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Dein Stiefkind soll auch erben? Setze ein Berliner Testament auf!

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Jessica Schwarzer

17. Juni 2021

Eine Patchwork-Konstellation wirft viele Fragen auf, wenn es um den Nachlass geht. Inwieweit sind Stiefkinder erbberechtigt?

Inhalt

Haben angeheiratete Kinder einen Erbanspruch?

Wie ist die Erbfolge beim Berliner Testament?

Müssen Stiefkinder Erbschaftssteuer zahlen?

Wo lauern Fallstricke, wenn Stiefkinder erben?

Stiefkinder mit Einzeltestament statt Berliner Testament bedenken: Vor- und Nachteile mit Blick aufs Erbrecht

Berliner Testament aufsetzen: Ist ein Notar notwendig?

herMoney-Tipp für Patchwork-Familien mit Stiefkindern

Stiefkinder & Berliner Testament: Das Wichtigste in Kürze

Erbberechtigung: Stiefkinder erben ohne Testament nichts. Deshalb ist es sehr wichtig, seinen letzten Willen schriftlich festzuhalten.

So vererbst du an Stiefkinder: Mit einem Berliner Testament legen beide Partner fest, dass sowohl die eigenen als auch die Stiefkinder erst nach dem Tod beider Eheleute erben.

Den Pflichtteil können die Erben trotzdem schon vorher einfordern. Wer das umgehen möchte, kann die Pflichtteilsstrafklausel nutzen. Dann bekommen die Stiefkinder auch nach dem Tod des zweiten Ehepartners nur den Pflichtteil. Falsche Formulierungen können allerdings dazu führen, dass das ganze Testament unwirksam wird und die Stiefkinder am Ende ganz leer ausgehen!

Vorteil des Berliner Testaments: Der länger lebende Ehepartner muss ein womöglich vorhandenes Haus nicht verkaufen, um das Erbe der Stiefkinder auszubezahlen. Gleichzeitig ist das Testament fix und die Stiefkinder können nicht mehr enterbt werden.

Nachteil: Bei größeren Vermögen ist der Steuerfreibetrag schnell ausgeschöpft, wenn nur einer erbt. Mit entsprechenden Regelungen kann man diesen Nachteil aber umgehen.

Vater, Mutter, Kind – so einfach ist es in der Realität nicht immer. Eltern trennen sich, lernen neue Partner kennen, die ebenfalls Kinder haben. Viele von uns leben heute in Patchwork-Familien. Stiefkinder lieben wir oft wie unsere eigenen. Die neue Konstellation funktioniert richtig gut. Doch wehe, ein Elternteil stirbt und der Nachlass ist nicht geregelt. Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich nämlich an der „klassischen“ Familie, die aus einem verheirateten Elternpaar mit gemeinsamen Kindern besteht.

Mit der Realität hat dieses Familienbild aber oft nichts zu tun. Deshalb müssen sich Patchwork-Familien dringend mit dem Thema „Erbe“ auseinandersetzen.

Haben angeheiratete Kinder einen Erbanspruch?

Grundsätzlich gilt: Deine Stiefkinder sind vom Erbe ausgeschlossen. Sie haben keinen Erbanspruch. Nach der gesetzlichen Erbfolge können nur leibliche und adoptierte Kinder das Erbe oder den Pflichtteil beanspruchen.

„Sollen die Stiefkinder trotzdem erben, muss unbedingt seitens des Stiefelternteils ein Testament oder Erbvertrag aufgesetzt werden – sonst geht das Stiefkind komplett leer aus“, sagt Rechtsanwältin Maria Anwari, die auf Erbrecht spezialisiert ist und in Frankfurt am Main in Kooperation mit der Kanzlei Dr. Köhler und Partner tätig ist. Eine Möglichkeit, auch die angeheirateten Kinder zu begünstigen, ist ein Berliner Testament.

