gegensatz zum Mutterschaftsgeld sowohl von Mama als auch von Papa beansprucht werden. Eine Überschneidung gibt es bei der Auszahlung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld also nicht.
Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn auch der Vater mindestens zwei Monate lang Elternzeit nimmt. Zwölf Monate gibt es das Basiselterngeld, wenn nur ein Elternteil Elternzeit beansprucht. Alleinerziehenden wird das Elterngeld für bis zu 14 Monate gewährt. Entscheidet sich das Elternpaar für ElterngeldPlus, wird das Elterngeld halbiert, jedoch doppelt so lange gezahlt. Wie hoch der Zuverdienst bei ElterngeldPlus sein darf, erfährst du hier.
Das Elterngeld beträgt in der Regel etwa 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Gezahlt wird es von der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes.
Beachte: Elternzeit und Elterngeld sind voneinander zu trennen. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung beim Arbeitgeber bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Gegebenenfalls auch für Zeitabschnitte bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. Elterngeld hingegen ist eine finanzielle Entgeltersatzleistung, die nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gewährt wird.
Der Antrag für das Mutterschutzgeld muss bei der Krankenkasse gestellt werden. Dafür reichst du zusätzlich die Bescheinigung deines Arztes, deiner Ärztin oder deiner Hebamme ein, auf dem der voraussichtliche Geburtstermin vermerkt ist. Die Formulare müssen spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Tag der Niederkunft bei der Kasse eingehen. Nach der Geburt schickst du eine Kopie der Geburtsurkunde an deine Versicherung.
Hast du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, wird dir die Krankenkasse in der Regel eine Bescheinigung schicken, sobald dein Baby da ist. Die kannst du für deinen Antrag auf Elterngeld nutzen.
Privatversicherte und familienversicherte geringfügig verdienende Schwangere erhalten statt des Mutterschaftsgeldes eine Einmalsumme in Höhe von bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Die Lücke zum Nettogehalt füllt der Arbeitgeber auf.
Wer über den Ehemann bei einer Krankenkasse familienversichert ist, bekommt kein Mutterschaftsgeld. Die Negativbescheinigung der Krankenkasse muss bei der Elterngeldstelle eingereicht werden, wenn du Elterngeld beziehen willst. Wann das Geld dann auf dem Konto eingeht, erfährst du in unserem Artikel über Auszahlungstermine des Elterngelds.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld dienen unterschiedlichen Zwecken und werden in verschiedenen Zeiträumen ausgezahlt. Laut des Amts für Jugend und Familie der Stadt Leipzig ist es so, dass die beiden Monate ab der Geburt eines Kindes bereits als verbrauchte Basiselterngeldmonate gelten, falls die Mutter Elterngeld beantragt hat. Hat sie also einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, muss sie in diesem Zeitraum Basiselterngeld beziehen.
Das Mutterschaftsgeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds als Einkommen. Deshalb werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld während des Mutterschutzes, also bis acht Wochen nach der Geburt, miteinander verrechnet. Somit kommt es in der Regel zu keiner gleichzeitigen Auszahlung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld.
Da das Mutterschaftsgeld vollständig auf das Elterngeld angerechnet wird, kann das Basiselterngeld nach dem Mutterschutz noch 10 Monate lang bezogen werden. Nimmt der Vater ebenfalls mindestens zwei Monate Elternzeit, gibt es das Basiselterngeld noch 12 statt 10 weitere Monate.
Beispiel:
Janina erwartet zum 1. Oktober ihr erstes Kind. Sie geht sechs Wochen vorher, also Mitte August, in den Mutterschutz. Von da an erhält sie Mutterschaftsgeld. Dieses setzt sich zusammen aus der Krankenkassen-Pauschale in Höhe von 13 Euro pro Tag sowie dem aufgestockten Differenzbetrag vom Arbeitgeber. So kommt Janina auf eine Summe, die in etwa ihrem Nettolohn in den letzten drei Monaten vor ihrem Mutterschutz entspricht.
Janinas Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt von Söhnchen Janosch, also Ende November. Janina und ihr Partner Simon haben sich für ElterngeldPlus entschieden. Die ersten beiden Lebensmonate von Janosch werden als bereits verbrauchte Basismonate des Elterngeldbezuges angerechnet. Danach bekommen Janina und Simon bis zum 22. Lebensmonat von Janosch ElterngeldPlus.