Wie ist die Erbfolge beim Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament eines Ehepaares oder eingetragener Lebenspartner. „Vor allem für Paare mit Kindern ist es eine attraktive Möglichkeit zur Absicherung, da sich die Partner jeweils zum Vollerben des anderen und die Kinder und Stiefkinder als Schlusserben ernennen“, sagt Anwari. Der Nachwuchs erbt also erst, wenn beide Eheleute verstorben sind.

„Der größte Vorteil dieser Testamentsform besteht darin, dass keine Erbengemeinschaft zwischen Kindern beziehungsweise Stiefkindern und dem hinterbliebenen Ehepartner entsteht und dieser somit weiterhin selbstbestimmt Herr seines Vermögens bleibt“, ergänzt sie. Der Vorteil für die eigenen und angeheirateten Stiefkinder liege darin, dass die Schlusserben durch das Berliner Testament festgelegt sind. Der länger lebende Ehegatte kann das Testament in der Regel nicht mehr ändern und die Schlusserben austauschen. „Wenn Stiefkinder per Testament oder Berliner Testament als Erben eingesetzt werden, gibt es keine anderweitige Erbfolge“, betont die Expertin. Es gilt dann ausschließlich das, was im Testament steht.

In der Regel werden die Stiefkinder zu Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. „Das muss aber nicht sein, man kann auch mehrere Stiefkinder als Erben mit unterschiedlich hohen Erbquoten bestimmen“, ergänzt Anwari.

Ein Beispiel: Eine verwitwete Mutter stirbt und hinterlässt zwei leibliche Kinder und ein Stiefkind. In einem Berliner Testament hatten sie und ihr zuerst verstorbener Ehemann ihre beiden gemeinsamen Kinder zu Erben in Höhe von je 35 Prozent festgelegt und das Stiefkind, ein leibliches Kind ihres verstorbenen Ehemannes, mit einer Quote von 30 Prozent.

Müssen Stiefkinder Erbschaftssteuer zahlen?

Ein wichtiges Thema ist die Steuer, vor allem bei größeren Vermögen. Während angeheiratete Stiefkinder beim Erbrecht nicht berücksichtigt werden, sieht es im Erbschaftssteuerrecht anders aus. Ein Stiefkind ist nach dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbSTG) dem leiblichen Kind gleichgestellt und gehört zu den steuerlich begünstigten Personen in Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 ErbStG).

Stiefkinder haben somit bei der Erbschaftsteuer einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro und unterliegen außerdem bei Überschreitung des Freibetrags den günstigsten Erbschaftssteuersätzen. Der gleiche Freibetrag gilt auch bei der Schenkungssteuer. Bei Nicht-Verwandten liegt dieser Freibetrag nur bei 20.000 Euro.

Das Berliner Testament gilt mit Blick auf die Erbschaftsteuer übrigens als „Freibetragsvernichter“, gibt Anwältin Anwari zu bedenken. Geht der Nachlass vollständig auf den überlebenden Ehegatten über, wird der Freibetrag der Kinder und Stiefkinder nicht genutzt.

„Relevant ist dieser Aspekt freilich nur bei größeren Vermögen“, sagt die Expertin. „Allerdings spricht dieses Problem nicht per se gegen das Berliner Testament, denn man kann entsprechende Regelungen im Testament einfügen, um die Freibeträge zu nutzen. Leider passiert es jedoch häufig, dass Berliner Testamente ohne anwaltliche Beratung von den betreffenden Personen aufgesetzt und solche Aspekte übersehen werden.“

Zwar gibt es im Internet einige Muster für Berliner Testamente, mit denen Eltern regeln können, was ihre Kinder und Stiefkinder erben. Aber mit solchen Vorlagen sind oben genannte Fehler schnell passiert. Deshalb raten wir eher davon ab, entsprechende Muster für das Berliner Testament zu verwenden.

Wo lauern Fallstricke, wenn Stiefkinder erben?

Testamente bieten eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, aber es lauern auch jede Menge Fallstricke. Ist dein Testament nicht in der richtigen Form abgefasst oder inhaltlich nicht korrekt, ist es unwirksam. Dann erbt dein Stiefkind nichts und erhält auch keinen Pflichtteilsanspruch. Beim leiblichen Kind würde in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge greifen.

„Idealerweise sollte man sich über seine Wünsche und Ideen Gedanken machen und die korrekte Umsetzung einem Rechtsanwalt überlassen“, sagt Anwari. „Eine juristische Beratung ist häufig ratsam, da sich laienhafte, umgangssprachlich übliche Formulierungen im Testament oft nicht mit dem erbrechtlich Gewünschten decken.“ So würden insbesondere die Begriffe „Vor- und Nacherbe“ beziehunsgweise „Ersatzerbe“ und auch „Erbeinsetzung“ und „Vermächtnis“ häufig falsch verwendet und es werde dadurch ungewollt eine andere Erbfolge herbeigeführt.

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Ein weiterer Fallstrick für Stiefkinder: Pflichtteilsstrafklausel in Berliner Testamenten

Diese Klauseln sollen verhindern, dass eines der Kinder Pflichtteilsansprüche bereits nach dem Tod des Erstversterbenden geltend macht und damit den überlebenden Ehegatten in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Es kann sogar passieren, dass der zweite Elternteil eine Immobilie verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch des Kindes bedienen zu können.

„Die Klauseln sind so gestaltet, dass sich für denjenigen, der nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend macht, wirtschaftliche Nachteile ergeben“, erklärt die Anwältin. In der Regel wird der- oder diejenige dann auch für den Erbfall nach dem überlebenden Elternteil enterbt. Die Frage, ob man eine Pflichtteilsstrafklausel braucht, lasse sich nicht pauschal beantworten. „Sie kann je nach Sachverhalt und Lebenssituation durchaus Sinn machen, allerdings sollte eine solche Strafklausel wegen der erheblichen Rechtsfolgen erst nach anwaltlicher Beratung abgefasst werden“, sagt Anwari.

Welche Tücken diese Strafklauseln haben können, zeigt ein Beispiel:
Ein Ehepaar setzt ein Berliner Testament auf, wonach sich die Partner gegenseitig nach ihrem jeweiligen Tod zu Alleinerben und die beiden leiblichen Kinder der Ehefrau zu Schlusserben erklären. In diesem Testament ist eine Pflichtteilsstrafklausel enthalten: Fordert einer der Schlusserben von dem Nachlass des Erstverstorbenen den Pflichtteil ein, soll er dann auch von dem Nachlass des Überlebenden nur den Pflichtteil erhalten.

Zuerst verstirbt die Ehefrau. Der Ehemann erbt ihr gesamtes Vermögen und kann darüber frei verfügen, einzig neu testieren darf er nicht. Seiner neuen Lebensgefährtin schenkt er immer wieder größere Geldsummen und teure Gegenstände. Da die beiden Kinder befürchten, dass der Stiefvater ihr gesamtes Erbe verprasst, entscheiden sie, zumindest ihren gesetzlichen Pflichtteil zu verlangen. Sie verlassen sich darauf, dass sie dadurch zwar ihre Erbenstellung verlieren, allerdings nach dem Tod des Stiefvaters zumindest ihren Pflichtteil auf seinen Nachlass bekommen. Schließlich steht es so im Testament. Doch es kommt anders.

Sie erben von ihrem Stiefvater gar nichts mehr. Das liegt daran, dass sie ihm gegenüber keinen Pflichtteilsanspruch haben, auch wenn das im Testament so steht. Das liegt daran, dass dieses Testament ohne vorherige rechtliche Beratung erstellt wurde. „Durch die Geltendmachung des Pflichtteils und damit der Erfüllung der Pflichtteilsstrafklausel hat das Berliner Testament auch seine Bindungswirkung verloren, so dass der Stiefvater hier vor seinem Tod wirksam neu testieren und seine neue Lebensgefährtin zu seiner Alleinerbin erklären konnte“, erklärt Anwari. „Gerade bei Beteiligung von Stiefkindern muss besonders darauf geachtet werden, dass die Pflichtteilsstrafklausel korrekt formuliert wird und damit dann auch die gewollten Rechtsfolgen auslöst.“

Stiefkinder mit Einzeltestament statt Berliner Testament bedenken: Vor- und Nachteile mit Blick aufs Erbrecht

Eheleute können wählen, ob sie ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen wollen. „Das einseitige Testament eines Ehegatten hat den Vorteil, dass es jederzeit frei widerruflich ist“, sagt die Anwältin. Damit kann es schnell etwaigen geänderten Lebensumständen angepasst werden.