Vielleicht fragst du dich jetzt, warum Janina und Simon den ElterngeldPlus-Bezug nicht bis zum 24. Lebensmonat ihres Sohnes strecken können. Dazu teilt das Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig mit: „Der maximale Anspruch für ein Elternteil sind 12 Lebensmonate Basiselterngeld. Eine Streckung kann bis zum 24 Lebensmonat erfolgen, wenn der Antragsteller sich für ElterngeldPlus entscheidet (1 Basiselterngeldmonat = 2 Elterngeld Plus-Monate) – wenn kein Mutterschaftsgeld bezogen wird. Wird in den ersten beiden Lebensmonaten Mutterschaftsgeld bezogen, bleibt ein Rest von 10 Basiselterngeld-Monaten. Eine Streckung in ElterngeldPlus ergibt sodann 20 Lebensmonate ElterngeldPlus. Hier würde die Kindesmutter nur auf 22 Lebensmonate kommen.“
An dieser Stelle ein Hinweis: Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig weist darauf hin, dass die Länge des Zeitraumes des Elterngeldbezuges von den Umständen des konkreten Einzelfalles abhängig ist und sich nicht verallgemeinern lässt.
Die Anrechnung des Mutterschutzes auf die Elternzeit ermöglicht einen nahtlosen Übergang von der Schwangerschaft in die Elternzeit. Das hat den Vorteil, dass du dich auch nach dem Mutterschutz um dein Baby kümmern kannst, indem du in Elternzeit gehst – und das ohne zusätzliche Formalitäten. Es gibt keine Lücke zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld, du bist also immer abgesichert.
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Wirst du während deiner Elternzeit wieder schwanger, endet deine Elternzeit für das erste Kind nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder der Geburt. Deshalb bietet es sich an, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfristen sowie die – im Vergleich zum Elterngeld – höheren Mutterschaftsleistungen nutzen zu können.
Informiere deinen Arbeitgeber jedoch über die frühzeitige Beendigung deiner Elternzeit. Tust du das nicht, bekommst du während des Mutterschutzes nur den Krankenkassenzuschuss in Höhe von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld fiele weg.
Hältst du dich an die Fristen und beendest du die Elternzeit für das erste Kind pünktlich zu Beginn des neuen Mutterschutzes, hast du erneut Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Es ist also wieder so hoch wie beim Mutterschutz für dein erstes Kind. Das gilt auch, wenn du nach der Beendigung der ersten Elternzeit nicht mehr gearbeitet hast.
Beispiel:
Anne-Sophie befindet sich aktuell in Elternzeit mit ihrer Tochter Lea. Sie wird während ihrer Elternzeit erneut schwanger. Anne-Sophie beendet ihre Elternzeit vorzeitig bei ihrem Arbeitgeber. Sie hält die gesetzliche Kündigungsfrist von sieben Wochen für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ein. In der schriftlichen Kündigung ihrer Elternzeit vermerkt Anne-Sophie auch den Hinweis, dass sie wieder schwanger ist. Anschließend beantragt sie das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Somit erhält sie die finanzielle Leistung in dem Zeitraum sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt von Sohn Carlos in der gleichen Höhe wie während ihres Mutterschutzes für Töchterchen Lea.
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Zum Schluss noch ein kleiner Steueroptimierungstipp, damit dein Elterngeld möglichst hoch ausfällt. Wenn du planst, schwanger zu werden, könntest du in die Steuerklasse 3 wechseln. Tu das spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Also am besten schon dann, wenn du planst, schwanger zu werden und nicht erst ab der Elternzeit. Dein Partner geht dann in Steuerklasse 5.
Der Steuerklassenwechsel hat den Vorteil, dass dein Nettogehalt höher ausfällt, weil die Steuerbelastung in Steuerklasse 3 geringer ist. Und je höher das Nettogehalt, desto höher auch das Elterngeld. Wende dich bei Fragen an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Du bist schwanger und möchtest heiraten? Dann gilt zu überlegen, welche Steuerklassen-Kombination für euch als Paar die richtige ist. Viele entscheiden sich für die Kombi III/V, doch bringt sie Frauen häufig Nachteile. Warum die Steuerklassen-Kombi IV/IV mit Faktor mehr Sinn machen kann, erfährst du hier.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Zu unserer Expertin:
Smaro Sideri ist Rechtsanwältin mit dem Fokus Arbeitsrecht. Darüber hinaus tritt sie als Trainerin, Speakerin und Host des Podcasts “Attraktive Arbeitgeber” auf. Sie ist Mutter eines Sohnes, wohnt in der Nähe von Stuttgart, mag Yoga, Bücher, Reisen und Interior Design. https://arbeitsrecht-sideri.de/