„Der Nachteil dieses Testaments besteht darin, dass der Erblasser Änderungen vornehmen kann, ohne das dem anderen Ehegatten mitzuteilen.“ Jeder Ehegatte kann sein Testament also widerrufen, ohne dass der andere davon erfährt.

Das gemeinschaftliche Testament habe gegenüber dem Einzeltestament den Vorteil, dass es zwar zu Lebzeiten beider Ehegatten von jedem Ehegatten einseitig widerrufen werden könne, der andere Ehegatte jedoch durch Zustellung einer Ausfertigung des Widerrufs davon erfahre. „Der Widerruf des Testaments beziehungsweise einzelner Verfügungen kann also nicht heimlich erfolgen“, sagt Anwari.

Gegenüber dem Einzeltestament hat das gemeinschaftliche Testament jedoch den Nachteil, dass die Widerrufserklärung gegenüber dem anderen Ehepartner zu Lebzeiten notariell beurkundet werden muss. Nach dem Tod eines der Ehegatten kann der Überlebende das gemeinschaftliche Testament nicht mehr widerrufen. „Er wird nur dann wieder frei über den eigenen Nachlass verfügen, wenn er das Erbe ausschlägt“, ergänzt sie. „Die Ausschlagung ist sein einziger Ausweg, um seine Testierfreiheit wiederzugewinnen.“

Berliner Testament aufsetzen: Ist ein Notar notwendig?

Grundsätzlich kannst du dein Testament eigenhändig verfassen. Wichtig ist aber, dass du deinen letzten Willen handschriftlich niederlegst – sonst ist er unwirksam. Auch ein gemeinschaftliches Testament kann so verfasst werden. Einen Anwalt oder Notar braucht es nicht zwingend.

Das privatschriftliche Testament kann in die sogenannte amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht abgegeben oder zu Hause an einem sicheren Ort verwahrt werden. „Bei etwas komplexeren Vermögens- und Familienstrukturen, zum Beispiel Patchwork-Familien, behinderten Kindern, Vor- und Nacherbfolge, großen Vermögen mit Unternehmensanteilen, Immobilien, Wertpapieren oder Auslandsvermögen sollte man grundsätzlich nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung ein privatschriftliches Testament errichten, da man dabei viel falsch machen kann“, warnt Anwari.

Alternativ kann ein Testament auch durch mündliche Erklärung vor einem Notar gemacht werden – inklusive juristischer Beratung. Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und orientieren sich am Nachlasswert. Im Gegenzug ist jedoch in vielen Fällen bei Eintritt des Erbfalles für die Erben keine Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht mehr erforderlich. Für den Erbschein fällt dieselbe Gebühr an wie für ein notarielles Testament.

herMoney-Tipp für Patchwork-Familien mit Stiefkindern

Auch wenn wir uns mit unserem Tod ungern auseinandersetzen, solltest du dir Gedanken über deinen Nachlass machen – vor allem dann, wenn du in einer Patchwork-Familie lebst. Sollen deine Stiefkinder erben, musst du ein Testament aufsetzen, alleine oder gemeinsam mit deinem Partner. Lass dich am besten von einem Anwalt oder Notar beraten, um Fehler zu vermeiden.

Zum Weiterlesen:

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Jessica Schwarzer

Jessica Schwarzer ist eine der renommiertesten Finanzjournalistinnen Deutschlands und Buchautorin. Die deutsche Aktienkultur ist ihr eine Herzensangelegenheit. Im Juni 2019 ist ihr fünftes Buch „Damit sie sich keinen Millionär angeln muss … Erfolgreiche Finanzplanung für Frauen, die unabhängig sein und bleiben wollen.“ im Börsenbuchverlag erschienen.